FA muß sich ab sofort an die tatsächliche Fahrzeugart halten - Diskussion

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  • Ende des letzten Jahres hat es eine Änderung des Kfz-Steuergesetzes gegeben.

    Seit dem 5.Dezember 2012 (in Kraft seit dem 12.12.12) hat das FA die eingetragene Fahrzeugart zu übernehmen und danach einzustufen.

    Zitat

    § 2 Begriffsbestimmungen, Mitwirkung der Verkehrsbehörden

    • Unter den Begriff Fahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes fallen Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger.
    • Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt,

      • richten sich die in diesem Gesetz verwendeten Begriffe des Verkehrsrechts nach den jeweils geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften;
      • sind für die Beurteilung der Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, anderer Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich.


    Demnach darf das FA einen LKW nicht mehr als PKW versteuern, nur weil er von innen und/oder außen so aussieht (Fenster, fehlende Trennwand etc.).

    Fahrzeuge, die vom FA bisher als "unechtes Wohnmobil" eingestuft wurden, beispielsweise weil die Stehhöhe von 1,70m an der Kochstelle gefehlt hat, werden seit dem 12.12.12 rückwirkend als Wohnmobile versteuert.
    Der Begriff "unechtes Wohnmobil" ist ersatzlos entfallen, zumal es den ja ohnehin nur im Kfz-Steuerrecht gab, niemals aber in der Fahrzeugverordnung, obwohl manche aaS das gemeint hatten.

    Aufpassen müssen demnach alle diejenigen, die bisher eine andere Besteuerung hatten als die in den Fahrzeugpapieren angegebene Fahrzeugart,
    also beispielsweise

    • LKW als PKW,
    • PKW als LKW,
    • "unechte Wohnmobile" als PKW

    versteuert haben.

    In den Forenbeiträgen ist nachzulesen, dass sich Steuervorteile ergeben können für:

    • bisher PKW-Steuer als "unechtes Wohnmobil", jedoch tatsächlich Wohnmobil (Dieselmotor)
    • bisher PKW-Steuer, jedoch tatsächlich LKW

    aber auch Nachteile möglich sind für:

    • bisher LKW-Steuer, jedoch tatsächlich PKW
    • bisher PKW-Steuer als "unechtes Wohnmobil", jedoch tatsächlich Wohnmobil (Benzinmotor)

    Das Finanzamt kann und wird die Änderung des Kfz-Steuergesetzes auch rückwirkend geltend machen und ist dazu scheinbar auch befugt.
    Sicherlich ist man gut beraten, wenn man diese eventuellen Mehrkosten schon mal einplant und ein wenig Geld für die Nachforderung beiseite legt.

    CU, Axel

    Nachsatz:
    Was ich gut finde ist, dass das Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr (aaS) hinsichtlich der Fahrzeugart wieder das ist was es sein soll, nämlich auch für das FA verbindlich und von diesem anzuerkennen.
    Somit ist allein TÜV und Co. für die Bewertung und Begutachtung von Kfz zuständig und nicht mehr (wie vorübergehend) die Mitarbeiter der Finanzverwaltung. :thumbup:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    6 Mal editiert, zuletzt von axelb (22. Januar 2013 um 12:52) aus folgendem Grund: Titel geändert

  • Und die unterscheidung - Echtes WoMo (Stehhöhe) und Unechtes WoMo (keine Stehhöhe) gibt es auch nicht mehr oder?

    Dem ist wohl so. Habe vorgestern völlig überraschend einen neuen Steuerbescheid für mein "unechtes" WoMo erhalten. Es wird jetzt rückwirkend seit dem 12.12.2012 wieder nach Gewicht besteuert und kostet jetzt 290,- statt 385,- Steuern pro Jahr.
    Gruß aus Hamburg
    Torsten

  • Werde ich mal hier mitlesen und mal nachschauen ao bei mir schon die Steuern abgezogen worden sind.

    Mfg Franzman
    Je cherche des amis en France, qui parlent l`allemand.
    Suche Festung, Bunker, Fort für kleines Geld oder Geschenkt und in Frankreich

  • Dann bräuchte man jetzt nur noch eine Seite, wo das mit der Versteuerung genau steht, denn wieso wird ein Womo jetzt anders besteuert, und auf welcher Grundlage.

