AHK Polizei T4 oder andere genullten T4´s zu 2.2

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  • Folgende Situation;
    Fahrzeug (siehe links) hat 1700kg (O.1) bzw. unter Bemerkungen(22) 2000kg bei einem Zuggewicht von max. 4500kg eingetragen.
    Nun habe ich das Fahrzeug erstmalig mit eine AHK (D-Wert 14,2) ausgerüstet.
    Auf persönlicher Nachfrage der Zuglasterhöhung (auf 2500kg) kamen zwei unabhängige TüV-Stationen auf den gleichen Nenner. Da das Fahrzeug keinen Typ-Schlüssel(2.2) und (schlimmer) auch keine EG-Typengenehmigungsnummer(K) hat, benötigen sie eine direkte Freigabe von VW (Anfrage läuft).
    Des Weiteren ist das Gutachten 1871-1/02 nicht zutreffend - weil keine EG-Typengenehmigungsnummer vorhanden. Über die FIN (danke an axelb) komme ich auch nicht weiter.

    Vieleicht hat zufällig jemand dieses Anliegen mit seinem Fahrzeug (gleicher Konstellation) schon durch und kann mir Tips geben oder mir seine Zulassung per PN (pers. Daten unkenntlich machen) zusenden? -Danke-

    Gleichzeitig ist mir aufgefallen, da ich hier eine Zulassung (Kopie) von einem Syncro AVT (2.5/85kw Ez. 2002) vorliegen habe, wo sozusagen ab Werk die 2500kg bei 5000kg und 8% Steigung (ohne Mindestlast der Hinterachse) eingetragen sind. Obwohl ja im Gutachten (1871-1/02) bei einem Benziner nur 4500kg Zuggewicht gehen. :kratz:

    Das Leergewicht meines T4´s ist mit 1990kg bei 2800kg Gesamtgewicht angegeben. Da würden dann 2500kg beschränkt auf 4500kg Zuggewicht nicht wirklich was bringen.


    :prof: Bitte keine Nachfragen wegen Sinn oder Unsinn mit einem Benziner und 5000kg Zuggewicht. Ich muss ab und zu einen großen Anhänger ziehen, allerdings nicht sehr weit und darum möchte ich schon etwas Legalität ins Spiel bringen.

    :suche: Hier bin ich auch schon von vorne bis hinten durch.

  • Für ein 200 gebautes Auto solltest Du von VW die CoC (die EG-Übereinstimmungsbescheinigung) bekommen können.
    In der steht dann auch drin, mit welcher ABE-Nummer das Fahrzeug in Verkehr gebracht wurde.

    Ich habe hier mal beispielhaft den Auszug aus der CoC meines Autos angehängt, in dem man das sehr schön erkennen kann.
    CoC Ausschnitt.JPG
    Beschaffe Dir doch einfach die CoC und bombardiere die Leute bei VWN nicht mit irgendwelchen Wünschen und Anfragen (für so ein "altes Auto"), von denen die nichts verstehen und darauf auch nur abschlägig reagieren können.
    Erst mal die CoC bestellen, dann weiter sehen.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Beschaffe Dir doch einfach die CoC....

    Brauch ich nicht mehr, denn
    CoC - Ausschnitt.jpg damit hast du mir den entscheidenden Tipp gegeben. :hurra:
    Es sieht im Motoraum so aus: EG-Typgenehmigungsnummer.jpg

    Nun kann es weiter gehen. :)
    Die EG-Nummer stimmt mit einer im entsprechenden (oben genannten) Gutachten überein. :yeah:


    Meine Anfrage an VWN lautet:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich möchte gerne mit meinem VW T4 (siehe auch Anhang Zulassung) eine Erhöhung der Anhängelast erreichen. Leider möchte der TüV (in Berlin) eine Freigabe vom Hersteller haben.
    Nach Möglichkeit möchte ich gerne 2500kg bei einem Zuggewicht von 5000kg erreichen.
    Eine neue Anhängerkupplung mit einem D-Wert von 14,2 Kn habe ich bereits verbaut.
    Ich würde mich freuen, wenn Sie mir bei meinem Anliegen weiterhelfen.

