Stauraum unter Rückbank ?

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  • . . bei z.B 10-er oder 12-er Gewinde kann das auch sinnvoll sein- weicher, verformt sich besser statt zu reißen. Aber das ist nicht meine Baustelle. .

    mfG Uwe

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    Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub - - - - - :)
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    Und viele Grüße aus dem Calenberger Land

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    . . . als bekennender Linkshänder bin ich froh darüber, zwei Hände davon zu haben. . .


  • mal ne Frage zu dem Thema 8.8 usw...... ich hab heute 2 Sicherheitsgurte ausgebaut, da die nicht mehr benötigt werden - Aufdruck auf den Originalen Befestigungsschrauben von VW am Schraubenkopf: 8.8! Kann gerne ein Foto liefern.

    Dann kann da auch ne 8.8er rein. Wir reden aber von der Sitzbank und da bin ich mir sicher dass keine 8.8er ab Werk verbaut wurden. Was original drin ist kann rein, einfach nachschauen.

    Edit: Ich glaub dir das auch ohne Foto;)

    Einmal editiert, zuletzt von Schraubersalat (26. Oktober 2019 um 21:17)

  • Wenn dir das ein Prüfer so abnimmt ist's gut.

    Nur nochmal zum Verständnis, du hast ganz formal neben der Schrauben noch das "Problem", dass du die Einbauart der Bank verändert hast. Du müsstest damit die Sitzplätze ihre Zulassung behalten jetzt noch zur Prüfstelle und die Erhöhung Abnehmen und eintragen lassen. Sowohl die am Boden als auch die der Haltebügel für die Rückenlehne.

    Nur solange du alles original (also Material und Position) verbaust musst du das nicht abnehmen lassen (vorausgesetzt die Anzahl der eingetragenen Sitzplätze ändert sich nicht).

    Es ist da aber nicht jeder so "ängstlich" wie ich, habe auch schon deutlich wildere Sachen gesehen mit denen manche Leute voll besetzt rumfahren. So lange nichts passiert ist alles gut. Ich würds mich halt nicht trauen, allein schon wegen der Versicherungsgeschichte im Schadensfall.

  • Habe mir nochmal die Original Schrauben die in unserem Bus verbaut waren angeschaut.

    Also wenn ich das richtig deute, waren da Schrauben mit einem Aufdruck 8.8 verbaut.

    Hier ein Bild davon:

    505DC67A-2E11-4902-A9C4-896EF6BD7C17.jpeg

    Also sind die 8.8er die ich jetzt drin habe schon genauso gut.

    Die 12.9er die ich bestellt habe, haben dann noch ein Stückchen mehr Festigkeit und dann sehe ich da keine Probleme dass mir bei einem Unfall die Sitzbank hinten raus reißt. Aber mal ganz ehrlich, ausprobieren will ich es dann doch nicht.

    2 Mal editiert, zuletzt von Same time Guru (2. November 2019 um 10:16)

  • Ich zitiere mich ja ungern selbst, aber..

    Nur nochmal zum Verständnis, du hast ganz formal neben der Schrauben noch das "Problem", dass du die Einbauart der Bank verändert hast. Du müsstest damit die Sitzplätze ihre Zulassung behalten jetzt noch zur Prüfstelle und die Erhöhung Abnehmen und eintragen lassen. Sowohl die am Boden als auch die der Haltebügel für die Rückenlehne.

    Nur solange du alles original (also Material und Position) verbaust musst du das nicht abnehmen lassen (vorausgesetzt die Anzahl der eingetragenen Sitzplätze ändert sich nicht).

    Wenn du auf den Plätzen bei nem Unfall dann nen Personenschaden hast zahlt die Versicherung keinen Cent und du kannst dich auf ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung (worst case Tötung) einstellen.

    Edit: Also wenn du's nicht explizit eintragen/abnehmen lässt. Wenn das alles geprüft genehmigt und eingetragen ist, ist alles gut.

    Ich find's ja schön, dass du da kein Problem siehst aber das ist völlig irrelevant. Die Festigkeit der Schrauben ist sowieso auch völlig egal, seit dem du die Länge und vor allem dem Abstand zwischen Bank um Boden verändert hast. Das musst du abnehmen lassen und wenn das geschehen ist passts. Die Schraube muss ja so wie sie bei dir verbaut ist ganz andere Kräfte aushalten als im Original.

    Aber ja ich bin mit diesem Post ohnehin raus aus dem Faden, weil ich mit unbelehrbaren/uneinsichtigen Leuten nicht klar komm.