    Gruß Detlef
    Gott erschuf den Menschen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach verzichtete er auf weitere Experimente.
    > Mark Twain <

    Bitte lieber eine PN schicken als eine Mail

  • Dann bräuchte man jetzt nur noch eine Seite, wo das mit der Versteuerung genau steht, denn wieso wird ein Womo jetzt anders besteuert, und auf welcher Grundlage.

    In dem Link von Axel steht eigentlich alles drin. Der in § 2 weggefallene Absatz 2b enthielt bisher die Sache mit der Unterscheidung echtes/unechtes Wohnmobil (Stehhöhe 170cm).

    Gruß aus Hamburg
    Torsten

    Einmal editiert, zuletzt von Allstar (21. Januar 2013 um 11:10)

  • Und noch eine Info:

    (12) Führen die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten zu
    einer niedrigeren Steuer als unter Berücksichtigung des § 2 Absatz 2a in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung,
    ist weiterhin § 9 Absatz 1 Nummer 2 anzuwenden.


    es kann also sein..... das dies garnicht in kraft tritt.... da sich durch die Nummer 12 das schonwieder selber ausschließt....

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    redaktionelle Anmerkung der Thread-Moderation:

    Ich habe da mal den besagten §2 eingefügt, da er im geändertem Gesetz weggefallen ist :

    Zitat

    (2a) Als Personenkraftwagen gelten auch:

    • Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, die der KlasseN1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie
      2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU Nr. L 309 S. 37), entsprechen;
    • Mehrzweckfahrzeuge, entsprechend Aufbauart AF, die nach Anhang II Abschnitt C Nr. 1 der Richtlinie 70/156/EWG nicht als Fahrzeuge der Klasse M(tief)1 gelten;
    • Büro- und Konferenzmobile, entsprechend der Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern für die Erhebung von Daten nach der Fahrzeugregisterverordnung.

    Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.

    Der aufgeführte §9 ist dann auch wieder in der "neuen" Kfz-Steuergesetz zu finden und beschäftigt sich mit den Sätzen für die PKW-Versteuerung.

    Axel

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (21. Januar 2013 um 20:42)

  • Axelb du bist echt klasse. :thumbup:
    Da muss ich doch glatt mal bei meinem FA anrufen. 8o

    ... dem kann ich mich nur anschliessen.

    toll das es das forum gibt und ich nicht stundenlang tante google qaelen muss.

    für mich leider zu spaet, habe vorige woche den langen transvan als 6 sitzer beim fa vorgefuehrt
    da er trotz lkw eintragung als pkw besteuert werden sollte.

    mfg kay-amicar

  • Zitat von »F!o« Und die unterscheidung - Echtes WoMo (Stehhöhe) und Unechtes WoMo (keine Stehhöhe) gibt es auch nicht mehr oder? Dem ist wohl so. Habe vorgestern völlig überraschend einen neuen Steuerbescheid für mein "unechtes" WoMo erhalten. Es wird jetzt rückwirkend seit dem 12.12.2012 wieder nach Gewicht besteuert und kostet jetzt 290,- statt 385,- Steuern pro Jahr.

    Darf ich fragen wie sich die 290€ zusammen setzten. Meine Steuer ist auf ~450 (AJA) festgesetzt worden und die Höhe richtet sich doch nach dem zul. Gesamtgewicht & der Schadstoffklasse.
    Ich gehe nicht davon aus, dass das zul. Gesamtgewicht bei dir soviel niedriger ist als bei mir (2,81t) und ein AAB dürfte doch nicht eine bessere Schadstoffeinstuffung haben als AJA ?(

    Ich wittere eine Chance meine Steuer zu drücken ;)

  • 12) Führen die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten zu
    einer niedrigeren Steuer als unter Berücksichtigung des § 2 Absatz 2a in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung,
    ist weiterhin § 9 Absatz 1 Nummer 2 anzuwenden.


    es kann also sein..... das dies garnicht in kraft tritt.... da sich durch die Nummer 12 das schonwieder selber ausschließt....

