ABL - Euro 2 ohne technische Änderungen

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  • Hallo,

    mein ABL von 1997 hat seit heute EURO 2 ohne eine technische Änderung vorzunehmen und ohne ihn Abzulasten. Insgesamt ist das die Schlüsselnummer 0427.

    Das macht insgesamt eine steuerliche Verbesserung von 519 € auf 304 € als PKW und als Wohnmobil von 430€ auf 270 €.

    Das Vorgehen:

    Man muss sich zu nächst beim einem VW Nutzfahrzeugehändler einen sog. EG-Übereinstimmungserklärung (auch COC genannt) holen. Dies ist ein Dokument, das speziell für das Fahrzeug ausgestellt wird, es enthält auch die Fahrzeug-ID. Die Austellung kostet ca. 50 €. Die EG-Übereinstimmungserklärung ist von 1999 und enthält die Abgasgrenzwert und gibt für den ABL die Emissionsklasse 96/69/EG I aus, was der EURO 2 Norm entspricht.

    Danach muss man zum TÜV (Dekra hat nach mehreren Telefonaten mit der Hauptstelle immer noch nicht geglaubt, dass das so sein kann). Dort legt man den Fahrzeugschein und die EG-Übereinstimmungserklärung vor, und bekommt dann ein Schreiben, dass man nun die Schlüsselnummer 0427 hat. In meinem Fall hat der Prüfer die auf der Übereinstimmungserklärung angegebenen Grenzwerte mit einer Tabelle verglichen. Das ganze kostet 27,90 €

    Mit den Schreiben dann zum Straßenverkehrsamt und sich dort den neuen Fahrzeugschein holen. Kostet noch mal 11,70 €.

    Dann auf den Steuerbescheid warten, und sich (in meinem Fall als Wohnmobil) über 160 € pro Jahr mehr auf dem Konto freuen.

  • Gut gemacht :thumbup:
    Allerdings wundert es mich ein wenig, dass VW von Dir Geld für die CoC haben wollte ...
    Die ist bei der Erstausfertigung in der Regel kostenfrei ... aber vielleicht hat sich ja schon mal jemand eine solche ausstellen lassen und Du warst nun der Zweite. :kratz:

    Wichtig ist, dass Du nun die 0427 hast ... da könntest Du mittels DPF sogar die grüne Unfugplakette bekommen ;)

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • was mich wundert: 1997 war doch eh Euro2 Zulassungsvoraussetzung?
    war nämlich ein ziemlicher Behördenakt mit Ausnahmegenehmigung usw mein 94er Modell mit Euro1 (E2) 97 erstmals in den Verkehr zu bringen/zuzulassen
    bis Ende 1996 hätte das Autohaus das problemlos als Tageszulasssung machen können
    so hatte ich die Lauferie Zulassungstelle/Dekra usw

    Gruß Tilo

    Surfwomo für 3 jetzt mit beschreibung, ABL mit 130.000 km,LLK eingetragen, Modelljahr 94, EZ Mitte 97, langer 5. (-,70) extralanger 6. (-,59)__OHNE folgende Selbstverständlichkeiten: Airbag, Servolenkung, ABS, WFS (Klima, elektr. Fensterheber usw usf)

  • Hallo Lebwoski,

    ich bin deiner Anleitung gefolgt. Ich habe hier einen ABL aus 2001 stehen, So-KFZ Womo mit 2600 kg. Nummern in 14: 96/69 EG II und in 14.1 die 0643.
    Ich weiß mittlerweile, dass die 0643 falsch ist, weil ich eine 04XX bräuchte (da unter 2,8t). Egal. Mein Steuerbescheid bezieht sich auf das Gesamtgewicht, die Fzg-Art und die Ziffern 14 und 14.1. Er sagt: 430€!!!!

    Ich habe mir ein COC-Papier für 0€ (Erstbeantragung) geholt, da steht folgendes drin:
    Der VW ABL Transporter mit der FIN.... stimmt mit der EG-Typnr. e1*98/14*0067*12 vom 28.02.2001 überein. Wolfsburg 28.04.2010... Leiter der Prüfstelle
    Weiterhin steht bei Ziff. 46.1 Abgasverhalten 96/69 EG (keine I oder II). sowie vers. Grenzwerte.
    Umseitig ist bei Ziff. 47. ggfs. Steuerleistung oder nationale Codenummern: angebeben für Deutschland 28

    Der Chef vom TÜV bei mir sagte mir gerade eben folgendes:
    - die Nummer 0643 wäre falsch, müsste eine 0428 sein
    - da fehlt die römische Ziffer hinter EG in Ziff 46.1
    - Solange da eine 28 steht, kommt keine 27 darein

    Umschlüsselung in Ziff. 0427 ist nicht möglich. Der Eintrag in der Zulassungsbescheinigung 14 und 14.1 erfahren somit keine Änderung, solange im COC Papier nicht die römische 1 bzw. die 28 steht.
    Jetzt ist es so, dass der Unterschied zwischen 27 und 28 schon gewaltig ist, der eine ist S1 der andere S2.

