Hallo,
nachdem ich jetzt schon länger nach gebrauchten Alufelgen und Reifen suche, hab ich mal wieder eine schöne Kombination gefunden, die ich günstig bekommen könnte.
Problem ist, ich verstehe die Auflagen des Felgengutachtens nicht. Irgendwie widerspricht sich da mal wieder alles:
Gutachten: http://www.atu.de/extern/fbs-gutachten/57_1/ALU266.pdf
Es geht mir um die widersprüchliche Aussage von "152" und "T01", welche gilt denn jetzt? Darf ich die Felgen mit meiner Achslast von 1600kg (VA) fahren?
Bitte helft mir bei der Klärung!
lg
Roland