Standheizung 10 Jahre . Ausbau?

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  • Richtig ist, das Webasto einen Brennkammertausch nicht mehr vorschreibt. Eberspächer aber leider schon (jedenfalls die alten ohne E-Freigabe)


    dabei darf man aber auch nicht die heizungen mit eg be verwechseln mit denen nach der neueren norm.
    bei den alten war meist nur ne betriebserlaubnisnummer drauf und später dann teils auch ein "e1"
    die nach der neuen verordnung zugelassenen tragen aber zumindest letzteres gleich zwei mal auf dem typenschild !
    und das sind dann eben die nach ece R wasweissich welche keine festen gesetzesvorgaben zum brennkammertausch mehr haben.
    warum baut eigentlich keiner einfach um auf ne neuere ? bevor ich 600€ oder mehr in nen tausch der kammer investiere würde sich doch anbieten eine
    jüngere einzubauen...so z.b. eine ausm T5 wie sie des öfteren in der bucht angespült werden...selbst mit eintragung etc. kommt das auf dauer doch billiger
    so ne 7E0 819 006 B dürfte doch adaptierbar sein ? da sieht man übrigens auch das typenschild mit der doppelten e - kennzeichnung...

  • Moin Zusammen, ich hatte das gleiche Problem mit dem TÜV-Abnehmer vor 3 Jahren. Damals war mein CALI 17 Jahre alt und, was die Eberspächer-Heizung angeht, unbefleckt. Wir haben die beiden Flachstecker von der Dosierpumpe abgezogen und ich hatte den TÜV- Stempel und Zeit zu überlegen wie es weitergeht.

    Neben der schon besprochenen EG-Richtlinie, die den TÜV-Abnehmer übertrumpft, bleibt das eigene Gewissen, wie weit man gehen kann.

    Ich habe die Komplette Heizung im Bananenkarton (passt exakt) an die Firma Dirk Kahlhöfer in 42389 Wuppertal, Dieselstraße 42, gesendet.

    Dort wurde das Heizgerät für ca. 200.-€ zerlegt, gereinigt, O-Ringe getauscht und der Wärmetauscher nach EG-Heizungsrichtlinie 2001/56 überprüft.

    So kann ich nun auch bei laufender Heizung ruhig schlafen und der TÜV-Prüfer ist mit dem Gutachten auch zufrieden.

    Grüsse, Dieter HG

  • Hallo,

    ich habe mein Fzg von jemandem anderes bei einer 2. HU prüfen lassen, der die Standheizung "übersehen" hat. Kann jeder drüber denken wie er will. War für mich erstmal die angenehmste Lösung. Ich schlafe nicht in meinem Auto und nutze die Standheizung nur in der kalten Jahreszeit zum morgentlichen Anwärmen und auf dem Firmenparkplatz wenn alles zugeschneit ist. Die Lösung mit Fa. Kahlhöfer werde ich aber im nächsten Jahr wenn es wärmer ist in Angriff nehmen.

    Automatische Grüße

    Torsten

  • Pio
    Interessante Information!
    Kannst du das zweifelsfrei auch auf die Teile OHNE E-Zeichen beziehen?

    Gruß Riad


    ja, es betrifft gerade die alten . Die neue Verordnung hat jede Prüforganisation. Nur leider ist das noch nicht zu jedem Prüfer durchgedrungen. Ein Prüfer der hier ansässigen DEKRA hat dem Bus vom Denrock, den ich hier hatte, die HU deswegen verweigert. Der Leiter der Stelle hat auf meine Beschwerde hin ,allen Prüfern dieses Schreiben nochmal unter die Nase gehalten . Nur bei offensichtlichen Mängeln an der Heizung ,die bei der Prüfung auffallen , kann der Prüfer die Abnahme verweigern .Dazu müßte aber entweder die Abgasführung , die Montage oder der Wärmetauscher in einem außerordentlich Desolaten Zustand sein.

  • heißt das nun, dass alle Standheizungen "durchkommen"? Unabhängig von Hersteller und Alter/ E-Nummer

    Irgendwie habe ich das noch nicht ganz verstanden ?( . Besten Dank!

  • ja, es betrifft gerade die alten . Die neue Verordnung hat jede Prüforganisation. Nur leider ist das noch nicht zu jedem Prüfer durchgedrungen. Ein Prüfer der hier ansässigen DEKRA hat dem Bus vom Denrock, den ich hier hatte, die HU deswegen verweigert. Der Leiter der Stelle hat auf meine Beschwerde hin ,allen Prüfern dieses Schreiben nochmal unter die Nase gehalten . Nur bei offensichtlichen Mängeln an der Heizung ,die bei der Prüfung auffallen , kann der Prüfer die Abnahme verweigern .Dazu müßte aber entweder die Abgasführung , die Montage oder der Wärmetauscher in einem außerordentlich Desolaten Zustand sein.


    hi,

    könnt ihr bitte mal das entsprechende schreiben hier posten, dann kann man es im zweifelsfall ja dem prüfer unter die nase halten

    danke und gruß
    astern

  • Die europ. Richtlinien könnt Ihr im netz nachlesen.

