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danip159

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Sonntag, 8. April 2012, 15:58

Zulassung für Inneneinrichtung?

Hallo,

Da ich mich nicht wirklich mit Umbauen von Autos auskenne (speziell Busse innen ausbauen:)) möchte ich mal fragen, was man 'darf' und was nicht.

Wenn ich einen VW-Bus mit 8 zugelassenen Plätzen habe (war früher mal ein Taxi) und dann die hinterste Bank komplett rausnimm und die zweite Reihe mit einer Klapp-Sitz-Bank austausche,damit man schnell mal ein Bett hat. Muss ich die Klapp-Bank eigens eintragen lassen (bin in Österreich)?? Oder kommts drauf an,ob das ein Original-Bauteil ist - insoferns sowas von VW gibt?

Und wie siehts aus, wenn ich mir einen Schrank mit Spüle reinstell? Muss das alles irgendwie abgesegnte werden vom TÜV? Oder reichts, wenn da nichts herumfliegen kann? Oder hängts da wiederum davon ab, ob man eine Trennwand hat oder nicht? Ein ehem. Taxi hat ja keine.

Wenn ich mir meine hintern Scheiben mit Tönungsfolie versehen möchte, muss die ja offiziell genehmigt sein, gilt das auch für Vorhänge? :)

So, Fragen über Fragen. Google bzw die Forensuche gibt da nicht allzuviel her - oder ich such falsch.

Danke aufjeden Fall schon mal :)

Mit freundlichen Grüßen,
Dani

/edit: Wie siehts mit diesen auffahrbaren Hochdächern aus?:)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »danip159« (8. April 2012, 16:01)


joey104

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Sonntag, 8. April 2012, 16:14

Hallo Dani,
ausbauen darfst Du natürlich alle Sitze, obwohl 8 eingetragen sind, ohne Problem. Einbauen darfst Du nur Originalsitze. Sitze von Fremdherstellern müssen generell eingetragen werden, sofern das in Ö überhaupt möglich ist. In D gibts ab Bj91 schon manchmal Probleme.
Ob Du einen Schrank mit Spüle reinstellst, oder 5 Koffer, spielt keine Rolle und muss auch nicht eingetragen werden. Ladungssicherung ist aber immer Pflicht. Lose schwere Teile im PKW wird genauso geahndet, wie nicht befestigte Ladung auf dem Pritschenwagen.
Tönungsfolie hat eine Prüfnummer und es gibt ein ABE dazu. Vorhänge darfst aber so reinmachen, sofern du einen rechten Aussenspiegel hast. Den hat eh jeder Bus und ist auch Pflicht, wenn Ladung die Sicht durch die Heckscheibe verhindert.
Klapphochdächer müssen auch eingetragen werden, auch wenn ein ABE vorhanden ist. Es wird hier der ordnungsgemässe Einbau begutachtet und gegebenenfalls die Fahrzeughöhe geändert. Sollte in Ö nicht anders sein.

Gruss
Joey
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danip159

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Sonntag, 8. April 2012, 16:37

Hey! Super und danke für die schnelle Antwort :)

Gibts sowas wie das ABE bei euch auch in Österreich? Mir kam der Begriff s erste Mal hier im Forum unter :)

Mit freundlichen Grüßen!

  • »peter1130« ist männlich

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Sonntag, 8. April 2012, 17:33

ABE heißt einfach

Allgemeine Betriebserlaubnis. Das ist ein Dokument das man hier in Deutschland mitführen muss. Ich denke etwas gleichbedeutendes gibts in Österreich auch.
Gruß Peter
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joey104

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Sonntag, 8. April 2012, 17:44

Das ist dann eine EG-Betriebserlaubnis.
Wird ein Anbauteil nach internationalen Standards (EG-Richtlinien, ECE-Regelungen) geprüft,
wird nach erfolgreichem Abschluss eine EG-Betriebserlaubnis ausgestellt.
Diese entspricht weitgehend der ABE, ist aber für den gesamten EU-Raum gültig.
Bei Teilen, die mit EG-Betriebserlaubnis verkauft werden,
muss das Fahrzeug ebenso wie bei einer ABE nicht dem TÜV vorgeführt werden,
sofern alle Auflagen erfüllt werden!
Auch die EG-Betriebserlaubnis muss stets im Fahrzeug mitgeführt werden.

Gruss
Joey
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Sonntag, 8. April 2012, 18:35

Hallo Dani!
Ich hab einen Kasten. Da hab ich die Trennwand rausgeschnitten. Dann hab ich hinten eine Sitzbank eingebaut, auf der aber während der Fahrt niemand sitzen darf und auch niemand sitzt. Natürlich müßten diese Umbauten typisiert werden. Ich hab es aber noch nicht getan. Interessiert auch sonst niemanden! Keine Polizei, keine Werkstatt beim Pickerlmachen.
Wenn Du also die hinterste Bank ausbaust, nur zu! Wenn Du an den Originalpunkten eine Originalbank montierst, geht schon! Wichtig ist nur, daß Du es richtig machst! Daß Du die original Mutternbleche von VW verwendest. Und wie schon geschrieben: für die Sicherung der Ladung bist ausschließlich Du oder eben der Fahrer verantwortlich!
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Montag, 9. April 2012, 22:42

Okey!

Ich hätte nur gern, dass ich in dem Bus hinten auch noch Leute mitnehmen darf. Soll nciht nur ein Freizeit-Bus für den Urlaub werden, sondern ein alltag Fahrzeug, mit dem man auch easy ind en Urlaub fahren kann :)

Und diese ABE (bzw EG) Gutachten muss ich nur in Kopie mitnehmen? Sprich, mir ne Kopie im Netz suchen und ausdrucken :)? Sind die EG Gutachten schon weit verbreitet? Wird laut Wiki erst ab 2014 pflicht.

Hat hier jemand schon mal ein Hubdach selbst eingebaut? Oder soll man lieber die Finger davon lassen? :) Und was kostet denn so eine Typisierung beim TÜV ca.? (paar Hundert Euro, hm:/ ?

/edit: king, warum hast du denn eig eine Sitzbank drinnen, wenn niemand drauf sitzt?^^ Oder kann man die umklappen oder so?

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Dienstag, 10. April 2012, 00:11

Ich reise gerne. Und da will ich mich nicht nur hinter dem Lenkrad aufhalten. Sondern auch gemütlich im Bus sitzen, Tasse Tee trinken (kann auch ein Bier sein) und meine Beine ausstrecken. Natürlich kann ich auch die Lehne umklappen und auf meinem selbstgebauten LLB die Matratze ausbreiten. Ich hab es zuerst mit einer MVI Bank versucht, aber die ist beim Schlafen einfach zu unbequem!
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Mittwoch, 11. April 2012, 19:19

Und was kostet denn so eine Typisierung beim TÜV ca.? (paar Hundert Euro, hm:/ ?

Also was das in Ö kostet weiss ich nicht. In D kostet das Anbaugutachten ca 40€. Da kann man auch meisstens mehrere Teile gleichzeitig für den Preis prüfen lassen :D Also Hubdach, AHK, Spoiler usw. Das Anbaugutachten ist keine Einzelabnahme und kann von jeder Prüforganisation in jedem Bundesland erfolgen, voraussetzt es gibt ein ABE.

Gruss
Joey
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Freitag, 13. April 2012, 20:11

Super :) Ok, danke für die schnelle und kompetente Hilfe ;)

mit freundlichen Grüßen!