Der Steuerthread

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  • hallo ihr user.

    da wir in letzter zeit mit neuen threads zur steuerfrage überhäuft wurden,
    haben wir uns beschlossen, einen sammelthread ins leben zu rufen.

    alle neuen anfragen, berichte über steuerbescheide usw gehören hier rein.

    trotzdem neu erstellte threads, die nichtwirklich revolutionär sind, werden geschlossen oder hier rein verschoben.

    das klingt hart, aber soll verhindern, dass jeder zweite thread mit steuern zu tun hat.

    damit der steuerthread immer gefunden wird, werd ich ihn im allgemein on top setzen.

    nun viel spaß beim jammern,freuen uns steuern zahlen. :)


    als pflichtlektüre vor dem posten hier, lege ich übrigens jedem diese seite ans herz.

    servus!

    thomas alias maniac

  • bitte.

    kleiner zusatz noch:

    bitte hier einigermaßen on topic, also beim thema bleiben.

    wir sind ein sehr lockeres forum, aber hier wäre es wohl angebracht, auf unnötige kommentare und witze zu verzichten.

    kollege locke hat das schonmal vorgemacht.

    danke locke, kannst dich wieder setzen. ;)

    also liebe user, spielen und schwätzen bitte nicht hier.


    danke für die aufmerksamkeit.


    hier werde ich eine kleine linkliste einfügen, in der ich alle geschlossenen und einigermaßen inhaltsreichen threads einfügen werde.

    sollte jemand nen vorschlag haben, welcher thread hier mit verlinkt werden sollte, darf mir gerne schreiben. mail/pn

    so bleiben die geschlossenen threads weiter in reichweite.


    172 Euro Steuern bezahlt! von Heitschnucke

    Neuer Steuerbescheid! anstelle 174,- Euro jetzt 401,- Teuro von MV ACV

    Katastrophe! Steuer geht auf ca. 960,-€ von Usko

    460,00 Euro STEUERBESCHEID ERHALTEN

    servus!

    thomas alias maniac

    2 Mal editiert, zuletzt von maniac (6. Juli 2005 um 14:03)

  • hi !
    so, mein finanzamt hat diese woche 160 € kfz-steuer für das nächste jahr abgebucht 8)

    gruß alex

    Gruß Alex :winker:
    "Spiel nicht mit den Schmuddelkindern,
    sing nicht ihre Lieder...."

    Weck Woscht und Woi Fraktion -Mittel(h)erde-

    Einmal editiert, zuletzt von jajagenau (7. Juni 2005 um 23:21)

  • Hab grade mal beim FA hier in Nordhorn/Bad Bentheim (Niedersachsen) angerufen. Kombinationsfahrzeuge gibt´s so nicht mehr. Muß also ab dem 01.05.2005 die normale Steuer von 401 EUR zahlen. Soll wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Na ja, typisch Deutschland.

    Einmal editiert, zuletzt von Sacksuppe (8. Juni 2005 um 10:00)

  • Ich meine wir reden hier ja nur von Diezzeln, oder ? Also für mein WoMo is noch nix neues gekommen, mein T4 kostet immer noch was knapp über 200 Euros

  • ...hab sobeben meinen Steuerbescheid für mein Kombinations-KFZ mit 2,08
    t zulässigem Gesamtgewicht geöffnet, und der beläuft sich auf 378,-€ für einen ACU. (Wohnort: Sachsen Anhalt, LK Wernigerode) War ja auch nicht anders zu erwarten....fragt sich nun allerdings, ob es lohnt, meinen MV zum WOMO mache?!?!?! (keine rhetorische Frage!!!)

    Vorstellung meines "Neuen" folgt übrigens, sobald der Gasumbau fertig is....

    Grüße aus´m schönen Harz,

    vom Surfi

    1995-1997: T3 Bj. 1984, Fensterbus, 1,6 TD
    2006-2017: T4 Bj. 06.96, 2,5l ACU Benzin 110 PS, Gasantrieb Venturi BRC , Multivan, WoMo-Zulassung, 423000.Verbrauch 12 l Super/ 15 l LPG
    ab 12.2017: T4 Bj. 1996, 2,5l ACV TDI 102 PS, 300000km, Langversio, Caravelle

  • ...zumindest bei mir.. 8)

    FA Hersbruck= Nürnberger Land = LAU- ... ...
    hat am 03.06.05 die bekannten 172 € abgebucht.. :D :D

    California 111 kw, ab Werk GG > 2810 kg.

