VW T4 V6 (204PS) Umbau auf Schaltgetriebe

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  • ... ich habe mich mal mit der ganzen sache aus einem anderen grund beschaeftig.

    der ansatz ist soweit nicht schlecht und eigentlich auch richtig, aber bring mal folgenden nachweis fuer die fahrzeugruppenzuornung das:

    - das sharangetriebe in allen 5 gaengen die uebersetzung max 4% (oder 8% bin mir nicht mehr sicher) zu der vom VR6 abweicht
    - den nachweis das die achsuebersetung des differnezial auf den verwendeten reifengroesse auch max 4% (oder 8% bin mir nicht mehr sicher) nicht ueberschreitet
    - das ganze mit TÜV faehigen unterlagen

    selbst wenn du dann alles vorbereitet hast und vorlegst ( fuer die ganze berechnungen brauchst du dann mindestens eine EXEL tabelle die selbststaendig rechnet) hat mir der pruefer fuer die aktion mal so locker
    6-10 h fuer die abnahme inkl. fahrversuch zur hoechstgeschwindigkeitsermittlung in den raum gestellt. (129€ Netto/ stunde !)

    da waere ich mit einem abgasgutachten zum sonderpreis (1500€) im rahmen einer diplomarbeit schon fast guenstig dabei :thumbup:


    mfg der kay

  • Ich mein ja nur, ... :schuldig:

    Ein Staat, der sich der Deindustrialisierung, der Rettung der Weltbevölkerung auf Kosten der eigenen Bürger sowie dem Kampf gegen rechts verschrieben, aber ansonsten keine Programmatik hat, ist fertig.

  • nun ich würde den Austausch des Getriebes erst gar nicht ..abnehmen lassen, denn ich den Fahrzeugpapieren wird nicht festgehalten ob es sich um ein Automatik oder Schaltgetriebe handelt ...
    daher braucht man auch kein Abgasgutachten.

    Meine Fahrzeuge:

    T4 TDI Multivan Allstar (Verkauft)

    Davor T3 TD Womo mit Hubdach Selbstausgebaut,

    Neu:

    MB Sprinter 316 cdi, Bj 6/16, noch ein Kastenwagen, wird in ein Womo für 2 Leute und zwei Hunde

  • Hi,

    das ist richtig ... war gerade das 2te mal beim TÜV und hab explizit darauf hingewiesen das der Bus auf Handschaltung umgebaut wurde was aber damit beantwortet wurde das es "wurst" ist.

    Gruß Frank

  • Jungs!
    Ihr haut jetzt aber alles durcheinander.

    step
    Sharan, guter Ansatz, leider andere Gewichtsklasse als wie AMV und somit also Idee nicht schlecht, doch sehr schlecht umsetzbar.
    Ich weiß das damals Zauder und andere den Umbau in Angriff genommen haben.
    An eine Fertigmeldung kann ich mich jedoch nicht erinnern.

    asap
    Es geht hier nicht darum, was man technisch alles so machen kann.

    In USA wäre das kein Problem, in Deutschland hingegen sollte ein Umbau so sein, das bei einem mal angenommen, eventuellen Verkauf des umgebauten Fahrzeuges später auch der nächste Besitzer damit keine Probleme bekommt.

    Mal ganz davon abgesehen, das der Umbau auch in die Hose gehen kann und der Wagen bei 180 km/ h auf der Bahn urplötzlich blockieren könnte.
    Was würde ein staatlich vereidigter Gerichtsgutachter bei einem Unfall mit Personenschaden zu einer erloschenen Betriebserlaubnis sagen?

    Dabei spielt es nicht mal eine Rolle, ob das besagte Fahrzeug Unfallverursacher war, es reicht durchaus unverschuldet mit einem Fahrzeug mit erloschener Betriebserlaubnis auch nur beteiligt gewesen zu sein, um im günstigsten Fall
    nur auf den Kosten ohne Versicherungsregulierung sitzen zu bleiben.
    Von menschlicher Tragödie in diesem Zusammenhang brauchen wir nicht zu reden.

    Das Abgagsgutachten benötigt man daher, wenn man es richtig machen will, weil sich die Abgas Schadstoffwerte durch den Einbau eines anderes Getriebe verändern können.
    Das bedeutet, das die ganzen Werte, die damals bei der KBA Einstufung für den originalen AMV mit Automaten von VW vorgelegen haben, nun nicht nicht mehr zutreffend sind.
    Das heißt mit anderen Worten, das umgebaute Fahrzeug fällt eigentlich aus der Fahrzeugfamilie.

    Schaltgetriebeversion für den AMV wurde von VW damals nicht beim KBA beantragt, nicht bezahlt usw..
    Ein Sharan ist aus den von @ amicar bereits erwähnten Gründen nicht vergleichbar, außerdem spielt der Sharan und ein vollausgestatteter AMV / AXK in einer ganz anderen Gewichtsliga
    Der AMV ist unvergleichbar schwerer.

