Moin,
hier eine Beschreibung wie das Erhöhen der Anhängelast erfolgt.
Bei diversen T4 mit originaler Anhängerkupplung (Starr & Abnehmbar) kann die Anhängelast von 2000kg (4500kg gesamt Zuggewicht) auf 2500kg (5000kg gesamt Zuggewicht) erhöht werden. Bei Anhängerkupplungen aus dem Zubehör kann es teilweise nicht möglich sein. Der D-Wert der Anhängerkupplung muss ausreichen.
Dazu kann man im Vorfeld eine Berechnung anhand der Daten des eigenen Fahrzeugs anstellen (eigenes zGG ist relevant). Berechnungshilfe
Der TÜV hat alle erforderlichen Unterlagen vorliegen (es handelt sich um ein vom TÜV Nord ausgefertigtes Gutachten).
Es macht dennoch Sinn, die Unterlagen selber beizubringen um die "Such-Motivation" für den Prüfer zu erhöhen.
Bei 2,5t Anhängelast muss mindestens ein Gewicht von 800kg auf der Hinterachse anliegen, ausser bei Fahrzeugen mit ESP.
VW hat alle Unterlagen für welche Fahrzeuge eine Erhöhung möglich ist.
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Ergänzung zum Thema:
Es gibt dazu ein von VW veranlasstes Teilegutachten mit der Nummer 1871-1/02 vom 27.8.02, das vom TÜV Nord erstellt wurde.
In diesem Gutachten sind die maximalen und von VW freigegebenen Anhängelasten beziffert.
Das sind beispielsweise für den 75kW ACV Diesel die schon genannten 2.500kg Anhängelast bei Steigungen bis 12%, in Verbindung mit einer Erhöhung des max. Zuggewichts auf 5.000kg,und der Auflage, dass die Hinterachse des Zugfahrzeugs mit 800kg belastet sein muß.
Natürlich darf die Anhängelast laut Gesetzgeber nicht höher als das zGG des Zugfahrzeugs sein (übrigens weder bei PKW, noch bei LKW), lediglich für Geländefahrzeuge (möglich z.B. für höhergelegte Syncros mit wenigstens einer sperrbaren Achse) wird da eine Ausnahme gemacht und das 1,5fache der Zugfahrzeug-zGG genehmigt.
Das Gutachten ist von jedem TÜVer in seinem Online-System auffindbar und muß nicht extra vorgelegt werden.
Axel