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Sheriff_Wombo

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61

Donnerstag, 14. Oktober 2010, 14:39

meine alte Heizung musste zur HU auch raus.

Moin!

Also: selbst mein sehr Bulli-Freundlicher TÜV hat da null mit sich reden lassen.

Raus das Ding.

War eine 11 Jahre alte "Behörden-Heizung" mit geteilter Brennkammer (ich glaube Eberspächer DA6 in einem Ex-BW T3). Für den Preis der Austausch-Brennkammer, Glühkerzen, "Auspuff" und diversen Klingelkram kann man jedenfalls eine modernere (gebrauchte) Heizung verbauen.

Campingplatz-tauglich war das Ding sowieso nicht. Der Radau kam einem Dachpappe/ Unkraut Brenner gleich, frisst Strom wie nix gutes....

Wenn das DIng eingetragen ist und der Prüfer halbwegs ausgeschlafen wird er das Typenschild mit der "Mindesthaltbarkeit" sehen wollen.

Probieren kann man's ja immer.

Persönlich würde ich so'n altes DIng nie Nachts zum einschlafen laufen lassen, wenn ich sicher bin, dass ich nochmal aufwachen möchte...

Micha72

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62

Donnerstag, 14. Oktober 2010, 14:43

So wie ich es mit bekommen habe ist da kein TÜV mit einverstanden wenn die älter als 10 Jahre sind nicht mal meiner :iek:

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63

Donnerstag, 14. Oktober 2010, 14:43

War vor kurzem beim TUEV und der hat lieber meinen Heckwischer (Den ich eh nie nutze) bemaengelt anstatt die Heizung auch nur eines Blickes zu wuerdigen.
Nun bin ich mir aber grad nicht sicher ob sie in den Papieren steht.
Muesste sie das? ?(
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Micha72

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64

Donnerstag, 14. Oktober 2010, 14:48

Das ist eine gute frage :nixpeil: bin mal gespannt, was die anderen sagen dazu :nixpeil:

meine kann ich nicht mehr ein tragen lassen da sie älter als 10 Jahre ist :heul:

axelb

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65

Freitag, 15. Oktober 2010, 07:44

Die Luftheizung in meinem 2000er Bus ist ja auch gerade 10 Jahre alt geworden; herzlichen Glückwunsch noch ;)

Mein Dekra-Prüfer hat auch den Zeigefinger erhoben, aber es dann bei einer Ermahnung belassen.
Sämtliche 10 Jahre alten Luftheizungen haben in der Regel keine EG Zulassung, sondern eine nationale,
und diese sieht den Austausch nach 10 Jahren vor.

@Kurti:
Mich würde mal interessieren, wo Du die Weisheit her hast, dass die Luftstandheizung NICHT Bestandteil der Hauptuntersuchung ist.
So eine "Liste" wäre doch die Lösung aller Probleme.

CU, Axel

Nachsatz @ Mods:
Wenn dann diese Liste vorliegt, dann wäre das eine hilfreiche Ergänzung der T4Forums - Doku.

Innovationen verpuffen, wenn man nur Risiken und Regelwerke im Kopf hat

(Christoph Schröder - ltd.Baudirektor im Wirtschaftsamt der Stadt Hamburg - aus ADAC MW 1/12)

BigChris

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66

Freitag, 15. Oktober 2010, 09:47

Da ich auch im März das Problem haben werde lese ich mal mit...
In der Ruhe liegt die Kraft!

Worlddarter

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67

Freitag, 15. Oktober 2010, 09:52

Moin Moin,
mein Dicker war erst dieses Jahr beim TÜV und die Standheizung wurde nicht bemängelt.

Der Dicke war letzte Woche auf der Bühne und da habe ich mir die Brennkammer angesehen, das Typenschild war freigekratzt ( war wohl der TÜV Mensch ) und da stand 1997 drauf, aber mein Dicker ist Baujahr 1994 ? Komisch ?
Nebenan an der Bühne war gerade die DEKRA am prüfen, ich habe dann den Prüfer gefragt und der meinte ich habe Glück gehabt die Brennkammewr hätte eigentlich bemängelt werden müssen.

Was meint Ihr ist es gefährlich die Brennkammer drin zulassen oder soll ich diese Austauschen lassen ?

Gruß
Achim

B.Rude

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68

Freitag, 15. Oktober 2010, 09:55

Hi,

die Brennkammer der D3L(P) ist aus einem Stück und sehr massive. Das die Abgase durchläßt kann ich mir nicht vorstellen. Problematisch wird es wenn Eberspächer keine Brennkammern mehr anbietet ... wie bei den Heizungen die im T3 verbaut sind.

Gruß Frank
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Micha72

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Freitag, 15. Oktober 2010, 09:59

Eperspächer bitet noch Brennkamern an für mine B2L, aber die möchte über 600€ haben :iek: :iek:

B.Rude

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70

Freitag, 15. Oktober 2010, 10:00

Hi,

ich hab für Brennkammer, Dichtung und Aufkleber auch um die 550 Ocken (unter großen Schmerzen) bezahlt .... nun aber 10 Jahre Ruhe beim Tüv ...

