Habe überlegt, ob ichs ins 'Steuerbo(a)rd' stelle, oder hierhin: 'Andere Juristische Themen'. Das ich keine Frage zur Kfz-Steuer habe - diese steht schon lange fest - entschied ich mich für hier.
Mein T4 ist als LKW angemeldet.
Da mir die Problematik der zuweilen eigensinnigen Sichtweise des Hauptzollamtes bekannt ist, wurde beim TÜV ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches dem Hauptzollamt im Kopie zur Verfügung gestellt wurde. Dem Gutachter (TÜV Hessen) wurde das Fahrzeug natürlich auch vorgeführt. Dem Gutachten nach ist das Fahrzeug (geschlossener Kastenwagen, kein Sitze hinten und Trennwand zum Fahrgastraum) eindeutig ein LKW.
Doch das Hauptzollamt interessiert das überhaupt nicht. Sie buchen jedes Jahr 401 Euro vom Konto ab.
Korrekt wären 172 Euro.
!!! Dieser Betrag (172 Euro) wurde vom Zollamt auch schriftlich bestätigt !!!
Trotzdem buchen sie jedes Jahr neu 401 Euro ab.
Da schon mehrfache Überzahlung vorliegt, habe ich die letzte Abbuchung zurückgerufen und schriftlich die Aufrechnung erklärt.
Promt kam von denen, die sonst nie antworten und auch nicht ans Telefon gehen, die Ankündigung, mein Auto stillzulegen (!).
Während ich noch psychisch am zusammenbrechen bin (Loriot-Modus), ruft die Bank an und meldet eine Kontopfändung (401 Euro zzg. Kosten, insg. 470,12 Euro). Der Pfändung habe ich dann zähneknirschend zugestimmt, um das Konto wieder frei zu kriegen.
Ich weiß, dass einige das lustig finden. Solange der Krug an einem vorbeizieht, muss man darüber auch lachen. Aber jetzt mal ernsthaft, korrekt ist das doch nicht. Ich erwäge, Strafanzeige wegen Nötigung und Betrug zu erstatten. Ich weiß (ode rich ahne es), dass das ausgeht wie das Hornberger Schießen. Aber was soll ich denn sonst tun, was ich noch nicht getan habe?
Vielleicht war das Gutachten noch nicht genug, und ich habe etwas vergessen. Ich bin jedenfalls jetzt ratlos. Schreibt mal was dazu.