LED-Leuchtmittel in H4-Scheinwerfern

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  • Ich werde definitiv vorher und nachher an der Garage festhalten. Hell dunkel grenze und Streuung, soweit es geht.

    Fotografieren und archivieren, falls man mal Argumente braucht - ist keine ABE, aber besser als ohne Beweis.

    Davon abgesehen sind bestimmte Automarken (BMW fällt mir immer wieder auf) und trübe Klarglasscheinwerfer im Gegenverkehr auch eine Zumutung.

  • das generell alles schwachsinn....

    mit den verbleichten, matten scheinwerfer darfs fahren, ohne das die Betriebserlaubnis erlischt. (erst im extremfall, gibst keinen TÜV, aber auch nach ermessen des Prüfers, welcher Prüfer fährt bei nacht und guckt wie die Leuchtkraft ist. Die Scheinwerfer einstellungen werden geprüft, bei max. 1m entfernung, wenn eine erkennbare Dunkel / hell linie zu erkennen ist wird das passen)
    ABER wenn du die Matten / bleichen Scheinwerfer Polierst / schleifst = Betriebserlaubnis erloschen (streng gesehen, muss dir aber einer auch beweisen)....

    warum?
    die ABE gibt bei den Scheinwerferglas / Kunstoff bei einer scheibendicke von X mm an, sobald man poliert / schleift, trägt man ja 0,00x mm (mikrometer) ab, wodurch man ja nicht weiß wie das licht sich streut... durch die veränderung (streng gesehen)
    also lt. Gesetzgeber lieber mit streuenden (Streuscheiben :applaus: ) fahren als mit polierten, bzw. neue Scheinwerfer statt, scheinwerferglas polieren.

    man könnte ja theoretisch einen Messtand in der gegend suchen der das ergebnis ausdruckt (schwarz auf weiß), welche Streu / winkel / lumen werte man hat.
    das könnte vor gericht, vor einem Sachverständigen ziehen....

    sind die Werte Ok?
    ehm...ja.
    damit könnte der fall sich schon erledigen, wenn ein fall so durch kommt, hätte man chancen mit LED's bei einem unfall mit nur einem Blauen auge davon zu kommen.

    6 Mal editiert, zuletzt von Sadsran (17. Januar 2018 um 20:26)

  • Ich habe nochmal nachgesehen. Es steht zwar 50W drauf aber auch als Hinweis das jede einzelne Leuchte 25W hat ;)
    Blenden sollten Sie nicht. Ich habe die Scheinwerfer korrekt eingestellt. Es gibt kein Streulich und eine sehr schöne Hell-Dunkel-Grenze ist auch wie mit den H4-Leuchtmitteln vorhanden.
    Ich habe sogar extra die Höhe etwas runter gestellt, damit garantiert niemand geblendet werden kann.

    Das ist was anderes!
    Eine vorbildliche Vorgehensweise! :)

  • Was müsste denn eigentlich genau passieren, damit man / wir uns die Led Retrofits eintragen lassen können?

    Nen E-Prüfzeichen auf der Lampe? Bzw wie bekommt man als Hersteller sowas? Wäre es nicht auch für zb Philips von Vorteil der einzige Hersteller zu sein, der solche Retrofits anbieten kann? Oder gibt es da ein Gesetz was das verbietet? Mir fällt kein plausibler Grund ein, keine Zulassung für LEDs zu beantragen als Hersteller.

  • Was müsste denn eigentlich genau passieren, damit man / wir uns die Led Retrofits eintragen lassen können?

    Nen E-Prüfzeichen auf der Lampe? Bzw wie bekommt man als Hersteller sowas? Wäre es nicht auch für zb Philips von Vorteil der einzige Hersteller zu sein, der solche Retrofits anbieten kann? Oder gibt es da ein Gesetz was das verbietet? Mir fällt kein plausibler Grund ein, keine Zulassung für LEDs zu beantragen als Hersteller.

    Das Problem liegt in der Norm des Leuchtmittels. Eine H4 Lampe ist nun mal eine H4-Halogen-Zweifadenlampe. In dem Scheinwerfer darf nur das Leuchtmittel eingesetzt werden, welches für den Scheinwerfer zugelassen ist. Da kann auch Philips nichts dran ändern.

  • Und hier nun meine Erfahrung mit den LIchtern: Von hell-dunkel-Grenze kann überhaupt nicht die Rede sein (siehe mitgeschicktes Handy-Foto, wieder lausige Qualität aber man erkennt es). Wenn ich mich leicht versetzt 10-20 meter vor's Auto stelle bin ich von den Leuchten geblendet. Sehr schade, denn die Sicht beim Fahren ist klasse, aber das kann man nicht bringen. Ich glaube auch nicht, dass man dass irgendwie so einstellen kann, dass es nicht blendet. Ergo: Ich werde sie wieder gegen die Night Breaker tauschen.

