Gutachten P2 Xenon

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  • Hallo zusammen,

    ich habe endlich P2 Scheinwerfer bekommen dann auch noch zu einem Annehmbaren Preis und komplett... nur noch ein kleines Problem ich hab kein Gutachten dazu kann das mir jemand schicken? Eine unkostenbeteiligung per Paypal ist selbstverständlich.. ich hab leider keine Gutachten zum tauschen.

    danke für die Mühe

    Andreas

  • Gibt es davon überhaupt ein Gutachten?
    Ich habe noch keins gesehen.
    Das wäre dann ja eine Option, meine P2 Xenon mal offiziell eingetragen zu bekommen.
    Die "Gutachten-selber-schreiberei" ist immer so Zeitaufwändig... :whistling:

    Gruss Jochen

  • Gibt es davon überhaupt ein Gutachten?
    Ich habe noch keins gesehen.
    Das wäre dann ja eine Option, meine P2 Xenon mal offiziell eingetragen zu bekommen.
    Die "Gutachten-selber-schreiberei" ist immer so Zeitaufwändig... :whistling:

    Gruss Jochen


    Von welchem Auto reden wir? Das im Avatar??
    Das wäre dann kurzer Vorderwagen....
    Dafür gibts kein offizielles Gutachten...

    Projektzwo Original Xenon gab es nur für den Langen.

  • Ein Gutachten oder eine ABE ist genau genommen auch gar nicht erforderlich.
    Die Scheinwerfer haben ein Prüfzeichen und werden an der selben Stelle eingebaut, wie auch die Originalen.

    Wäre es kein Xenon, bräuchte man nicht mal eine technische Abnahme.
    Die ist lediglich bei Umrüstung auf Xenon erforderlich.

    Teufel
    Könntest Du Deinen Umbau mal etwas näher beschreiben; oder hast Du das schon mal in einem Fred gemacht?
    Ich habe hier sowohl die P2 Ausstattung in Halogen für den KV liegen, und auch größenmäßig geeignete Xenon Einsätze aus den P2 vom LV.
    Allerdings passen die nicht plug-and-play, sondern es müßte zunächst eine Art Adapter gefertigt werden.
    Wie war das bei Dir?

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Ein Gutachten oder eine ABE ist genau genommen auch gar nicht erforderlich.
    Die Scheinwerfer haben ein Prüfzeichen und werden an der selben Stelle eingebaut, wie auch die Originalen.

    Huhu Axel,
    dennoch gibt es von Projektzwo sowohl für die Xenonscheinwerfer als auch für die normalen DE-Doppelscheinwerfer ein offizielles Teilegutachten...
    Aber das hatten wir ja an anderer stelle in irgendeinem Fred schonmal erläutert :D8)

  • hallo zusammen,

    zunächst erst einmal ein großes dankeschön an Jipster!

    ich benötige aber das Gutachten für die Xenon/ xenon version hat die zufällig jemand rumliegen?

    grüße

    Andreas

  • axelb
    Wenn meine Beleuchtungsanlage "astrein" wäre, könnte ich mit einem dazu passenden, astreinen Gutachen die Dinger eintragen lassen.
    Die Beleuchtungsanlage funktioniert bestens, ist aber nicht so ganz "astrein" :whistling:
    Wenn aber der TÜV-Mann (gute Kollega) irgendwas Xenon-Mässiges eintägt, sieht das immer besser aus.
    Außerdem hätte dann mein FZ-Schein 3 Seiten :lol:

    Gruss Jochen

  • Haste denn die Sensoren an Hinter- und Vorderachse drann mit Kabelbaum für Leuchtweitenregulierung? Dann brauchst nur noch Scheinwerfrreinigungsanlage rantüteln und schon bekommste das eingetragen, wenn Deine Xenon Brenner E-Prüfzeichen haben und in den orginalen Linsen mit E-Prüfzeichen stecken / ohne gebastel.

    Mfg Micha

  • So wie der Multivan-Papa das geschrieben hat geht es, auch ohne jegliches Gutachten, weil die Zulassungsbestätigung ja schon auf dem Scheinwerfer steht.

    Teufel
    Das kann ich nachvollziehen; auch meine Beleuchtung ist "etwas optimiert" mit SML in den Blinkleuchten etc.
    Da freut man sich über jede Eintragung

    Jipster
    Ich weiß das, dennoch ist es nicht erforderlich.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • ich bräuchte das Gutachten bitte auch :)


    edit: habs jetzt auch :thumbup:

    Einst: EZ 98 RHD VW T4 Caravelle, 08 `11 (255tkm) bis 10 `16 (370tkm)
    Jetzt: EZ 12 VW Crafter L3H2, 09`16 (93tkm)

    Einmal editiert, zuletzt von Melchior (30. Mai 2013 um 20:28)

  • Hi Leute

    Heute ist tüvabnahme meines neu aufgebauten busses

    doch leider finde ich die P2 gutachten für die scheinwerfer nicht mehr

    Kann mir diese einer zukommen lassen für die doppelxenon

    Verkaufe für originale ZV bei defekt den Motor zur selbsthilfe oder Auftragsarbeit.

  • Bei mir im Fahrzeugschein sind die eingetragen als: "M.XENON-DOPPELSCHEINWERFERN, HERST.PROJEKT ZWO TYP 114-5.3(M.AUTOM.LEUCHTWEITENREGELUNG)".

    Ich kann nachher mal schauen, ob VW bei Auslieferung das Original Gutachten zu den Fahrzeugunterlagen gelegt hat.

    Hast du denn die automatische Leuchtweitenregelung verbaut? Wenn nicht, dürfte eine legale Eintragung schwierig werden

    Für das Wochenende: 1991 T4 Dehler Profi GL mit 2,5l AAF
    Für den Alltag: 2002 T4 Business mit 2,5l AVT Syncro

  • Hab da etwas gefunden. Schreib mir eine PN mit deiner E-Mail Adresse, dann schicke ich dir etwas zu

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    Für den Alltag: 2002 T4 Business mit 2,5l AVT Syncro

  • Hallo Zusammen,

    ich habe mir einen Bulli mit Diebstahlschaden zugelegt und würde gerne die Bi-Xenon-Doppelscheinwerfer wieder einbauen.

    Leider wurde auch das Gutachten geklaut.

    Kann mir jemand helfen ?

    2001 ex Trapo, ex ACV, ex usw ..... jetzt Travelvan, also Reise-Bulli ( Climatronic, AXG, Klappbank, Hundebox uvm.)

    aber nicht mehr Stuttgartkonform ;(:cursing:

    Familienzuwachs:

    2001 V6-AMV ( darf auch nach Stuttgart :saint: ) .... ex Business ( die Innenausstattung wurde von netten Personen ohne Erlaubnis des damaligen Besitzers geschlachtet ) ... jetzt Alltags- und Freizeit-Bulli ... natürlich auch mit Hundebox ...