ABL - Euro 2 ohne technische Änderungen

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  • rumsfeld ich hoffe es. Warten wir mal die Antwort von vw ab. Blicke da noch nicht ganz durch, aber wenn du sagst das sollte gehen, dann vertraue ich auf dich!

    Ich habe nicht gesagt, dass es gehen sollte. Ich habe dir nur gesagt, welche Euro Klasse dein Auto ist und wie viel Steuern in Euro das bedeutet.

    Alles klar

  • Hallo zusammen,

    ich bin seit diesem Jahr stolzer Besitzer eines T4 Multivan ABL Bj. 1998 und momentan dabei den Bus gemäß der Anleitung hier in eine bessere Emissionsklasse zu bekommen.

    Leider gibt es für mein Baujahr noch kein COC-Schreiben und ich versuche momentan ein ähnliches Dokument von VW zu bekommen.

    Als ich meine Papiere mal genauer studiert habe, ist mir auf dem Beiblatt der Zusatz "Fahrzeug erfüllt RL 94/12/EG I" aufgefallen. In einem weiterenThread hier im Forum zu dieser Richtlinie habe ich gelesen, dass man mit dem Motorcode AET/APL/AVT = Euro 2 bekommen würde. -> schadstoffklasse

    Hilft mir dieser Zusatz eventuell auch bei meinem Bus auf einfacherem Wege Euro 2 zu bekommen oder steht das standardmäßig in allen Papieren von ABLs?

    Ich habe meine Papiere zur Durchsicht angehängt und freue mich über jede Hilfe von euch.

    Liebe Grüße!

  • seltsam
    Euro1 war nur bis 31.12.96 erstzulassungsfähig
    und VW hat selbstverständlich die ABL spätestens ab dem modelljahr 97, evtl. auch schon eher, mit Euro2 in den Verkehr gebracht.

    ich wusste das jetzt deshalb ohne recherchieren, weil mir das Mitte 97 bei der EZ meiner 94er-MJ- E2=Euro1-Standuhr Probleme gemacht hat. Mit Ausnahmegenehmigung und/oder technischem Gutachten bzgl. eh nicht oder kaum vorhandener Veränderungen zwischen ABL Euro2 zu Euro 1 konnte ich dann zulassen
    als Jahre später mein Kat zugerußt war, habe ich einen Kat mit besserer Schadstoffklasse eingebaut

    Gruß Tilo

    Surfwomo für 3 jetzt mit beschreibung, ABL mit 130.000 km,LLK eingetragen, Modelljahr 94, EZ Mitte 97, langer 5. (-,70) extralanger 6. (-,59)__OHNE folgende Selbstverständlichkeiten: Airbag, Servolenkung, ABS, WFS (Klima, elektr. Fensterheber usw usf)

    2 Mal editiert, zuletzt von TiloS (27. Januar 2025 um 09:37)

  • Mein 06.96 ABL ist Serie Euro 2 mit ungeregelten oxi KAT. Warum man den Blödsinn freiwillig verbauen will ist mir unbekannt. Das Ding bremst ordentlich. Hab ich im bayrischen Wald gemerkt nachdem ich die selbe Strecke ne Woche später mit neuem KAT gefahren bin...


    Spar dir das Geld, oder geb es mir. Macht mehr Sinn als teuer umzurüsten. Bringt ja auch nix. In Großstädte kommst du weiterhin nicht wenn Fahrverbot.

    PS entscheiden wie schnell du gegen die Wand knallst - Drehmoment wie weit du die Wand mitnimmst. 8o

    3 Mal editiert, zuletzt von ABL auf Abwegen (27. Januar 2025 um 12:01)

  • Mein 06.96 ABL ist Serie Euro 2 mit ungeregelten oxi KAT. Warum man den Blödsinn freiwillig verbauen will ist mir unbekannt. Das Ding bremst ordentlich. Hab ich im bayrischen Wald gemerkt nachdem ich die selbe Strecke ne Woche später mit neuem KAT gefahren bin.

    Hier im Thread geht es doch um Euro 2 ohne technische Veränderung. Dumm gesagt verstehe ich das so, dass man in dem Papieren das drin stehen haben will, was damals ohnehin schon ohne Anforderung vom Staat, verbaut wurde.

    seltsam
    Euro1 war nur bis 31.12.96 erstzulassungsfähig
    und VW hat selbstverständlich die ABL spätestens ab dem modelljahr 97, evtl. auch schon eher, mit Euro2 in den Verkehr gebracht.

    ich wusste das jetzt deshalb ohne recherchieren, weil mir das Mitte 97 bei der EZ meiner 94er-MJ- E2=Euro1-Standuhr Probleme gemacht hat. Mit Ausnahmegenehmigung und/oder technischem Gutachten bzgl. eh nicht oder kaum vorhandener Veränderungen zwischen ABL Euro2 zu Euro 1 konnte ich dann zulassen
    als Jahre später mein Kat zugerußt war, habe ich einen Kat mit besserer Schadstoffklasse eingebaut

    Komisch, der Bus vom TE war ja auch BJ. 1997 und er musste ihn auf Euro 2 bringen!?

    Spar dir das Geld, oder geb es mir. Macht mehr Sinn als teuer umzurüsten. Bringt ja auch nix. In Großstädte kommst du weiterhin nicht wenn Fahrverbot.