    Eine weitere Frage beschäftigt mich; Wäre eine Erhöhung des Gesamtgewichts vom Fahrzeug möglich? Es sind hintere Federn mit rosa Farbkennzeichnung verbaut. Es wäre keine große Erhöhung - lediglich auf 2890kg.
    Falls dies möglich sein sollte, dann bitte unabhängig von der Erhöhung der Anhängelast.

    Vielen Dank
    MfG
    xxxxxxxxx


    Anlagen: Foto AHK, Daten der Zulassung

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    ... bombardiere die Leute bei VWN nicht mit irgendwelchen Wünschen und Anfragen (für so ein "altes Auto"), von denen die nichts verstehen und darauf auch nur abschlägig reagieren können.

    Bist du sicher, dass man sich bei VW schon mit diesen wenigen Zeilen bombardiert fühlt?

  • .... VW gibt keine Freigaben für eine Erhöhung des zgG über 2810kg raus obwohl technisch 3010kg möglich sind.

    Sonderfall ist die lange Pritsche bei der unter Umständen 3300kg möglich sind.

    Auch wirst Du für den Benziner kein Zuggesamtgewicht von 5000kg sondern nur 4500kg vom VW bekommen.

    Mit freundlichen Grüßen der Kay

  • Manchmal ist "brainstorming" eine gute Sache; man kommt dabei auf Ideen, die dem anderen so gar nicht einfielen. :thumbup:

    Was ist eigentlich eine ALLUNGE ?(

    Dieses Wort steht im oben veröffentlichten Fahrzeugschein, ganz am Ende.
    gegoogelt habe ich selber schon, bin aber nicht fündig geworden.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Steht überall in dem Fahrzeugschein, wenn der Platz nicht ausreicht und es auf einer zweiten oder gar dritten Seite weitergeht. Zwar sind wir hier in Deutschland, aber irgendjemand hat sich dies aus dem Französichen abgeguckt. Allonge heißt nichts anderes als wie Anhang.

    Manchmal ist "brainstorming" eine gute Sache; man kommt dabei auf Ideen, die dem anderen so gar nicht einfielen. :thumbup:


    Dafür ist u.a. ein (passendes) Forum da. :thumbup: Trotzdem Danke nochmal. 8o

    Würde dem TüV-Menschen mal mit der Nase drauf stuuuuuuucken. X( (Symbolisch gemeint)

  • Gewichtserhöhung mag sein (glaub dir schon irgendwo). Aber bei dem Zuggewicht gebe ich die Hoffnung nicht auf. Gerade weil es sich hier um Polizeifahrzeuge handelt.

    OK - hier ist es ein Syncro. (Aber auch nur durch den Hinweis mit Reserverad am Fahrzeugheck zu erkennen.) :pinch:

    Zulassung AVT 2500-5000kg.jpg

    ... träumen darf jeder.

    Bei der Eintragung hat jemand gepennt.

    Alle Benziner (V6 mal ausgenommen) bekommen def. nur 4500kg ab Werk freigegeben.

    Nur die 75 und 111Kw Diesel bekommen eine Freigabe für 5000kg Zuggesamtgewicht und der 75Kw sogar nur bis 8% Steigung.

    Kannst Du alles im VW Ratgeber Anhängerbetrieb aus 05/2000 Seite 27-29 nachlesen.

    Wenn Du Axelb nett fragst wird er Dir bestimmt behilflich sein die entsprechenden Seiten im Netz zu finden :)

    MfG der Kay

    PS: Wenn Dir die Sache ca, 1000€ Wehrt ist, gibt es auch die eine Möglichkeit über SK mit 2810kg Anhängelast bei 5000kg ZgG


  • Bei der Eintragung hat jemand gepennt.


    Wer auch immer da gepennt haben sollte; Fakt ist, diese Eintragung besteht und ist sozusagen ab Erstzulassung vorhanden. Da gab es kein nachträgliches Gutachten oder so.
    Und wie man sieht, ist hier die Steigung auch auf 8% limitiert und scheinbar ist die Hinterachslast egal bzw. scheint wohl schon im ausgelieferten Zustand hoch genug gewesen zu sein.


    PS: Wenn Dir die Sache ca, 1000€ Wehrt ist, gibt es auch die eine Möglichkeit über SK mit 2810kg Anhängelast bei 5000kg ZgG


    Du spielst darauf an. Wo siehst du da 1000€? Da muss ich schon mit Bleifuß runter fahren und mir den ´Wisch´ selber abholen. Selbst dann bin ich noch weit drunter.
    Außerdem:

    Nun habe ich das Fahrzeug erstmalig mit eine AHK (D-Wert 14,2) ausgerüstet.