    Mein nächster Versuch das Licht zu verbessern wird sein - jetzt mal abgesehen von den Boostern - die Nebelleuchten mit LED Licht auszustatten. Die kann man anschalten, wenn kein Gegenverkehr ist, und das bringt schon mit Halogen eine Menge,

    Was genau bewirkt eigentlich das Vorschaltsteuerteil bei den teuren LED-Lampen, was wird da gesteuert? Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, wie eine Elektronik funktionieren soll, die den Abstrahlwinkel einer LED beeinflusst. Weiß das jemand?

  • Von hell-dunkel-Grenze kann überhaupt nicht die Rede sein


    Eine ähnliche Erfahrung habe ich beim Volvo mit (qualitativ durchaus hochwertigen) SMD-Leuchtmitteln (H1) auch gemacht: An der Wand ist zwar eine Hell-Dunkel-Grenze erkennbar, aber drumherum ist eine ganz erhebliche Menge an Streulicht zu sehen ..... und eine fünfminütige Probefahrt auf der Landstraße brachte mir gleich drei Lichthupen ein. :rolleyes:

    Jetzt verrichten sie im Fernlicht ihren Dienst --- und das machen sie ganz ganz ganz hervorragend! :thumbup:

    SMD.jpg

    2016er VW T6 Kasten LR / 2,0 TDI (CAAC) mit 180 PS ----- 2022er MAN TGE 4.180 4x4 Knaus Van TI Plus 650 MEG

    Einmal editiert, zuletzt von Kalanahanitzna (17. Januar 2018 um 22:53)

  • Nein habe ich gar nicht erst versucht: Ich hatte die Leuchtweitenanpassung voll runtergedreht und es hat immer noch stark geblendet, da habe ich nicht versucht, die Schweinewerfer :D noch weiter runterzudrehen. Verrat mir, wie es gehen könnte, dann könnte ich es versuchen, aber ich glaube nicht, dass das was bringt.

  • Von hell-dunkel-Grenze kann überhaupt nicht die Rede sein (siehe mitgeschicktes Handy-Foto, wieder lausige Qualität aber man erkennt es). Wenn ich mich leicht versetzt 10-20 meter vor's Auto stelle bin ich von den Leuchten geblendet. Sehr schade, denn die Sicht beim Fahren ist klasse, aber das kann man nicht bringen

    Danke dass du diese Erfahrung mit uns teilst.
    Und danke dass du da die (in meinen Augen richtige) Konsequenz ziehst.
    Das wird daran liegen dass die LED nicht punktförmig genug im Brennpunkt der Scheinwerferlinse oder besser Reflektorlinse liegt.

    Gruß, Jörg

  • Led einbauen, zur Werkstatt fahren ( sollte jede eine haben) und am lichteinstellgerät, die scheinwerfer einstellen lassen.
    Wenn du glück hast ist das Service (kaffekasse) ansonsten paar €.

    Am scheinwerfer sind 2 einstell schrauben, eine für die Höhe, eine für den winkel fü rechts. Mit den beiden schrauben kann man den scheinwerfer grundeinstellen.
    Mit der leuchtweitenregierung, stellst dann nur die höhe je nach beladung ein.
    Wichtig ist das die leuchtweitenregierung beim einstellen auf 0 steht sonst ist das für die Katz....sollte die Werkstatt kontrolieren, ansonsten zur nächsten fahren.

    Wichtig ist, falls das licht immernoch streut, nach dem zurück bauen, musst die scheinwerfer mit halogen wieder einstellen.

    Wie gesagt, das vergessen viele....

    4 Mal editiert, zuletzt von Sadsran (18. Januar 2018 um 06:08)

  • Wichtig ist das die leuchtweitenregierung beim einstellen auf 0 steht sonst ist das für die Katz.


    Wichtig ist, dass man die Leuchtweitenregelung beim Einstellen auf einen definierten Wert einstellt, beispielsweise 1.
    Die Einstellung bei 0 ist nur dann wirklich sinnvoll, wenn das Fahrzeug tatsächlich gänzlich unbeladen ist, also nicht mal Ersatzreifen drunter oder Werkzeugkiste im Kofferraum liegt, oder die herausnehmbare Rücksitzbank wirklich raus ist.

    Im Übrigen hat man bei 0 nicht mal die Möglichkeit den Lichtkegel der Scheinwerfer bei Bedarf ein Stückchen anzuheben, dann wenn man es selber für erforderlich hält, beispielsweise auf der Autobahn (die ja meistens einen breiten Trennungsstreifen der Richtungsfahrbahnen hat) oder im Busch oder sonstwo.

