Sammelthread: Führerschein Anhänger Wohnwagen B/BE/B96

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  • Diese Frage wurde in diesem Jahr bereits mehrfach gestellt und auch beantwortet.

    Grundsätzliche Empfehlung ist in allen Threads doch lieber den Anhängerschein zu erwerben und nicht auch noch Kosten für die Ablastung zu erzeugen.

    Die Anhängergewichtsproblematik ist allen Fahrerlaubnisinhabern bekannt, zumindest denen, die einen dieser eingeschränkten Klassen besitzen.
    Gerade denen, die regelmäßig oder gelegentlich schwerere Anhänger bewegen dürfte völlig klar sein was sie damit bewegen dürfen.
    Insofern ist die bedarfsorientierte Beschaffung geeigneter Lizenzen auch eigentlich überhaupt kein Thema.

    Einen Wohnwagen abzulasten dürfte schon aufgrund der oft recht beschränkten Zuladefähigkeit kaum möglich sein.
    Einen T4 abzulasten ist sicherlich möglich, wobei darauf geachtet werden muß, dass für jeden eingetragenen Sitzplatz etwa 75kg zur Verfügung stehen müssen, da dieser ansonsten gestrichen und die Anzahl der Sitzplätze entsprechend reduziert wird.
    Bei 7 Sitzplätzen wären das schon mal 525kg Zuladung, die schon für die Zulassung der Plätze übrig sein müssen.

    Ich würde mein Geld und meine Zeit lieber in den Anhängerschein investieren und mich nicht mit Ablastungsgedanken herum schlagen.

    :my2cent: Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • danke schonmal ;)

    ja sicherlich ist der BE oder B96 die bessere Wahl aber wenn Geld und Zeit knapp sind muss man sich was einfallen lassen.

    Richtig @ axelb, den Wohnanhänger ablasten bringt nicht viel weil die eh schon knapp bemessen sind mit der Zuladung. Das mit den 75kg pro Person hab ich noch gar nicht gewusst und bedacht (schon deswegen hat sich meine Frage gelohnt) was dazugelernt 8)

    Allerdings habe ich zwar einen 7er Sitzer aber im Leergewicht müsste der Fahrer ja mit 75 kg schon eingerechnet sein. Denn wäre meine Rechnung wenn ich mal wirklich alles ausreize 1956kg(mit Fahrer) + 450kg(6 Personen) =2406kg bleiben mit noch 94 kg Gepäck im Ernstfall. Wenn der Fahrer nicht im Leergewicht eingerechnet ist wird das ganze schon wieder sehr knapp :pinch:

    Das ganze ist zwar nicht schön aber eine alternative fix für 50€ Umschreibungsgebühren wenigstens einen Wohnanhänger bis zul. Gew. 1000kg mit der Klasse B zu fahren.

    Oder ich fahre halt mit einen Kombi der leichter ist :thumbdown:

    Gruß Torsten

  • Und wenn Du dann in eine Kontrolle kommst must Du bestimmt mit deinem Gespann auf die Waage wenn die Rennleitung deinen Führerschein sieht.Mach lieber einen Führerschein dafür.

    Der Busfahren zum Beruf gemacht hat.

    Jetzt Rentner,das heißt jetzt habe ich ein Kessel Buntes und die Treppe.

    ICH darf leider keinen Bus mehr fahren. :aufreg:


    T4 Multivan (Bj 07.93) 07.1993 - 05.2012
    T4 Multivan Generation (Bj 11.01) 05.2012 bis 10.04.2020

  • Mal ernsthaft: damit in den Urlaub? Der WoWa hat kaum Zuladung, Bus auch kaum noch -> Gundi seiht das schon richtig kommen: regelmäßig überladen und zwar nicht zu knapp.

    An die 50-100kg auf die Anhängerkupplung gedacht? Die gehen auch noch aufs Zugfahrzeug.

    Hauptsache die Kiste fährt.

    Einmal editiert, zuletzt von PeMu (5. März 2016 um 14:14)

  • 50-100kg Anhängerkupplung ? 8| Nein an die habe ich noch nicht gedacht aber ich hätte die auch mehr auf 25-30 kg geschätzt.

    Ja wie gesagt, ich hätte auch lieber gerne BE aber ich möchte ja auch mal einen Fahrerwechsel durchführen. In der Regel habe ich auch nur die 1. und 3. Reihe im Bus, die 2 Drehsitze erleichtern den Bus ja auch um bestimmt 80kg.

