Hoch und Lang mit einzelsitzen. LKW Zulassung mit 4 Sitzplätzen möglich ?

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  • Servus,

    ich hab ab Morgen nen T4 in hoch und lang :D

    Der Vorbesitzer hat hinten 2. Reihe Multivan Schienen mit 2 einzelsitzen eingebaut.
    Im Schein stehen 2 Plätze.
    Ist also momentan nicht ganz legal.

    Is nen geschlossener Kasten mit Scheiben in den Flügeltüren hinten.

    Trennwand ist keine vorhanden.

    Kann ich 4 Sitze eintragen lassen und die lkw zulassung behalten ?

    Die ladefläche müsste ja so größer sein als die Fläche zur Personenbeförderung.

    Durch die Schienen kann man die Sitze ja aber noch weiter nach hinten schieben.
    Könnte es deswegen Probleme geben ?


    Hab die suche schon bemüht aber nichts zu dem speziellen Fall gefunden ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von HeadlessKnight (7. Februar 2018 um 08:43)

  • ... Bei den verschiebbaren Sitze fehlt die Laderaumabtrennung und ich glaube Schiebetür oder gegenüber ohne Fenster, stehen der LKW Zulassung 4 Sitzer entgegen obwohl es technisch möglich wäre.

    Du müßtest eine Laderaumabrennung über die gesamte Breite bauen und sicherstellen das der Verstellbereich die geforderten Auflagen bezüglich des Längenverhältniss einhält.

    MfG der Kay

  • jo , sitze hinten nur zulässig wenn da auch scheiben sind
    also halbkasten geht zb mit mittlere Sitzreihe aber nicht mit hinterer

    fuhrpark :+++VW T4 - 1,9 TD ABL/EVY +++VW LT 35 - 2,8TDI AUH+++Volvo V70 2,5TDI AEL+++John Deere X300R

  • jo , sitze hinten nur zulässig wenn da auch scheiben sind


    Hm ... mein KR-Halbkasten wurde zwar mit 4 Sitzplätzen ausgeliefert, hat aber wahlweise bis zu 9 in den Werkspapieren eingetragen :nixpeil:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Ich hatte auch mal nen Beitrag gelesen, nachdem die Fenster quasi nur da sein müssen, da diese dann als Notausstieg verwendet werden können.
    So nach dem Motto ein Fenster pro Sitzplatz.
    Wäre ja durch die verglasten Türen gegeben.

    Aber Fenster in die 2. Reihe sollten sowieso rein :)

    Weiß nur nicht, ob ich das vor dem nächsten Tüv (quasi nächsten Monat) schaffe.


    Werd ich wohl die Tage mal zum Tüv fahren und nachfragen.

  • Also die LKW Zulassung ist zumindest bei uns vom Tisch.

    Wird doch wieder ein Womo.


    Hier mal noch was zu den Fenstern von der Tüv-Nord Seite:

    "Wenn Sie im Wohnbereich Passagiere mitnehmen wollen, bieten Sie diesen ausreichend Aussicht: an mindestens zwei Fahrzeugseiten einschließlich Rückseite ist ein Fenster. Davon befindet sich mindestens ein Fenster im Wohnbereich. Sind Wohn- und Fahrerbereich verbunden, genügt ein Fenster in der Rückwand oder an der Seite. Bei einem vom Fahrerhaus abgetrennten Wohnteil, bauen Sie mindestens je ein Fenster seitlich im Wohnbereich und ein Fenster in der Rückwand ein. Bei ausreichender Beleuchtung im Wohnteil sind Abweichungen hiervon möglich."

    Da wir keine Trennwand und Scheiben in den Flügeltüren haben bräuchten wir also kein weiteres Fenster um die Sitze in der 2.Reihe eintragen zu lassen.