klärt mich bitte mal auf - SO-KFZ WERKSTATTFAHRZEUG

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  • servus,

    ich habe einen t4 2,5 tdi bj98
    hsn0603 tsn 045

    PKW
    sonstiges Kfz.
    werkstattfahrzeug

    ist ein transporter. Vorne 3 sitzplätze.

    für eine grüne plakette ist das jetzt gut?
    für steuer schlecht?

    ich habe ca 50 seiten forumsbeiträge durchkämpft ich bin verunsicherter den je.

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (12. Februar 2018 um 20:12) aus folgendem Grund: Überschrift ergänzt um behandelte Fahrzeugart (axelb (Mod))

  • Tatsächlich als PKW zugelassen?

    Was steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) in den Feldern 14 und 14.1 ???

    2016er VW T6 Kasten LR / 2,0 TDI (CAAC) mit 180 PS ----- 2022er MAN TGE 4.180 4x4 Knaus Van TI Plus 650 MEG

  • Siggi Salami:

    nimm den schnell mal wieder raus und schwärze mindestens die FIN - sonst steht der alsbald bei irgendeinem Fake-Angebot auf mobile, autoscout oder in der bucht ...

    Gruß, Jörg

  • Mit so einer Eintragung bin ich Anfang der 2000er steuerfrei gefahren. :hurra: Also grüne Kennzeichen und keinen Cent an Vater Staat.
    Der Käufer (aus Berlin) konnte sich drehen und wenden wie er wollte, er musste dann LKW-Steuer dafür zahlen.

    So wie ich die Sache deute, sollte der Wagen Euro2 haben und steuerlich als LKW gelten. Bei Nachrüstung mit DPF (soll ~1000€ kosten) gibt es nur ´Gelb´.
    Wenn der Wagen in PKW umschlüsselbar wäre, dann gäbe es ´Grün´, musst allerdings dann PKW Steuern zahlen.

  • Ja................0427/0633 (Abgasnorm: 96/69/EG I)
    Diese Abgasnorm gilt für ACVs welche zwischen dem 01.01.1997 und dem 31.12.1999 hergestellt worden sind. Es ist eine Euro 2 Einstufung und man erhält die rote Plakette. Mit der Schlüsselnummer 0427, der Abgasnorm im Klartext 96/69/EG I und einem zulässigen Gesamtgewicht über 2500 kg erhält man mit einem RPF der Stufe PM1 die grüne Plakette.
    als PKW erhält er die 0427 und grün......der AJT natürlich auch
    0427/0633 (Abgasnorm: 96/69/EG I)[Bearbeiten]
    Diese Abgasnorm gilt für AJTs welche von der Einführung bis zum 31.12.1999 hergestellt worden sind. Es ist eine Euro 2 Einstufung und man erhält die rote Plakette. Mit der Schlüsselnummer 0427, der Abgasnorm im Klartext 96/69/EG I und einem zulässigen Gesamtgewicht über 2500 kg erhält man mit einem RPF der Stufe PM1 die grüne Plakette.
    .
    Diese Abgasnorm ist eine Euro 2 Einstufung und man erhält die rote Plakette. Mit der Schlüsselnummer 0427, der Abgasnorm im Klartext 96/69/EG I und einem zulässigen Gesamtgewicht über 2500 kg erhält man mit einem RPF der Stufe PM1 die grüne Plakette.

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
    :thumbup: Hola, Si quieres ser bien servido, sírvete a ti mismo


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    3 Mal editiert, zuletzt von Multi-Fanfare (12. Februar 2018 um 11:46)

  • Es ist immer noch nicht eindeutig geklärt für mich....

    1. Also Fahrzeugklasse 18 sonstiges Kraftfahrzeug. ---> Woran sehe ich als was er zugelassen ist bzw war.
    2. Diese Abgasnorm ist eine Euro 2 Einstufung und man erhält die rote Plakette.
    Mit der Schlüsselnummer 0427, der Abgasnorm im Klartext 96/69/EG I und einem zulässigen Gesamtgewicht über 2500 kg erhält man mit einem RPF der Stufe PM1 die grüne Plakette. -----> Er ist doch mit 2680 KG eingetragen aber ich habe keine 0427 Abgasnorm. die 0633 ist die abgasnorn. bzw 0002
    was hat das den zu bedeuten. das wiederspricht sich irgendwie

  • Es ist immer noch nicht eindeutig geklärt für mich....

