rechtliches zum Thema Xenon-Nachrüstung

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • Ich muss hier mal in aller Deutlichkeit etwas zum Thema Xenon-Nachrüstung im T4 schreiben ..... um dem grassierenden gefährlichen Halbwissen Einhalt zu gebieten. :rolleyes:


    LEGAL kann in ein Fahrzeug nur dann Xenon verbaut werden wenn:

    - ein bauartgeprüfter und mit E-Nr versehener Scheinwerfer (ECE 98 ) verbaut ist (Erkennbar u.a. an der DC oder DR oder DC/R Kennung auf den Streuscheiben)
    - eine nach ECE 99 zugelassene Gasentladungslampe
    - eine automatische Leuchtweitenregulierung
    - eine nach ECE 45 zugelassene Scheinwerferreinigungsanlage

    Das Einbauen der "beliebten" HID-Kits in normale Halogen Scheinwerfer ist illegal, aufgrund der fehlenden Zulassung der Scheinwerfer.
    Auch die auf dem Nachrüstmarkt angebotenen Linsen-Scheinwerfer sind im Falle des T4 KV nicht für Xenon zugelassen. Lediglich für den T4 LV gibt es bauartgeprüfte Xenonscheinwerfer.

    Bei den Scheinwerfern ist nicht nur die Streuscheibe entscheidend für eine Xenon Zulassung. Auch der komplette Scheinwerfer muss dafür freigegeben sein, da bei Gasentladungslampen ein weit höherer Innendruck vorherrscht und die Gehäuse diesem im Falle eines Berstens stand halten müssen.

    Mittlerweile ist die Lichtfarbe der Gasentladungslampen annähernd gleich der Halogen Gelblicht Birnchen. Der normale Wert liegt bei ca 4000 K. Von Phillips gibt es noch D2 Brenner mit 5000 K und E-Zulassung. Alle Farbtemperaturen darüber sind nicht legal.

    Der Einbau von -R Brennern in Linsensysteme bzw -S Brennern in Reflektorsysteme ist nicht gestattet. Ebenso können D4/5 Brenner nicht an D1/2 Zündgeräten und umgekehrt betrieben werden.


    Achtung:

    Es gibt tatsächlich TÜV- bzw. Dekra-Prüfer, die Xenon-Umbauten in Verbindung mit den herkömmlichen Halogenscheinwerfern eintragen, wenn SRA und ALWR vorhanden sind.

    Entgegen landläufiger Meinungen macht dies die ganze Sache aber in keinster Weise legal, da auch ein KFZ-Sachverständiger sich niemals über die Regelungen des Bauartgenehmigungsverfahrens hinwegsetzen darf. Wird das ganze bei einer Kontrolle (oder noch viel schlimmer: nach einem Unfall) entdeckt, so trifft den Fahrer und den Halter des Wagens trotz erfolgter Eintragung die volle Wucht des Gesetzes.


    "Gutachten" zur Xenon Nachrüstung:

    Das Gutachten welches immernoch durch das Netz geistert wonach keine ALWR und SRA erforderlich ist sofern das betreffende Fahrzeug vor einem bestimmten Termin erstmals zugelassen worden ist, taugt nur noch für's Altpapier!
    Seit 2004 müssen alle Fahrzeuge die o.g. Komponenten verbaut haben wenn Xenon nachgerüstet wird. Auch wenn es sich um ein Fahrzeug handelt, welches damals ab Werk diese noch nicht benötigt hat.


    Nochmal kompakt zusammengefasst:

    Die Umrüstung auf Xenon kann nur dann legalisiert werden, wenn

    a) zwei zugelassene Xenon-Scheinwerfer, ausgestattet mit
    b) zwei zugelassenen Brennern,
    b) eine zugelassene Scheinwerferreinigungsanlage und
    c) eine automatische Leuchtweitenregulierung

    vorhanden sind. Alles andere ist und bleibt ILLEGAL !!!


