ABL - Euro 2 ohne technische Änderungen

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  • 0427 bzw 0633 ist doch auch EURO 2 :whistling:
    In EURO 2 gibt es verschiedene Abstufungen.

    0427 wäre insofern wichtig, als das man damit dann auch die grüne Plakette bekommen kann.
    Also abslolut nichts in Butter :(


    ich hab zwar Euro 2, aber "zweitklassig" werde nach Euro 1besteuert... :heul:,
    gibts irgend ne Chance, die 27er Schlüsselnummer zu kriegen?

    2 Mal editiert, zuletzt von tiffy123456 (14. September 2018 um 11:00)

  • Die EG I bis III sind ganz einfach nur unterschiedliche Grenzwerte, die man in den recht umfangreichen EG-Richtlinien nachlesen kann.

    Grüne Plakette bekommen die "normalerweise" übrigens alle nicht.
    Einzig der EG I bekommt bei über 2,5t zGG per Ausnahmeregelung, und auch nur mit der 0427 (also auch nicht mit dem 06xx LKW-Schlüssel !), dann grün.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Kannst du mir das genau schicken als Link oder so, gerne als PM ?
    Ich hatte ja damals schon in der EC Richtlinie selbst recherchiert und konnte nur die Einordnung nach Gewicht schicken.

    Interessiert mich selber ,denn ich hab ja auch so ne Kiste mit dem III :)

  • denn ich hab ja auch so ne Kiste mit dem III


    Hatte ich ja bis vor dem Umbau auf AXL auch (war vorher ACV Syncro); kenne daher auch die Problematik.

    Du, REIMO, hast vermutlich in der

    RICHTLINIE 98/69/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
    vom 13. Oktober 1998
    über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen und zu
    Änderung der Richtlinie 70/220/EWG des Rates


    diese Tabelle gefunden:


    Da stehen die von Dir genannten Gewichtsgrenzen drin, bezeht sich jedoch nicht auf die römisch I bis III, die in der Richtlinie 96/69/EG geführt wird.

    Die EG-Richlinien sind auch für Juristen derart komplex und ineinander verschachtelt (letztlich unverständlich, wie ich meine), dass selbst die Fahrzeughersteller damit kaum etwas anfangen konnten und diese dann "einfach so" für sich ausgelegt haben.
    Die Folge davon haben wir alle im Abgasskandal feststellen müssen.

    Würde der Gesetzgeber eindeutig, kurz und bündig, formulieren, gäbe es keine Varianten und auch keine Zweifel.
    Ich weiß gar nicht weshalb sich Gesetzgeber (Politiker!) immer so schwammig ausdrücken müssen.
    Die "armen Richter" müssen sich dann durch das Richtlinien-Konvolut durchwursteln und interpretieren, was oftmals zu ganz anderen Ergebnissen führt, als man es selber verstanden hat.

    Eine ganz konkrete Emissions-Grenzwerttabelle zu 96/69/EG habe ich momentan nicht auf dem Schirm.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Kurzes Update.
    Nach einem Telefonat mit einer befreundeten Tüv Prüferin (TÜV Süd) glaube ich das Mysterium lüften zu können :)
    Die Tabelle von axelb ist die Tabelle der Grenzwerte für Euro3 und Euro4 und somit genau das was wir brauchen.

    Füge anbei auch nochmal die Grenzwerttabelle für Euro 2 ein:

    Quelle: 70/20/EWG und 93/59/EWG abrufbar unter https://eur-lex.europa.eu


    Die Erklärung vom Tüv ist wie folgt:

    Die römische Zahl I, II, III bezieht sich tatsächlich auf diese Tabellen.

    Korrektur zu meinem vorherigen Post:
    Die A steht für Euro3 und die B für Euro 4.
    Die separate Tabelle ist Euro2

    Es handelt sich um GRENZWerte je nach Gewicht des Fahrzeugs.
    Vereinfacht gesagt, schwerere Fahrzeuge dürfen mehr Schadstoffe ausstossen.

    Andersrum darf natürlich ein schweres Fahrzeug auch die strengeren Grenzwerte der niedrigeren Gewichtskategorie erfüllen.
    Falls also z.B. ein T4 laut CoC die Grenzwerte der Kategorie I erfüllt, so soll er auch die Kategorie I bekommen.

    Besteuerung:

    In Deutschland gibt es die Regelung, dass nur Diesel Autos nach Euro3 Kategorie I mit dem Euro3 Steuersatz (15,44) besteuert werden.
    Autos mit Euro3 Kategorie II und III werden nach Euro2 besteuert (16,05). Ebenso bei Euro2, nur Euro2 Kategorie I hat den Euro2 Steuersatz (16,05),
    Autos nach Euro2 Kategorie II und III werden nach Euro1 besteuert (27,35).

    Die Sonderregelung mit den 2500kg war ihr ebenso bekannt sie konnte mir es aber nicht genauer erklären bzw. keine Quelle nennen.
    Geht aber in die gleiche Richtung, Sonderregelung bzw. Übergangsregelung für schwere Autos.

  • Womit wir wieder da wären wo wir vorher waren.
    CoC beschaffen und die Emissionswerte entnehmen;
    diese mit den Anforderungen der EG-Richlinien vergleichen und das Fahrzeug einstufen.

    Es wird den Prüfern dennoch schwer fallen hier die richtige Emissionsgruppe (z.B. 96/69/EG I) heraus zu finden.
    Die meisten Prüfer (die ich so kenne) erwarten dazu eine Vorgabe der Fahrzeughersteller, vermutlich weil die Richtlinien doch sehr komplex sind.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Danke reimo: ... hatte ich überlesen... :patsch: war noch so ein Fünkchen Hoffnung... :heul:

    Zitat

    Also "Euro 2" mit Besteuerung nach Euro 1 ;)

    :heul: :heul: :heul:

    .....Wie kann es dann angehen, dass Milchreis und Lebowski mit identischen Abgaswerten die 27er Schlüsselnummer bekommen haben?Brauch ich ne andere Tabelle?
    Was kann ich als Argumentationshilfe anführen, um die 27 zu bekommen?
    :brd:HELP WANTED!!!

    5 Mal editiert, zuletzt von tiffy123456 (14. September 2018 um 10:21)

  • Danke reimo: ... hatte ich überlesen... :patsch: war noch so ein Fünkchen Hoffnung... :heul:

    :heul: :heul: :heul:

    .....Wie kann es dann angehen, dass Milchreis und Lebowski mit identischen Abgaswerten die 27er Schlüsselnummer bekommen haben?Brauch ich ne andere Tabelle?
    Was kann ich als Argumentationshilfe anführen, um die 27 zu bekommen?
    :brd:HELP WANTED!!!


    Vielleicht hat da der Prüfer einfach ignoriert, dass der Motor eine Wirbelkammer hat und die höheren Werte berücksichtigt......
    Wie wäre es mit einer Kopie von COC, Schein und Brief, dann mal wirklich genau vergleichen , und falls dann noch die Meinung besteht, nochmal zum Tüv oder zu einem anderen, als "gut" bekanntem Tüv.

    :)

  • Hallo alle zusammen.Bin neu hier. Sorry, wenn ich mich einmische.
    Habt ihr einen PKW oder LKW?
    Habe auch so ein Problem.
    Aber mit nem 2,5 er Benziner, AAF. Meiner läuft als LKW. DoKa. Gekauft mit grüner Plakette.