    Aber eines muss ich noch loswerden, ich find's schon eher bedenklich, dass solche Dinge dann als Doku und damit für viele andere als Anleitung auf YouTube gestellt werden. Ich hab mir auch deine anderen Videos zum Bus Mal bisschen angeschaut und das sagt zum Teil auch schon viel.

    Durchrostungen im Boden mit Rostumwandler behandeln und streichen ist auch nicht sooooo fachmännisch, dass man es als Video online stellen sollte.

    Versteh mich nicht falsch, ich find's super wenn Leute Dinge selber manchen und sich in die Materie einarbeiten. Nur so lernt man neues und ich bin der Meinung, dass mit der richtigen Motivation jeder Mensch alles kann. Daher bin ich eigentlich jemand der jedem gut zuredet, Dinge selbst zu probieren, nachdem man sich gute Anleitung geholt und sich zum Vorhaben informiert hat. Aber bei sicherheitsrelevanten Themen wie einer Sitzbankbefestigung ohne die notwendige Kompetenz zu sagen "ich sehe da kein Problem" ist ignorant und mehr als zynisch.

    In diesem Sinne mach was du willst und deinen Mitfahrern wünsch ich allzeit gute Fahrt und hoffe für sie, dass das wirklich "kein problem" ist.

    :kotz::kotz::wall:


    Deine Schubladen find ich nach wie vor toll.

    Edit:

    Hier noch die OEN zu den Schrauben: N10257501

    Das sind 10.9er Schrauben....

    Einmal editiert, zuletzt von Schraubersalat (2. November 2019 um 11:06)

  • Schraubersalat Danke für die Ehrlichen Worte.

    Ja, Du hast schon Recht. Ich bin kein Profi. Nur ein Hobby Schrauber, der das so macht wie er denkt dass es richtig ist und geht.

    Wenn ich selber eine Garage oder Werkstätten hätte wo ich daran arbeiten und auch Schweißen kann, dann hätte ich mir schon lange ein Schweißgerät gekauft und das anders (wohl Richtig) gemacht. Doch so müsste ich da jedes Mal in einem Mietwerkstatt und kann den Bus nicht mal ein paar Tage stehen lassen.

    Vielleicht reiße ich in 1 oder 2 Jahren alles raus und schau nach was aus den Roststellen im Boden geworden ist.

    Aber da wir in 4 bis 5 Jahren sowieso vor haben auszuwandern, muss alles bis dahin halten. Dann wird der Bus ausgeschlachtet und verschrottet.

    Denn man kann dabei so einen Bus nicht mitnehmen.

    Zurück zu den Schrauben und der Rückbank Befestigung.

    Was macht denn der TÜV wenn ich da hin gehe und sage, hier ich möchte diese Änderung eintragen lassen?

    Haben die entsprechende Statiker die genau berechnen können was mit 8.8er Schrauben oder mit 12.9er Schrauben passiert wenn da drei 70 Kilo Leute drauf sitzen und der Bus mit 50 auf ne Wand fährt? Denn das praktisch ausprobieren tun sie nicht.

    Ich meine es kommt da immer auf das Ermessen des jeweiligen TÜV Prüfers an ob er das so genehmigt und einträgt oder nicht. Wenn ich sicher wäre, dass der TÜV nicht sagt, ne muss alles raus und wieder mit den original Schrauben direkt am Boden fest gemacht werden sonst erlischt die ganze Betriebserlaubnis des Fahrzeuges (und ich denke das kann mir passieren) dann würde ich das eintragen lassen. Auch auf die Gefahr hin dass der TÜV sagt nur noch mit 2 Personen maximal. Auch das wäre noch ok.

    Ich will halt nicht riskieren dass ich so garnicht mehr fahren darf.

    Ich muss ja auch noch oben die Haken in die die Rückenlehne einhaken höher setzen. Und da ist noch ein Problem wie ich das bewerkstelligen soll. Da habe ich noch keine Lösung. Und bis dahin fährt hinten sowieso niemand mit.

    Wenn die Original Schrauben 10.9er sind, dann hat die schon mal jemand ausgetauscht. Oder man hat in einem neueren Baujahr eben dann festere eingebaut.

    Jedenfalls sind diese 8.8er diejenigen die im Bus drin waren. Die habe ich noch alle 4.

  • Was macht denn der TÜV wenn ich da hin gehe und sage, hier ich möchte diese Änderung eintragen lassen?

    Das kann ich dir sagen - ich habe gefragt.

    Du wirst es aber nicht hören wollen.