    Hugh ... ich habe gesprochen. ;)

    2016er VW T6 Kasten LR / 2,0 TDI (CAAC) mit 180 PS ----- 2022er MAN TGE 4.180 4x4 Knaus Van TI Plus 650 MEG

    Einmal editiert, zuletzt von Kalanahanitzna (2. Dezember 2009 um 23:59)

  • @ Moderatoren:

    Kann vielleicht einer von Euch meinen obigen Beitrag dauerhaft und vor allem gut sichtbar antackern?

    Das Thema taucht ja immer wieder mal auf ... ;)

    2016er VW T6 Kasten LR / 2,0 TDI (CAAC) mit 180 PS ----- 2022er MAN TGE 4.180 4x4 Knaus Van TI Plus 650 MEG

  • Zitat

    Original von Kalanahanitzna

    ....

    - ein bauartgeprüfter und mit E-Nr versehener Scheinwerfer (ECE 98 ) verbaut ist (Erkennbar u.a. an der DC oder DR oder DC/R Kennung auf den Streuscheiben)
    .....

    Ähm nochmal, vieleicht auch DUMM, nachgefragt. Ich war immer der Meinung es müssen KLARGLAS Scheiben sein. :nixpeil:

  • Zitat

    Original von Multibully

    Ähm nochmal, vieleicht auch DUMM, nachgefragt. Ich war immer der Meinung es müssen KLARGLAS Scheiben sein. :nixpeil:


    Nö ..... die erste MB C-Klasse (W202) hatte auch Xenonscheinwerfer mit Streuscheiben, ebenso wie die ersten Xenon-Ausführungen der E-Klasse W210 (die späteren hatten dann auch Linsen) und S-Klasse W140.

    Das sind nur drei Beispiele die mir auf Anhieb eingefallen sind, es gibt aber noch etliche mehr. ;)

    2016er VW T6 Kasten LR / 2,0 TDI (CAAC) mit 180 PS ----- 2022er MAN TGE 4.180 4x4 Knaus Van TI Plus 650 MEG

  • Zitat

    Original von Multibully

    Ähm nochmal, vieleicht auch DUMM, nachgefragt. Ich war immer der Meinung es müssen KLARGLAS Scheiben sein. :nixpeil:

    dann les mal...klick

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
    :thumbup: Hola, Si quieres ser bien servido, sírvete a ti mismo


    ..Unus pro omnibus, omnes pro uno 8o En la duda, ten la lengua muda

  • Zitat

    Original von Multi-Fanfare
    ....
    dann les mal...klick

    Ja und was lese ich da, Streuscheibe ist falsch :prof:

    Auf Seite 4 Punkt 1.2 "Abschlussscheibe"

    Naja gut, wir Wissen ja alle was gemeint ist, mir hat nur mal einer erklärt es müsse eine Klarglasscheibe sein und keine geriffelte Streuscheibe, dehalb hatte ich nochmal gefragt.

  • Zitat

    Original von Multibully

    Ja und was lese ich da, Streuscheibe ist falsch :prof:

    Auf Seite 4 Punkt 1.2 "Abschlussscheibe"

    Naja gut, wir Wissen ja alle was gemeint ist, mir hat nur mal einer erklärt es müsse eine Klarglasscheibe sein und keine geriffelte Streuscheibe, dehalb hatte ich nochmal gefragt.

    bei den neueren Scheinwerfern gibts doch auch keine geriffelten mehr.....die haben doch jetzt alle Klarglas(plastik)

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
    :thumbup: Hola, Si quieres ser bien servido, sírvete a ti mismo


    ..Unus pro omnibus, omnes pro uno 8o En la duda, ten la lengua muda

  • Zitat

    Original von Kalanahanitzna
    - eine automatische Leuchtweitenregulierung

    These dazu:

    "Durch Fahrzeuge mit automatischer Leuchtweitenregulierung (ALR) werden mehr Straßenverkehrsteilnehmer geblendet als durch Fahrzeuge mit manueller Leuchtweitenregulierung (MLR)."

