Sammelthread: Führerschein Anhänger Wohnwagen B/BE/B96

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  • Wir haben uns eine Wohndose gekauft weil wir ein unschlagbares Angebot vom bekannten bekommen haben

    zur zeit besitze ich nur die klasse B
    Daten vom Bus
    zulässige Gesamtmasse 2620kg
    Leermasse 1881kg

    Anhänger:
    Zulässiges Gesamtgewicht 1600kg

    Reicht B96 oder muss es BE sein?

    Bulli Bus 2011 - Bulli Bus 2.0 Angrillen Dortmund 2012 - Daun 1.0 2012 - Ahrtreffen 2012 - Rock im Bus 2012 - Daun 2.0 2012 - Bulli Bus 3.0 Angrillen Dortmund 2013 - Ahrtreffen 2013 - SP-Treffen 02/2014 - Ahrtreffen 2014 - Zwartemeer 2015 - Ahrtreffen 2015 - Hatzenport 2015 - Zwartemeer 2016 - Ahrtreffen 2016 - Hatzenport 2016 -
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    ⚒ Glückauf ⚒
    Zimmerlein

    Einmal editiert, zuletzt von Möms-chen (22. März 2016 um 12:45) aus folgendem Grund: Sammelthread draus gemacht.

  • die zulässigen Gesamtmassen dürfen 3,5to nicht übersteigen. Also dürfte der Anhänger nur 3500-2620= 880kg gesamtmasse haben

    da musst du wohl den BE-Führerschein nachmachen

  • BE brauchst du. Genau aus diesen Grund habe ich auch BE nachgemacht. Hat mich schlanke 600€ gekostet und war mit Prüfung. Dafür fast immer auf der sicheren Seite mit Anhänger ob groß oder klein!

    Schönen gruß
    Lippi

  • Tja, passenden Anhänger besorgen und üben, was du für die Fahrstunden und Prüfung brauchst. Denn was du kannst, brauchst du nicht in Übungsstunden Investieren.

    Gruß Detlef
    Gott erschuf den Menschen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach verzichtete er auf weitere Experimente.
    > Mark Twain <

    Bitte lieber eine PN schicken als eine Mail

  • B96 reicht doch.....

    Ich habe da 160€ fur bezahlt (ohne Kosten fur neuen Fuhrerschein).......hätte ich auch billiger haben können - wollte aber etwas mehr fahren....

  • B96 reicht doch.....

    Ich habe da 160€ fur bezahlt (ohne Kosten fur neuen Fuhrerschein).......hätte ich auch billiger haben können - wollte aber etwas mehr fahren....

    stimmt, da hast du recht. Gespannmasse sind 4220kg und das ist weniger als 4250...

  • Ich hab damals Klasse 1,2,3 gemacht, das ist heute umgerechnet ABCE, da muss ich nicht immer nachdenken und rechnen. :stars:

  • Die 4250 kg Zuggewicht gelten nur, wenn der Anhänger weniger als 750kg wiegt. Also Pkw 3500kg und Anhänger mit 750kg geht. Pkw mit 3000kg mit 800kg Anhänger geht nicht mit B.

    Viele Grüße Robert
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    Vorsicht!
    Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie, Sarkasmus, satirischen Äußerungen und weiteren rhetorischen Figuren enthalten.

  • Also reicht doch B96 aus


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    Zimmerlein

  • picpen:

    Ok, ich hab vielleicht zu sehr zusammengefasst - aber ich wollte ja auch nur ausdrücken, dass man weniger nachdenken muss :nixpeil:

    Eigentlich hatte ich ursprünglich den alten Einser, der wurde jetzt zu allen Motorradklassen A, A1, A wasweißichnoch,

    und den alten Zweier, der damals alles enthielt, was keine explizite Personenbeförderung war, also sogar Reisebusse, solange sie ohne Fahrgäste waren. Hat mir zur Studentenzeit genutzt: Überführung von Neu-LKW und Neu-Reisebussen.
    Der Zweier enthielt alles, was jetzt B, BE, C1, C1E, C, CE ist.

    Es wäre (rein akademisch) interessant, ob ich jetzt eigentlich noch leere Reisebusse fahren dürfte (waren im Zweier implizit enthalten, aber im C wohl nicht mehr).

    Als ich vor ein paar Jahren für Russland einen internationalen Führerschein brauchte, musste ich den alten grauen speckigen Lappen abgeben und in eine kleine feine Scheckkarte tauschen.

    Aber ich glaube, wir schweifen ab. Wie war nochmal die Eingangsfrage des TE? :D

    2 Mal editiert, zuletzt von tico (18. September 2015 um 17:02)

  • Habe zum Glück noch den rosa Schein aber nur aus Interesse, gibts eigentlich Pflichtstunden beim Anhänger fahren?

    Oder kann man sich auch ohne Fahrschule beim TÜV anmelden und seinen eigenen Anhänger mitbringen?

  • Iss alles viel zu kompliziert,

    HEUTZUTAGE.

    in meiner Jugend gabs bloß:
    M habsch
    1 habsch
    2
    3
    4
    5 habsch
    Extraschein Personenbeförderung >8 Fahrgäste hattsch bei der Fahne ( heest jetzt wohl Bund :D )
    dito Extraschein "Hilfsfahrlehrer Geländeausbildung" ( W50W / 813ner Tatra / Kras / Ural ),(War das Goil ,Was für die Syncrojüngerer :yeah:)
    Also eher Sorgenfrei :lol:

    weis gar nicht das "Umgetauft" jetzt für Zahlen/Buchstaben sind :nixpeil:

  • Habe zum Glück noch den rosa Schein aber nur aus Interesse, gibts eigentlich Pflichtstunden beim Anhänger fahren?

    Oder kann man sich auch ohne Fahrschule beim TÜV anmelden und seinen eigenen Anhänger mitbringen?


    Es gibt Pflichtstunden und du musst in der Prüfung u.a. mit den Anhänger 90 Grad rückwärstfahren, nur mit Spiegel versteht sich.
    Ich als immer nach hinten Gucker hatte damit schon meine Problemchen und musste es ein paar mal mit Spiegel üben.

    Man muss halt wie bei jeden Lappen zur anerkannten Fahrschule, die melden einen beim TÜV zur Prüfung an etc.. du darfst dann alles schön bezahlen und zu guter Letzt noch nen neuen Führerschein beim Amt (um die 40 €) beantragen ;)

    Schönen Gruß
    Lippi

    Einmal editiert, zuletzt von XT 500 (18. September 2015 um 20:58)

  • Schade, meine Frau hat keinen Anhängerführerschein. Die könnte aber mit unserem Anhänger ohne Ende üben. Aber da hat wohl die Fahrschullehrerlobby was dagegen...