    Ich war jedenfalls verwirrt zwischen EG I und II, zwischen S1 und S2 und bei den Euro Normen.

    Was steht in DEINEM Coc Papier bei Ziff 46.1 und Ziff 47?
    Jemand ne Idee was ich tun kann? Der Tüv Mann hat sich meine Nummer aufgeschrieben und war sichtlich überfordert, wollte aber nichts eintragen >_>
    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von Milchreis (21. Juli 2015 um 15:57)

  • Hallo,

    war die letzte zwei Wochen im Urlaub, deswegen die späte Rückmeldung:

    Bei mir steht in der COC die Genehmigungsnummer: e1*96/79*0067*00 und das Abgasverhalten 94/12/EG. Das Dingen ist vom 30.04.1999. Der TÜV-Prüfer hat bei mir in irgendeiner Tabelle nachgeschaut, und die unter 36 stehend Grenzwerte verglichen.

    Im COC steht kein Abgasschlüssel. Das Papier ist bei ir mit EG-Übereinstimmungserklärung überschrieben.

    Mein ABL ist hoch und lang (das dürfte aber eigentlich keinen Einfluss auf die Schadstoffklasse haben).

    Vielleicht mal bei einer anderen TÜV-Stelle oder Konkurenz-Unternehmen probieren.

    Besten Gruß

  • Hi danke für die Antwort, dachte du hättest mich vergessen.
    Meine Genehmigungsnummer ist E1*98/14*0067*12, ich habe auch nen ABL lange Version, Bj2001. Mein Abgasverhalten ist 96/69 EG. Aber ich häng aber mal mein COC Papier als Anlage bei. Vielleicht hilft es jemanden und vielleicht kannst Du mir sagen, wo bei Dir noch Unterschiede sind. Wir haben ja fast die gleiche Karre.

    Ach... Bei welcher TÜV Stelle warst du? Ich würde da gern mal anrufen und mich nach der Tabelle erkundigen, damit ich meinem TÜV sagen kann, wo er nachschauen soll. Die Dekra darf hier im Rheinland nichts außer HU/AU, Umschlüsselungen und Einzelabnahmen sind angeblich dem TÜV vorbehalten (im Osten ist es anders, in Berlin darf es Dekra + TÜV).

    Danke und Gruß

    Nachtrag: Durch meine Recherche fand ich in mehreren nicht gesicherten Quellen, dass das Abgasverhalten "94/12/EG" und "96/69/EG" häufig identisch in den Tabellen, also in der gleichen Spalte auftauchen. Es dürfte kein großer Unterschied sein.
    Damit ist nicht der Schlüssel gemeint, der eine römische Ziffer trägt!! 96/69 EG II und 96/69 EG I oder 96/69 EG III sind gewaltige Unterschiede.

  • Hallo,

    die Angaben sind identisch (kleine Abweichung bei Masse des Fahrbereiten Autos und bei Anordnung der Sitze) und die Nummerierung ist anders. Die Abgasgrenzwerte sind identisch (bei dir Punkt 46.1).

    Ich war beim TÜV in Rheda-Wiedenbrück (http://www.tuev-nord.de/tuev-stationen/Rheda-Wiedenbrueck ) und dort ist der Herr Friedhelm Rahn für die Umschlüsselungen zuständig. Ich war am 1. Juli da, vielleicht kann er sich noch an mich erinnern.

    Besten Gruß

  • Huhu, also bei mir gibt es neues, wenn auch nichts Gutes oder Brauchbares...

    Dein Kontaktmann beim TÜV Nord hat mir eine VW-Herstellerbestätigung zugefaxt, diese habe ich bei zwei Prüfstellen vom TÜV Rheinland vorgelegt. Ich habe weitere Recherchen angestellt und ein Dokument der Abgasgrenzwerte aus Österreich im Internet gefunden (Sind ja eh alles EURO Normen). Auch dies habe ich vorgelegt, ich stell es hier mal als Anlage ein.