    Das was früher 1% aller Kraftfahrzeuge und Fahrzeugführer war (die zu doof waren die MLR zu bedienen) sind heute geschätzte 50% wo die ALR nicht richtig funktioniert, falsch eingestellt oder von vorn herein Fehlkonstruiert ist. Mich nervt es einfach das vom Gesetzgeber die ALR vorgeschrieben ist aber die Situation auf der Straße (Blenden) sich eher verschlechtert hat ... was nützt uns das wenn die nicht richtig funktionieren und die Zahl der Xenon-blendenden Fahrzeuge eher zunimmt. Bisher dachte ich immer das die Vielzahl von Xenonblendern alle mit illegalen Umbauten unterwegs sind. Das hat sich seit letzter Woche geändert. Da musste ich mehrmals von Dresden nach Berlin und hatte dafür leihweise einen A4 bekommen. Im Stadtverkehr waren die Xenons ja soweit OK. Der Lichtkegel schnitt meistens beim Vordermann unterhalb der Heckscheibe ab. Aber bei größerer Entfernung zum Vordermann und auf der Autobahn sah es eher danach aus als ob die Scheinwerfer Flugzeuge am Himmel suchen. Die Bestätigung hatte ich dann auch Dauerhaft von den vorausfahrenden und entgegenkommenden Fahrzeugen erhalten (an dieser Stelle nochmal ein Sorry für das Blenden). Laut Handbuch, Bordcomputer und später dann Autohaus war alles i.O. an den Scheinwerfern und der ALR.

    Meiner Meinung nach ist die ALR eine vielleicht gut gedachte Neuerung aber leider ein Schritt zurück.

    Gruß Frank

    Gruß Frank

    "Eine Husqvarna ölt nicht ... sie markiert ihr Revier"

    ...passt zum T4 aber irgendwie auch

  • Zitat

    Original von Lubeca
    Ich hatte einen W202 mit Xenon hinter Streuscheiben, vom Werk aus


    Na sag'sch doch ..... ich hatte damals auch mit dem Gedanken gespielt die Xenon-Scheinwerfer vom W202 in meinen W124 zu flanschen, aber das war mir dann doch zuviel Arbeit.


    Es könnte übrigens sein dass es für den T4 mit KV doch eine Xenon-Lösung gibt:

    Mein Admin-Kollege aus dem 35i-Forum hat in seinem Passat die Doppelscheinwerfer verbaut, die es so ähnlich ja auch für den KV gibt. Und dort sind die Abblendlicht-Einsätze identisch mit den Xenon-Scheinwerfern des ganz alten 7er BMW ..... diese hat er dort verbaut, in Verbindung mit Philips Brennern, zugelassener SRA und ALWR: Und hat das ganze somit problemlos und 100% legal eingetragen bekommen.

    Man müsste halt mal schauen ob dieses Prinzip auch mit den Doppelscheinwerfern des KV funktioniert ... ;)


    Hier noch das Bild nach erfolgtem Umbau:

  • Zitat

    Original von Kalanahanitzna
    Und hat das ganze somit problemlos und 100% legal eingetragen bekommen.

    Auch wenn ich jetzt wieder Hass auf mich ziehe: nein.

    Die verbauten Scheinwerfer sind für den 7er BMW typgeprüft, aber nicht für den T4. Die Einbauhöhe (fachlich: Austrittshöhe Lichtkante) als auch der Abstand der Scheinwerfer zueinander sind nicht mit den Werten der Typprüfung identisch.

    Die einzig legale Möglichkeit Xenon nachzurüsten ist: Scheinwerfer verbauen, die für das betreffende Fahrzeug typgeprüft und zugelassen sind. Von Hella gibts sowas bspw. für den BMW E36. Alles andere ist und bleibt eine unzulässige Lösung, auch wenn ein TÜVler das so eingetragen hat.

  • Zitat

    Original von Syncro-Helge

    Auch wenn ich jetzt wieder Hass auf mich ziehe: nein.

