Erhöhung der Anhängelast auf 2.5t (oder mehr) "Beschreibung"

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  • Hallo liebe community,


    ich habe inzwischen schon einige Zeit damit verbracht das Forum zu diesem Thema
    durchzusuchen und dann den Rat befolgt beim VW-Dialogcenter eine Freigabe für
    3000kg Anhängelast für unseren 111kW Multivan zu beantragen.


    Leider kam jetzt nur eine Freigabe für 2500kg bei uns an.
    Gibt es da noch irgendetwas zu beachten?


    Was könnte dazu geführt haben, dass wir nur 2500kg bescheinigt
    bekommen und andere –wie z.B. taxman- 3000kg von VW bescheinigt bekommen?


    Danke für Eure Hilfe und viele Grüße


    Domenic

  • Von VW wird er auch keine 3000kg bescheinigt bekommen haben. Die 2500kg sind Standard und das Höchste der Gefühle. Es gibt SK Handels ... oder einige aaS die das machen - mit gutem Zureden oder viel Geld.

  • und dann den Rat befolgt beim VW-Dialogcenter eine Freigabe für
    3000kg Anhängelast für unseren 111kW Multivan zu beantragen.


    welchen Rat :nixpeil:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Hi,

    ich habs weiter vorne in dem Fred schon richtig gestellt:

    Die Freigabe von VW für meinen T4 geht über 2.500kg Anhängelast.

    Aber: In dieser Freigabe für MEINEN T4 steht für die Eintragung in die Papiere ein Mustertext. Und in dem stehen 3.000kg als BEISPIEL drin. Diesen Text hat mein Prüfer offensichtlich für die tatsächliche Eintragung verwendet - obwohl für meinen T4 von VW nur 2.500kg freigegeben sind.

    Also: Nun stehen 3.000kg in den Papieren drin. Hat mein Inschinör so bestätigt. Könnte eventuell falsch sein, aber ich bin eh nur Laie :thumbup:

    Gruß, Uwe

    T4 LR - aus Freude am mitnehmen

    T4 Caravelle AHY + Box LR mit 2 Schiebetüren -> hier die Geschichte meines T4 "Red Beast"

    T4 Caravelle ACV LR mit 2 Schiebetüren -> 2. Bus The Great Blue Greek

    T4 MV 1 AHY _> Schlachtbus

    Meine bisherigen Busse:

    T2 Bj. 72 mit Umbau auf 1,7 Liter Doppelversager mit 68 PS = Saufmobil
    T4 Allstar Bj. 95 mit ABL = Supersparsam
    T4 Topstar TDI ACV Bj. 98 = Superschön
    T4 Caravelle kurz ACV mit 2 Schiebetüren = Extrem Praktisch

    T4 MV II AXG als ex. 2. Bus "Silversurfer"

  • So wie taxman und Naseweis das schon kennen ... ein Ablese- bzw. Interpretationsfehler der Prüfer, aber das haben wir hier ja auch schon ausgiebig diskutiert und geklärt.
    Eine Freigabe über das was wir hier schon vorliegen haben, gibt es von VWN nicht.
    Diese Freigabe ist allerdings derart offiziell, dass man dazu nicht mal mehr eine FIN-gebundene Anfrage an VWN stellen muß.

    Anfangs, 2009, als dieser Thread ins Leben gerufen wurde, gab es noch Unstimmigkeiten, die mittlerweile alle beseitigt sind.

    Wenn die Witterung und die Gesundheit es mir irgendwann gestattet, dann werde ich das Projekt der Änderung der Fahrzeugart in M1G (Geländefz.Pers.bef.) in der Ausführung SA (Wohnmobil) mal angehen und dabei gleich die für 3.000kg geprüfte (und hier schon herumliegende) AHK vorstellen.
    Geländefahrzeuge dürfen (wie LKW) das 1,5-fache des zGGs als Anhängelast ziehen.
    Schauen wir mal was der Prüfer dann dazu sagt.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (14. März 2018 um 18:23)

  • Das wird nicht weiter unterschieden.

    siehe StVZO §42 (1)

    Zitat

    Die gezogene Anhängelast darf bei

    • Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,
    • Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,
    • Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts


    des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen.

    Allenfalls der letzte Satz macht mir da noch ein wenig Kummer, aber man kann es ja mal versuchen ;)

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (14. März 2018 um 19:59)

  • Wonach wird das dann Versteuert ?


    Na ich tippe mal auf: "Wohnmobil" ... was für mich von Nachteil wäre,
    aber wenns dabei mit der Anhängelast klappt ...

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Genau weißt du es nicht ...


    Ne, nicht so genau, weil das bundesdeutsche Kfz-Steuergesetz sich immer noch auf die alten, nationalen Fahrzeugarten bezieht, also PKW, LKW und bei den sonstigen eben nur Wohnmobile.
    Das würde den Mx Fahrzeuge als PKW entsprechen, den Nx Fahrzeugen als LKW/Nutzfahrzeug.

    Sonstige Fahrzeuge gibt es ja nach EG-Richtlinien nicht, sondern die entsprechende Ausstattung als Untergruppe neben die Fahrzeugart gestellt, hier eben die Untergruppe "SA" für Wohnmobil.

    So würde ich das interpretieren und wenn da irgendwo "Wohnmobil" steht, dann wird das aller Voraussicht zur geeigneten Einstufung übernommen werden.

    Die ganzen weiteren Fahrzeugarten (z.B. Lx (zwei und dreirädrige und leichte vierrädrige), Ox (Anhänger), Rx, Sx,Tx (LOF-Fahrzeuge) und Cx (Kettenfahrzeuge)) lasse ich hier mal unerwähnt, weil für uns T4-Fahrer eher nicht interessant.

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • vll für den einen oder anderen interessant...


    Viel zu teuer ... die gibts schon fürn ganz kleines dreistelliges :P

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    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)