    Bin gespannt wie andere Landkreise bzw. Finanzämter mit der Sache umgehen.
    Rührt Euch...

  • X-Fish, nene mein T4 is kein WoMo und auch kein Kombi. Mein WoMo hat 3,1t und ist ein richtiges WoMo. :D

  • hallo,
    mich würde mal interessieren ob die "neuen" steuerbescheide... also keine 172,-er... ab anfang mai gelten oder nicht!
    gruss
    illuminatuz

  • Auskunft von meinem FA in NRW.

    Vorerst soll es bleiben wie es war bei Wohnmobilen, alle anderen die Steuererhöhung.

    Grund hierfür, der Einspruch von NRW an den Bundesrat bezüglich Besteuerung von Wohnmobilen lassen wie es bereits war.

    Falls es hier zu keiner Regelung kommt, wir rückwirkend die Steuer eingefordert. Steht auch im Steuerbescheid das er nur vorläufig ist.

    Grüße aus dem Sauerland

    Torsten

  • Moin Mädels und Buben

    Nu isses raus, ich hab meinen Steuerbescheid und yeppah..... er hat sich gelohnt X(

    A bissi Hintergrund dazu:

    Ich hab mei altes Bussi verkauft und bin auf Transporter umgestiegen

    Mein Vorgänger war ein 2,4 D Bj 95 als So-KFZ Womo, der ja nach aktuellem Stand neu besteuert werden müßte...!
    Hab die ganze Zeit nix vom Finanzamt gehört, da so wie ich erfragt hatte, die Umsetzung der Neuregelung erstmal ausgesetzt is bis eine endgültige Klärung erfolgt ist!

    Jetzt hab ich natürlich nach Verkauf das Fahrzeug abgemeldet und prompt einen Bescheid bekommen über die Nachforderung von 7 Euro für einen knappen Monat Überschneidung 1.5 - 1.6 zzgl Verrechnung meiner bereits bezahlten Steuer bis 1.7.05 ....

    Grundlage ist die neue Steuerregelung wonach auch diese So-Fahrzeugtypen nach Hubraum und Schadstoffemissionen besteuert werden, ergo für meinen "alten" schlappe 798,96 Euro fällig werden.
    Aktueller Steuersatz wäre demnach 33,29,- / 100 ccm

    EINE FRECHHEIT!!! auch wenn´s mich jetzt ja erstmal nicht mehr betrifft..


    DESHALB nochmal die Info an Euch, falls einer die Aktion von Promobil noch nicht kennt..

    http://www.promobil.de aktion rote karte

    Schreibt Euch ein, haut diesen politstinkern Eure Proteste um die Ohren bis es brennt, die Boniertheit unserer Herren in der Politik ist wie ich finde unerträglich, die Vernichtung von zig Arbeitsplätzen in einer seit Jahren aufstrebenden Branche, die famillienfeindliche Politik welche es jungen Famillien nahezu unmöglich macht eines der am besten geeigneten Famillienautos weiterhin finanzieren zu können, ach ich könnt k...... wenn ich mich jetzt hier weiter ergieße.....!
    Da kommt ein ( endlich mal ) vernünftiger Vorschlag der SPD regierten Länder, die Neuregelung für Womo abzusetzen und was passiert?? Die Union oponiert weils ja scheinbar die einzige Aufgabe einer Oposition ist, dagegen zu wettern anstatt nachzudenken...

    Soory wenn ich mich hier soweit ausgelassen hab, aber es schnürt mir langsam die Kehle zu wenn ich über unser Land nachdenke und es mußte mal raus damit ich wieder a bissl besser Luft krieg...

    Ich finde die Aktion rote Karte extrem gut und wichtig und bitte jeden Einzelnen von Euch, dort mitzumischen sowie die Info weiterzugeben an jeden den es betrifft oder eben auch nicht unsere Gemeinschaft zu demonstrieren und den Herren Volksvertreter ( das sollten sie glaub ich sein,gell? ) anzuzeigen daß wir nicht ganz ohne Protest alles schlucken...

