Folgende Situation;
Fahrzeug (siehe links) hat 1700kg (O.1) bzw. unter Bemerkungen(22) 2000kg bei einem Zuggewicht von max. 4500kg eingetragen.
Nun habe ich das Fahrzeug erstmalig mit eine AHK (D-Wert 14,2) ausgerüstet.
Auf persönlicher Nachfrage der Zuglasterhöhung (auf 2500kg) kamen zwei unabhängige TüV-Stationen auf den gleichen Nenner. Da das Fahrzeug keinen Typ-Schlüssel(2.2) und (schlimmer) auch keine EG-Typengenehmigungsnummer(K) hat, benötigen sie eine direkte Freigabe von VW (Anfrage läuft).
Des Weiteren ist das Gutachten 1871-1/02 nicht zutreffend - weil keine EG-Typengenehmigungsnummer vorhanden. Über die FIN (danke an axelb) komme ich auch nicht weiter.
Vieleicht hat zufällig jemand dieses Anliegen mit seinem Fahrzeug (gleicher Konstellation) schon durch und kann mir Tips geben oder mir seine Zulassung per PN (pers. Daten unkenntlich machen) zusenden? -Danke-
Gleichzeitig ist mir aufgefallen, da ich hier eine Zulassung (Kopie) von einem Syncro AVT (2.5/85kw Ez. 2002) vorliegen habe, wo sozusagen ab Werk die 2500kg bei 5000kg und 8% Steigung (ohne Mindestlast der Hinterachse) eingetragen sind. Obwohl ja im Gutachten (1871-1/02) bei einem Benziner nur 4500kg Zuggewicht gehen.
Das Leergewicht meines T4´s ist mit 1990kg bei 2800kg Gesamtgewicht angegeben. Da würden dann 2500kg beschränkt auf 4500kg Zuggewicht nicht wirklich was bringen.
Bitte keine Nachfragen wegen Sinn oder Unsinn mit einem Benziner und 5000kg Zuggewicht. Ich muss ab und zu einen großen Anhänger ziehen, allerdings nicht sehr weit und darum möchte ich schon etwas Legalität ins Spiel bringen.
Hier bin ich auch schon von vorne bis hinten durch.