Gruß Frank
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ToBo

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Freitag, 15. Oktober 2010, 10:26

Wie ich in dem anderen Thread schon geschrieben habe, interessiert ´meinen Tüv die Heizung nicht die Bohne.

Selbst auf nachfragen hin.

Die sagten das war mal, aber das wäre schon länger nicht mehr so das es sie interessieren müsste.

Starbug

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Freitag, 15. Oktober 2010, 12:03

Hallo, meine ist von 1997 eine für nen LKW und noch nicht gelaufen,muß ich trotzdem eine neue Brennkammer haben. Gruß Holger ?(

Sheriff_Wombo

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Freitag, 15. Oktober 2010, 12:52

Es gibt wohl einen Unterscheid zw. neueren Heizungen und den alten Dingern.


Die mit der geteilten Brennkammer muß entweder begutachtet und für gut befunden werden (macht das noch wer?) oder schlicht nach 10 Jahren ausgetauscht werden.

Ich hab mal gelesen, dass das bei Heizungen neueren Datums mit EG ABE nicht mehr notwendig ist. Aber: Das ist gefährliches Halbwissen meinerseits und stammt aus diversen T3-Foren.

Gruß!
Wombo

Micha72

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Freitag, 15. Oktober 2010, 12:52

Hi,

ich hab für Brennkammer, Dichtung und Aufkleber auch um die 550 Ocken (unter großen Schmerzen) bezahlt .... nun aber 10 Jahre Ruhe beim Tüv ...

Gruß Frank



Da werde ich warscheinlich auch nicht drüberweg kommen das zu machen lassen :heul:

axelb

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Freitag, 15. Oktober 2010, 20:00

Ich möchte Kurti aber noch mal nötigen, bevor wir uns hier zu viele Sorgen machen.
Seine Ausführungen haben doch in der Regel Hand und Fuß, oder?

@Kurti:
Mich würde mal interessieren, wo Du die Weisheit her hast, dass die Luftstandheizung NICHT Bestandteil der Hauptuntersuchung ist.
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Freitag, 15. Oktober 2010, 20:14

Das ist nicht richtig so weil jetezt TÜV-Prüfer andere ansichten hat ;) und wenn einer die sieht und feststellt das die älter ist als 10 Jahre dann bekommst du kein TÜV

Ich kenne einen guten TÜV-Prüfer und mit dem rede ich sehr viel über so sachen und ersagte das es ummer ansichtsache ich des Prüfer ;)

unner

Pälzer Sultan

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Freitag, 15. Oktober 2010, 20:19

War vor kurzem beim TUEV und der hat lieber meinen Heckwischer (Den ich eh nie nutze) bemaengelt anstatt die Heizung auch nur eines Blickes zu wuerdigen.
Nun bin ich mir aber grad nicht sicher ob sie in den Papieren steht.
Muesste sie das? ?(

Meine ist eingetragen in den Papieren, sogar mit Abgasnummer!!!
Gruss
MFG Markus


Das Leben ist zu kurz um Verzicht zu üben!!!

Lubeca

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Freitag, 15. Oktober 2010, 20:52

War vor kurzem beim TUEV und der hat lieber meinen Heckwischer (Den ich eh nie nutze) bemaengelt anstatt die Heizung auch nur eines Blickes zu wuerdigen.
[...](


So war es auch bei mir. Heckwischer wurde bei mir als einziger Mangel festgehalten. Meiner ist Bj.99 - dazu wurde aber nichts gesagt, wobei ich nicht persönlich dabei war.

axelb

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Freitag, 15. Oktober 2010, 23:08

@ Micha72

Dann hätte Kurti hier aber Blödsinn erzählt, oder?

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yps77

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Freitag, 15. Oktober 2010, 23:26


Ich hab mal gelesen, dass das bei Heizungen neueren Datums mit EG ABE nicht mehr notwendig ist. Aber: Das ist gefährliches Halbwissen meinerseits und stammt aus diversen T3-Foren.


Einfach auf das Prüfzeichen schauen:

- Wellenlinie und "S..."-Nummer => alte Heizung, Tausch nach 10 Jahren notwendig
- e1-Prüfnummer => neue Heizung, kein Tausch notwendig

Achtung, auch auf alten Heizungen steht eine "e1"-Nummer, zusätzlich zu dem besagten Wellen-Prüfzeichen. Dabei handelt es sich aber nur um die grundlegende Zulassung. Demzufolge stehen auf den neuen Heizungen zwei e1-Nummern: Eine für die Zulassung, eine für die Prüfung.

Beispiel für ein Typenschild einer neuen Heizung, gefunden über Google (hier eine WSH, die für die LSH sehen aber genauso aus): http://img386.imageshack.us/i/typenschild6wg.jpg/

Beispiel für ein Typenschild einer alten Heizung mit S-Prüfzeichen (meine Webasto AT 2000 D) hängt an.
»yps77« hat folgendes Bild angehängt:
  • IMG_1818.JPG