    So, nu is aber gut ;) :D

    wünsch Euch trotzdem allen ein schönes Woe
    grüssle aus der Mitte Hessens
    vom Ole

    unn ab....

  • 03.06.2005 | Netzcode: 10723572
    Wohnmobile: Hubraum zählt
    Länder suchen nach neuer Art der Besteuerung - Ökologische Aspekte

    München. (jum) Die Kfz-Steuer für Wohnmobile wird sich künftig wohl nach dem Hubraum der Fahrzeuge richten. Das deutete eine Sprecherin des bayerischen Finanzministeriums im Haushaltsausschuss des Landtags an. Die Koordinierungsgespräche unter den Bundesländern liefen auf eine derartige Regelung hinaus, erklärte sie.

    Die Hubraumbesteuerung könne für die Länder zum einen eine kostenneutrale Lösung sein, zum anderen ließen sich mit ihr auch ökologische Aspekte verbinden. Wohnmobile haben im Vergleich zu Pkw einen sehr hohen Schadstoffausstoß. Über die steuerliche Lenkungswirkung erhoffen sich die Länder, die Hersteller zum Bau schadstoffärmerer Modelle zu bewegen.

    Die Neuregelung bei der Besteuerung von Wohnmobilen wurde durch den Wegfall der bisherigen Sondereinstufung von Wohnmobilen und großen Geländewagen nötig. Diese führte jedoch zu einer Verdrei- bis Verfünffachung der Kfz-Steuer auf Wohnmobile. Wegen der Proteste dagegen ist der Vollzug des Gesetzes vorläufig ausgesetzt. Keine Chance auf Umsetzung hat wohl der Vorschlag Nordrhein-Westfalens, Wohnmobile wie Nutzfahrzeuge nach Gewicht zu besteuern. Dieser Idee hatte sich die SPD im Landtag angeschlossen. Sie würde allerdings dazu führen, dass die Steuer auf Wohnmobile im Einzelfall um bis zu 77 Prozent sinken würde.

    Während für die Besitzer von Wohnmobilen an der Steuerfront wohl Entwarnung gegeben werden kann, droht neues Ungemach aus Brüssel. Nach Informationen des Grünen-Abgeordneten Eike Hallitzky arbeitet die EU-Kommission an einer Richtlinie, die den Fahrern von Wohnmobilen eine Zusatzqualifikation zum normalen Führerschein abverlangt. Ohne diese Sonderfahrerlaubnis soll es demnach Pkw-Führerscheinbesitzern schon bald nicht mehr möglich sein, Wohnmobile auf den Straßen Europas zu steuern.

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  • Steuerwucher - 07.06.2005
    Kfz-Steuer: Verband will Nachbesserungen

    Der Industrieverband CIVD hat in einer aktuellen Pressemitteilung den CDU-Entwurf einer Reisemobilbesteuerung nach Pkw-Tarif mit Abschlägen kritisiert und Nachbesserungen gefordert. Hier die Pressemitteilung im Wortlaut:

    CIVD kritisiert neue Steuerpläne für Reisemobile und bringt eigenen Vorschlag in die Diskussion

    Vorschlag von Baden-Württemberg, Bayern und Hessen bringt unzumutbare kurzfristige Härten für Halter älterer Fahrzeuge

    Frankfurt, 03. Juni 2005

    In einem Schreiben an die Finanzminister der Länder kritisierte der Caravaning Industrie Verband am 02. Juni 2005 unzumutbare kurzfristige Härten, die der Vorschlag der Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen zur künftigen Besteuerung von Reisemobilen für die Halter von älteren Wohnmobilen mit sich bringt. Der neue Vorschlag gehe zwar in die richtige Richtung, es bestehe jedoch noch Nachbesserungsbedarf, so der CIVD. Nötig sei vor allem eine zeitliche Staffelung der Umstellung auf hubraumbezogene Kfz-Steuer für Reisemobile. Der Caravaning Industrie Verband legte daher kurzfristig einen eigenen Vorschlag vor, der eine progressive Umstellung auf den hubraumbezogenen Ansatz vorsieht.