    Der Absatz 2a bezog sich aber meines Wissens nach auf Geländewagen und Konferenzmobile. Den Wohnmobilen war Absatz 2b gewidmet. Oder verstehe ich da was falsch?
    Auf jeden Fall hat das FA unseren T4 trotz fehlender Stehhöhe von sich aus wieder als WoMo eingestuft, mit dem Effekt, das wir jetzt eine nette Steuererstattung erhalten.
    Gruß aus Hamburg
    Torsten

  • Dann müsste ja mein Womo,welches schon bei Erstzulassung ein Sonderkfz. Womo ist, so wie früher wieder nach Gewicht besteuert werden, oder sehe ich das falsch?

    Eben mal nachgerechnet, für mich wird sich nichts ändern.....bleibe wohl bei 280,- Eus....

    Gruß Tommi
    ----------------------------------

    Wer morgens betet, hat den ganzen Rest des Tages Zeit für Spaß und Sauereien.


    Einmal editiert, zuletzt von mactommi (21. Januar 2013 um 11:26)

  • Darf ich fragen wie sich die 290€ zusammen setzten. Meine Steuer ist auf ~450 (AJA) festgesetzt worden und die Höhe richtet sich doch nach dem zul. Gesamtgewicht & der Schadstoffklasse.
    Ich gehe nicht davon aus, dass das zul. Gesamtgewicht bei dir soviel niedriger ist als bei mir (2,81t) und ein AAB dürfte doch nicht eine bessere Schadstoffeinstuffung haben als AJA

    Also die Berechnung bei meinem AAB (2.810kg, Schadstoffklasse Euro2 mit Oberland-Oxi-KAT):
    2000 kg mit 24,-EUR pro 200 kg = 240,-EUR
    810 kg mit 10,- EUR je angefangener 200 kg = 50,- EUR
    macht in Summe 290,- EUR

    Gruß aus Hamburg
    Torsten

  • Also die Berechnung bei meinem AAB (2.810kg, Schadstoffklasse Euro2 mit Oberland-Oxi-KAT):
    2000 kg mit 24,-EUR pro 200 kg = 240,-EUR
    810 kg mit 10,- EUR je angefangener 200 kg = 50,- EUR
    macht in Summe 290,- EUR


    Sehr interessant. Habe die gleiche Ausstattung und zahle jetzt 401€. Muss ich jetzt auch mal aktiv werden.

  • Verstehe ich das richtig das ich meinen Multivan jetzt als WoMo anmelden kann obwohl die Stehhöhe fehlt ,wenn ich ne Kochgelegenheit und Spühle drin habe... ?(

  • Ich verstehe das noch nicht richtig. Mein MV 1996 TDI ACV ist umgeschrieben worden auf Sonder KFZ Wohnmobil 0603 / 310 und kostet momentan 401 Euro Steuern mit DPF und grüner Plakette. Sein Gesamtgewicht beträgt 2680Kg. Kann ich Hoffnung haben das Er steuerlich günstiger wird? :nixpeil:

    Irgendwas ist ja immer.

    Member of Angela Westphal

    Einmal editiert, zuletzt von t4ichliebedir (21. Januar 2013 um 12:06)

  • Der AJA hat noch nen Serien Kat., mhhh. Dann liegt das an der Schadstoffeinstuffung. Bist du sicher das es bei die Euro2 und nicht E2 ist? Ich habe nur EURO 1.
    96/69/EG III = Euro 1

  • Verstehe ich das richtig das ich meinen Multivan jetzt als WoMo anmelden kann obwohl die Stehhöhe fehlt ,wenn ich ne Kochgelegenheit und Spühle drin habe... ?(

    Das sind nicht alle kritieren. Ein Wohnmobil benötigt:

    * Bett
    * Schränke
    * Fest installierte Kochgelegenheit
    * Fest installierte Spühle mit fließend Wasser
    * Tisch
    * Einen gesamt wohnlichen Eindruck (sehr schwammig)

    Einmal editiert, zuletzt von Hamburger Royal (21. Januar 2013 um 12:02)