LKW-Gutachten, Zollamt berechnet nur PKW-Steuer - aktuell Kontopfändung

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  • Huppala. Gut, dann wollte ich nicht weiter stören :)


    Ich bin gerade dabei meinen Einspruch zu schreiben.

    Mal sehen, was ich als Antwort bekomme.

    Oder habe ich einen Denkfehler?

    Ok, Denkfehler gefunden, es gilt § 2 Absatz 2a in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung...

    Damit gilt:

    Nach § 2 Abs. 2a Nr. 1 KraftStG in der bis 11.12.2012 geltenden Fassung fallen Geländewagen und andere Fahrzeuge mit 3 – 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg (Klasse N1), die über einen Aufbau als Lkw (Aufbauart BA) oder als Van (Aufbauart BB) verfügen unter die Regelung des § 18 Abs. 12 KraftStG und werden nach den Tarifen für Personenkraftwagen besteuert, wenn sie vorrangig zur Beförderung von Personen ausgelegt und gebaut sind. Hiervon geht der Gesetzgeber insbesondere dann aus, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs ist. Für diese Einordnung bezieht sich die Vorschrift ausdrücklich auf die Richtlinie 70/156/EWG des Rates. Hiernach sind Merkmale für Geländewagen insbesondere Allradantrieb und Sperrdifferenzial. Darüber hinaus muss ein solches Fahrzeug Mindeststandards in Bezug auf Steigfähigkeit, Überhangwinkel und Bodenfreiheit erfüllen. Sind die Bedingungen erfüllt, werden die verkehrsrechtlich als Fahrzeuge der Klasse N1 (s. o.) eingestuften Kfz innerhalb dieser Fahrzeugklasse mit dem Symbol "G" gekennzeichnet.

    Wenn man das jetzt alles zusammenrechnet, sollte, aufgrund der Tatsache, dass beim T4 / T5 mit LR trotzdem die Ladefläche größer als die Fläche zur Personenbeförderung ist, eine LKW-Besteuerung verpasst bekommen.

    Au weia. Ich werde berichten. Meinen Einspruch muss ich noch umformulieren.

    Grüße, Danone

    Einmal editiert, zuletzt von DaineseBiker (2. November 2017 um 13:12)

  • Hallo in die Runde! Ich habe auch einen T4 mit langem Radstand, der seit der EZ 1994 als LKW mit 5 Sitzen eingetragen ist. 2008 sollte das schon gekippt werden. Zum örtlichen FA gefahren und die Ladefläche vermessen. Diese war größer als die Fläche zur Personenbeförderung - alles schick.

    Dann 2019 neuer Steuerbescheid. 780 € rückwirkend ab April 2018. Begründung: fehlerhafte Eingruppierung. Einspruch nach ähnlichem Wortlaut wie oben geschrieben. Antwortschreiben: Vorstellung bei Zweigniederlassung des Hauptzollamtes zur Vermessung der Ladefläche. Heute hingefahren...Die Herrschaften wollten das Auto nicht mal sehen. In der Zulassung steht drin, dass es ein 5 Sitzer ist aber theoretisch 2-8 Sitzplätze möglich wären. Die Kiste ist aber ein Kombi, hinten keine Scheiben, es liegt ne Schwere Platte mit Bodenösen drin. Also das ärgerliche ist, dass das Hauptzollamt vermessen lassen möchte, dann aber plötzlich auf den Zusatzeintrag in der Zulassung verwiesen wird. Muss ich das Spiel weiter mitspielen, also zur Dekra fahren , umschreiben lassen ?? Hat da jemand Erfahrungen sammeln dürfen ??

    Viele Grüße

  • Hm ... hatte ich zwar auch noch nicht, aber hier wäre m.E. ein Widerspruch angeraten, zumindest für die rückwirkende Einstufung.

    Immerhin wurde das Fahrzeug seinerzeit nach Vorführung, Inaugenscheinnahme und sogar Vermessung entsprechend eingestuft.