    Aber ich will nur sicher gehen wenn und falls ich das mache, das sich kein Fehler einschleicht :S

  • 50-100kg Anhängerkupplung ? Nein an die habe ich noch nicht gedacht aber ich hätte die auch mehr auf 25-30 kg geschätzt.

    Ich glaube, es war nicht das Gewicht der AHK gemeint, sondern die Stützlast, d.H. das Gewicht mit dem sich die Deichsel des WW auf der AHK abstützt. ;)

  • Ich glaube, es war nicht das Gewicht der AHK gemeint, sondern die Stützlast, d.H. das Gewicht mit dem sich die Deichsel des WW auf der AHK abstützt. ;)


    Genau, denn die Stützlast des Anhängers gilt im angehängten Zustand als Beladung PKW. Was aber nicht heißt das du den Wohnwagen mit dieser Last zusätzlich beladen darfst. Der darf im Abgehängeten Zustand nicht sein Gesamtgewicht überschreiten.

    Wenn du mit diesem Gespann erwischt wirst, ist das "Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis" . Abhängen und stehen lassen ist dann noch das geringste Problem was du hast. Könnte auch mit einem Fahrverbot geahndet werden.

  • im Leergewicht müsste der Fahrer ja mit 75 kg schon eingerechnet sein.


    Das gilt nur für nicht-PKWs, also Nutzfahrzeuge (LKWs), und sonstige Kfz.

    In der Regel wird das Fahrzeug bei solchen Änderungen auch noch mal gewogen und das tatsächliche Leergewicht ermittelt.
    Es ist also nicht davon auszugehen, dass das eingetragene Leergewicht hier als Bemessungsgrundlage zum tragen kommt.

    Das mit dem Anhängerschein ist wirklich ernst gemeint und entbindet Dich vor allem von völlig unnötigen Sorgen bei der Beladung.
    Du willst ja mit dem Wohnwagen nicht den Pilgerpfad beschreiten, wo 2 Unterhosen für 3 Wochen reichen müssen. :whistling:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Stimmt, mit der Anhängelast und Stützlast habe ich mich noch garnicht beschäftigt :huh: ist auch nicht einfach bei den Gesetzen durch zu sehen wenn man damit noch nie so wirklich was zu tuen hatte.

    Da werde ich mich nochmal informieren.

    @ axelb Ja in dem Falle ist mein T4 ja ein sonder KFZ da ich in auf sonder KFZ Wohnmobil umgemeldet habe aber du meinst bestimmt weil es vorher vom Werk aus ein PKW war und die Werte geblieben sind.

    Aber ich merk schon es geht wohl in Richtung B96 auch wenn es mir nicht so passt.

    Trotzdem danke an alle die mir Tipps oder Wissenswehres gesagt haben, so lernt man dazu :thumbup:

  • Mach nicht den Fehler wenn du schon bei bist nur den B96 zu machen. Mach den BE!! Dann kannst du auch mal was mehr ziehen!!!

    Hier mal zum nachlesen:

    Anzahl der Fahrstunden in der Fahrschule für BE
    Die gesamte theoretische Ausbildung sowie die abschließende Prüfung entfallen beim
    Anhängerführerschein. Dafür kann jedoch nicht auf die Grundausbildung
    in der Praxis in der Fahrschule verzichtet werden. Wie viele
    Übungsstunden genommen werden müssen, bestimmt der Fahrlehrer.
    Er schätzt zuerst die persönlichen Fähigkeiten sowie den
    Lernfortschritt ein. Danach kann er eine Aussage zur Anzahl der
    Übungsstunden machen. Die Sonderfahrten sind jedoch gesetzlich
    festgelegt und beinhalten:

      • 3 Stunden Überlandsfahrten,
      • eine Stunde auf der Autobahn und
      • eine Fahrstunde bei Dunkelheit.

    Jede Fahrstunde in der Fahrschule dauert 45 Minuten.

    Die Dauer der praktischen Prüfung
    beträgt 45 Minuten. Die Prüfungsinhalte sind
    beispielsweise die Sicherheitskontrolle, das Verbinden und Trennen des
    Anhängers sowie das sichere Fahren inner- und außerorts.

