Dubble-Cabine & Transvan Steuer

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • Ich möchte mal die meinige Problematik mit dem Zoll Frankfurt Oder teilen, und auch anderen die Möglichkeit geben , hier mehr Informationen zu bekommen :!:

    Ich besitze noch zusätzlich einen 91er AAB mit 78 PS , der als Fahrzeug mit 2 Sitzplätzen gebaut wurde.
    Im Fahrzeugschein wird extra ausgewiesen 4-5 Sitzplätze Möglich als LKW Zulassung

    Das Finanzamt , hat mir bei der Steuergrundlage ( Begründung das Fahrzeug hat mehr als 2 Sitzplätze ) als PKW besteuert


    Nach dem Steuerbescheid von diesen 900 Euronen , habe ich den Wiederspruch geschrieben
    und wurde dann in Erfurt zur Vorführung des Fahrzeug gebeten.

    Der Zollbeamte hat doch glatt die Trennwand oben bis zur Heckklappe ( 160 cm ) in der Luft bemessen
    und nicht die Ladefläche :!:

    Ich habe Ihm das auch mitgeteilt, das man eine Fläche nicht in der Luft bemessen kann , wobei er nur seinen Abeitsvorschrift , nach dem Formular weiter bearbeitet

    Nachdem ich mit einen Fahrzeugbauer der Dubblecabine gesprochen und geschrieben habe,
    das ich die Bauvorschrift des Hersteller bekomme ( mit Ladefläche unter der Sitzreihe ), habe ich noch eine nette e-mail bekommen mit folgender Information.

    Ich werde die Tage
    die Werksinformationen als PDF Datei bekommen, das die Ladefläche unter der Sitzbang bemessen wird,
    und ich dann die Ladefläche mit mehr als 235cm und den Fahrgastraum von 195cm belegen kann.

    Somit werde ich die 55% mehr Ladefläche als LKW weiterhin dem Zoll für die Fahrzeugsteuer belegen können.

    ... wer also , solch eine Dubble-Cabine & Transvan Steuer Info braucht, kann sich gerne per PN bei mir melden.

  • Ist die Sache nicht eigentlich ganz einfach. in der Neufassung des Kraftfahrzeugsteuergesetztes heit es in §2 Abs. 2 "sind für die Beurteilung der Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, anderer Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich."


    Mit anderen Worten, wenn das Fahrzeug laut Papieren ein LKW ist, dann hat auch der Zoll oder das FA daran nichts anderes zu sagen?!


    An deinem Beleg-Schrifstück als PDF hätt ich aber in jedem Falle auch Interesse!


    Gruß Markus

  • Sachstand :

    Ende Dez. kam nun zum 3 mal eine Ablehnung der LKW Steuer
    der Zoll , hat das Fahrzeug wegen der 5 Sitzplätze als PKW eingestuft.

    Den Laderaum unter der Sitzbank der Kabine , ist vom Zoll als Stauraum betitelt worden , und wird nicht zu der Ladefläche dazugerechnet X(

    Nun geht die Geschichte anfang Jan. mal zum Anwalt und es werden weitere Schritte .... Gerichtlich eingeleitet

    ich berichte wieder

  • Verweise auf die Änderung des Kfz-Steuergesetzes vom 12.12.2012,
    in dem eindeutig geregelt wird, dass die oben schon angesprochene und durch einen amtlich beauftragten Sachverständigen für Einstufung des Fahrzeugs auch von den Finanzbehörden zu übernehmen ist.
    Die Zeiten zu denen sich fachfremde Finanzbeamte als Gutachter und Sachverständige betätigen durften, ist damit endgültig vorbei.

    Näheres, sowie Links dazu, kannst Du meinem Thread entnehmen.

    FA muß sich ab sofort an die tatsächliche Fahrzeugart (PKW, LKW, WoMo) halten !

    Der Thread ist übrigens aufgrund der Wichtigkeit und der immer wieder auftauchenden Fragen danach, extra ganz oben angeheftet ;)

    Ich möchte Dir empfehlen Deinen anwaltlichen Beistand auf dieses Gesetz hinzuweisen.
    Anwälte haben manchmal nicht wirklich den Überblick über alle Gesetze und sind für solche Hinweise recht dankbar.
    Das kenne ich aus eigener leidvoller Erfahrung.

