Kann ich den Link auch haben ?
Hast PN!
Kann ich den Link auch haben ?
Hast PN!
Hallo Vasco Da Gama
kannst du mir bitte den Link auch schicken ?
Vielen Dank
Hallo liebe community,
ich habe inzwischen schon einige Zeit damit verbracht das Forum zu diesem Thema
durchzusuchen und dann den Rat befolgt beim VW-Dialogcenter eine Freigabe für
3000kg Anhängelast für unseren 111kW Multivan zu beantragen.
Leider kam jetzt nur eine Freigabe für 2500kg bei uns an.
Gibt es da noch irgendetwas zu beachten?
Was könnte dazu geführt haben, dass wir nur 2500kg bescheinigt
bekommen und andere –wie z.B. taxman- 3000kg von VW bescheinigt bekommen?
Danke für Eure Hilfe und viele Grüße
Domenic
Von VW wird er auch keine 3000kg bescheinigt bekommen haben. Die 2500kg sind Standard und das Höchste der Gefühle. Es gibt SK Handels ... oder einige aaS die das machen - mit gutem Zureden oder viel Geld.
Du hast Glück , oder das Versehen eines Prüfers vergessen
und dann den Rat befolgt beim VW-Dialogcenter eine Freigabe für
3000kg Anhängelast für unseren 111kW Multivan zu beantragen.
welchen Rat
Mach wie ich eine Anfrage in WOB, dann bekommst Dui die Freigabe bis 3.000 und 5.000 kg.
Gruß, taxman
Das wäre der Rat gewesen von dem ich gesprochen habe... Auf der ersten Seite dieses Themas.
Hi,
ich habs weiter vorne in dem Fred schon richtig gestellt:
Die Freigabe von VW für meinen T4 geht über 2.500kg Anhängelast.
Aber: In dieser Freigabe für MEINEN T4 steht für die Eintragung in die Papiere ein Mustertext. Und in dem stehen 3.000kg als BEISPIEL drin. Diesen Text hat mein Prüfer offensichtlich für die tatsächliche Eintragung verwendet - obwohl für meinen T4 von VW nur 2.500kg freigegeben sind.
Also: Nun stehen 3.000kg in den Papieren drin. Hat mein Inschinör so bestätigt. Könnte eventuell falsch sein, aber ich bin eh nur Laie
Gruß, Uwe
Dann hast du auch 7000 kg ZGG
So ein Beispieltext ist schon eine feine Sache .....
So wie taxman und Naseweis das schon kennen ... ein Ablese- bzw. Interpretationsfehler der Prüfer, aber das haben wir hier ja auch schon ausgiebig diskutiert und geklärt.
Eine Freigabe über das was wir hier schon vorliegen haben, gibt es von VWN nicht.
Diese Freigabe ist allerdings derart offiziell, dass man dazu nicht mal mehr eine FIN-gebundene Anfrage an VWN stellen muß.
Anfangs, 2009, als dieser Thread ins Leben gerufen wurde, gab es noch Unstimmigkeiten, die mittlerweile alle beseitigt sind.
Wenn die Witterung und die Gesundheit es mir irgendwann gestattet, dann werde ich das Projekt der Änderung der Fahrzeugart in M1G (Geländefz.Pers.bef.) in der Ausführung SA (Wohnmobil) mal angehen und dabei gleich die für 3.000kg geprüfte (und hier schon herumliegende) AHK vorstellen.
Geländefahrzeuge dürfen (wie LKW) das 1,5-fache des zGGs als Anhängelast ziehen.
Schauen wir mal was der Prüfer dann dazu sagt.
CU, Axel
Geländefahrzeuge dürfen (wie LKW) das 1,5-fache des zGGs als Anhängelast ziehen.
Soweit ich weiß, wenn sie auf einem Leiterrahmen aufbauen und nicht auf selbsttragender Karosse...
Das wird nicht weiter unterschieden.
siehe StVZO §42 (1)
ZitatDie gezogene Anhängelast darf bei
- Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,
- Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,
- Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts
des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen.
Allenfalls der letzte Satz macht mir da noch ein wenig Kummer, aber man kann es ja mal versuchen
Zitat : M1G (Geländefz.Pers.bef.) in der Ausführung SA (Wohnmobil)
Wonach wird das dann Versteuert ?
Axelb, das hab ich auch schon öfters im Kopf durchgespielt. Wollte mein Dekra Prüfer dazu mal befragen, denn dann wirds interessant mit der Anhängelast.
Wonach wird das dann Versteuert ?
Na ich tippe mal auf: "Wohnmobil" ... was für mich von Nachteil wäre,
aber wenns dabei mit der Anhängelast klappt ...
Genau weißt du es nicht ...
Dann schauen wir mal
Genau weißt du es nicht ...
Ne, nicht so genau, weil das bundesdeutsche Kfz-Steuergesetz sich immer noch auf die alten, nationalen Fahrzeugarten bezieht, also PKW, LKW und bei den sonstigen eben nur Wohnmobile.
Das würde den Mx Fahrzeuge als PKW entsprechen, den Nx Fahrzeugen als LKW/Nutzfahrzeug.
Sonstige Fahrzeuge gibt es ja nach EG-Richtlinien nicht, sondern die entsprechende Ausstattung als Untergruppe neben die Fahrzeugart gestellt, hier eben die Untergruppe "SA" für Wohnmobil.
So würde ich das interpretieren und wenn da irgendwo "Wohnmobil" steht, dann wird das aller Voraussicht zur geeigneten Einstufung übernommen werden.
Die ganzen weiteren Fahrzeugarten (z.B. Lx (zwei und dreirädrige und leichte vierrädrige), Ox (Anhänger), Rx, Sx,Tx (LOF-Fahrzeuge) und Cx (Kettenfahrzeuge)) lasse ich hier mal unerwähnt, weil für uns T4-Fahrer eher nicht interessant.
https://www.mad-vertrieb.de/anhaengelaster…r-071990-1.html
vll für den einen oder anderen interessant...
vll für den einen oder anderen interessant...
Viel zu teuer ... die gibts schon fürn ganz kleines dreistelliges
Meinte auch eher die Gutachten für die Auflastung
Klar muss das dann nochmal abgenommen werden nach §13 FZV. Aber man hat schonmal ein Gutachten, das es möglich ist mit dem Bus.
Carlo