    Die Fahrzeuge die nach (ich glaube) Februar 1991 Erstzugelassen sind, müssen Sitzbänke haben die inkl der Befestigung einen Zugtest bestanden haben.

    Dabei wird an den Sitzgurten auf den Sitzbänken (deren unterer Befestigungspunkt normalerweise an den Sitzgestellen befestigt ist) mit einem hydraulischen System durch die nicht vorhandene Windschutzscheibe mit einer Zugkraft von 3 Tonnen nach vorne belastet. Dabei dürfen die Gute und Sitze nicht abreisen.

    Diese Zugkraft ist so groß, dass dabei auch bei einem fabrikneuen T4 die Karosserie komplett verbogen und verzogen wird - sie wird also zerstört. Diese Regel war das Ende jedes bzw jeder selbstgebauten Sitzbank. Denn keiner der sich eine Sitzbank selbst baut wird diesen Test machen wollen - da die Kosten einfach zu hoch sind.

    Ich selbst komme auch noch aus der Zeit, in der in den T2 und T3 einfach Sitzbänke selbst gebaut werden konnten und problemlos einzutragen waren. Diese Zeit ist leider vorbei.

    Wenn du Sitze haben möchtest, die eingetragen werden und während der Fahrt zu nutzen sind, kommst du an den originalen Sitzbänken oder den teuren Sitzbänken von Zubehörherstellern die diesen Test gemacht haben nicht vorbei.

    Anmerkung: ich habe diesen Text nicht nach Notizen geschrieben die ich mir gemacht habe, sondern einfach nach den Auskünften die ich von meinem aaS bekommen habe. Ich habe also keine Quellen und auch kann es sein dass das eine oder andere Detail nicht ganz präzise ist (z.B. das genaue Datum ab wann die neue Regel gilt oder die genaue Zugkraft) - aber im Grundsatz ist es genau so. Deswegen habe ich auch eine Grundriss gewählt der auf den originalen Sitzbänken aufbaut - obwohl mein erster Grundriss etwas eleganter war - aber er war nicht zulassungsfähig.

    Gruß, Jörg

  • Hallo Jörg,

    Nun wenn man sich mit der Physik der Kräfte bei einem Unfall auseinandersetzt, wird man sehr schnell feststellen dass bei einem Unfall bei 50 km/h und drei Personen mit je 70 Kg auf der Sitzbank, die nochmals etwa 50 Kg wiegt, also zusammen 260 Kg, weit mehr als diese 3 Tonnen Zugkraft auf die 4 Schrauben der Sitzbankschiene und die 4 Schrauben der beiden äußeren Sicherheitsgurte wirken.

    Da sich die Kraft während eines Unfallvorganges nichtgleichmäßig verhält, sind Spitzenwerte vom 55 Fachen des Gewichtes möglich. Also kurzfristig bis zu 14,3 Tonnen.

    Ich möchte nicht wissen wie das bei 80 km/h aus sieht.

    Daher wenn es zu einem Unfall kommen sollte und hinten Leute drauf sitzen, dann kann das auch nicht halten wenn das direkt auf dem Boden angeschraubt ist. Wenn 3 Tonnen vorgeschrieben sind und das ausgehalten wird, dann reißt das bei einem Unfall auch wenn da bis zu 14,3 Tonnen wirken.

    Aber gut. Die Vorschriften sind nun mal da und da kommt man nicht drum herum.

    Also wird in unserem Bus hinten niemand mitgenommen. Fertig.

    Der Sitz selbst, selbst wenn in den Schubladen was drin ist, wiegt etwa 50 Kg. Damit würde da eine Spitzenkraft im Unfall Falle bei 50 km/h von etwa 2,7 Tonnen auftreten.

    Jetzt kommt es mir, der Sitz darf ohne dass da Leute drauf sitzen nicht abreißen. Was passiert wenn da Leute drauf sitzen, steht auf einem anderen Blatt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Same time Guru (3. November 2019 um 01:37)

  • Nun wenn man sich mit der Physik der Kräfte bei einem Unfall auseinandersetzt, wird man sehr schnell feststellen dass bei einem Unfall bei 50 km/h und drei Personen mit je 70 Kg auf der Sitzbank, die nochmals etwa 50 Kg wiegt, also zusammen 260 Kg, weit mehr als diese 3 Tonnen Zugkraft auf die 4 Schrauben der Sitzbankschiene und die 4 Schrauben der beiden äußeren Sicherheitsgurte wirken.

    Bei den von dir genannten Wqerten darf alles abreisen - es hat dann eh keiner diese Verzögerung überlebt ...

