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ElMouradi

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Freitag, 20. Juli 2012, 13:03

Achslast zu niedrig T4 Syncro, kein TÜV !

Servus T4 Gemeinde,
ich war heute beim TÜV und wollte endlich alles bei meinem T4 Kombi Syncro, den ich zum California umgebaut habe eintragen lassen. Leider hat es nicht funktioniert. Und jetzt bin ich auf Eure Hilfe angewiesen! Der Bus sollte als SO.KFZ WOHNMOB. UEB 2,8 T zugelassen werden. Dazu hab ich auch ein Teilgutachten (Auflastung) von VW. Lt. dem Gutachten sollte aber das Fahrzeug eine Achslast vo. 1510 kg und hi. 1490 kg aufweisen. Ich habe jedoch vo. 1510 kg und hi. nur 1330 kg und das ist das Problem. Im Bus ist bereits ein Seikel Höherlegungfahrwerk verbaut und ursprünglich waren Federn mit blauer Kennzeichnung eingebaut. Der Tüv will jetzt von mir irgendwas schriftliches und VW ist leider nicht kompitent genug mir weiter zu helfen.
Gruß Rudi
Ich Danke Euch für die Tipps !!!!!!
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TiloS

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2

Freitag, 20. Juli 2012, 13:16

ursprünglich waren Federn mit blauer Kennzeichnung eingebaut

ist doch irrelevant
entscheidend ist, welche Tragfähigkeit die aktuellen Federn von Seikel (und evtl. Alufelgen)haben
wie soll VW da was sinnvolles beitragen können, wenn deren Originalteile durch was anderes ersetzt wurden???????????????????????????????????????????????????????????????????????

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »TiloS« (20. Juli 2012, 13:17)


Michi49

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3

Freitag, 20. Juli 2012, 13:20

Wenn Du die Stehhöhe von 1,70m nicht hast, würde ich mir das auflasten auf >2,8t im Bezug auf den Plakettenwahn überlegen.
Über 2,8t gelten für diesen Aufkleber wieder andere Regeln.
Gruß Stefan

Wer seine Finger überall drin hat, kann keine Fäuste ballen.

B.Rude

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Freitag, 20. Juli 2012, 13:21

Hi,

es müsste doch das Auflastungsgutachten von VW mit rosa Federn geben.

Gruß Frank
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ElMouradi

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Freitag, 20. Juli 2012, 13:22

Hört sich logisch an, nur der gute Mann vom Tüv will wissen, wodurch die Achslast hi. variiert bei den T4'rs. Ob durch die Federn, Achse oder was auch immer. Er kann ja verständlicherweise nicht die gängigen 1490 kg auf gut Glück annehmen.
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B.Rude

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Freitag, 20. Juli 2012, 13:27

Hi,

schau mal hier: http://www.t-h-o.de/T4/von_VW_Auflastung.jpg sollte Dir VW zur Verfügung stellen können.

Gruß Frank
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TiloS

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Freitag, 20. Juli 2012, 13:47

ich lese: Seikel-Fahrwerk
also irgendwelche anderen Federn?
wollen wir den Sachverständigen mit nem unpassenden VW_Schreiben betuppen?
ich habe H&R federn (die eben kürzer sind) und die haben eine Teilegutachtenzettel dabei, wo deren maximale Tragfähig draufsteht
sowas braucht man zu den Seikel-Federn auch

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »TiloS« (20. Juli 2012, 13:57)


ElMouradi

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Freitag, 20. Juli 2012, 13:48

Danke. Für die PDF! Hab grad eben in Wolfsburg angerufen. Leider wird das seit knapp 5 Jahren nicht mehr durchgeführt!
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B.Rude

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Freitag, 20. Juli 2012, 13:55

Hi,

vielleicht hat ja jemand im Forum noch die Auflastungsunterlagen von VW mit den rosa Federn, der TÜV sollte das eigendlich auch haben.

Gruß Frank
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Freitag, 20. Juli 2012, 14:01

Da wirst Du Dich wohl an Seikel wenden müßen.

Als ich vor etlichen Jahren meinen Blauen hab auflasten lassen hatte ich von Projekt Zwo ein Gutachten das die Auflastung mit den verbauten projekt zwo Federn möglich ist.
Gruss
Frank


ElMouradi

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Freitag, 20. Juli 2012, 15:20

Servus, mit Seikel bzw. mit dem Hr. Seikel habe ich heute telefoniert. Er sagte, die würden keine Auflastung durchführen bzw. kein Gutachten dafür ausstellen.
PS. Er macht sich aber Gedanken, ob er nicht wieder T4 Schnorchel demnächst vertreibt, weil so viele Nachfragen da sind ! :) Will auch eine !
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TiloS

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Freitag, 20. Juli 2012, 15:29

die brauchen auch kein Gutachten speziell für Auflastung ausstellen
aber die müssen doch irgendeinen Wisch zu ihrem Umbau beilegen, wo draufsteht, wie viel die Federn Traglast haben

und mit dem Zettel bzw seinen Angaben kann dann der Sachverständige kraft seines Sachverstandes eine Auflastung durchführen
die bei mir mit knapp über 2,8t inzwischen sinnlos ist, weil die 5kg halt für die nächsthöhere Steuerstufe sorgen
vor Jahren waren die 5kg aber die Möglichkeit, überhaupt in die damals geltene Gewichtsbesteuerung zu kommen

ElMouradi

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Freitag, 20. Juli 2012, 15:58

Dieser Wisch ist auch da, dass die Federn die gewünschte Traglast haben. Jedoch stellt er sich die Frage, ob der Rest (Bremsen, Achse, ect.) dafür ausgelegt sind.
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Freitag, 20. Juli 2012, 16:27

Fahr zu einem anderen AaS....