    Die Einstellung im "normalen" Alltagsbetrieb muß nicht 0 sein.
    Ich halte das schon seit langer Zeit so, musste mich bei verschiedenen HUs bereits dementsprechend erklären,
    habe jedoch immer auf das teilbeladene Fahrzeug hingewiesen, was die Prüfer zur Kenntnis nehmen müssen und auch machen.

    Das nur mal so.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (18. Januar 2018 um 08:15)

  • Led einbauen, zur Werkstatt fahren ( sollte jede eine haben) und am lichteinstellgerät, die scheinwerfer einstellen lassen.

    Was auch keine Hell-Dunkel-Grenze erzeugen kann, wenn vorher keine da war...

    Wenn man die Grenze nicht erreichen kann durch die LED-eigene Verstellmöglichkeit nutzen einem die Werkstatt und das Lichteinstellgerät auch nix, weil die dann nur einstellen können wie hoch und wie wieit seitlich keine Grenze verläuft :whistling:

  • @nansen2

    Könntest du mal bitte ein Bild von den ausgebauten LEDs machen? Vielleicht ist die Fassung falsch herum? Wenn diese demontierbar ist. Von den Vigorea S2 H4 konnte ich jetzt keine richtigen Bilder finden aber ich glaube da die keine Blendschirme für das Abblendlicht haben, hast du so ein schlechtes Lichtbild. Aber das könnte ich erst sagen, wenn ich weiß wie bei deinen LEDs das Ablend- und Fernlicht realisiert wird.


    Ich habe meine LEDs mit der H4 Lampe verglichen und ich muss sagen, dass die LED ziemlich exakt die gleichen Abmessungen vom Brennpunkt und von der Fassung hat.

  • ziemlich exakt die gleichen Abmessungen vom Brennpunkt und von der Fassung hat.


    "ziemlich" genügt da aber nicht :!:
    Hier geht es um Zehntelmillimeter, was man mit Augenmaß wohl kaum erkennen kann.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Hallo Axel,

    Wie ich mal wieder sehe liegen wir auch da auf einer "Wellenlänge" - wie öfter mal in den diversen Diskussionen hier:

    Die Einstellung im "normalen" Alltagsbetrieb muß nicht 0 sein.
    Ich halte das schon seit langer Zeit so, musste mich bei verschiedenen HUs bereits dementsprechend erklären,
    habe jedoch immer auf das teilbeladene Fahrzeug hingewiesen, was die Prüfer zur Kenntnis nehmen müssen und auch machen.

    Das handhabe ich auch schon seit vielen Jahren so. Dann hat man im Alltagsbetrieb wirklich die Möglichkeit den Lichtkegel auch mal etwas anzuheben. Das nutze ich vor allem wenn ich sehr hügelige Strecken fahre. Beim bergabfahren ist der nächste ansteigende Streckenabschnitt sonst regelmäßig nicht beleuchtet. Man sollte natürlich verantworungsvoll mit der Möglichkeit umgehen um den Gegenverkehr nicht zu sehr zu blenden (ganz lässt sich das auf hügeligen Strecken systembedingt eh nicht ganz vermeiden).


    Und ich glaube das man das mit einem Messschieber ziemlich gut vergleichen kann ;)

    Ich glaube bei den LED-Leuchtmitteln ist hier eher das Problem nicht in der genauen Lage des lichterzeugenden Punktes zu sehen (den könte man ja notfalls durch anpassen der Fassung verändern und somit optimieren), sondern in der größe der lichterzeugenden Fläche. Die Glühwendel der Halogenleuchtmittel ist sehr klein (ich schätze mal 3,5 x 1,2 mm) und auf diese Größe ist der Reflektor des Scheinwerfers berechnet - sie befindet sich im Brennpunkt. Die LED benötigen um die gesamte Helligkeitsmenge zu erzeugen eine bestimmt Abstrahlfläche. Ist diese größer als die zuvor genannten Maße, so wird durch den Reflektor undpräzises Streulicht erzeugt - und das lässt sich nicht verhindern - nur durch verkleinern der lichterzeugenden Fläche.

    Gruß, Jörg

  • Man muss aber beachten, das die Glühwendel wirklich direkt im Brennpunkt liegt. Die LEDs sitzen auf einem Durchmesser außerhalb des Brennpunkts. Da sollte die abgestrahlte Lichtfläche der Glühwendel ungefähr der der LED entsprechen.

    Ich sehe eher das Problem, dass die LEDs nicht auf dem kompletten Umfang gleich hell leuchten können, somit wäre es möglich, dass dunkle Stellen im Lichtkegel entstehen.