    1. Also Fahrzeugklasse 18 sonstiges Kraftfahrzeug. ---> Woran sehe ich als was er zugelassen ist bzw war.
    2. Diese Abgasnorm ist eine Euro 2 Einstufung und man erhält die rote Plakette.
    Mit der Schlüsselnummer 0427, der Abgasnorm im Klartext 96/69/EG I und einem zulässigen Gesamtgewicht über 2500 kg erhält man mit einem RPF der Stufe PM1 die grüne Plakette. -----> Er ist doch mit 2680 KG eingetragen aber ich habe keine 0427 Abgasnorm. die 0633 ist die abgasnorn. bzw 0002
    was hat das den zu bedeuten. das wiederspricht sich irgendwie


    ganz einfach ...06 bedeutet LKW, welcher LKW ist wurscht.....................04 bedeutet PKW.
    so, du hast 0633, das heist aber beim PKW dann 0427...comprende, es gibt eine LKW Liste und eine PKW Liste.Wenn du jetzt zum TÜV fährst und lässt den LKW zum PKW umschreiben , dann kriegt er die 0427 und mit einem Filter dann grün. Ambesten gleich den Filter rein für die Abgasnorm 96/69/ EG I und den lässt du beim TÜV abnehemen und gleichzeitig zum PKW umschreiben. Mit den Papieren vom TÜV zur Zulassung ...fertig, die grüne Plakette bekommst du auch bei der Zulassung. Genug Gewicht hat er da er mit 2680 kg über 2500 kg ist, und danach hat er auch ein Filter und die 0427.

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
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  • also die Zulassungsstelle gibt auskunft:

    LKW Zulassung---> rote Plakette si si
    Wenn auf PKW zugelassen ---->grüne Plakette si si

    Wenn Partikelfilter nachgerüstet wird, dann lkw mit grüner Plakette. no no


    No no, partikelfilter einbauen und den LKW zum PKW umschreiben......warum, weil ein LKW mit Filter nur gelb bekommt, ein PKW aber grün
    y luego todo es bueno
    .
    Abgasnorm 96/69/EG I 0633 LKW = 96/69/EG I 0427 PKW + Partikelfilter ist grüne Plakette.*

    *Auf Grund einer Ausnahmeregelung des Bundesverkehrsministeriums erhält ein PKW mit der Schlüsselnummer 0427, der Klartextangabe für die Abgasnorm 96/69/EG I, einem Partikelminderungssystem der Stufe PM1 und einem zGG über 2500 kg die grüne Feinstaubplakette, so dass ein alter ACV/AJT Motor (vor Planungswoche 36/00) diese erhält. Damit überspringt der ACV Motor die gelbe Plakettenstufe, denn ein Motor ohne PM1 erhält nur die rote Plakette. .

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    Einmal editiert, zuletzt von Multi-Fanfare (12. Februar 2018 um 12:53)

  • Wo liegt jetzt das Problem?


    So wie ich die Sache deute, sollte der Wagen Euro2 haben und steuerlich als LKW gelten. Bei Nachrüstung mit DPF (soll ~1000€ kosten) gibt es nur ´Gelb´.
    Wenn der Wagen in PKW umschlüsselbar wäre, dann gäbe es ´Grün´, musst allerdings dann PKW Steuern zahlen.

    und auch hier

    ganz einfach ...06 bedeutet LKW, welcher LKW ist wurscht.....................04 bedeutet PKW.
    so, du hast 0633, das heist aber beim PKW dann 0427...comprende, es gibt eine LKW Liste und eine PKW Liste.Wenn du jetzt zum TÜV fährst und lässt den LKW zum PKW umschreiben , dann kriegt er die 0427 und mit einem Filter dann grün.

