Eintragung 215/75 R15... ERLEDIGT!!!

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • Hallo zusammen,

    jetzt wollte ich mal den Zustand legalisieren und meine 215er eintragen lassen. Dabei habe ich mir bis jetzt zwei starke Dämpfer eingefangen. Das scheint ja grundsätzlich irgenwie möglich zu sein, diEintragung haben hier ja einige.

    Woher kommen die max. 8% Änderung des Abrollumfanges, von den hier immer die Rede ist? Da sind nur –4% bzw. +1% zulässig/eintragungsfähig...

    In diesem Zusammenhang wurde hier im Forum auch immer die Basis für diese Berechnung kalkuliert (205/65, die meist im Schein stehen vs. 195/70 aus der ABE). In meiner ABE gibt es nur (und wirklich nur) den 205/65. Da komme ich mit den 215/75er immer über 8% (wo immer diese ominösen 8% herkommen...).

    Meine ABE: e1*96/79*0067*01

    Wer kann mir Scheinkopien mailen? Oder Kopien vom Seikel / P2 - Gutachten?

    Vielen Dank vorab!

    Ratlos, verzweifelt, hoffnungslos,
    Markus

    Wir Rheinländer sind schon tolle Typen...

    Bulli-Days 2011 - Nr. 254 | Hatzenport 2011 | Elch-Trophy 2013 -> 8 Männer, 8 Busse, 63° Nord | Hatzenport 2013

    Mein Syncro

    Einmal editiert, zuletzt von von Boedefeld (17. Februar 2011 um 19:50)

  • Meinen Fahrzeugschein kriegste gleich per Mail.

    Ein Staat, der sich der Deindustrialisierung, der Rettung der Weltbevölkerung auf Kosten der eigenen Bürger sowie dem Kampf gegen rechts verschrieben, aber ansonsten keine Programmatik hat, ist fertig.

    Einmal editiert, zuletzt von step (9. November 2016 um 09:17)

  • Mahlzeit,

    ich hab letztes Jahr 215/75R15 eingetragen bekommen.
    Hab dazu erst mal mit nem Navi die Tachoabweichung kontrolliert, und dann einen Speedohealer eingebaut und eingestellt.
    Danach zum Tachodienst, Tacho offizell testen lassen und dann mit dem Prüfprotokoll zur DEKRA, und gut war.

    Das mit den 8% maximale Abweichung zur Originalgrösse hat wohl was mit Abgaswerten zutun, die dann nicht mehr eingehalten werden können, aber ganz genau weis ich das nicht, werden sich bestimmt noch die Experten dazu melden.

    Ich hab 195/70R15 als Originalgrösse im FS, da war es nicht das Problem, bzw der Prüfer hat die Differenz nicht nachgerechnet, da ja der Tacho richtig ging.


    Hoffe geholfen zu haben....

    Viele Grüsse BP

    Gegen Aspirin hilft :saufen:

    :drive:
    [align=center]CROSS BUS

  • Stimmt, die 8% sind die Regel, bevor im Ernstfall ein Abgasgutachten erstellt werden muss.
    Wurde mir auch erzählt. Ich hab dann die Prüfstelle gewechselt.
    Dem reichte die Vergleichsfahrt mit dem Navi.

    Tachodienst wird schwer bei 4x4.
    Die Prüfstände sind rar und meist teuer.

    Ein Staat, der sich der Deindustrialisierung, der Rettung der Weltbevölkerung auf Kosten der eigenen Bürger sowie dem Kampf gegen rechts verschrieben, aber ansonsten keine Programmatik hat, ist fertig.

  • Die Einlassungen der Forenkollegen sind schon ganz richtig.

    Es gibt eine Richtlinie, nach der bei Änderung der Gesamtübersetzung von mehr als 8% ein erneutes Abgasgutachten erforderlich ist.
    Das ist insofern interessant, als das eine Kombination von größeren Reifen und kürzerer Übersetzung das Ganze wieder deutlich innerhalb den 8% Bereich verschieben könnte.

    Eine Quelle für diese 8% habe ich nicht parat.
    Es ist aber eine gängige Aussage verschiedener a.a.S. bei TÜV und DEKRA und ist dementsprechend glaubhaft.

    CU, Axel

    step
    Das mit dem "Tachodienst" für die 4x4-Fahrzeuge hatte ich in Hannover durch eine geprüfte Meßstrecke bei einem Tachodienst erledigen lassen.
    Siehe auch meinen hier sicherlich bekannten Beitrag im Fred "215/75R15 & Höherlegung - eine Bastelgeschichte...." dazu.


