Zusatzfernscheinwerfer auf dem Dach - erlaubt? Vorschriften?

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  • Guten Morgen,

    es geht um meinen Passat 35i. Ich habe auf der Dachrelling einen Dachgepäckträger montiert und darauf 4 große Zusatzfernscheinwerfer (ca. 25x12cm sind die DInger). Mir ist schon bewusst, dass ich die nicht einfach mit dem Fernlicht kuppeln darf, da ich so ja quasi 5 Lichter pro Seite habe, erlaubt sind 3. Aber reicht es für die StVzo, dass ich einfach das Abblendlicht und die NSW per Relais rausnehme wenn ich Fernlicht anmache oder darf ich die so überhaupt montieren? Zur Zeit hab ich es erstmal gekoppelt mit dem Fernlicht und das Licht ist auch echt gut... Wie am Tag ;-).
    Ich könnte auch den Tüv anfragen, aber mit meinen Arbeitszeiten ist das schlecht. Da kann ich immer nur von 8-8:15 Uhr anrufen und in der Zeit finde ich das doof zu klären, zumal die Tüver bei solchen Sachen ja eher nicht so begeistert sind, habe ich den Eindruck (egal welche Art tuning).

    Vielen Dank und liebe Grüße,
    Andreas

    Familienfuhrpark:
    VW T4 Trapo 2,4D 78PS '95
    VW Sharan Special 1,9TDI 150PS '05 (das ist meiner 8) )
    Audi A6 Avant 2,5TDI V6 163PS '04 sil
    Audi A6 Avant 2,5TDI V6 163PS '04 gn
    Audi A6 Avant 2,5TDI V6 163PS '04 sw
    VW T3 Camper 1,9TDI 90PS '86 mit H-Kennzeichen ^^
    VW T3 Multivan 1,9TDI 90PS '90
    VW Passat 3B Variant 1,9TDI 116PS '00
    VW Golf VI Variant 1,6TDI 105PS '11
    VW Passat 3C Variant 2,0TDI 143PS DSG '10

  • Schalt sie einfach seperat, und schon sind es Arbeitsscheinwerfer und damit oK.

    Fernlichter dürfen max 4 Stück sein die gleichzeitig Leuchten. Du könntest also auch die Org FF abklemmen und nur die 4 auf dem Dach nutzen, macht aber nicht viel Sinn da die Eigenblendung doch erheblicher ist als mit den org.

    Wie oben beschrieben hatte ich es am Geländewagen und den Tüv hats nicht gestört.

    Grüße Nick

    2015 Edersee # 185
    2016 Edersee 032
    2017 Edersee fällt aus
    2018 Edersee fällt aus
    :sauber:

  • Na gut dann werde ich einen sichtbaren und einen unsichtbaren Schalter einbauen ^^ .

    Familienfuhrpark:
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  • Als Arbeitsscheinwerfer gibt es quasi überhaupt keine Beschränkungen, allerdings müssen die Scheinwerfer ausdrücklich mit einem besonderen Schalter und unabhängig vom restlichen Licht eingeschaltet werden können.

    Als Fernscheinwerfer gibt es keine Höhenbeschränkungen, allerdings dürfen die Scheinwerfer den Fahrer nicht blenden, auch nicht durch Reflektionen.
    Insgesamt sind an PKW 4 Fernscheinwerfer zulässig (an LKW sind es 6), die paarweise zugeschaltet werden können, aber bei Umschalten auf Abblendlicht sämtlichst ausschalten müssen.
    Die maximale Referenzzahl (Bezugswert der Lichtstärke) aller Fernscheinwerfer zusammen beträgt 100.

    Nachlesen kann man das alles in 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48 und in der StVZO § 50

    Ich hoffe, dass ich jetzt nichts vergessen habe; war weitestgehend aus dem Gedächtnis geschrieben.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • ja wie, wie kannst du denn hier so eine frage stellen...


    ...ohne ein Bild! :weg:

    also die nur zusätzlich zu betreiben finde ich schon nicht unkritisch, da man Sie nicht schnell genug aus bekommt... Ich würde sie immer mit dem Fernlicht koppeln, damit man
    auch schnell genug abgeblenden kann…

    Satzzeichen retten Leben. "Wir essen jetzt Opa!"

