T4 Steuern

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  • das wäre dann ja schon Betrug


    Nö ... Betrug setzt eine Absicht voraus, ein Versehen ist niemals Betrug. ;)

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • .... Sollte er den Wagen jetzt abmelden erlischt der LKW Kram bei Wiederzulassung.

    Ist das Tatsache so? ;( Ich hätte gedacht was einmal in den Papieren steht... gilt weiter.
    Die schreiben doch auf der Zulassungsstelle nicht einfach den Brief um :wacko:

    . Man könnte zB im Falle eines 5Sitzer Trapo die Bank einfach mal 20cm weiter vorn anschrauben (auf welche Weise ausch immer) wenn man das Teil vorführt beim Hauptzollamt. Letztlich muss es ja nix halten und da nach macht man sie wieder ordentlich fest.

    So lange der TÜVer nicht merkt das die nicht verkehrssicher ist (Befestigung), sollte das gehen ;)

    ...mit LKW Zulasssung hat man den großem Nachteil an Sonn u Feiertage def. nicht mit Anhänger fahren zu dürfen (ja auch da scheiden sich die Geister, is aber so) ...

    Richtig! Mich hat man Sonntags schon mit einem Trailer von der Bahn geholt und nachgeschaut... nur ist meiner eben WoMo und durfte weiter fahren.

    Noch was zu den freuden des Benziners: es is doch völlig Wurst ob man 100KG oder 70KG wiegt, so n Benziner frisst einem im Alltag die Haare vom Kopf.

    Wenn ich hier im Forum mansche Verbrauchsangaben von Benzinern sehe, weiß ich das ich für mich alles richtig gemacht habe.

  • Ah... mein Kombi mit 9 Sitzplätzen wird jedes jahr als LKW besteuert. Und bei der Ummeldung 2014 durften die auch nichts umschreiben. Und das Fahrverbot wurde auch schon lange geändert. Mach bloss nicht die Leute hier verrückt.

    :thumbup: Noch 3 Jahre bis zum H-Kennzeichen

    :thumbup:

    Einmal editiert, zuletzt von TheTransporter (18. Februar 2018 um 18:27)

  • das Fahrverbot wurde auch schon lange geändert.


    Das stimmt so nicht und mit "verrückt machen" hat das mal schon gar nichts zu tun.

    Das Fahrverbot gilt nach wie vor an Sonn- und bundeseinheitlichen Feiertagen.
    Lediglich einige Bundesländer haben eine Handvoll Ausnahmen erlassen (Fahrten mit Wohnwagen, Pferdetransportern etc.), aber grundsätzlich ist die Regelung immer noch gültig (siehe StVO §30, Absatz 3)

    Auch mit der Neufassung der StVO, die seit 19.10.2017 in Kraft ist, wird in § 30 Absatz 3 Satz 1 zwar eindeutig klargestellt, dass das Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbot nur auf den gewerblichen Güterverkehr Anwendung findet, aber auch das betrifft eben nur offensichtliche Privatfahrten.
    Karrt jemand mit einem hier angesprochenen Fahrzeug am Sonntag seinen Bauschutt von A nach B, dann bleibt die Frage nach dem privaten Charakter dieser Fahrt zunächst offen.
    Immerhin ist der Umzug am WE oder der private Autokauf und Transport auf dem Anhänger eher eindeutig.

    Folgende Strafen werden aufgerufen:

    • Wird verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren, kommt ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro auf den Fahrzeugführer zu.
    • Hat ein Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet, müssen diese mit einem Bußgeld in Höhe von 570 Euro rechnen.


    Darüber hinaus gibt es die Regelung nach der Ferienreiseverordnung, wonach Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Lastkraftwagen mit Anhänger vom 01. Juli bis zum 31. August an Samstagen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr auf einigen Autobahnen und Bundesstraßen nicht verkehren dürfen.

    Insofern ist die LKW-Zulassung für einige Leute wohl tatsächlich eher kontraproduktiv.

    Zur LKW-Versteuerung:
    Die Steuerbehörde macht bei der Zulassung der Fahrzeuge nach wie vor ihr eigenes Ding.
    Kleine LKW mit mehr als 3 Sitzplätzen beispielsweise, werden regelmäßig als PKW besteuert, und es muß im Einzelfall der Nachweis erbracht werden, dass es sich steuerrechtlich um einen LKW handelt.
    Bei Wiederzulassung gilt das eben auch; ein Fahrzeug ab- und wieder anmelden bedeutet regelmäßig auch eine erneute Erbringung des Nachweises.

    CU, Axel

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (18. Februar 2018 um 19:31)

  • Wenn wir schonmal dabei sind; Wie wird eigentlich eine T4 Doka versteuert?
    Generell als LKW (lt. Zulassung) oder kann man den auch als PKW umschreiben und zahlt entsprechend? Was muss/müsste man dabei erfüllen, wenn möglich?
    Gibt es da verschiedene Radstände, was evtl. dann wieder mit der jeweiligen Zulassungsart zusammenhängt?
    Danke

  • Doka ... zugelassen in der Regel wohl als LKW/Nutzfahrzeug N1.
    Versteuert oft als PKW, weil mehr als 3 Sitzplätze und Fläche zur Personenbeförderung größer als Fläche zum Lastentransport.

    Man merke ... Zulassung ist nicht immer gleich Versteuerung ;)

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • @ TheTransporter

    1.Ich will keine verrückt machen, dazu gibt es ja diverse threads in diversen Foren und jeder kann sich rauslesen was er mag - ;)

    2. 2014 ist lange her. Ich glaube in diesem und nem anderen Thread kam das Thema auf UND aus eigener Erfahrung: wenn du ihn 2014 angemeldet hast hast du Bestandschutz, solltest Du
    deinen Bus jetzt einfach mal sporadisch ummelden , ab-/anmelden wird dein für dich zuständiges Hauptzollamt Dir einen PKW Steuerbescheid zusenden.
    Ich habe eine originale VW Transporter mit LKW Zulassung ab Werk. Beim Vorbesitzer als LKW gelaufen, seit Dez 2015 in meinem Besitz und seit dem vom Amt als PKW bezichtigt.


    Bei Dokas ist das so eine Sache, aber das wurde ja auch schon durchgekaut

    oh ich seh grad, axelb hatte das ja auch schon erklärt. Sehr detailiert und verständlich auf den Punkt wie immer.