    EDIT:
    Jetzt habe ich die Grundlage für die 8% doch noch herausbekommen:

    Das kommt aus der Vorschrift 70/220/EWG (kurz: Richtlinie 70/220/EWG des Rates vom 20. März 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Abgase von Kraftfahrzeugmotoren mit Fremdzündung).
    Dort steht in Abschnitt 6.1.2, dass eine Typgenehmigung ohne erneute Abgasprüfung erweitert werden kann, wenn lediglich die Gesamtübersetzung geändert wird und die Abweichung max. 8% beträgt.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (18. Januar 2011 um 12:58)

  • Hallo,

    danke schonmal für die Antworten. Die 8% sind auch nicht mein Problem, sondern die -4/+1%...

    Was ist denn das für eine Grenze?

    Hier:

    "max 1 % größer als der größte und max 4 % kleiner als der kleinste in der Fahrzeug-BE genehmigte Abrollumfang.

    § 57 StVZO in Verbindung mit 75/443/EWG "

    Zur Tachoprüfung/Anpassung: Die wäre hier (und eigentlich in den meisten größeren Städten) kein Problem.

    Bei den vielen Kienzle Niderlassungen (hier Köln) wird mit geeichter Messstrecke geprüft. Tachoprüfung kostet 21,- EUR.

    http://www.kienzle.de/k_standorte.html

    http://www.kienzle.de/d_fe_tachopruefungen.html

    Gruß Markus

    Wir Rheinländer sind schon tolle Typen...

    Bulli-Days 2011 - Nr. 254 | Hatzenport 2011 | Elch-Trophy 2013 -> 8 Männer, 8 Busse, 63° Nord | Hatzenport 2013

    Mein Syncro

    Einmal editiert, zuletzt von von Boedefeld (18. Januar 2011 um 13:48)

  • Also die Tachomessung solltest du machen, sieht so schön offiziell aus. Dann kann ich dir am Wochenende noch mein Seikel Gutachten raussuchen und mitgeben. Dann musst du halt einen TÜV Prüfer finden, der die Sache mitmacht. Ich war mal bei dem in Mühlheim, da würde ich nicht hinfahren, der hat keine Ahnung und will von dir die unmöglichsten Sachen geliefert haben. Aber die Nummer mit Abgasuntersuchung und so, war kein Problem mit dem Gutachten. Dann schauen wir mal, ob den Auto da auch aufgeführt ist.

    Mir ist schon klar, dass das keine ABE ist, aber vielleicht schaut der Prüfer ja nicht so genau hin...

  • Hallo,

    also gestern habe ich mir die dritte Abfuhr bei der nächsten Prüfstelle abegholt. Der Typ wollte auch einfach nicht. Schon bei der Antwort auf seine Frage "Was kann ich für Sie tun?" konnte man sehen, dass er und seine zwei Kollegen die da auch saßen gedacht haben: OK, der nächste Einfaltspinsel....

    Ohne eine Freigabe von VW, dass die Serien-BBS-LM-Felge mit 215ern auf dem Bus gefahren werden darf (Hää, da könnte ich mir die Eintragung ja dann auch sparen, oder?) würde er sich den Wagen gar nicht erst ansehen ;(

    Naja, werde schon noch einen finden. Ich habe mir mal dieses P2-Gutachten beschafft. Mir als "Laien" bzgl. der StVZO jedoch als technisch gut ausgebildetem Ingenieur sagt doch dieses Gutachten dass die Eintragung aus technischer Sicht sehr wohl möglich ist und es sich eher um ein formales Problem handelt.

    In diesem Sinne

    Markus

    Wir Rheinländer sind schon tolle Typen...

    Bulli-Days 2011 - Nr. 254 | Hatzenport 2011 | Elch-Trophy 2013 -> 8 Männer, 8 Busse, 63° Nord | Hatzenport 2013

    Mein Syncro

  • Was die notwendige Tachomessung betrifft, habe ich - zumindest für den Berliner Raum - folgenden Tip für Syncrofahrer: das Sachverständigenzentrum am Saatwinkler Damm hat einen Allradprüfstand. Habe dort letztes Jahr meinen T3 Syncro für die größere Bereifung messen lassen - habe nicht mal was bezahlen müssen, da dort Tachoprüfung für ADAC-Mitglieder kostenlos angeboten wird. Mit dem Gutachten hat der Prüfer die größeren Reifen nach feststellen der Freigängigkeit problemlos eingetragen.
    Ich würde gern die gleiche Behandlung meinem T4 Syncro gönnen, wohne jedoch jetzt im Hamburger Einzugsbereich - vielleicht kennt einer aus dem Forum hier was Ähnliches (mit Allradprüfstand)?