    Selbst innerhalb von VW kann es bei Umbauten Schwierigkeiten geben, wenn die gewünschte Konstellation es so nicht schon ab Werk gab, selbst in einer Baureihe.

    Und damit komme ich zu @ B. Rude

    Du brauchst dich mit deinem Diesel nicht zu wundern, das dein Umbau niemanden interessiert, weil es deinen Diesel sowohl mit Automaten oder als Schalter ausgelegt, direkt ab Werk gab.
    Das war beim AMV / AXK leider nicht der Fall.

    Abschließend:
    Wir haben unter anderen selber einen AXK laufen, ich bin sehr zufrieden damit, mußte auch schon die Kosten für eine Komplettinstandsetzung des Automaten schultern und das hatte Gründe.
    180 000 km gelaufen, ich selber hab den AXK aus USA reimportiert, der Vorbesitzer hat natürlich kein Automatik Öl gewechselt, weil es dafür von VW ja auch keine Vorschrift gab.
    Folgen sind bekannt.

    Auch ich hab lange überlegt, ob wir unseren AXK auf Schalter umbauen sollten.
    Und das aus 2 Gründen:
    1. Das der Wagen problemlos läuft und die Automatikproblematik ein für alle Male erledigt ist und
    2. Wir das aus Kundensicht reproduzierbar machen können, um die entstandenen Extrawege und Kosten von uns wieder einzuspielen.

    Nach langen Recherchen, etlichen Gesprächen mit VW und den unterschiedlichen Prüforgas, bis hin zu Problemen bei den fehlenden Codiermöglichkeiten von Automat auf Schalter im MSG des AMV/AXK,
    Problemstellung zur Anpassung des ESP Regelkreises usw. ( liesse sich alles nach Aussagen von den Spezies im Forum anpassen) sind wir letzendlich doch daran gescheitert,
    das Auto legal mit Schalter auf die Strasse zu bringen.

    Wir haben bereits mehrere Total OPs gemacht (zum Beispiel Diesel auf Benzin in Wohnmobilen etc.) und kennen uns mit den zusammenhängenden Problematiken durchaus aus.

    Deshalb maxmann:

    Nur Mut, alle Wege führen irgendwann nach Rom, wir drücken dir die Daumen.
    Vielleicht schaffst Du ja den Durchbruch. Ich lese gespannt mit.
    Sollte die Umbaumaßnahme nur aus sportlichen Zwecken notwendig sein und das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Strassen laufen müssen, so vergiss die Problematik, die ich aufgeworfen hab.
    Viel Glück.

    mfg Frank
    KFZ - Techniker - Meisterbetrieb / Fahrzeugreparaturen/ Autogasanlagen, Rep. v. Wohnmobilen, Wohnmobilvermietungen, Handel
    Jetzt preiswert auf Autogas umrüsten - Bei Fragen bitte als Erst-Kontakt gleich die E - Mail nehmen! f.schroeder@freenet.de
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  • Dabei spielt es nicht mal eine Rolle, ob das besagte Fahrzeug Unfallverursacher war, es reicht durchaus unverschuldet mit einem Fahrzeug mit erloschener Betriebserlaubnis auch nur beteiligt gewesen zu sein, um im günstigsten Fall
    nur auf den Kosten ohne Versicherungsregulierung sitzen zu bleiben.

    Ich bin mir sicher, du hast dafür eine Quelle also mindestens ein Urteil eines OLG, am besten mit Aktienzeichen.

    Maxman, für die Info von FWB würde ich mich nicht bedanken, die ist zu 90% für die Tonne.

  • Ich bin mir sicher, du hast dafür eine Quelle also mindestens ein Urteil eines OLG, am besten mit Aktienzeichen. ;)

    Hi Hornisse
    Schöner Name übrigens ohne ausgefülltes Profil und das seit 2011, so lässt es sich natürlich trefflich streiten. :D

    Zu deiner Fragestellung zwecks OLG und AKTEN Zeichen:

    Hierzu verweise ich auf den § 6 Pflichtversicherungsgesetz.
    Dieser ist für jedermann sofort bei Tante Google nachlesbar!
    Da die Dinge bereits per Gesetz geregelt sind, ist deine Frage für mich irrelevant

    Zitat:
    § 6 Pflichtversicherungsgesetz:

    (1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht
    oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

    (3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

    Erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis wegen nicht eingetragenen, aber eintragungspflichtigen Umbauten, so erlischt der Versicherungsschutz!

    Da ein solcher Eigenumbau immer vorsätzlich erfolgt, kann der Wagen sofort und auf Nimmerwiedersehen eingezogen werden.
    Bereits ohne Unfall und Unfallfolgen.