    Zweimal kam mir der TÜV-Rheinland mit einer Ablehnung. Die letzte Begründung war, mein ABL wäre aus 2001. Bis 2000 würde die 0427 vergeben werden, danach die 0428. Außerdem wäre die 0428 ja besser als die 0427, als ich ihm sagte, dass dem nicht so ist, sagte man mir... nun gut, aber mit Bj2001 ist eine Nummer von 2000 nicht drin.

    Weiß einer im Forum, wie das sein kann??
    1) 1997er ABL - 0427 - 270€ Steuer
    2) 2001er ABL - 0428 - 430€ Steuer

    Wenn einer Spaß am denken hat, kann er ja mal meine gelben Markierungen studieren und sagen, ob ich einen Denkfehler habe.
    Ich plane demnächst eine (Welt-)Reise Richtung Rheda-Wiederbrück...

  • Man muß nicht immer zum selben Prüfer hin gehen, wenn der das notwendige Verständnis nicht aufbringt :whistling:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Wollte mal ein kurzes Feedback geben.

    Wir haben eine Tour an die Ostsee gemacht und sind über Rheda-Wiederbrück gefahren. Dort traf uns der o.g. TÜV-Prüfer und gegen 40 Flocken und einer kurzen Begutachtung unseres T4s samt Vorlage COC erhielten wir das angestrebte TÜV-Zertifakt (...erfüllt seit Baujahr Klasse EG1... Nummer 0427).

    Die Vorlage bei der Zulassungsstelle erfolgte zeitnah und der Brief vom Zoll kam zwei Wochen später. Dazwischen noch ein kurzer Nachtrag zu unserem vorab eingereichten Widerspruch beim Zoll und wir bekommen noch Geld (430 - 270 = 160) zurück.

    Eine tolle Sache! Der Trip hat sich gelohnt.

    PS: war ein wenig komplizierter, weil der nette TÜV Mensch ausversehen Alt-Daten im System geladen hatte... unser Womo wieder zum PKW wurde... wir das erst bei dem Erhalt des Briefes auf der Zulassungsstelle gemerkt hatten... ein "Heilung" nicht möglich war, der TÜV-Mann das Zertifkat nochmals senden musste. EGAL!! Hat geplappt, hat 2 graue Haare gekostet, spart Geld. Wenn ich richtig informiert bin, kann man mit der 0427 und einem geeigneten Partikelfilter sogar von rot direkt auf grün kommen (wenn man will).

  • Moin moin,

    ich hole das Thema noch mal hoch... Ich beschäftige mich nun schon knapp 4 Wochen damit und würde das gerne mal zum Abschluss bringen...
    Also ich habe alle abtelefoniert, vom VWN-Händler hier und etwas weiter weg, über die VWN Hotline und der Telefonnummer der COC-Application von VW... Leider hat es mich nicht weiter gebracht.
    Die VWN Händler behaupten Felsenfest, damit nix zu tun zu haben. Die ersten beiden meinten ich solle mich bei der VWN Hotline melden. Der erste Kontakt da war auch sehr positiv und unkompliziert. Ich sollte das Formular bekommen und der Herr wollte mich zurück rufen... Schade schade, nix passiert. Die nächsten Kontakte waren sich einig, dass ich den Fahrzeugschein und eine Kopie des Kaufvertrags an nutzfahrzeuge@volkswagen.de schicken solle (ist 22 Tage her, ein zweiter Versuch 15 Tage). Ein dritter oder vierter Mitarbeiter der Hotline meinte ich solle das gleiche noch mal an kundenbetreuung@volkswagen.de schicken, gemacht getan, seit 15 Tagen keine Antwort.
    Der letzte VWN-Händler (sehr nett und kompetent) verwies mich auf die Homepage von VW um online COC's zu beantragen. ( https://coc.volkswagen-logistics.de/jctvwtcocwebpr…o?method=german )
    Dort jedoch bekomme ich eine Fehlermeldung, nach etwas hin und her habe ich dort jemanden erreicht und dem mein Problem geschildert. Wir haben ne gute viertel Stunde alles durch gespielt, er hat überall nachgesehen und im System bei VW gibt es keine COC für so was, weil die nur bei Importfahrzeugen relevant sein soll.
    Da ich kein Importfahrzeug habe, würde es mich nicht betreffen. Der nette Herr verwies mich dann wieder an die VWN Hotline.

    Also, was muss ich tun?

    Vielen Dank und schöne Grüße!