    Es wird mit geringern Werten gerechnet ...

    Gruß, Jörg

  • Da im einen Fall die 3 Tonnen an den Gurten angelegt werden, wobei die Kraft dann auf 8 Befestigungspunkte wirkt, im anderen Fall mit 3 Personen ebenso auf die 8 Befestigungspunkte, wobei rund 14 Tonnen wirken, ist das egal. Was in dem Post von hemisoft auch nicht hervorgeht ist, ob die Zugkraft beim Test auf jeden Gurt mit je 3 Tonnen wirkt oder auf alle drei Gurte zusammen 3 Tonnen.

    Was ist denn, wenn man in den Beifahrersitz eine Drehkonsole einbaut? Muss die ebensolchen Tests ausgesetzt werden und bekommt dann eine Zulassung vom KBA? Braucht man dazu denn diese Zulassung und muss diese eintragen lassen? In dem Fall kommt der Sitz ja ebenso etwas höher und die original Befestigungsschrauben müssen in dem Fall mehr Zugkraft aushalten? Sind denn dann da neue Befestigungsschrauben dabei die eine höhere Festigkeit haben?

    Irgendwie alles Erbsenzählerei. Klar mache ich mir jetzt schon ziemlich Gedanken. Aber am Einfachsten ist es wirklich niemanden mehr hinten mit zu nehmen. Fertig.

    2 Mal editiert, zuletzt von Same time Guru (4. November 2019 um 06:32)

  • Abgesehen davon werden die äußeren 2×50kg von den Gurten mit gehalten...

    Stimmt nur bedingt. Der Gurt am Fahrzeugäußeren Platz ist Außen/Oben und Unten an der Karosse verankert. Die Gurtpeitsche ist am Sitz befestigt. Darum gibt Reimo da auch einen Metallquerträger mit einem entsprechenden Querschnitt in die Bank rein, welcher nach vorne unten auf einen Fixen Befestigungspunkt (MV-Schiene oder Pilzkopfpunkt) gestützt sein MUSS! Da ja die Kraft/das Gewicht voll in den Sitz geht. Auch die Sitzfläche wird zusätzlich mit einem Schnappbeschlag am Sitzgestell verankert. Der Beckengurt, welcher meist verbaut ist für den Sitzplatz in der Fahrzeugmitte, geht voll auf den Sitz. Deshalb hab ich auch bewusst beim Bau meiner Klappschlafbank auf eine "Personenbeförderungserlaubniss" verzichtet. Das Gestell im Sitz selbst bauen/schweissen wäre nicht das Problem -aber ich/man verliert Stauraum. Somit hab ich meine Bank so verankert, dass die Befestigung auf die Pilzkopfpunkte passt. Beim T3 war das etwas anders zu lösen, da ja die Gurte an der Motorschräge befestigt waren.

    Zum Thema Drehkonsolen --darum gibts Drehkonsolen mit und ohne ABE/Eintragungsmöglichkeit. Das hat schon Alles seinen Sinn. UND --beim Fahrer-/Beifahrersitz geht das Personengewicht zu einem sehr großen Teil in den Gurt, welcher ja fest mit der Karosse verbunden ist -ausser der Rost macht genau da seine Arbeit.

    Einmal editiert, zuletzt von Niedabaia (4. November 2019 um 06:52) aus folgendem Grund: Text ergänzt.

  • Was ist denn, wenn man in den Beifahrersitz eine Drehkonsole einbaut? Muss die ebensolchen Tests ausgesetzt werden und bekommt dann eine Zulassung vom KBA? Braucht man dazu denn diese Zulassung und muss diese eintragen lassen? In dem Fall kommt der Sitz ja ebenso etwas höher und die original Befestigungsschrauben müssen in dem Fall mehr Zugkraft aushalten? Sind denn dann da neue Befestigungsschrauben dabei die eine höhere Festigkeit haben?

    Ja in allen Fällen.

    (Ob man diese dann eintragen lassen muss steht in der ABE - meistens reicht es diese ABE mitzuführen.).

    Neue Befestigungschrauben werden meistens nicht benötigt - die Länge und die Scher-/Biegebeanspruchung ändert sich ja nicht - und die Zubelastung auf den hinteren Schrauben ist da vermutlich nicht der limitierende Faktor.

    Irgendwie alles Erbsenzählerei.

    ... viel Spaß beim zählen (Habe nur nen T5 gefunden):

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    Schau dabei mal wie sich hinten der Boden hochzieht und man sieht auch außen am Radlauf dass sich die Karosse hinten verzieht ...

    Gruß, Jörg