    Gruß, André

  • also gestern habe ich mir die dritte Abfuhr bei der nächsten Prüfstelle abegholt. Der Typ wollte auch einfach nicht. Schon bei der Antwort auf seine Frage "Was kann ich für Sie tun?" konnte man sehen, dass er und seine zwei Kollegen die da auch saßen gedacht haben: OK, der nächste Einfaltspinsel....

    So einen TÜVer hatte ich auch, nur mit dem Unterschied, das ich dem halt mein Seikel Gutachten mit Tacho Prüfprotokoll unter die Nase halten konnte. Der hat schir :kotz: als er sich nun wirklich die arbeit machen musste, die Teile einzutragen. Der hat mir gleich den höheren Satz abgezogen und mich fast 2 Stunden warten lassen. Schneller gings dann erst, als ich mich mit meinen Bus so geparkt hatte, das ich vom Bus direckt aus seinen Scheibtisch sehen konnte. :aetsch: dann hat er sich beeilt, hat sich wohl beobachtet gefühlt. :hintern:

  • Ja ja, heute beim TÜV:

    Ich verstehe das alles nicht :huh:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Was die notwendige Tachomessung betrifft, habe ich - zumindest für den Berliner Raum - folgenden Tip für Syncrofahrer: das Sachverständigenzentrum am Saatwinkler Damm hat einen Allradprüfstand. Habe dort letztes Jahr meinen T3 Syncro für die größere Bereifung messen lassen - habe nicht mal was bezahlen müssen, da dort Tachoprüfung für ADAC-Mitglieder kostenlos angeboten wird. Mit dem Gutachten hat der Prüfer die größeren Reifen nach feststellen der Freigängigkeit problemlos eingetragen.
    Ich würde gern die gleiche Behandlung meinem T4 Syncro gönnen, wohne jedoch jetzt im Hamburger Einzugsbereich - vielleicht kennt einer aus dem Forum hier was Ähnliches (mit Allradprüfstand)?

    Gruß, André


    Moin,

    Was willst du den eintragen lassen? und wenn ja auf welcher Grundlage?

    Gruß
    Sven

    1988-1990 T2 70 PS Luftgekühlt

    1990-2007 5xT3 70-112 PS, 3x Syncro

    2007-2016 T4 150 PS

    2016-2018 MB Vito 163 PS

    2018-???? T6 204 PS

  • @Schnurri
    Wenn Dir der Weg nach Hannover nicht zu weit ist, dann käme die Fa.Weinhöppel (Kienzle Service) in Frage.
    Die erstellen ein amtlich anerkanntes Tachogutachten auch für 4x4 Fahrzeuge, sofern der Tacho impulsgebergesteuert ist, für die T4s also in der Regel ab 96 (soweit mir das bekannt ist.

    Ich verweise dazu mal wieder auf meinen Beitrag in diesem Fred.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Ich darf mal aus gegebenem Anlass um eure Mithilfe bitten?

    Ein Staat, der sich der Deindustrialisierung, der Rettung der Weltbevölkerung auf Kosten der eigenen Bürger sowie dem Kampf gegen rechts verschrieben, aber ansonsten keine Programmatik hat, ist fertig.

  • Hallo zusammen,

    ich habe am 21.1. mal den technischen Kundendienst bei VW Nutzfahrzeuge angeschrieben.

    Inhalt des Schreibens:

    Zitat


    Sehr geehrte Damen und Herren,ich habe mir im letzten Jahr einen T4 Syncro BJ.1996 gekauft, welcher mir auch sehr viel Freude bereitet.
    Dieses Fahrzeug habe ich nun mit Reifen BF Goodrich All-Terrain T/A KO 215 / 75 R15 100S
    (180km/h, 800kg) ausgestattet. Diese Reifen wollte ich mir nun eingetragen lassen..