    Grüße, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    2 Mal editiert, zuletzt von axelb (30. Dezember 2015 um 20:14)

  • DANKE axelb,

    das ganze ist dem anwalt auch aufgefallen und hat ein 10 seitiges schreiben an das gericht zum wiedersruch aufgesetzt das gerade zu gericht unterwegs ist
    das der zoll die alte ALTE FASSUNG zitiert hat , ist ihm auch aufgefallen und hat dies auch moniert.
    deweiteren hatt der zoll auch urteile zitiert , die hier sich vergleichbar anhörten aber aber nicht für die bauart bestimmt war

    beispiel : urteil eines geländewagens , das durch umklappen der heckklappe die ladefläche-vergrösserung als LKW berechnet werden soll , aber nicht gerichtlich durchgesetzt erden kann

    da ich dem zoll schon geschrieben hatte, das der zoll keine birnen mit äpfel vergleichen darf , hat den zoll bei meinem 2 wiederspruch nicht beeindruckt , und ist einfach
    seinem standartverfahren treu geblieben , ich werd
    hier mitteillen , und das urteil ( aktennummer ) veröffendlichen , das der nächste user den 5 sitzer mit dubblecabine weiterhin als LKW führen kann und sich vom zoll nicht veräppeln lässt.
    ich bin der meinung, das wir das ding auch gewinnen , da hier der zoll nicht auf seiner , aus der luft gegriffenen , wiederspruchsbegründungen bestehen kann, und einen sachbearbeiter mal wieder
    etwas an seinem ledesessel das leder abziehen :D

    zur information : ich habe vom hersteller leider keine originalunterlagen der cabine mehr bekommen , da keinerlei unterlagen mehr vorhanden sind

  • .. na dann ließ mal hier durch:

    FA muß sich ab sofort an die tatsächliche Fahrzeugart halten ... oder doch nicht.

    Hast Du nicht alle 5 Voraussetzungen erfüllt, kannst Du Dir den Widerspruch sparen.

    MfG der Kay

  • Am 21.3.2018 in Cottbus verhandelt ( Akte 8 K 8007/16 )
    und über das Finanzgericht Berlin - Brandenburg entschieden

    VW Bus Kurzer Radstand mit Dubble-Kabine ist und bleibt ein LKW

    Die KfZ Steuer wird also bei 5 Sitzplätzen mit Kabine als LKW besteuert

    Wir haben gegen den Zoll geklagt und gewonnen :!:

    :thumbup:

  • Schönen Dank für diesen Nachtrag und Glückwunch zu diesem Urteil :thumbup:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Wenn ich dass richtig lese, hat das Gericht die technischen Parameter bewertet und deshalb auf LKW plädiert.
    Schade eigentlich.
    Schöner wäre es gewesen, sie hätten der Anmaßung und Willkür der Finanzbehörde eine Absage erteilt - so bleibt es (wieder mal) eine Einzelfallentscheidung. :evil:

    Einmal editiert, zuletzt von yellowone (15. Mai 2018 um 08:46)

  • Die Fotos vom TE im ersten Beitrag werden am 01.06.18 vom Upload Server gelöscht, vielleicht mag die jemand sichern?

    Ansonsten natürlich auch von mir, Glückwunsch! Habe diese Diskussion mit Nissan Navara Pick Ups schon häufig beim Zoll führen müssen.

    ehemals T4 AAB Karmann Karuso -> jetzt nur noch T5 BNZ Transporter Kombi :drive:

    Einmal editiert, zuletzt von KarmannKaruso (15. Mai 2018 um 23:02) aus folgendem Grund: Rechtschreibung

  • Schöner wäre es gewesen, sie hätten der Anmaßung und Willkür der Finanzbehörde eine Absage erteilt - so bleibt es (wieder mal) eine Einzelfallentscheidung


    Es ist kein Einzelurteil , da das Gericht wegen dem kurzen Radstand eine Entscheidung getroffen hat, da es mehrere Klagen in -D- vorhanden sind
    und wir hier die ersten waren , die mit diesem Thema verhandelt wurden , somit ist im Urteil zu lesen vom Richter ...
    ..... wegen mehreren Fällen entscheidung der Fahrzeugdaten Länge , Breite , Gewicht

    Kurzer Radstand mit Holland Kabine ist und bleibt ein LKW mit 5 Sitzplätzen

  • Ja, stimmt.
    Trotzdem bestätigt das Urteil lediglich die vorher schon erfolgte technische Bewertung.
    Schöner wäre es gewesen, hätte das Gericht den Mut besessen, dem Zoll für seine gesetzlich nicht gedeckte "Beurteilung der Richtigkeit der technischen Entscheidung" ordentlich auf die Finger zu klopfen.

  • Die FotosSchuhe vom TE im ersten Beitrag werden am 01.06.18 vom Upload Server gelöscht, vielleicht mag die jemand sichern?


    Hat der TS schon selber gemacht :thumbup: sehr löblich :mod:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)