    Aber ich möchte mich nicht streiten. Warten wir´s ab und dann bin ich schlauer.

  • Um die Sache zum Abschluss zu bringen; Ich habe jetzt die Anhängelast auf 2500kg und das Zuggewicht auf 5000kg erhöht bekommen. :hurra: Ein Schreiben von VW (durch meine direkte Anfrage) hat mir dabei geholfen.
    Jetzt muss ich nur noch die entsprechenden Daten bei der Zulassungsstelle in die ZB I berichtigen lassen.

    Auszug GA 2500-5000.jpg

  • ... Glück gehabt und der Prüfer der das Gutachten erstellt hat kann entweder nicht lesen oder hat gepennt.

    VW gibt eigentlich bei der Erhöhung eine Mindest HA Last vor !!!

    Kannst Du mal das Schreiben von VW posten.

    MfG der Kay

  • Ich habe es dir ja schonmal geschrieben, dass bei meinem T4 (so wie er ist) rein technisch 2800kg Anhängelast und 5600kg Zuggewicht gehen. Nur war/bin ich nicht gewillt die genannte Summe (einen lilafarbenen Schein) dafür zu zahlen. Deshalb reichen mir die 2500kg/5000kg aus. Das VW-Nutzfahrzeuge (und auch VW allgemein) erstmal auf Nummer (ganz) sicher geht ist/war klar. Die 800kg/1100kg Hinterachslast werden schon irgendwo erreicht und zudem noch bei (m)einem entsprechenden Anhänger die 100kg Stützlast dazu beitragen.
    Die AHK, welche ich drunter gebaut habe, ist nicht so eine einfache, sondern ist schon ordentlich verstrebt und ebenso befestigt. Dazu kommen noch die verstärkten Federn (ab Werk). Deshalb waren ja schon generell die 2800kg Gesamtgewicht vermerkt/eingetragen. Alles in allem trägt´s dann dazu bei.
    Warum sollte der etwas (leistungsschwächere) Diesel die 5000kg Zuggewicht schaffen und nicht auch der ebenbürtige Benziner? Die 3x Berg hoch und wieder runter schaffen ganz andere Fahrzeuge. Ich weiß, wie solche Test eigentlich geprüft werden. Wie geschrieben, mancher Hersteller geht da auf Nummer ganz sicher und hat hinter vorgehaltener Hand ein bestimmtes Klientel im Auge.
    Ende vom Lied - ich habs und bin glücklich.

    PS: Der aaS kann lesen und war wach. :D

  • Hallo Bulli 5000,

    könntest Du mir freundlicherweise das VW Schreiben zukommen lassen. Ich habe mir gerade einen langen 97er Syncro Benziner von der Polzei gekauft und möchte auch 2500 / 5000 eintragen lassen...

    Vielen Dank.

    Benzman

  • DAS Schreiben von VW musst du dir direkt dort anfordern. Zusammen mit deiner Fahrgestellnummer bekommst du dieses. Dies gibt es nur individuell für jedes Fahrzeug einzeln.
    Vielleicht hilft dir auch das weiter vorne eingefügte Bild von der entsprechenden Zulassung (2,5 Benziner Syncro mit 2500/5000kg).

    Die 5000kg Zuggewicht benötige ich unbedingt, da ich mit den allgemein erlaubten 4500kg nicht weit komme. Erst gestern mal (auf nicht öffentlichen Wegen ;) ) 2300kg Gesamtgewicht vom T4 und 3000kg hinten dran gehabt. Beim Anfahren ist das Gewicht merklich zu spüren. Auf gerader Strecke geht der 5.Gang locker. Eine Steigung war dabei wo das Gespann ganz schön zu ackern hatte. ;(
    Ist aber nur die Ausnahme - sonst halte ich mich an die Vorgaben.

    Einmal editiert, zuletzt von Bulli500 (5. Mai 2018 um 07:52)

  • Ach ja, Bulli500,

    könntest Du mir bitte noch die Adresse von VWN mitteilen, bei der Du das Schreiben angefordert hast? Damit meins dort gleich auf dem richtigen Schreibtisch landet...

    Vielen vielen Dank.

    Der Grünschnabel