Sammelthread: Führerschein Anhänger Wohnwagen B/BE/B96

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  • Um auch noch was zum B96 zu sagen... Hat mich 2015 genau 180€ + Gebühren für den neuen Führerschein gekostet. Ich glaube ablasten und Fzg Papiere andern ist nicht viel billiger mit den bekannten Nachteilen ....
    Dazu war zumindest damals nicht mal eine Prüfung notwendig nur ein paar Fahrstunden und einen Nachmittag Theorie in der Fahrschule. Insgesamt mit Unterbrechungen in 4 Tagen erledigt. Und was dazu gelernt :thumbup:

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    Einmal editiert, zuletzt von maxpower879 (12. März 2016 um 17:55)


  • Dazu war zumindest damals nicht mal eine Prüfung notwendig...


    Das ist auch nach wie vor so: Den B96 erhält man nach der Teilnahme am entsprechenden Lehrgang ... eine Prüfung gibt es da nicht. :thumbup:

    2016er VW T6 Kasten LR / 2,0 TDI (CAAC) mit 180 PS ----- 2022er MAN TGE 4.180 4x4 Knaus Van TI Plus 650 MEG

  • B96 kostet nicht die Welt. Ist an einem Samstag erledigt, keine Prüfung.
    BE würde ich vorziehen. Als gestandener Autofahrer wirst du mit der Prüfung keine Probleme haben.
    Das kann man alles an drei Tagen erledigen. Danach brauchst du nicht mehr rechnen was du ziehen darfst.
    Ich bin Fahrlehrer und kann dir sagen, das bei uns in den letzten 8 Jahren alle auf Anhieb BE bestanden haben.
    Das ist besser als ablasten oder rechnen.

  • Moin,

    Mich verwirrt grad die Beschreibung was ich alles mit Führerschein Klasse B fahren darf.(kein alter Lappen Klasse 3! nur B)

    T4 Leermasse nach Papieren 1715kg, mit Ausbau wars beim TÜV letztes mal um die 2000kg.
    Wohndose leer 1200kg nach Papieren und wird auch leer bewegt.

    Also eine gesamt Masse in Kombination von T4 2000kg + Wohndose 1200kg + 2 Pers. ca. 200kg = 3400kg und somit unter 3,500kg Gesamtmasse

    Darf das kombiniert werden?
    Ich lese grad zum neuen B96 Führerschein wo bis 3500 kg 4250kg kombiniert werden darf.
    Also reicht B für unter 3500 kg?

    Oder wer kann mir da verbindlich ne Aussage zu machen? Polizei? Tüv?

  • http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_…erscheinklassen


    "Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt).

    Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")
    Eingeschlossene Klassen: AM und L "

    Dein Nettogewicht interessiert nicht. Das mögliche Brutto (zulässige Gesamtmasse) zählt.

    Bitte! ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von Stefan_ACV_LANG (22. März 2016 um 09:41)

  • Danke, das mögliche Bruttogewicht versteh ich jetzt endlich.

    T4 max 2850kg + Wohnwagen 1500kg is schon zuviel.

    Leider ja.. Bin auch gerade dabei mir einen Wohnwagen zu kaufen und muss jetzt B96 oder BE machen, weil am T4 quasi kein tauglicher Wohnwagen gemäß "B" gezogen werden kann.

    SurfMattes:
    Themen zusammengefügt.

    Danke! :thumbup:

  • Hallo
    Da raucht mir ja der Kopf, vor lauter Zahlen und Buchstaben.

    Ich selber habe B, BE, C1, C, C1E, CE. 95 eingetragen bis 2019. Dazu noch L und T, aber die sind wohl irrelevant.
    Grundsätzlich bin ich damit, was die Gewichte angeht, aus dem Schneider. Richtig?
    Meine Frau hat den alten Dreier, das bedeutete mal 7,49 to, Anhänger bei einer Achse oder Zentralachse bis ca. 11 Tonnen.
    Was ist daraus geworden? BE?