    Die verbauten Scheinwerfer sind für den 7er BMW typgeprüft, aber nicht für den T4. Die Einbauhöhe (fachlich: Austrittshöhe Lichtkante) als auch der Abstand der Scheinwerfer zueinander sind nicht mit den Werten der Typprüfung identisch.

    Die einzig legale Möglichkeit Xenon nachzurüsten ist: Scheinwerfer verbauen, die für das betreffende Fahrzeug typgeprüft und zugelassen sind. Von Hella gibts sowas bspw. für den BMW E36. Alles andere ist und bleibt eine unzulässige Lösung, auch wenn ein TÜVler das so eingetragen hat.


    Hmmm .... naja, klingt nachvollziehbar.
    So genau habe ich mich mit dem ganzen Typprüfungs- und Bauartgenehmigungsprozedere noch nicht beschäftigt.

    BTW: Beantworte doch mal bitte meine Email !! ;)

    2016er VW T6 Kasten LR / 2,0 TDI (CAAC) mit 180 PS ----- 2022er MAN TGE 4.180 4x4 Knaus Van TI Plus 650 MEG

  • Es gibt ja auch noch von Hella einzelne Abblend und Fernscheinwerfer (auch in Xenon, das sind die, die RSL/ProjektZWO in GFK-Adapter/Blenden schraubt, die an die Befestigungspunkte der T4-Karossrie passen und das dann als Set anbieten)*

    Diese Schienwerfer können (innerhalb der gestezlichen Grenzen der StVZO (Abstände)) in/an jedes fahrzeug gebaut werden.


    *) Das bringt mich auf ne Idee für die KV-fahrer: Hier bieten doch immer wieder irgendwelche GFK-Batler Ihrer Dienste an: Sollen die doch mal nen Xenonlampenhalte/Blende für den KV machen.

    Lars aka Lovejoy

    Hubraum ist durch nichts zu Ersetzen,. . . ...außer durch mehr Hubraum.
    . . .und hätte der Herrgott gewollt das wir Schaltwagen fahren, hätte er uns ein 3. Bein gegeben.

    "RAUM"-Gleiter: Multivelle-lang, VR6-Automat

  • Die zweite legale Möglichkeit am KV ist:

    - P2 DE Scheinwerfer
    - Brenner vom alten BMW (ich glaube vom 7er)

    Nachteile: Die alten Brenner sind selten und werden in Gold aufgewogen, Neue Ersatzteile gibt es nicht mehr.

    Da gefällt mir die Version mit den Universalbrennern von Hella besser. Muss man nur optisch anständig hin bekommen.

    E10 ist Mist... es macht Dieselmotoren kaputt

  • Zitat

    Original von Syncro-Helge

    Auch wenn ich jetzt wieder Hass auf mich ziehe: nein.

    Die verbauten Scheinwerfer sind für den 7er BMW typgeprüft, aber nicht für den T4. Die Einbauhöhe (fachlich: Austrittshöhe Lichtkante) als auch der Abstand der Scheinwerfer zueinander sind nicht mit den Werten der Typprüfung identisch.

    Die einzig legale Möglichkeit Xenon nachzurüsten ist: Scheinwerfer verbauen, die für das betreffende Fahrzeug typgeprüft und zugelassen sind. Von Hella gibts sowas bspw. für den BMW E36. Alles andere ist und bleibt eine unzulässige Lösung, auch wenn ein TÜVler das so eingetragen hat.

    Das stimmt nicht. Ein Scheinwerfer wird lichttechnisch nicht typgeprüft (Also Audi, VW). Der wird auf seinen Einsatzzweck geprüft (Fernlicht, Ablendlicht...). Beim Lichttechnischen Gutachten ist nämlich überhaupt kein Fahrzeug vorhanden. Nur der nackte Scheinwerfer in einem Universalhalter und ein genormtes Leuchtmittel.

    Für den Einsatz eines Fernscheinwerfers an einem Fahrzeug gibt es Vorschriften (Höhe, abstand zur mitte des Fhz, Abstrahlwinkel, Abdeckung durch andere Teile). Die Typprüfung eines 7er Xenonscheinwerfers sagt aus, das ich genau dieses Teil an einen 7er BMW bauen darf.