    Bin bei uns auf der Arbeit, der der für die Normung und ein bissi für den kleinen CE Aufkleber zuständig ist.

    Mit meinem Halbwissen habe ich aus den Texten gelesen, dass Die Heizung dennoch raus muss - weil die alten Heizungen weiter nach der alten Richtlinie laufen.

    Mal sehen, ob ich die Passage noch finde.

    Gruß

    (des hier ist keine Rechtsberatung und was ihr daraus macht hat mit meiner Aussage nichts zu schaffen)

    Beim Wechsel vom AES auf ACV fühlt man sich doch immer als ob ein Zylinder ausgefallen ist - denke aber, dass ist so gewollt.

    Hobby heißt, das man mit einem Maximum an Geld und einem maximalen Zeitaufwand ein Maximum an Sinnlosigkeit erzeugt


  • Mit meinem Halbwissen habe ich aus den Texten gelesen, dass Die Heizung dennoch raus muss - weil die alten Heizungen weiter nach der alten Richtlinie laufen.


    Das ist genau das, was mir unabhängig voneinander auch ein DEKRA und ein TÜV aaS auf Nachfrage so erklärt haben.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • So hab noch ein bissi gelesen - das Lustige und hier heißt es aufpassen - es gibt Heizungen aus der Übergangsphase - Siehe mein Unterboden. Auf dem Typenschild ist von der CE Kennzeichnung bis zu den e Zeichen alles drauf - bei genauerer Ansicht stellt man den Verweis auf die alte Richtlinie Fest - Stichwort Wellenlinien. Die Wellenlinie heißt, dass Ding ist nach den alten Vorschriften zugelassen.

    Der Bestandsschutz bei den alten Heizungen ist deshalb, weil sonst die Heizung nach der neuen Vorschrift geprüft werden müsste, was noch aufwendiger ist, wenn auch die 10 Jahresfrist entfallen ist.

    Für den Hersteller wäre es ein Leichtes die Nachweise - zur Typ-Genehmigung nach neuer Richtlinie - auch an den alten Typen zu erbringen. Das heißt aber Investition ohne dass Geld ins Haus kommt, man kann ja dann nichts mehr verkaufen.

    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex…021:0040:DE:PDF

    Beim Wechsel vom AES auf ACV fühlt man sich doch immer als ob ein Zylinder ausgefallen ist - denke aber, dass ist so gewollt.

    Hobby heißt, das man mit einem Maximum an Geld und einem maximalen Zeitaufwand ein Maximum an Sinnlosigkeit erzeugt

  • Und was heißt das jetzt genau?

    Ich lese daraus, dass in den Mitgliedsstaaten der EU keine Heizanlagen bemängelt werden dürfen, die der Richtlinie entsprechen.

    Sind die Heizanlagen jedoch mit nationalen Prüfzeichen ausgestattet, dann gilt das "alte" nationale Recht.
    Das bedeutet, dass sämtliche 10 Jahre alten Luftheizgeräte ihr Verwendungsrecht verlieren, weil diese ja zwangsläufig noch nicht nach EG-Richtlinien geprüft sein können, denn die EG-Richtlinie ist ja noch keine 10 Jahre alt.

    Liege ich damit richtig?

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Ich war jetzt mit meiner abgelaufenen ( :iek: ) Standheizung mittlerweile 3 mal beim TÜV.
    Das hat niemand interessiert, wie alt die Heizung ist.

    Wenn ich, was recht selten vorkommt, mal bei etwas frischeren Temperaturen im Bus nächtige, läuft die SH nur bis ich mich zugedeckt habe und die Äuglein schließe.
    Außerdem ist eh immer ein Fenster einen Spalt offen..

    Warum sollte ich etwas, das funktioniert auf den Müll werfen. :idiot:

    Überwiegende Nutzung der Heizung bei mir ist das morgendliche Anwärmen des Fahrzeuginneren.

    mit sportlichem Händedruck, rheinhesse


    Rheinhessen first "We have Weck, Worscht and Woi

  • Mir geht es nicht darum, was einzelne TÜVer darüber denken und auch nicht darum, wie jeder Einzelne mit seiner Luftheizung umgeht,
    sondern einzig und allein um die Zulässigkeit (oder eben nicht).

    Es ist meines Erachtens schon recht wichtig, dass man darüber Bescheid weiß, wenn man etwas nicht gesetzeskonformes macht.

    Und genau deshalb möchte ich dank dieses Freds genauestens heraus bekommen ob die Weiterverwendung nun zulässig ist oder nicht,
    respektive ob der aaS die "alte" Heizung bemängeln darf.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Wenn MEIN aaS die Heizung bemängelt, wird sie ausgetauscht/repariert/überholt/außer Betrieb genommen.

