Heckbox: Brossbox auf Raithel-Träger

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  • Hallo

    habe nun im 3-wöchigen Urlaub die lange geplante Heckbox zu meiner Zufriedenheit testen können.
    Mein noch recht frischer Junior fand es auch toll ;)

    Da mir die üblichen Plastik-Boxen von Fiamma und Thule nicht gefallen haben, habe ich mir mit einer kopierten und verbesserten Idee aus dem Nugget-Forum selbst was konzipiert.

    Habe mir auf einen 200kg-Träger von Raithel eine Kippvorrichtung von ihm bauen lassen und von Brossbox eine dazu passende Box.
    Auf eine Stellfläche von 60*120cm passen die grauen Euro-Boxen mit 40*60cm entweder in 2 Türmen mit Stauraum oder in 3 Türmen ohne Stauraum.
    Die Box ist wasserdicht, recht leicht (35kg), abkippbar (reicht uns, da wir selten lange auf einem Platz bleiben), absetzbar und in der Garage rollbar.
    Unbeladen kann ich sie alleine an- und abdocken, beladen geht es nur zu zweit.

    Das selbstgebaute Rad mit Holzkonstruktion zum Absetzen hat ebenfalls den Härtetest erfolgreich überstanden. Es ist halb so hoch wie der Abstand Boden zu Tragarm und verhindert ein Verrutschen des Inhalts beim Abkippen und auch beim Absetzen.

    Gesichert ist das System mit Klemmverbindungen und 12er Bolzen mit Sicherheitsschloß.

    Bei einem geschätzten Zusatzgewicht von 120-140kg (Tragarme, Boxträger, Box + Inhalt) konnte ich nur eine leichte Veränderung des Fahrverhaltens bemerken. Bis 160km/h noch sehr gutmütig - weiter nicht getestet.

    Die Box ist nur so breit, wie der Abstand zwischen der Rückleuchten, dennoch habe ich nochmals eine Beleuchtungsanlage installiert (damit in I und E die Warntafel entfällt - dem ist leider nicht so, siehe Beitrag #acht).

    Gekostet hat der Spass leider auch ... war schon klar 4-stellig.

    Nun viel Spass bei Bilder schauen.

    Gruß
    Wolfram

  • Sehr schön gemacht ... meinen Respekt hast Du :respect:

    dennoch habe ich nochmals eine Beleuchtungsanlage installiert (damit in I und E die Warntafel entfällt)


    Dazu hätte ich aber gerne noch mal eine nähere Erläuterung, beispielsweise einen Hinweis darauf, wo das steht.
    Ist das tatsächlich so, das in I und auch in E keine Tafel erforderlich ist, wenn die rückwärtige Beleuchtung sich ganz am Ende des Fahrzeugs wiederholt :nixpeil:

    Grüße, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Dazu hätte ich aber gerne noch mal eine nähere Erläuterung, beispielsweise einen Hinweis darauf, wo das steht.
    Ist das tatsächlich so, das in I und auch in E keine Tafel erforderlich ist, wenn die rückwärtige Beleuchtung sich ganz am Ende des Fahrzeugs wiederholt

    Hi

    habe mal den ADAC angeschrieben und hoffe eine Antwort zu bekommen, die dann hier posten kann.

    Gruß

  • hoffe eine Antwort zu bekommen, die dann hier posten kann.


    Ja bitte ... unbedingt :!:

    Das Thema ist für eine Vielzahl an Leuten interessant,
    auch für mich, da am Auto der Liebsten eine große Heckbox montiert sein kann, die ich gerne mit zusätzlichen Rückleuchten ausstatten möchte.

    Eventuell ist das ja eine Möglichkeit, auf die eigentlich gar nicht vernünftig zu befestigenden Warntafeln verzichten zu können.
    Das Thema ist zudem ständig aktuell, und bei mir sogar recht akut, da im November eine 4wöchige Andalusien-Rundfahrt ansteht.

    Ich werde das bei belastbarer Klärung mal oben antackern, bzw. einen separaten Thread dazu schreiben.

    CU, Axel


    Nachsatz und Zusammenfassung meiner bisherigen Ermittlungen :
    Ich habe mal in verschiedenen Quellen recherchiert, bin aber leider des Spanischen nicht mächtig und konnte den originalen Gesetzestext nicht wortgetreu übersetzen (erst recht nicht mit Gockel-Übersetzer).

    Hier mal der Extrakt aus den gefundenen Interpretationen (übrigens auch von ADAC!):

    Immer wenn eine Ladung über die im KFZ-Schein eingetragene Fahrzeuggesamtlänge hinten übersteht, sind nach dem Gesetz "sämtliche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit andere Straßenbenutzer dadurch nicht in Gefahr gebracht werden" – was in der Regel eine Kennzeichnungspflicht bedeutet.
    Zur Kennzeichnung ist eine bzw. zwei Warntafel vorgesehen, denn:

    Nimmt die nach hinten überstehende Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen zwei Warntafeln (jeweils möglichst weit außen) angebracht werden und zwar so, dass die Schraffierung bei der Tafeln vom Aussehen her ein umgedrehtes „V“ ergibt.