    Ich kann jedoch auch den Scheinwerfer an jedes xbeliebige Kfz schrauben und zum TÜV fahren und mir den ordnungsgemäßen Zustand der Lichttechnischen Anlage bestätigen lassen. Der wird dann schauen ob alle nötigen Elemente (fernlich, Ablendlicht etc) vorhanden und den Vroschriften entsprechend angebaut sind. Die Lichttechnische Begutachtung ist ja durch das E Zeichen gegeben.

    Und deswegen kann man 7er Xenonscheinwerfer in die entsprechenden halter der P2 DE einbauen und mit ALWR und SWR auch eintragen lassen.

    Aber wie Mannimmond schon gesagt, die dinger sind extrem selten und wenn kaputt gibt es keinen Ersatz. Und die Brenner gehen da gerne mal kaputt.

    Einmal editiert, zuletzt von Mikart (3. Dezember 2009 um 12:14)

  • Zur helligkeit:

    Die P2 für den T4 haben bis zu 8000K drin (wenn mich nicht alles täuscht, legal), wobei man bei legal und nicht legal, IMMER unterscheiden muss zwischen,

    -Ablendlicht
    -Aufblendlicht
    -Zusatzscheinwerfer


    @Frank

    ALWR = AutomatischLeuchtWeitenRegulierung
    LWR = manuelle LeuchtWeitenRegulierung

    Bei den ersten Xenonjahrgängen (bis spätestens April 2000) war es nicht immer eine reine LWR sondern eine Halbautomatik, diese Stellte sich nur einmal pro Fahrt ein. Besser gesagt beim Zündung einschalten, glich die Steuerung den Beladungszustand aus.

    Wenn die Scheinwerfer richtig justiert sind, ist die ALWR das beste für alle, da blendet absolut NICHTS!

    4 Mal editiert, zuletzt von LeiStyle (3. Dezember 2009 um 12:31)

  • Zitat

    Original von LeiStyle
    @Frank

    ALWR = AutomatischLeuchtWeitenRegulierung
    LWR = manuelle LeuchtWeitenRegulierung

    Wenn die Scheinwerfer richtig justiert sind, ist die ALWR das beste für alle, da blendet absolut NICHTS!

    Die Abkürzungen hatte ich frei gewählt. Deine genannten sind dann wohl die korrekten.

    Der A4 ist Bj.09 Laut AH ist mit den Scheinwerfern alles i.O. Das das aber nicht sein kann haben die Mitreisenden und ich ja nun gemerkt und von den anderen Autofahrern auch zu sehen bekommen.

    Gruß Frank

    "Eine Husqvarna ölt nicht ... sie markiert ihr Revier"

    ...passt zum T4 aber irgendwie auch

  • Sollte auch keine Belehrung sein ;)

    Es liegt wohl auch nicht an den Scheinwerfern.

    Das schlimme ist das es bei dem Thema (immernoch/wieder) so viel Unwissenheit gibt im AH und in Werkstätten, was das einstellen der Scheinwerfer betrifft.

    Wenn man am PKW folgendes machen möchte:
    Im Abstand von 10m zur Wand, obere Lichtgrenze bei 1m setzen, ist das einfach nur gaga :wall:
    Das sagt schon der normale Menschenverstand das man da gen Himmel leuchtet.

    Einmal editiert, zuletzt von LeiStyle (4. Dezember 2009 um 12:26)

  • Caravelle T5.2 LR 103kW aus 2012

    Ich habe wegen Änderung des Konzeptes eine ältere, aber hochwertige 6-Kanal Endstufe günstig abzugeben. Planet Audio PA706 - made in USA by Zed Audio - Offiziell 6x60W - hört sich aber an wie mehr
    400x228x60mm, Kanal 1-2 mit Hochpass für HT, 3-4 mit Bandbass für MT oder TMT, 5-6 brückbar und mit Tiefpass für Sub oder TMT