Ich kanns es nur nochmals erwähnen, dass Leuchtmittel und alles was so dazu gehört, zur Zulassung mit Nennspannung versorgt und geprüft werden.
Das ist m.W. im Fahrzeugbereich eine Spannung von 12V und eine maximale Spannung von 14,4V(?).
Genau das ist die Grundlage für die Zulassung, auch von H4-Leuchtmitteln in den T4-Serienscheinwerfern.
Wenn ich nun durch geeignete Mittel dafür sorge, dass diese maximal für die Scheinwerferlampen zulässige Spannung am Leuchtmittel ankommen, dann entspricht das genau der Zulassung dieser Lampen bzw. Scheinwerfer.
Der H4-Booster sorgt lediglich dafür, dass diese Spannung, mit der diese Beleuchtungseinrichtungen bei der Zulassung geprüft wird, auch an dieser Beleuchtungseinrichtung ankommt.
Der eigentliche Sinn der Betriebszulassung(en) ist es übrigens NICHT, den konstruktiv verursachten Mangel (Spannungsabfall am Scheinwerfer) gerichtsfest in Zulassungsunterlagen zu dokumentieren.
Der eigentliche Sinn der Tests und Prüfungen ist es, erstens die Einhaltung von gesetzlichen OBERGRENZEN zu kontrollieren (hier: max. erlaubte Leuchtstärke), sowie zweitens die Festlegung von Referenz für die Serienfertigung - also UNTERGRENZEN, die mindestenz einzuhalten sind, um Garantieansprüche zu vermeiden.
Für die OBERGRENZE der Lichtstärke MUSS also zwingend die höchst-erlaubte Spannung herangezogen werden (mehr darf es eben nicht werden), für die UNTERGRENZE der im Prüfungsverfahren ermittelte Wert (weil konstruktiv so festgelegt).
Logischerweis ist zunächst JEDE Maßnahme, die eine zusätzliche Verringerung der Lichtmenge (Alterung, Korossion, ...) kompensiert, nicht nur erlaubt, sonder sogar erwünscht.
Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Lichtstärke bis zur damaligen gesetzlichen Obergrenze führen, sind bereits von der Zulassung gedeckt.
Oder anders:
Eine Steigerung der Lichtleistung weit über die damalige gesetzliche Grenze hinaus wird durch neuartige, baugleiche Leuchtmittel möglich und ist vom Gesetzgeber ausdrücklich gewünscht.
Wenn also JETZT deutlich höhere Lichtleistungen akzeptiert (LED) und gewünscht werden, kann die Anhebung der Lichtleistung vom damals konstruktiv zu verantwortenden niedrigen Niveau auf das damalige gesetzlich mögliche Niveau auch aus logischer Sicht nicht falsch sein.
Und genau das tut der Booster.
Die Anhebung der Lichtleistung mittels LED ist dagegen solange illegal, wie deren Eignung im originalen Scheinwerfer nicht geprüft und testiert ist.