    Wie ich bereits weiter oben schrieb, muß das jeder für sich selber entscheiden.

    mfg Frank
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    2 Mal editiert, zuletzt von FWB Group (17. August 2014 um 08:27)

  • Hey,

    dann sag ich mal was dazu. Wir haben letzen November so einen Umbau durchgeführt. Das MSG hat uns Mirko von VAG-Tuning.com umprogrammiert. Gar Kein Problem. Problematisch wurde es mit dem ESP ( so wie FWB Group schön beschrieben hat ). Hier haben wir eine Lsg. nach über einer Woche testen mit Mirko zusammen gefunden.
    Der Umbau wird jeden Tag bewegt und der Besitzer ist zu sehr zu frieden ( nicht zuletzt durch die längere Übersetzung für die Autobahn ). Verbrauchs-Technisch hat er sich gegenüber dem Automatikgetriebe bis zu 4 Liter Autogas auf 100 Km verbessert ( je nach Fahrweise ). Mit dem Schaltgetriebe wirkt der V6 Motor agiler. Nachteil ( wenn man davon reden kann ) ist , das der V6 Motor unter ca. 2000 U /min mit dem Schaltgetriebe sehr träge wirkt, was man natürlich mit Herunterschalten kompensieren kann.

    Eingebaute Teile:
    - VR6 Getriebe mit Antriebswellen und Schaltgestänge
    - neues Zweimassenschwungrad mit Kupplung ( und dem Simmering für die Kurbelwelle, davor natürlich gleich die Steuerketten erneuert )
    - Kupplungspedal + Geber ( passt auf die orignale Pedalerie rauf )
    - elektrische " Anpassung " des Rückwärtsgangschalters an den originalen Kabelbaum.

    Da mein Bruder eien KFZ Werkstatt hat konnten wir den Umbau sehr gut durch führen. Leider werde ich hier die kleine Geheimnisse die beim Umbau aufgetreten sind nicht verraten. Ist doch Klar, da wir damit unser Geld verdienen und der Mirko ja auch. Trotzdem stehe ich gerne für Fragen zur Verfügung wenn die sich im vertretbaren Rahmen bewegen.

    Gruß Toralf

  • Nachteil ( wenn man davon reden kann ) ist , das der V6 Motor unter ca. 2000 U /min mit dem Schaltgetriebe sehr träge wirkt, was man natürlich mit Herunterschalten kompensieren kann.

    Das liegt an der Leistungsentfaltungscharakteristik der V6-Maschine. Die packt auch mit Automatik erst ab ca. 3.000 - 3.500 U/Min richtig zu. Beschleunigungsrennen im Stadtbereich kannst Du Dir damit sparen, in der Regel wirst Du Zweiter. Auf der Schnellstraße hingegen kann es schon mal verdutzte Gesichter geben :D .

    Ist ja ein schönes Projekt von Euch; mich würde interessieren, bei welcher Geschwindigkeit der Handschalter wie hoch dreht, sagen wir mal bei Tacho 100, 130, 160, 180, 200

  • amicar : Preise stelle ich morgen Abend rein

    @ der Kater: auch hier kann ich morgen erst die Drehzahlen veröffentlichen. So viel ist schonmal gesagt im 5. Gang sind nur 180 Km /h möglich ( mehr schafft der Motor nicht, auch wenn man auf Benzin fährt ), aber im 4 Gang dreht der Motor voll aus und dann liegen echte 205 Km/h ( laut GPS an ). Räder 9x20 mit 255 / 35 / 20 und Langer Radstand.

  • Getriebeübersetzung im 5 Gang. Konnte Leider nicht schneller fahren, war viel los heute Früh auf der Autobahn. Hab auc ein GPS Vergleich gemacht. Mit den 20 Zoll Rädern stimmt der Tacho genau.
    Bei 3000 U /min liegen genau 135 Km/h an.
    Preise:
    - Einbau der Hardware 800,- Euro ( Netto)/ Zwei Tage Arbeit
    - Software ESP Lsg. + MSG 600,- Euro

  • Hi,

    wenn er im 5ten nicht seine Endgeschwindigkeit erreicht ist er nach meinem Verständnis zu lang übersetzt, das Drehmoment passt nicht zum Getriebe. Da der Motor relative wenig Drehmoment hat (240 Nm) kann er auch die Leistung nur über Drehzahl bringen.

    Gruß Frank

  • Da noch eine Chip auf den V6 und du wirst den nicht wiedererkennen :D

    Und jetzt braucht mir kein theoretiker kommen mit bringt nix beim Sauger! So wie Robin schonmal geschrieben hat: ausprobieren.

    Bremse erst,wenn Du Gott siehst!!! :D :D :D

  • Hi,

    klingt aber schon komisch das der V6 am VR6 Getriebe nicht im 5ten zieht ... da würde ich auch mal in die Kennfelder schauen ob da viel "Automatik Anpassung" drin ist.

    Gruß Frank

  • Ab 2500 hat er schon 245Nm. Und drehfreudig ist der V6 auch!
    Das wird wohl auch wegen der riesigen Reifen zu tun haben!

    Ich finde den Umbau trotzdem gelungen :thumbup:

    Bremse erst,wenn Du Gott siehst!!! :D :D :D

  • Hi,

    die Reifen haben nur 1.5% mehr als die 225er auf 16 Zoll .... der V6 Automatik könnte ne Drehmomentbegrenzung haben, der TDI hat sie.

    Gruß Frank