Bullenfänger legal?

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  • Guten Abend,
    bin T4-Interessierter und frage mich,wie es mit der Sache mit dem Bullenfänger aussieht-meines Wissens nach sind die Teile doch seit geraumer zeit verboten-habe gerade aber noch einen damit gesehen..??
    ich denke mal,die Nachrüstung ist nicht erlaubt,oder wie verhält es sich da?
    Wenn doch legal,was für Preise muß man ungefähr kalkulieren?
    Danke und Gruß

  • Es gilt Bestandschutz, also wer sich vor vielen Jahren einen angebaut hat und den in den Papieren eingetragen hat, der darf ihn auch weiterhin fahren. Andersherum betrachtet kann man so einen "alten" Bullenfänger heute nicht mehr eintragen lassen, wenn man ihn z.B. gebraucht gekauft hat.

    Es gibt mittlerweile auch wieder Bullenfänger, die legal eingetragen werden können oder eine ABE haben. Diese sind "weicher" aufgehangen als die alten, und sollen somit ein geringeres Verletzungsrisiko besitzen. Wer's glaubt...

    2016er VW T6 Kasten LR / 2,0 TDI (CAAC) mit 180 PS ----- 2022er MAN TGE 4.180 4x4 Knaus Van TI Plus 650 MEG

  • danke Kalanahanitzna,
    bin ja eigentlich bei dir,was die Sinnhaftigkeit eines Bullefängers ausmacht-beim T4 mit der kurzen Schnauze würd ich aber eine Ausnahme machen ;)

  • Guten Abend,
    bin T4-Interessierter und frage mich,wie es mit der Sache mit dem Bullenfänger aussieht-meines Wissens nach sind die Teile doch seit geraumer zeit verboten-habe gerade aber noch einen damit gesehen..??
    ich denke mal,die Nachrüstung ist nicht erlaubt,oder wie verhält es sich da?
    Wenn doch legal,was für Preise muß man ungefähr kalkulieren?
    Danke und Gruß

    Mein Autowagen hat auch einen " Bullenfänger ", eingetragen ist er nicht, aber ein Gutachten ist vorhanden welches ich immer mitführen muss.
    Beim letzten letzten Tüv fragte der Prüfer gleich ob ich dafür Papiere habe :thumbup:
    Preislich weis ich nicht wo die liegen .... aber kaufen oder verkaufen will ich ja eh nicht :whistling:


    Bitte nicht am Tankdeckel lecken ! Das muss so sein das der so aussieht :)

  • danke Kalanahanitzna,
    bin ja eigentlich bei dir,was die Sinnhaftigkeit eines Bullefängers ausmacht-beim T4 mit der kurzen Schnauze würd ich aber eine Ausnahme machen ;)


    Einen Sinn haben die Dinger überhaupt nicht (außer vielleicht als Träger für Zusatzscheinwerfer zu dienen) ..... aber ja, je nach Ausführung sehen die am Bus schon ganz nett aus. 8)

    2016er VW T6 Kasten LR / 2,0 TDI (CAAC) mit 180 PS ----- 2022er MAN TGE 4.180 4x4 Knaus Van TI Plus 650 MEG

  • Ich habe auch Interesse an so nem Teil!
    Bei eBay werden recht günstige Schutzbügel angeboten, die aber keine Zulassung haben (zum Beispiel). Die legalen Schutzbügel kosten dann mal eben mehr als das doppelte (zum Beispiel).
    Also immer darauf achten, ob eine ABE oder eine EG-Genehmigung dabei ist! Die billigen Dinger wird man wohl auch nicht eingetragen bekommen...

  • Einen Sinn haben die Dinger überhaupt nicht


    Da gibts ja Leute, die da durchaus einen Nutzen sehen und finden,
    beispielsweise diejenigen mit den gelackten SchickiMicki-Stoßfängern, denen im Großstadtverkehr immer die Anhängerkupplungen der vor ihnen parkenden Autos Kratzerchen in den Lack schubbern.

    Ich weiß ... das war jetzt wieder mal sehr zynisch ... zeigt aber hoffentlich deutlich, dass es nicht immer um Nutzen geht, sondern Schönheitsempfinden regelmäßig in den Augen der Betrachter liegt.
    Mir erschließt sich der Nutzen einer lackierten Karosserieverkleidung (Stoßstange) nicht, dem anderen eben der Nutzen eines Frontschutzbügels. ;)

    Abgesehen von der Funktion eines Zusatzscheinwerferhalters kann man mit dem Bügel ganz wunderbar Leitpfosten und kleinere Bäume wegdrücken bevor sie die Motorhaube erreichen, und auch das eine oder andere Wildbret erzeugt weniger Lackschäden, wenn es am FSB hängen bleibt.