    Suche: doppelsitzbank und zugehörige Türverkleidung in Neptunblau ;)

    :drive: Der weiße Multivelle

  • Stefan,
    die Schalterei ist ja eine ganz andere Geschichte.
    Zunächst mal ist es relevant, wie man die Teile deklariert und somit die elektrischen Anschlüsse benötigt.

    Wenn man die Dinger dann dennoch als Fernlicht benutzen will, dann hast Du natürlich recht, dass man dann auch noch eine Möglichkeit vorsehen sollte, damit die Teile auch beim Abblenden ausgehen.

    Ich habe dazu einen Schalter mit 2 Ein-Stellungen verwendet, also einen EIN-AUS-EIN-Schalter.
    In der einen EIN-Stellung leuchten die Dinger immer, wie sie als Arbeitsscheinwerfer ja auch sollen;
    die andere EIN-Stellung läßt die Scheinwerfer nur dann einschalten, wenn auch das Fernlicht an ist,
    die AUS-Stellung ist dazu da, dass die eben immer aus bleiben, auch wenn das Fernlicht an ist;

    Nun könnte man den Schalter ja in der zweitgenannten EIN-Stellung "vergessen", und man hätte den gewünschten Effekt, kann aber dennoch bei eventuellen Prüfungen durch berechtigte Personen auf die ordnungsgemäße Schaltung hinweisen und diese vorführen.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Diese Frage habe ich gestern mit meinem Prüfer erörtert. Seine Aussage " alles ab 2m höhe ist ohne Einschränkung erlaubt ( natürlich nur als Zusatzlicht über extra Schalter ) Somit sind auch die " Leuchtreklamen" in LKW Windschutzscheiben zulässig , sofern diese keine Gefährdung/Blendung bewirken . Beim Passat wirst du die 2m nicht so ohne weiteres schaffen , also mußt du sie als Arbeitsscheinwerfer bzw. Fernlicht abnehmen lassen

  • Die maximale Referenzzahl (Bezugswert der Lichtstärke) aller Fernscheinwerfer zusammen beträgt 100.

    Nachlesen kann man das alles in 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48 und in der StVZO § 50

    max. Referenzzahl von 100 sind nicht schlecht - waren das nicht mal 75 zu meinen Aufrüstzeiten? Da kann ich ja noch was legales dazupacken 8o

    Gruß, RalphCC

  • Bei meinem Chevy hatte ich auch eine Lichtleiste aufm Überrollbügel verbaut, in Fahrtrichtung mit 4 und Rückwertig mit 2 Zusatzscheinwerfern. Die 4 vorderen habe ich mit einem 2stufigen Nebelscheinwerfer/Schlussleuchte gekoppelt, so das beim Fernlicht anschalten nur die 2 inneren leuchteten, auf Stufe 1 des Schalters, sprich Nebelscheinwerfer an, wenn alle 4 als Arbeitsscheinwerfer agieren sollten, den schalter auf Stufe 2, quasi Nebler+Schlussleuchte an. Aber gut, von der Höhe her, war ich auch ein wenig höher als der 35i.

    Greetz Fubar

  • max. Referenzzahl von 100 sind nicht schlecht - waren das nicht mal 75 zu meinen Aufrüstzeiten? Da kann ich ja noch was legales dazupacken 8o

    Gruß, RalphCC


    jo, das war mal 75

    Zitat

    Es ist nicht erlaubt, beliebig starke Scheinwerfer einzusetzen. Erstens dürfen die Produzenten keine Scheinwerfer mit Referenzzahl über 50 (150000cd) herstellen, zweitens darf die maximale Lichtstärke aller gleichzeitig eingeschalteten Fernscheinwerfer den Wert 225000cd nicht überschreiten (die Referenzzahl beträgt insgesamt 75). Scheinwerfer, deren gesamte Lichtstärke 225000cd überschreitet, dürfen allerdings auf geschlossenen Strecken (z.B. bei einer Rallye), sowie außerhalb der öffentlichen Straßen benutzt werden.


    225 000 cd wurden erhöht auf 300 000 cd...dementsprechend 100 als Referenz
    sind die Scheinwerfer höher als 100......Damit die maximale zulässige Lichtstärke nicht überschritten wird, sind die Zusatzscheinwerfer im öffentlichen Straßenverkehr mit Schutzdeckel abzudecken.

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
    :thumbup: Hola, Si quieres ser bien servido, sírvete a ti mismo


    ..Unus pro omnibus, omnes pro uno 8o En la duda, ten la lengua muda