Die sind evtl. etwas kooperativer!
Micha
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Freitag, 20. Juli 2012, 17:02

Die Bauteile der Vorder- und Hinterachsen sind für alle T4 gleich, das einzige für eine höhere Nutzlast ist der Austausch der Federn. Abmessungen und Gewichte http://www.vwn-aufbaurichtlinien.de/de/m…e-leergewichte/ .............. Die Volkswagen AG bietet frontangetriebene Fahrzeuge wie Kastenwagen, Kombi, Pritschenwagen, Fahrgestell mit Fahrerhaus, Doppelkabine und Fahrgestell mit Doppelkabine in folgenden Gewichtsklassen an: verminderte Nutzlast (PR-Nr. 0J1). Standardnutzlast (PR-Nr. 0J2), erhöhte Nutzlast (PR-Nr. 0J3) und erhöhte Nutzlast mit zul. Gesamtgewicht 2890 kg (PR-Nr. 0J5). syncro-Fahrzeuge werden nur mit der Standard Nutzlast (PR-Nr. 0J2 HA= 1330 kg ) und erhöhter Nutzlast (PR-Nr. 0J3 HA= 1490 kg ) angeboten........................Auflastungsmöglichkeit auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 2890 kg für den kurzen und langen Vorderwagen beider Radstände auf Basis der Einzelabnahme. 1. Voraussetzungen: a) Bei Fahrzeugen mit erhöhter Nutzlast (PR-Nr. 0J3) muß die Vorderachsbremse (Serie: Ø 54 mm-Faustsattelbremse) auf die Ø 54 mm-Rahmensattelbremse, inkl. der innenbelüfteten Bremsscheiben umgerüstet werden. Bei Fahrzeugen mit der Ø 57 mm-Faustsattelbremse (alle Fahrzeuge mit langem Vorderwagen, unabhängig von den Aggregatevarianten und Fahrzeuge mit TDI-Motor im kurzen Vorderwagen) ist zusätzlich eine Umrüstung des Hauptbremszylinders erforderlich (Ist: Ø 25,4 mm; Soll: Ø 23,81 mm). Die vorgenannten Umrüstungen entfallen, wenn bei der Fahrzeugbestellung gleich die Ø 54 mm-Rahmensattelbremse mit der PR-Nr.1LE bestellt wurde. b) Fahrzeuge der Nutzlastklasse der PR-Nr.0J2 müssen zusätzlich zu dem Punkt 1a) auf den Stand entsprechend der PR-Nr.0J3 umgerüstet werden. Abgelastete Fahrzeuge (PR-Nr.0J1) können nicht aufgelastet werden! c) Keine Leichtmetallfelgen! (Kein Freigang für die Rahmensattelbremse!). d) Schwerpunktlagen bei Sonderaufbauten/-ausbauten entsprechend den Vorgaben unserer Aufbaurichtlinien......deiner hat oJ2 u nd brauch evtl. eine andere Vorderrad bremse um auf 0J3 mit 1490 kg zu kommen.
»Multi-Fanfare« hat folgende Dateien angehängt:
:D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
:thumbsup: Hola, Si quieres ser bien servido, sírvete a ti mismo

..Unus pro omnibus, omnes pro uno 8o En la duda, ten la lengua muda

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Multi-Fanfare« (20. Juli 2012, 17:11)


ElMouradi

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Freitag, 20. Juli 2012, 18:29

Vielen vielen Dank für die schnelle Info!!!
Du schreibst "Die Bauteile der Vorder- und Hinterachsen sind für alle T4 gleich, das einzige für eine höhere Nutzlast ist der Austausch der Federn", wenn ich so was schwarz weiß auf dem Papier hätte von VW z.B. würde dem Tüv das auch schon langen. Auf Grund dessen, weil das Seikel Fahrwerk drin verbaut ist. Nur wo krieg ich so was her? VW ist nicht in der Lage so was auszustellen, aus welchem Grund auch immer !
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Freitag, 20. Juli 2012, 20:27

Sollte da tatsächlich ein Seikel Fahrwerk (sprich: die Seikel Federn) drin verbaut sein, dann verstehe ich das Problem nicht.
Im zweiten Nachtrag zum Teilegutachten 366-1361-01-MURD des TÜV Süd für die Seikel-Federn steht im
Verwendungsbereich auf Seite 2: max Achlast hinten: 1.490kg
Damit hätte der Prüfer doch alles was er benötigt. ?(

Habe ich das eigentliche Problem überlesen?
Sind es doch keine Seikel Federn?
Falls doch, kann der Prüfer nicht mal selbst in das in seinem Hause ausgefertigte Gutachten schauen?
Muß man diesen Sachverständigen eben diesen Sachverstand erst nachweisen, oder dürfen die den auch mal von selbst zeigen?

Sorry ... bei sowas werde ich etwas gehässig ...

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Freitag, 20. Juli 2012, 20:58

ich habe den Eindruck, der Sachverständige braucht noch Unterlagen, die belegen, daß bei höherer Achslast/Gesamtgewicht die originale Bremsanlage und Achsteile ausreichend sind

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »TiloS« (20. Juli 2012, 21:08)


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Freitag, 20. Juli 2012, 21:03

Dann gehört der Mann als Spargelstecher beschäftigt.

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Freitag, 20. Juli 2012, 22:20

ich habe den Eindruck, der Sachverständige braucht noch Unterlagen, die belegen, daß bei höherer Achslast/Gesamtgewicht die originale Bremsanlage und Achsteile ausreichend sind

Das kann natürlich sein; hatte ich gar nicht überlegt :whistling:
Konnte mir gar nicht vorstellen, dass man das so schwierig machen kann

@step -- :D

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