    Anscheinend blickt eben im Moment keiner durch, daher gibt´s wohl auch keine allgemeinverbindliche Lösung.

    mit sportlichem Händedruck, rheinhesse


    Rheinhessen first "We have Weck, Worscht and Woi

  • Axel
    absolut Deiner Meinung. :)

    > Caravellevr6
    Du scheinst die Texte ja routiniert lesen und interpretieren zu können. Ich verstehe da den Wald vor lauter Bäumen nicht - oder so.
    Schreib' doch mal die Übersetzung für arme... ;)

    Dank und Gruß


    Riad

    <<

    Allzeit gute Fahrt
    und immer ein handbreit Wasser unter'm Kiel

  • Ich lese daraus, dass in den Mitgliedsstaaten der EU keine Heizanlagen bemängelt werden dürfen, die der Richtlinie entsprechen.

    Sind die Heizanlagen jedoch mit nationalen Prüfzeichen ausgestattet, dann gilt das "alte" nationale Recht.
    Das bedeutet, dass sämtliche 10 Jahre alten Luftheizgeräte ihr Verwendungsrecht verlieren, weil diese ja zwangsläufig noch nicht nach EG-Richtlinien geprüft sein können, denn die EG-Richtlinie ist ja noch keine 10 Jahre alt.

    Liege ich damit richtig?

    Ne, die nach nationalem Recht - bzw nach der alten europ. Richtlinie zugelassenen Produkte dürfen - sofern diese nach 10 Jahren geprüft bzw. Teile davon getauscht werden, weiter betrieben werden, eben so, wie es die alte Verordnung vorgesehen hat. (Wenn ich mich recht erinnere, dann spricht die alte Verordnung da von einer Prüfung)

    Riad:
    ne, ich muss mich da auch durchbeissen und ob da zum Schluss das richtige raus kommt, das bleibt offen. (!)

    Ich möcht es mal so sagen, unsere Busse sind - nicht nur was die Heizung angeht - oft nach inzwischen ungültigen Richtlinienren und Verordnungen zugelassen worden. Bsp sind die Abgasnormen und so Kleinigkeiten wie das dritte Bremslicht und Tagfahrlichter. Dennoch bekommen wir keinen Mangel, weil unsere Busse nicht die EURO 5 schaffen und die besagten Lichter hinten und vorne fehlen.

    Glück gehabt! (Wenn man von der einen Richtlinie mal absieht, die uns hier ans Bein pisst)


    Ich habe auch den Tüv befragt, befragen lassen:
    1 mal - Mein Zweitradschrauber hat seinen Dekra-Onkel befragt - Geringer Mangel - Plakette erteilt.
    1 mal - der :) hat in meinem Beisein beim seinem TÜV´ler angerufen - geringer Mangel - Plakette erteilt.


    Grundsätzliches zu EU-Richtlininen:

    EU-Richtlinien müssen ins Nationale Recht (1:1) umgesetzt werden z.B. Maschinenrichtlinie in die BetrSichV.

    Gleiches gilt auch für Normen - beim PKW weniger zu finden dafür bei Wohnwagen und Wohnmobilien - alle europäischen sog. EN Normen müssen in die nationalen Normen übernommen werden = DIN EN !

    Anders lautende Dokumente (gilt für Normen und Verordnungen (bei analogen EU-Richtlinien)) sind zurückzuziehen!

    Aber - davon haben wirs gerade gar net - EU-Verordnungen (z.B. EU-Bauprodukteverordnung) sind direkt in allen Mitgliedstaaten vebindlich - ja - auch in Griechenland.

    Und wenn ich jetzt noch ne Falsche Weißwein zu mir nehme (nein ich habe noch keine intus) dann schreibe ich euch ne Abhandlung über den Unterschied zwischen zurückgezogenen Dokumenten und ungültigen Dokumenten :)

    Gruß

    (Achtung - auch hier gilt - keine Rechtsberatung und bitte auch nicht als solche auffassen - die Interpretation von derartigen Richtlinien gelingt wenigen und oftmals sehen Richter die Dinge anders wie die Autoren der Dokumente)


    Edit:
    Jetzt habe ich schon so lange gesucht - aber eine belastbare Fundstelle mit der Aussage 10 Jahre habe ich nicht gefunden. Aber diesen Link möchte ich euch nicht vorenthalten:
    http://www.vautec-nms.de/pdf/zusatzheizungen.pdf

    Davon abgesehen - Beispiele wie die Typenschilder auszusehen haben, die findet Ihr hier im Forum.

    Gruß die II.

    Beim Wechsel vom AES auf ACV fühlt man sich doch immer als ob ein Zylinder ausgefallen ist - denke aber, dass ist so gewollt.

    Hobby heißt, das man mit einem Maximum an Geld und einem maximalen Zeitaufwand ein Maximum an Sinnlosigkeit erzeugt

    Einmal editiert, zuletzt von caravellevr6 (4. November 2011 um 22:29)

  • ich habe mich gestern mal unter meinen bus geschmissen.
    da finde ich gar keine plakette an der standheizung. ich sehe noch nicht mal angaben zu hersteller...
    somit kann der tüv eigentlich gar nicht wissen wann die 10 jahre rum sind, oder unterliege ich da einer art ausweispflicht?

    jetzt aber erstmal mim moppet das wetter genießen.
    schöne restwochenende euch