    Es bringt nur Steuerersparnis, ein H-Kennzeichen wäre aber deutlich effizienter

    Richtig aber ich würde bis zum Oldtimer Gutachten trotzdem gerne 600€ sparen.
    Zudem verschärfen sich die Anforderungen für Oldtimergutachten immer mehr für Autos die noch haufenweise auf den Straßen zu sehen sind.

    Einmal editiert, zuletzt von opak (27. Januar 2025 um 17:36)

  • Spar dir das Geld, oder geb es mir. Macht mehr Sinn als teuer umzurüsten. Bringt ja auch nix. In Großstädte kommst du weiterhin nicht wenn Fahrverbot.

    Es bringt nur Steuerersparnis, ein H-Kennzeichen wäre aber deutlich effizienter

    Deshalb hab ich Saison Kennzeichen. Spart mehr als am Auspuff alles zu verengen und viel Geld dafür hin zu legen.

    PS entscheiden wie schnell du gegen die Wand knallst - Drehmoment wie weit du die Wand mitnimmst. 8o

  • opak gehe zum nächsten TÜV Prüfer der dir das Ordentlich in die Papiere einträgt (sollte ja kein Problem sein steht ja alles schon drinn). Und Eintragen lassen. Fertig. Oder halt über VW mit der Anfrage, kann aber dauern.

    P.S. Je länger du wartest um so kleiner ist die Steuerrückzahlung.


    Und lasse es am Besten statt PKW als Kombinationskraftwagen eintragen. Wird dann zum Teil nach LKW Besteuert (Gewicht).


    Grüße

    1x T4 75KW Transporter rund 650tKM von 2001 :) Jetzt mit neuen Motor mir 1. Übermaß (1.2023) Zoll Edition

    Einmal editiert, zuletzt von Dresdner2013 (27. Januar 2025 um 17:49)

  • Und lasse es am Besten statt PKW als Kombinationskraftwagen eintragen. Wird dann zum Teil nach LKW Besteuert (Gewicht)

    bin nur ich schwer verwirrt ob dieser Empfehlung und Behauptung?

    Gruß Tilo

    Surfwomo für 3 jetzt mit beschreibung, ABL mit 130.000 km,LLK eingetragen, Modelljahr 94, EZ Mitte 97, langer 5. (-,70) extralanger 6. (-,59)__OHNE folgende Selbstverständlichkeiten: Airbag, Servolenkung, ABS, WFS (Klima, elektr. Fensterheber usw usf)

  • Kombi war noch nie günstiger! aber nur dann billiger in der KFZ-Steuer, wenn über 2,8t zull.Gesamtgewicht
    LKW auch unter 2,8t nach Gewicht


    (editiert, stand zuerst falsch)

    Gruß Tilo

    Surfwomo für 3 jetzt mit beschreibung, ABL mit 130.000 km,LLK eingetragen, Modelljahr 94, EZ Mitte 97, langer 5. (-,70) extralanger 6. (-,59)__OHNE folgende Selbstverständlichkeiten: Airbag, Servolenkung, ABS, WFS (Klima, elektr. Fensterheber usw usf)

    2 Mal editiert, zuletzt von TiloS (28. Januar 2025 um 02:26)

  • Doch. Kombinationskraftwagen steht noch bei ganz vielen Bussen im Papier, weil das bis 1.5.2005 eine Möglichkeit war, um Steuern zu sparen. Das würde nämlich damals wie Lkw besteuert. War für viele Busse und Geländewagen sehr praktisch.

    Danach ging dann die Umschreibewelle in Sachen Womo los.

    Gruß XLspecial 

    8o Dasss....äääähhhh....läuft....  8o

    :whistling: Je öfter der Bauer den Esel schält, desto schöner blühen die Aale :whistling:

  • hab nachgelesen
    es war nicht die Eintragung Kombi und Womo an sich, sondern in Verbindung mit zulässiger Gesamtmasse über 2,8t, also Auflastung mit oder ohne andere Federn hinten

    das hatte ich vergessen


    und habs jetzt oben durchgestrichen und verbessert

    Gruß Tilo

    Surfwomo für 3 jetzt mit beschreibung, ABL mit 130.000 km,LLK eingetragen, Modelljahr 94, EZ Mitte 97, langer 5. (-,70) extralanger 6. (-,59)__OHNE folgende Selbstverständlichkeiten: Airbag, Servolenkung, ABS, WFS (Klima, elektr. Fensterheber usw usf)

    Einmal editiert, zuletzt von TiloS (28. Januar 2025 um 02:27)

  • Ja, das war nur in Kombination mit zGG über 2800kg. Daher auch nur für Busse, SUV und Geländewagen/Pickup interessant. Genau diese alle haben dann danach auch alle versucht, mit Womo durchzukommen, weswegen man dann so Sachen wie die zwingende Stehhöhe erfunden hat (Nur für die Steuer, als Zulassungskriterium gabs das nie).

    Später war dann bei einigen die Auflastung wieder blöd, weil es die grüne Plakette verhindert hat (wegen der anderen Abgasschlüsselnummer bei Womo bis/über 2,8t)

    Aber man sieht immer noch viele Fahrzeugscheine, wo "technisch ein Kombinationskraftwagen" im Freitext steht.

    Gruß XLspecial 

    8o Dasss....äääähhhh....läuft....  8o

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