    Der Anhängerführerschein kostet etwa 400 bis 600 Euro. Dies ist jedoch von Region zu Region unterschiedlich. Die Prüfungsgebühren sowie die Kosten der Prüfungsfahrt liegen etwa bei 70 bis 100 Euro.


    Ich habe damals nur die Pflichtstunden benötigt, da ich mit unserem Vectra schon ca. 5000 km mit dem 7,3m WoWa gemacht habe... Der Prüfungsanhänger schmaler als das Auto und ca. 2,5m lang... Also wenn man sonst WoWa in der Größe gewohnt ist ein Witz. Das einzig schwere ist das man sich an alle Regeln hält :S Vor allem an so Sachen wie das Einordnen in der Einbahnstrasse beim Links abbiegen etc.

    Aber der TÜV Prüfer war absolut entspannt, zwischendrin sollte ich Ihn sogar bei nem Unternehmen rauslassen, er nen Brief weg gebracht und ich sollte im nächsten Kreisel "wenden" und ihn wieder aufnehmen :rolleyes:

    Aber für mich war der Führerschein auch sinnvoll, denn so zwei drei Tricks hat man doch noch gelernt! Anhängerbetrieb hatte man sich bisher halt selbst beigebracht... Deswegen ist der Anhängerführerschein zwar ärgerlich aber sinnvoll!!

  • Ich habe für den BE mit allem drum und dran rund 750€ investiert.
    Dann ist man mal uneingeschränkt und darf auch mal was für die Arbeit abholen... Anhängerarbeitsbühne und sowas

    ..On the other side I'll see you again..

  • Hi,

    750€ ist aber ne Hausnummer. Ich gehöre zu den letzten Glücklichen die noch einen Klasse 3 Führerschein machen durften. Dieser hat mich auch etwa 750€ gekostet (1516,38 DM). Und mit dem darf man sogar bis zu 18,5t bewegen...

    Grüße und DAnk

    Klaue nicht...
    ..... der Staat hasst Konkurrenz!!!

    620786_5.png

    Denn Ihr werdet feststellen, dass wer Bus fährt, mehr fährt, denn die Fahrt im Bus ist mehr wert. (Triplewanker am 16.09.2016)

    :thumbup: Bulli Days: 2014 #265; 2015 #059; 2016 #062; :thumbup:

  • da ich in auf sonder KFZ Wohnmobil umgemeldet habe


    Du hast den bestimmt auf SO.KFZ umgemeldet, was immer noch "sonstiges Kfz" heißt aber nicht Sonder-Kfz.
    Man unterscheidet u.A. zwischen PKW, LKW (also Nutzfahrzeuge), noch einigen mehr, und allen anderen, die nicht in die Unterteilung passen, eben andere bzw. sonstige Kfz. ;)

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Du darfst mit Führerschein B kein Anhänger mit 1000 kg fahren .
    https://www.google.de/url?sa=t&rct=j…ZAeJGfrjKNAb61A
    Da steht nichts von 3500 kg oder sonst ,sondern Anhänger bis 750 kg .


    So ist das nun mal im Internet, es steht auch viel falsches drin, oder es fehlen entscheidende Dinge.

    Gmog421: google doch mal "Führerschein B" , dann findest du auch die Kombinationsregel (3500kg ZGM d. Kombination) für Anhänger über 750kg.

    Gruß

    .................................................

  • Das Gesetz schreibt vor.
    Leergewicht vom Zugfahrzeug muss höher sein als das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers und beide Gewichte zusammen dürfen nicht mehr als 3500KG sein....das ist FS Klasse B.
    Ob Wohnmobil oder pkw lkw spielt keine Rolle.
    Nachzulesen in FEV nur komplizierter erklärt.

    Grüße Nick

    2015 Edersee # 185
    2016 Edersee 032
    2017 Edersee fällt aus
    2018 Edersee fällt aus
    :sauber:

  • wenn schon komplett: oder Anhänger bis 750 kg kann an 3,5 to zusätzlich dran. -> Summe 4250 kg max.

    Anhänger über 750 kg -> Summe 3500 kg max. Und es gilt das zulässige Gewicht!

    Und Anhänger nicht ...

    Mit BE entfällt ein Teil der Einschränkungen, da kann auch mit dem Golf nen leeren 3,5 to Anhänger ziehen. :ks:

    Hauptsache die Kiste fährt.