    - 97er ACV Multivan

    - 95er ABL Multivan
    - 01er ACV Trapo LR, Reimo Camperumbau mit Hochdach

    Einmal editiert, zuletzt von Pernod89 (29. März 2017 um 11:03)

  • Die CoC ist natürlich nicht für Importfahrzeuge, sondern für alle Autos gedacht.
    Die bildet die Grundlage für die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung.

    Eben eine Übereinstimmungserklärung, ein Certificate of Conformity

    Mal aus der Wikipedia zitiert:
    Hersteller von Fahrzeugen, die Inhaber einer Fahrzeug-Typgenehmigung sind, legen gem. Artikel 18 der Richtlinie 2007/46/EG jedem entsprechend dem genehmigten Typ hergestellten vollständigen oder unvollständigen Fahrzeug eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (engl. COC) nach einem der Muster des Anhangs IX der Richtlinie bei.
    Ist da ganz gut erklärt und recherchiert, weshalb ich es mal dabei belasse.

    Es mag sein, dass es für einen 96 gebauten T4 noch keine CoC gibt.
    Bei Mercedes hat man aber schon früher damit angefangen.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (30. März 2017 um 07:44)

  • Danke für die Erklärung, so habe ich auch versucht es mit ihm zu Diskutieren.

    Die Frage bleibt, woher bekomme ich das Dokument mit dem ich meinen T4 auf Euro 3 umtragen lassen kann?
    Vielleicht können Milchreis: oder @Lebowski: was dazu sagen.

    Schöne Grüße
    Basti

    PS: Da ich keine Lust mehr auf warten habe und der Bus fahrbereit und verkehrssicher hier steht, werde ich ihn heute anmelden :D

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  • Pernod89:
    Wie lautet denn überhaupt Dein Problem ?(
    Du hast doch (laut Profil) einen ACV und keinen ABL, den Motor um den es in diesem Thread eigentlich geht.

    Geht es vielleicht um die Änderung von 0426 auf 0427, also 96/69/EG I, wie üblich bei den 96er ACVs?

    Bitte erkläre das doch mal ein wenig ...

    Axel

    ..

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    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (30. März 2017 um 07:40)

  • Ja, das Profil lässt meines Wissens nach nur einen Bus zu ;)
    Den ACV baue ich zum Camper um. Und vor zwei Monaten ist mir der ABL günstig über den Weg gelaufen und ich konnte nicht nein sagen. Von daher ist es sozusagen mein Zweitbus.

    Schöne Grüße
    Basti

    Edit: Steht sonst in der Signatur ;)

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    Einmal editiert, zuletzt von Pernod89 (30. März 2017 um 07:44)

  • OK ... es geht also um den ABL; dann passts ja.

    Die Damen und Herren in der Kundenbetreuung beim Hersteller sind scheinbar sehr gut ausgelastet;
    vermutlich mit den ganzen Fragen zu diesen Manipulationen bei den jüngeren Modellen.

    Da muß man einfach immer wieder erinnern.
    Wenns keine CoC für das Auto gibt (was Du ja schon festgestellt hast), dann bleibt nur die Erklärung, dass das Auto ohne technische Änderung die Werte für die 96/69/EG I erreicht.
    Die kann nur der Hersteller ausstellen; dem liegen die erreichten Werte vor.
    Und weil diese Emissionsgruppe erst nach der Herstellung des Fahrzeugs aufgestellt wurde, konnte die natürlich nicht in den Papieren stehen, sondern muß ggf. nachträglich bestätigt werden.

    Dran bleiben,
    ich habe auch 3x nachfassen müssen bis ich die Bestätigung für das Auto eines Freundes bekommen habe.

    Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Dankeschön!

    Welchen Weg hast du denn gewählt? Bist du zum Händler (wenn ja, konnte der dir Helfen?) oder hast du das auch an der VWN Hotline versucht?

    Schöne Grüße
    Basti

    - 97er ACV Multivan

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    - 01er ACV Trapo LR, Reimo Camperumbau mit Hochdach

  • Händler ist in der Regel die schlechte Methode.
    Die haben oftmals selber keinen Schimmer, im Übrigen möchten die ein Neufahrzeug verkaufen und sich nicht unentgeltlich mit "alten Karren" beschäftigen.

    Das geht m.E. nur über die einschlägigen Kundenbetreuungen bei VWN in Hannover.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Bei meinen womo zahle ich die 430euro wie kann ich auf die 270euro kommen?

    Motor: ABL EZ10.1998
    WOMO 2600KG
    Schlüsselnummer 0428
    Emissionsklasse 96/69/EG II <---Euro2? (270€) oder noch die euro1(430€) oder wie wird es gerechnet