    Nun weiter: mein T4 Multi ist auf zulässiges Zuggewicht von 5,0 to aufgelastet worden, ohne technische Änderung. Das ist auch so eingetragen.
    Die Anhängelast ist unter 0.1 mit 2,5 Tonnen eingetragen. Zuläsige Gesamtmasse unter F.2 ist aber 2.810 kg. Das wären dann noch 2,2 Tonnen Anhängelast.
    Somit wären die 2,5 to ein theoretischer Wert? Und die 2,2 Tonnen der tatsächliche?
    Und darf meine Frau das mit dem alten Dreier alles fahren?

    Könnt Ihr mich aufklären?

    Danke und Grüße,

    Mario

  • Oha Führerschein schon länger her...

    3er hat das oben aufgezählte also auch klein LKW. bis 7,5to und 5 to Anhänger oder Sattelzüge :D . ABER nur einachsige Anhänger (oder Doppelachse unter 1m)

    5 to ist das gesamte zul. Gespanngewicht. Wenn 2,5 to Anhänger, dann Bus nur 2,5 to beladen... :whistling:

    Das einzig Verwirrende für die Meisten seit den neuen Führerscheinregeln sind die Unterschiede Führerschein vs. StVO.

    StVO: es gilt das tatsächliche Gewicht für die Anhänger, also man kann an den Bus, Golf oder sonstwas auch einen 3,5 to Anhänger dranhängen. Der darf aber mit Zuladung nicht mehr als das eingetragene Anhängewicht haben - Ist-Gewicht gilt. gilt für 3er, BE, CE, C1E usw. (bis die Führerscheingrenze erreicht ist 3,5to, 5 to, ... je nach Klasse)

    Führerschein. Bei B, C, C1, B96 gelten Regeln für die zul. Gewichte Zugfahrzeug und Anhänger -> Gesamtzuggewicht. Ist zählt da nicht, nur zulässig.

    Hauptsache die Kiste fährt.

    Einmal editiert, zuletzt von PeMu (28. Juni 2016 um 12:36)

  • Mit dem alten 3er darf deine Frau jedes Zugfahrzeug bis zulässige 7,5To fahren, plus egal welche Anhängelast. Die Anhängelast was zulässig ist, hängt vom Fahrzeug ab (gibt ja auch Zugmaschinen mit bis zum 5fachen des Eigengewichts :D ) Einschränkung sind nur die 3 Achsen im Zug. Bei dir ist das nun etwas weniger, weil du in den Buchstabenschein getauscht hast :D Ab 50Jahren noch weniger :D Zum Trost darfst dafür mehr als 3 Achsen, wenns was nützt.

    Gruss
    Joey

    2,5 TDI (ACV) Bj99 Klima
    Wer leicht glaubt, wird schwerer klug

    2 Mal editiert, zuletzt von joey104 (28. Juni 2016 um 12:44)

  • Alter Thread aber trotzdem noch relevant vielleicht.

    Bei deinen Werten hätte B96 gereicht.
    B96 = zgg der zugkombination bis 4250 kg.
    Mathe ist nicht mein Stärke. Aber du wärst drunter gewesen wenn ich nicht falsch rechne.

    Ich bin da vom Fach. Fragen ruhig immer gerne an mich.

  • Alter Thread aber trotzdem noch relevant vielleicht.

    Bei deinen Werten hätte B96 gereicht.
    B96 = zgg der zugkombination bis 4250 kg.
    Mathe ist nicht mein Stärke. Aber du wärst drunter gewesen wenn ich nicht falsch rechne.

    Ich bin da vom Fach. Fragen ruhig immer gerne an mich.

    BloodyFreec

    Ich kaue das gedanklich auch gerade durch...

    Da ich nur "B" habe dürfte ich mit "B96"

    unseren T4 zGG 2800kg ... mit dem Teil wo am Haken hängt maximal 1450kg zGG fahren, richtig?

  • Richtig!

    Ich hab letztes Jahr den B96 gemacht damit ich meinen Wohnwagen ziehen darf...

    Gruß Luci

  • Ich habe 400€ bezahlt aber in einer Gruppe von bis zu vier Personen hätte es 300€ gekostet.

    Gruß Luci