    Eigentlich sollte es keine Diskussion über das Für und Wider hier geben (weder bezüglich FSBs, noch über lackierte Stoßfänger), denn die User des T4Forums sind derart vielschichtig aufgestellt, dass für jeden Geschmack Platz sein dürfte.

    Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (12. Oktober 2014 um 09:49)

  • Die alten Frontbügel sind noch so richtig starr befestigt, die neuen nur noch mit Gummidübel im Blech verschraubt. Früher waren sie eine stabile Zierde, heute nur noch eine Zierde, welche man als Handtuchtrockner verwenden kann, sehen aber immernoch gut aus. Ist eine EU-Vorgabe, die dem Personenschutz gilt, aber wohl nur in .de Gesetz ist, wie auch die Umweltzonen.

    Wenn einem jemand bei 50 Km/h vor das Auto springt, da ist es egal, ob man einen starren, gummiverdübelten, oder keinen Frontbügel hat. Der starre Frontbügel schont einzig und allein den Lack bei einem Personenaufprall, und dieser Schaden ist im ggs zum Personenschaden offtopic.


    Alle sagen, "das ist unmöglich". Einer hatte das nicht gewusst, und es dann gemacht.

    Einmal editiert, zuletzt von thommi (12. Oktober 2014 um 10:03)

  • Ich habe auch Interesse an so nem Teil!
    Bei eBay werden recht günstige Schutzbügel angeboten, die aber keine Zulassung haben (zum Beispiel). Die legalen Schutzbügel kosten dann mal eben mehr als das doppelte (zum Beispiel).
    Also immer darauf achten, ob eine ABE oder eine EG-Genehmigung dabei ist! Die billigen Dinger wird man wohl auch nicht eingetragen bekommen...


    Stimmt, nur von Cobra die haben eine ABE und sind eintragungsfähig... der Rest ist Sondermüll (zumindest was die Eintragung angeht, selbst wenn sie gut gemacht sind)

  • Was die Richtlinein angeht, so ist man sich selbst in Sachverständigenkreisen nicht so ganz einig, ob die EU-Vorschriften auch für Fahrzeuge vor dem Inkrafttreten der Verordnung Gültigkeit haben.
    Auch hier im Forum gibt es einige Leute, die das angeblich sogar schon erfolgreich durchgefochten haben.

    Ich habe allerdings noch keinen Prüfer gefunden, der die alten "Bügel mit Teilegutachten" heute selbst an unseren Autos einträgt, die ja alle vor Inkrafttreten der Verordnung erstzugelassen sind.

    Eine ABE hat im Übrigen nicht nur der neue Cobra, sondern auch der ProjektZwo.
    Beide werden selbst gebraucht mit Gold aufgewogen.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Hallo.
    Das ist jetzt eher keine Antwort... verstehe ich das richtig? Wenn der FSB im Schein eingetragen ist, kann ich mir einen anbauen ohne die ABE? Soll heissen, bei meinem ist zwar im Schein eingetragen aber keiner dran.

  • Werden auf den Unfallstationen der Krankenhäuser übrigens "Kinderkopfknacker" genannt...


    Stammtischparole oder belegbar?

    Ich behaupte ja letzteres, da ich trotz sehr guten Kontakten zum Personal verschiedener Krankenhäuser und Rettungsdiensten, zu Ärzten der leitenden Notarztgruppe in der Region Hannover und auch zur Unfallforschung an der Medizinischen Hochschule Hannover bisher nichts derartiges gehört habe.

    Einzig in der Bevölkerung hält sich hartnäckig der Aberglaube,
    dass man durch eine ungeschickte Lenkbewegung mit einem befrontbügelten Auto ganze Ortschaften dem Erdboden gleich machen kann.

    Bedauerlicherweise hält sich dieser Glaube auch bei den gesetzgebenden Politikern, weshalb die aus purem Aktionismus derartige Richtlinien verabschieden.
    Bei Politikern weiß man aber schon von Berufs wegen, dass die oftmals nicht alle Latten am Zaun haben.

    Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (16. Oktober 2014 um 16:14)