    Wenn da heute jemandem auffällt, dass wahlweise 2-8 Sitzplätze vorhanden sein können, diese aber nur durch umfangreiche zusätzliche Einbauten (Sitze, Sitzhalterungen, Sicherheitsgurte etc.) auch genutzt werden können, dann ist dieser "Umbau" nicht mal eben schnell durchzuführen, zumal für die Sitzhalterungen zunächst Löcher gebohrt und Montageplatten eingebaut werden müssten.


    Das kenne ich ja von meinem ursprünglichen 4-Sitzer Kombi auch, bei dem zwar bis zu 9 Sitzplätze in den Papieren stehen, es aber keinerlei Löcher für die hintere Sitzbank in der Karosse gegeben hat.

    Ein Einbau der weiteren 5 Sitze bei meinem T4 wäre somit gar nicht möglich gewesen, ohne umfangreiche Ergänzungen an der Karosserie des Fahrzeugs vorzunehmen.

    Nicht alles was in den Papieren steht ist auch wirklich so ... die Finanzbehörden kennen das doch und setzen das zumeist zu ihren Gunsten ein, indem sie ein Fahrzeug, das laut Papieren ein LKW ist, "einfach mal so" als PKW einstufen und versteuern, egal was da in den Papieren steht.

    Aus welchem Grund man nun aus den 8 Sitzplätzen per technischer Begutachtung konkret 5 machen soll erschließt sich einem da nicht.

    Die technische Einstufung zum LKW interessiert ja auch nicht.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Tja, auf 2008 kann ich nicht verweisen , zumindest stellt man sich da blind. Das FA sagt alle Unterlagen sind zum HZA gewandert. HZA sagt , sie haben keine entsprechenden Unterlagen. Wie ist denn das bei den T4 Kastenwagen? Steht da nicht immer 2-8 Sitze möglich drin ?

  • ich vermute, bei den Kastenwagen steht nur 2-3 Sitzplätze drin

    meiner ist auch ein Kombi gewesen und hatte ab Werk keine Sitze, keine Sitzbanklöcher und Gewindeplatten, allerdings die Gurtvorbereitungen, also die Gewindeplatten in den Holmen

    da stand auch die bis 9 Sitzplätze drin

    Gruß Tilo

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  • In meinem Kasten steht tatsächlich Sitzplätze 2

    Ich könnte durch Einbau einer Beifahrer Sitz Bank auf 3 kommen. Müsste diese dann aber eintragen und in den Papieren ändern lassen.

    Hab damit geliebäugelt zwei B2b Sitze einzubauen. Hab alles genau ausgemessen.

    Beim kurzen Radstand ist das dann allerdings 50:50 also auslegungssache. Das Hauptzollamt ließ sich nicht auf Diskussionen ein....

  • So....da bin ich zur DEKRA gedüst und wollte wissen was es mit den zusätzlichen Längen-, Höhen- und Sitzangaben auf sich hat. Der Sachverständige hat sich nur verwundert am Kopf gekratzt und sein Unverständnis, ob der Ansichten des HZA, ausgedrückt. Den Zusatz "2-8 Sitze möglich" hat er anstandslos gestrichen. Der Bully ist nun ein "astreiner" LKW 5 Sitzer ;). Die Herren vom HZA haben daraufhin zerknirscht die Karre vermessen. Die Vermessung erfolgte nach "Gutsherrenart" - Anmerkungen des Fahrzeugbesitzers waren nicht erwünscht, Vermessen wurde nur zu Gunsten des HZA. Trotz alledem Ladefläche gerade noch größer als Personenbeförderungsfläche. Unzufriedenheit auf der einen , Begeisterung auf der anderen Seite - aber so ist es im Leben, Freud und Leid liegen manchmal dicht beieinander :D. Ich bin gespannt auf den neuen Bescheid vom HZA.