  • ja chef, jetzt comprende


    gut,, :D da du ja nicht 2x zum TÜV willst, lässt du erst eine Filter für ein PKW 0427 - 96/69/EG I einbauen und bei der Eintragung beim TÜV lässt du ihn gleich umschreiben zum 04 PKW.......mit dem Schein vom TÜV dann zur Zulassung und die Papiere ändern und die Grüne Plakette kleben wenn sie nicht schon dran ist. Das habe schon tausende von T4 Fahrern vor dir gemacht, wundere mich schon das da immer noch welche kommen

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
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  • Wäre das ein So.Kfz.Wohnmobil, würde die Sache eindeutig sein.
    Dann stünde da nämlich nicht 0633 als Abgasschlüssel, sondern 0427 (weil unter 2,8t zGG)

    Für mich stellen sich nun folgende Fragen:

    • kann das Fahrzeug überhaupt weiterhin als So.Kfz.Werkstattwagen verwendet werden? (Ausstattung muß vorhanden sein!)
    • werden So.Kfz.Werkstattwagen abgastechnisch immer wie LKW eingestuft, oder gibt es auch da eine Gesichtsgrenze wie bei Wohnmobilen?
    • ist dann eventuell der vermerkte Abgasschlüssel unkorrekt? (anstelle 0633 eher 0427)


    Weil (wie Horst schon so umständlich erklärt hat) bekommt der 0427 mit DPF "ausnahmsweise" grün, während das selbe Auto mit 0633 und DPF kein grün bekommt.

    Bei So.Kfz.Wohnmobil bin ich mir in Sachen Abgasschlüssel absolut sicher, bei So.Kfz.Werkstattwagen jedoch nicht.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Siggi Mettwurst, brauchst Du denn eine grüne Plakette ......unbedingt oder nur so...oder wär er als LKW ohne grüne Plakette auch gut genug....oder andersrum gefragt, kann er überhaupt ein PKW werden, ist doch ein Kastenwagen mit drei Sitzen vorn und ein grosser Laderaum. was ist Dir wichtiger, wenig LKW KFZ Steuer oder musst du in einer Grossstadt fahren wo grüne Plakette pflicht ist.
    .
    Macht der TÜV aus einem Kastenwagen mit eingebauten Regalen und Transport Werkbank einen PKW

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
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    2 Mal editiert, zuletzt von Multi-Fanfare (12. Februar 2018 um 18:29)

  • Wäre das ein So.Kfz.Wohnmobil, würde die Sache eindeutig sein.
    Dann stünde da nämlich nicht 0633 als Abgasschlüssel, sondern 0427 (weil unter 2,8t zGG)

    Für mich stellen sich nun folgende Fragen:

    • kann das Fahrzeug überhaupt weiterhin als So.Kfz.Werkstattwagen verwendet werden? (Ausstattung muß vorhanden sein!)
    • werden So.Kfz.Werkstattwagen abgastechnisch immer wie LKW eingestuft, oder gibt es auch da eine Gesichtsgrenze wie bei Wohnmobilen?
    • ist dann eventuell der vermerkte Abgasschlüssel unkorrekt? (anstelle 0633 eher 0427)


    Weil (wie Horst schon so umständlich erklärt hat) bekommt der 0427 mit DPF "ausnahmsweise" grün, während das selbe Auto mit 0633 und DPF kein grün bekommt.

    Bei So.Kfz.Wohnmobil bin ich mir in Sachen Abgasschlüssel absolut sicher, bei So.Kfz.Werkstattwagen jedoch nicht.

    CU, Axel


    Genau das ist eben nicht eindeutig gewesen, deswegen musste ich fragen.

    Ich habe mal den Tüv Onkel beauftragt die Möglichkeiten aufzuzeigen.
    In der Sache sonstiges KFZ gibt es verschiedenste Aussagen. auch lt. Gesetz

    Das sagte er bereits im Vorfeld.
    Er wird nun anhand Baugleicher Zulassungen und Betriebserlaubnisse gucken was geht und was nicht

  • Siggi Mettwurst, brauchst Du denn eine grüne Plakette ......unbedingt oder nur so...oder wär er als LKW ohne grüne Plakette auch gut genug....oder andersrum gefragt, kann er überhaupt ein PKW werden, ist doch ein Kastenwagen mit drei Sitzen vorn und ein grosser Laderaum. was ist Dir wichtiger, wenig LKW KFZ Steuer oder musst du in einer Grossstadt fahren wo grüne Plakette pflicht ist.
    .
    Macht der TÜV aus einem Kastenwagen mit eingebauten Regalen und Transport Werkbank einen PKW


    Mettwurst ist nicht Salami.....

    Leider brauche ich Die Grüne Plakette in Marburg