Vorschriften zur Reifenkennzeichnung (Last- und Speedindex)

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  • Da es hier im Forum immer wieder zu Nachfragen über die erforderlichen Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsangaben kommt, habe ich hier mal eine Richtlinie zitiert, die für Klarheit sorgen sollte.

    Für die Praxis bedeutet das im Klartext:

    ...Reifen ... der im Fahrzeugschein unter Ziffer 20 bis 23 und ggf. 33 eingetragenen Reifendimensionen und Felgen (Rad-/ Reifenkombinationen) sind grundsätzlich zulässig, wenn sie

    • der bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges - Vmax = Höchstgeschwindigkeit nach Ziffer 6 Fahrzeugschein plus 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit nach Ziffer 6 Fahrzeugschein - entsprechen, unabhängig vom eingetragenen Geschwindigkeitsindex ... und
    • wenn sie der unter Ziffer 16 Fahrzeugschein angegebenen zulässigen Achslast entsprechen (der Hälfte der vom Fahrzeughersteller angegebenen Achslast bei Einzel-anordnung), unabhängig vom eingetragenen Lastindex!

    Dazu ein Beispiel:
    Im den Fahrzeugpapieren ist die Bereifungsgröße 205/65R15 C 100T eingetragen.

    Es ist also ein "C"-Reifen eingetragen > Diese Angabe ist ersatzlos hinfällig, genau so wie XL oder andere Angaben.

    Es ist eine Tragfähigkeit von "100" eingetragen > diese ist nur dann erforderlich, wenn die zugelassene maximale Achslast 1.550kg überschreitet; ansonsten LI-Tabelle benutzen um den tatsächlich benötigten Wert zu ermitteln.
    Über 1.600kg Achslast wären dann übrigens wenigstens LI 101 erforderlich.

    Es ist ein Geschwindigkeitsindex von "T" angegeben > dieser ist nur dann einzuhalten, wenn das Auto tatsächlich mit einer Vmax von 190 km/h angegeben ist; ansonsten die SI-Tabelle benutzen um den tatsächlich benötigten Wert zu ermitteln.


    Hierzu ein paar Beispiele:

    • Mein VW Bus hat als maximal zulässige Achslast an der VA 1.510kg angegeben.
      Der dazu passende Tragfähigkeitsindex für die 755kg pro Rad wäre somit 99 (für 775kg).


    • Mein VW Bus hat als maximale Höchstgeschwindigkeit 155 km/h eingetragen.
      Nach der Berechnungsformel "Vmax = eingetr. Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h + (0,01 x eingetr. Höchstgeschwindigkeit)" ergibt das:
      155 km/h + 6,5 km/h + (0,01 x 155 km/h) => 155 km/h + 6,5 km/h + 1,55 km/h => 163,05 km/h
      Der dazu passende Geschwindigkeitsindex wäre somit R für 170 km/h.


    • Daraus folgt:
      Die Bereifung meines Fahrzeugs muß wenigstens 205/65R15 99R sein, und nicht wie in den Papieren angegeben 100T

    CU, Axel

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  • Spannend und beachtenswert ist aber auch die Erhöhung der zulässigen Hinterachslast bei Anhängerbetrieb um 70kg auf 1560kg.
    Das sollte man bei der Reifenwahl (siehe Lastindex) durchaus vorher wissen.


    92/21/EWG Anh.II Punkt 3.2.3.1 (Massen und Abmessungen)
    "Die technisch zulässige Höchstlast auf der Hinterachse darf um höchstens 15% überschritten werden, und die technisch zulässige Höchstmasse des Fahrzeugs in beladenem Zustand darf um höchstens 10% oder 100kg übeschritten werden, je nachdem, welcher Wert niedriger ist; dies gilt nur für diesen besonderen Fall, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens 100 km/h begrenzt ist."


    92/23/EWG Anh. IV, Punkt 3.7.3 (Reifen)
    "Wird ein Kraftfahrzeug der Klasse M1 mit einem Anhänger verbunden, kann die max. Tragfähigkeit des Reifens auf Grund der auf die Anhängekupplung wirkenden Stützlast um höchstens 15% überschritten werden, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens 100km/h beschränkt ist und der Reifendruck um mindestens 0,2bar erhöht wird."