Da es hier im Forum immer wieder zu Nachfragen über die erforderlichen Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsangaben kommt, habe ich hier mal eine Richtlinie zitiert, die für Klarheit sorgen sollte.
Für die Praxis bedeutet das im Klartext:
...Reifen ... der im Fahrzeugschein unter Ziffer 20 bis 23 und ggf. 33 eingetragenen Reifendimensionen und Felgen (Rad-/ Reifenkombinationen) sind grundsätzlich zulässig, wenn sie
- der bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges - Vmax = Höchstgeschwindigkeit nach Ziffer 6 Fahrzeugschein plus 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit nach Ziffer 6 Fahrzeugschein - entsprechen, unabhängig vom eingetragenen Geschwindigkeitsindex ... und
- wenn sie der unter Ziffer 16 Fahrzeugschein angegebenen zulässigen Achslast entsprechen (der Hälfte der vom Fahrzeughersteller angegebenen Achslast bei Einzel-anordnung), unabhängig vom eingetragenen Lastindex!
Dazu ein Beispiel:
Im den Fahrzeugpapieren ist die Bereifungsgröße 205/65R15 C 100T eingetragen.
Es ist also ein "C"-Reifen eingetragen > Diese Angabe ist ersatzlos hinfällig, genau so wie XL oder andere Angaben.
Es ist eine Tragfähigkeit von "100" eingetragen > diese ist nur dann erforderlich, wenn die zugelassene maximale Achslast 1.550kg überschreitet; ansonsten LI-Tabelle benutzen um den tatsächlich benötigten Wert zu ermitteln.
Über 1.600kg Achslast wären dann übrigens wenigstens LI 101 erforderlich.
Es ist ein Geschwindigkeitsindex von "T" angegeben > dieser ist nur dann einzuhalten, wenn das Auto tatsächlich mit einer Vmax von 190 km/h angegeben ist; ansonsten die SI-Tabelle benutzen um den tatsächlich benötigten Wert zu ermitteln.
Hierzu ein paar Beispiele:
- Mein VW Bus hat als maximal zulässige Achslast an der VA 1.510kg angegeben.
Der dazu passende Tragfähigkeitsindex für die 755kg pro Rad wäre somit 99 (für 775kg). - Mein VW Bus hat als maximale Höchstgeschwindigkeit 155 km/h eingetragen.
Nach der Berechnungsformel "Vmax = eingetr. Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h + (0,01 x eingetr. Höchstgeschwindigkeit)" ergibt das:
155 km/h + 6,5 km/h + (0,01 x 155 km/h) => 155 km/h + 6,5 km/h + 1,55 km/h => 163,05 km/h
Der dazu passende Geschwindigkeitsindex wäre somit R für 170 km/h. - Daraus folgt:
Die Bereifung meines Fahrzeugs muß wenigstens 205/65R15 99R sein, und nicht wie in den Papieren angegeben 100T
CU, Axel