    Der Vorschlag der Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen zur zukünftigen Reisemobilbesteuerung sieht vor, Reisemobile in Zukunft nach Hubraum zu besteuern. Dabei soll jedoch für Reisemobile zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen ein Abschlag von 40 Prozent und für Reisemobile über 3,5 Tonnen ein Abschlag von 50 Prozent auf den PKW-Standardtarif gewährt werden.

    Laut Berechnungen des CIVD bedeutet dies, dass der Halter eines nur wenige Jahre alten 3,5 Tonnen Reisemobils mit einem 2,8 Liter Motor, statt wie bisher 210 Euro nach Gewichtsbesteuerung künftig nach Hubraumbesteuerung 631 Euro zahlen muss. Diese sofortige stufenlose Steuererhöhung sei in keiner Weise „angemessen“ und ein schlechtes Signal für die gesamte Caravaningindustrie und den Campingtourismus in Deutschland.

    Insbesondere Halter von älteren Reisemobilen mit einer niedrigen oder gar keiner Euro-Einstufung werden nachträglich unangemessen hart getroffen. Da Wohnmobile leicht älter als 20 Jahre werden, müssen nach Auffassung des CIVD vor allem die Halter von älteren Fahrzeugen durch eine zeitliche Staffelung der Steuererhöhung vor unangemessenen Härten geschützt werden. Konkret bedeutet dies, dass über einen Zeitraum von z. B. 10 Jahren die Kfz-Steuer für Wohnmobile progressiv auf einen hubraumorientierte Besteuerung umgestellt wird.

    Der Caravaning Industrie Verband hat hierzu bereits ein Modell entwickelt, das er in die Diskussion um eine angemessene Lösung eingebracht hat. Das vierstufige Modell des CIVD schlägt folgende Regelung vor:

    Zeitraum 01.01.2006 bis 31.12.2009 01.01.2010 bis 31.12.2012 01.01.2013 bis 31.12.2015 Ab 01.01.2016
    Schadstoffklasse
    Euro 0 60% Abschlag vom PKW-Regelsatz = 420,90 €* 40% Abschlag vom PKW-Regelsatz = 631,34 €* 30% Abschlag vom PKW-Regelsatz = 736,57€* 0% Abschlag vom PKW-Regelsatz = 1052,24€*
    Euro 1 60% Abschlag vom PKW-Regelsatz = 306,32 €* 40% Abschlag vom PKW-Regelsatz = 459,48 €* 30% Abschlag vom PKW-Regelsatz = 536,06€* 0% Abschlag vom PKW-Regelsatz = 765,8€*
    Euro 2 50% Abschlag vom PKW-Regelsatz= 224,7 €* 30% Abschlag vom PKW-Regelsatz = 314,58 €* 20% Abschlag vom PKW-Regelsatz = 359,52 €* 0% Abschlag vom PKW-Regelsatz = 449,4€*
    Euro 3 & 4 50% Abschlag vom PKW-Regelsatz= 216,16 €* 30% Abschlag vom PKW-Regelsatz = 302,62 €* 20% Abschlag vom PKW-Regelsatz = 345,86€* 0% Abschlag vom PKW-Regelsatz = 432,32€*
    * Die Summen entsprechen der Steuerberechnung eines gängigen 2,8 l Dieselmotors nach Hubraumbesteuerung. Nach bisheriger Gewichtsbesteuerung mussten rund 210 € bezahlt werden.


    Der Vorschlag hat aus Sicht des CIVD folgende Vorteile:

    1. Durch die zeitlich gestaffelte Einführung werden kurzfristige Härten vermieden.
    2. Die Kunden haben Planungssicherheit bei der Anschaffung von Reisemobilen.
    3. Es wird keine künstliche Gewichtsgrenze aufrechterhalten, die dem europäische Zulassungsrecht für Reisemobile widerspricht.
    4. Die Gleichbehandlung aller Reisemobile wird sichergestellt.
    5. Der Vorschlag enthält einen ökologischen Ansatz der „saubere“ Motoren fördert.
    6. Die langfristige Anpassung der Kfz-Steuer für Reisemobile an die PKW-Besteuerung entspricht den verkehrsrechtlichen Anforderungen.

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