    Im Falle der Heckbox bedeutet das also 2 Tafeln !!


    Ein Verstoß gegen diese Vorschrift wird übrigens mit etwa 65,00 € geahndet!

    Von einer ersatzweise verwendeten Beleuchtung war jedenfalls nichts zu lesen, und auch im spanischen Text stand nichts davon.
    Helfen würde allenfalls eine Eintragung in den Fahrzeugpapieren, die aber für ein leicht demontierbares Trägersystem gar nicht erforderlich und erst recht nicht üblich ist.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (27. September 2013 um 23:09)

  • Die Antwort ist nun gekommen, hat mir leider nicht so ganz gefallen :S , kann sie aber akzeptieren.

    Das Entscheidende ist die im Fahrzeugschein eingetragene Länge des Basisfahrzeugs.
    Wird diese überschritten, so ist immer (!) eine Warntafel anzubringen.

    So nun die Fragestellung:
    Rot-weisse Warntafel (Italien, Spanien) auch für Heckbox mit eigener Beleuchtungsanlage benötigt ?
    ...
    Ich möchte mit meinem VW-Bus nach Italien fahren.
    Als Stauraumerweiterung verwende ich eine Alubox, die auf einem Motorradträger befestigt ist.

    Beschreibung der Box:

    Die Box besitzt eine eigene Beleuchtungsanlage, auch das Fahrzeug-Kennzeichen ist gedoppelt.
    Die originale Fahrzeugbeleuchtung ist von hinten ebenfalls noch sichtbar, der Fahrradträger ragt nicht so weit nach hinten über wie die Box.

    Benötige ich dennoch für Italien (und auch Spanien nächsten Sommer) eine länderspezifische Warntafel ?

    MfG
    ...

    und die Antwort:
    Sehr geehrter Herr ...
    In Italien muss nach hinten überstehende Ladung mit einer Warntafel gekennzeichnet sein. Diese Tafel muss den besonderen Voraussetzungen des Art. 164 Codice della Strada und weiteren verkehrsrechtlichen Vorschriften (Durchführungsbestimmungen) entsprechen.

    J e d e nach hinten hinausgehende Fahrzeugladung (auch weniger als ein Meter) ist mit der Warntafel zu versehen. Auch Heckträger (mit oder ohne Ladung oder in eingeklapptem Zustand) sind betroffen. Entscheidend ist die (im Kfz-Schein eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge. Nach vorne ist keinerlei Überstehen gestattet.
    Daher muss auch die von Ihnen verwendete Box mit einer Warntafel versehen werden.
    Nach dem Gesetz sind sämtliche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit andere Straßenbenutzer dadurch nicht in Gefahr gebracht werden“.
    Der Fahrzeugführer muss eine viereckige, mit reflektierendem Material überzogene Tafel am Ende des vorspringenden Ladungsteils so anbringen, dass sie ständig quer zur Fahrtrichtung
    zeigt. Die Tafel muss mindestens 50 x 50 cm messen und rot-weiß schraffiert sein.
    Sie soll aus Metallblech sein und eine Typengenehmigung haben. Die früher zugelassenen Kunststoff-Warntafeln
    dürfen jedoch weiterverwendet werden, wenn sie typengenehmigt sind (so das italienische Verkehrsministerium).

    Das Mitführen einer typengenehmigten Metalltafel ist die sicherste, aber auch kostenträchtigste Möglichkeit, den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Probleme mit manchen
    Überwachungsbeamten, denen die weite Gesetzesauslegung des Ministeriums unbekannt ist, sind dann nicht zu befürchten.

    Ein Verstoß wird mit mindestens 80 Euro geahndet.

    In Spanien bestehen ähnliche, strikte Vorschriften zur Ladungssicherung. Die Warntafel muss ebenfalls rot-weiß schraffiert sein, 50 x 50 cm messen und aus Aluminium sein. Die
    Aluminium-Warntafel für Spanien unterscheidet sich u.a. in der Anzahl der rot - weißen Streifen (Spanien drei rote Streifen) von der Warntafel für Italien (fünf rote Streifen).

    Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht werden mit einem Bußgeld ab 200 Euro geahndet.

    Wir (= der ADAC) gehen davon aus, dass es keine Probleme gibt, wenn die für Italien-Fahrten gekauften Warntafeln auch im Spanien-Urlaub verwendet werden, obwohl die Beschaffenheit und
    Ausgestaltung etwas unterschiedlich sind. Ein Rechtsanspruch darauf besteht aber nicht. Praxiserfahrungen liegen derzeit nicht vor. Wer Probleme vermeiden möchte, sollte die richtige Warntafel für das jeweilige Land kaufen.

    Tipp: Im Handel gibt es inzwischen Warntafeln, die sich wenden lassen und dann den landestypischen Regelungen entsprechen.

    Mit freundlichen Grüßen
    ...
    Juristische Zentrale - Internationales Recht
    ADAC e.V., Hansastraße 19, 80686 München


    Ich hoffe damit auch den anderen Mitlesern geholfen zu haben.

    Gruß
    Wolfram

    ... der sich nun noch Warntafeln zulegen wird.