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MichaExclusive

...ähh...was?

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1

Dienstag, 27. Dezember 2011, 16:37

Syncro Umbau eintragen lassen, Schlüsselnummer?

Hallo,
ich spiele mal wieder mit dem Gedanken (diesmal ernsthaft) meinen CE zum Syncro umzubauen. Ich habe ein Angebot einer Firma die das zu einem wirklich guten Preis machen würde. Allerdings bin ich mir nicht sicher wie es sich danach mit der Umweltplakette verhält. Ändert sich durch die Eintragung die Schlüsselnummer? Momentan habe ich die 0427 (ACV) mit DPF und bekomme somit grün. Da ich leider darauf angewiesen bin die grüne Plakette zu behalten dürfte sich die Schlüsselnummer nach einem Umbau nicht ändern...
Haben die Umbauer da schon ihre Erfahrungen gemacht?

Gruß

Micha

Möms-chen

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2

Dienstag, 27. Dezember 2011, 16:54

Moin,

wenn du aus einem ACV 2WD einen 4WD machst, dann bekommst du offiziell nur noch EU1 (0429?)
Wenn du irgendwann mal auf grün willst, dann geht das nur mit dem AXL Motor.

Das ist mein aktueller Stand. Bis vor kurzem war noch kein DPF für ACV Syncros in Planung.
Schau mal im Steuerboard unter ACV Syncro und DPF. Da sollte sich was finden lassen.
Grüße aus Bad Zwischenahn - Marc
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lovejoy

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3

Dienstag, 27. Dezember 2011, 17:21

Muss man nen Synchro überhaupt eintragen lassen ?

Sind doch Orginalteile und die Leistung ändert sich nicht.

Ich spiel ja noch mit dem Gedanken nen Automatikgetriebestrang ausm Sharan VR6-synchro in den Bus zu verpflanzen bzw aus 2 Getrieben eins zu machen und dann nen V6-Automatik zu haben, den gabs nie ab Werk, wärde dumm wenn der dann Abgasschlüssel "0" bekommt.
Lars aka Lovejoy

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. . .und hätte der Herrgott gewollt das wir Schaltwagen fahren, hätte er uns ein 3. Bein gegeben.

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Krabbe

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4

Dienstag, 27. Dezember 2011, 17:28

Durch den Umbau verändert (verschlechtert) sich das Abgasverhalten (Wegen Mehrgewicht, mehr drehenden Teilen mehr Reibung etc.). Unter anderem deshalb muss sowas ofiziell eingetragen werden.
Viele Grüße,
Krabbe

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Alpine

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5

Dienstag, 27. Dezember 2011, 18:11

Hallo,

Im FZG Schein gibt es doch auch den Eintrag "Zahl der angetriebenen Achsen",
deswegen würde ich auch sagen muss eingetragen werden.
Und da könnte es durchaus sein das die Referenzwerte eines Leistungsgleichen Syncro Motors zur Rate gezogen werden.

Grüße Alpine

Haumoaster

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Dienstag, 27. Dezember 2011, 18:43

fahr mal zum Tüv, Dekra geht nicht, da es eine einzelabnahme ist, (sagt zumindest meine Dekra) und frag einfach mal nach,

vll weis er ja nix von ACV Syncro und kein DPF.... vll trägt er es ein, und alles bleibt so.
beste grüße aus der Holledau
Michel


T4 Transporter AAB, Multivan Camper light, Womo zulassung, Höhergelegt, Syncro, Standheizung :aetsch: UND Gelbe Plakette, AAB Turbo, und jetzt mit HOCHDACH

Meine Umbaustory, vom Syncro usw zu sehen hier

axelb

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Mittwoch, 28. Dezember 2011, 13:07

Oder Du fährst in eines der fünf Beitrittsländer, da macht das dann die DEKRA und nicht der TÜV.

Ich schließe mich ansonsten mal Alpines Aussagen an.
Zur Eintragung könnte ich mir vorstellen, dass der aaS die Unterlagen des Spenderfahrzeugs als Begutachtungsgrundlage sehen will und die Daten entsprechend übernimmt, einschließlich der Schlüsselnummern.

BTW: Wie hat teddy01 das denn gemacht und was hat sich geändert?

Innovationen verpuffen, wenn man nur Risiken und Regelwerke im Kopf hat

(Christoph Schröder - ltd.Baudirektor im Wirtschaftsamt der Stadt Hamburg - aus ADAC MW 1/12)

teddy01

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Mittwoch, 28. Dezember 2011, 14:39

Ich bin damals so zum Tüv der hatt mir aus einer Angetrieben Achse 2 gemacht und im zusatz stand. Syncro Antrieb nachgerüstet.

Es war kein Problem bei mir.

Hatte ja glück,weil es gab ja nie einen 1,9 er ABl Syncro ;)

lovejoy

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Mittwoch, 28. Dezember 2011, 14:39

Durch den Umbau verändert (verschlechtert) sich das Abgasverhalten (Wegen Mehrgewicht, mehr drehenden Teilen mehr Reibung etc.). Unter anderem deshalb muss sowas ofiziell eingetragen werden.

Beim Verwendung des kompletten Synchro-Getriebes stimmt das, da dies ja, wie allseits bekannt sein dürfte, kürzer übersetzt ist. Der EU-fahrzyklus gibt vor, welcher Gang bei welchen Geschwindigkeiten gefahren wird, ergo ist bei einem kürzer übersetztem Getriebe die Schadstoffmenge größer. Jetzt will ich aber nen Synchro an das vorhandene Automatikgetriebe Flanschen (ja, das geht mit dem Winkeltrieb ausm Sharan-Automatik-Synchro ). Mehrgewicht hab ich auch wenn ich die Bestuhlung drin hab oder nicht (merkt man sogar im Beschleunigungsverhalten.
Lars aka Lovejoy

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Mittwoch, 28. Dezember 2011, 14:45

Bei Umbau des ACV auf Syncro würde ich dem Prüfer einen Briefkopie vom AXL Syncro geben... ;)
dann sollte das kein Problem sein :D

Bullytreter

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Mittwoch, 28. Dezember 2011, 14:47

@ Lars

deine Aktion würde ich mit ner Briefkopie vom Sharan und vom T4 Syncro per Einzelabnahme machen lassen.
Das sollte klappen.... :thumbup:

Hermy

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Mittwoch, 28. Dezember 2011, 21:49

(ja, das geht mit dem Winkeltrieb ausm Sharan-Automatik-Synchro ).
Hi Lars,

das hört sich interesant an, weist Du welche Übersetzung der Sharan Winkeltrieb hat?

Gruß Hermann

B.Rude

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Mittwoch, 28. Dezember 2011, 22:10

Hi,

Zitat

Jetzt will ich aber nen Synchro an das vorhandene Automatikgetriebe Flanschen (ja, das geht mit dem Winkeltrieb ausm Sharan-Automatik-Synchro ).


geile Idee :D

Gruß Frank
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