    Der nette Herr vom TÜV verlangt nun eine Freigabe / Unbedenklichkeitsbestätigung seitens VW, dass
    die Reifen der Dimension 215/75 R15 auf der Serien-BBS-LM-Felge (7D0 601 025 A) gefahren werden dürfen.
    Kann ich so etwas auf diesem Wege von Ihnen bekommen?Anbei der Fahrzeugschein, Infos zur Felge sowie einige Bilder.

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung vorab!

    Grüße,

    von Boedefeld

    Gestern Abend (Samstag, 23:50 Uhr !!!!, machen die Nachtschicht?) kam die Antwort:

    Zitat


    Sehr geehrter Herr von Boedefeld,

    vielen Dank fuer Ihre E-Mail.

    Nach Pruefung unserer Unterlagen haben wir festgestellt, dass die von Ihnen genannte Felge 7 J x 15 ET 46 zwar fuer Ihren Volkswagen T4 Caravelle freigegeben ist, allerdings ausschliesslich in Kombination mit der Bereifung 205/65 R15 100C. Somit haben wir nicht die Moeglichkeit, Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung auszustellen.
    Sie haben jedoch die Moeglichkeit, die gewuenschte Raeder-/Reifenkombination (215/75 R15) von einer amtlich anerkannten Pruefstelle (zum Beispiel TUeV oder DEKRA) nach §21 StVZO in den Fahrzeugpapieren eintragen zu lassen.
    Fuer weitere Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne wieder zur Verfuegung.

    Mit freundlichen Gruessen

    Ihre Volkswagen Nutzfahrzeuge Kundenbetreuung


    Grundsätzlich ist das also möglich und dies wird ja auch durch die nicht geringe Anzahl von eingetragenen Reifen hier im Forum bestätigt. Da können nun nur bestimmte Heinis etwas eintragen und brauchen dafür irgendwelche höheren Weihen und dann wollen die trotzdem nur Zettel und Nummern vergleichen. Da können die da auch Metzger hinsetzen (nicht falsch verstehen! Metzger ist ein durchaus ehrbarer Beruf!), die die Listen vergleichen.

    Ich werde jetzt mal die TÜV-Prüfstellen systematisch abklappern und denen sämtliche Unterlagen (und auch das Schreiben von VW) unter die Nase halten.

    Gruß Markus

    Wir Rheinländer sind schon tolle Typen...

    Bulli-Days 2011 - Nr. 254 | Hatzenport 2011 | Elch-Trophy 2013 -> 8 Männer, 8 Busse, 63° Nord | Hatzenport 2013

    Mein Syncro


  • Ich werde jetzt mal die TÜV-Prüfstellen systematisch abklappern und denen sämtliche Unterlagen (und auch das Schreiben von VW) unter die Nase halten.


    Na dann kannst du dir doch der Vollständigkeit halber ne Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Reifen auf ner 7" Felge von Michelin holen.

    Ein Staat, der sich der Deindustrialisierung, der Rettung der Weltbevölkerung auf Kosten der eigenen Bürger sowie dem Kampf gegen rechts verschrieben, aber ansonsten keine Programmatik hat, ist fertig.

  • Naja, ich habe auch die Erfahrung machen müssen, das es ganz einfach vom Prüfer abhängt......

    Letztendlich bestätigen das auch viele User hier im Forum. Warum also das Gejammer? Klapper einfach mal die Prüfstellen in deiner Umgebung ab, wirst schon einen finden der das einträgt.
    Hast du eine Kopie eines Fzg.-Scheins mit eben dieser Eintragung? Bei mir war es dem Prüfer damit einfacher.....


    Viel Erfolg !!!!!!!

    EDIT: Hast du jetzt eine Tachoprüfung machen lassen? Ohne die wirds kaum gehen.

    1988-1990 T2 70 PS Luftgekühlt

    1990-2007 5xT3 70-112 PS, 3x Syncro

    2007-2016 T4 150 PS

    2016-2018 MB Vito 163 PS

    2018-???? T6 204 PS

    Einmal editiert, zuletzt von sven111 (24. Januar 2011 um 08:32)


  • Hast du eine Kopie eines Fzg.-Scheins mit eben dieser Eintragung? Bei mir war es dem Prüfer damit einfacher.....

    Hatta! ;)

    Ein Staat, der sich der Deindustrialisierung, der Rettung der Weltbevölkerung auf Kosten der eigenen Bürger sowie dem Kampf gegen rechts verschrieben, aber ansonsten keine Programmatik hat, ist fertig.