ABL Euro1/2/3 93/59/EWG I umschlüsseln mit RL 94/12/EG oder gebrauchter Nachrüstkat?

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  • Hallo zusammen,

    ich bräuchte mal die Hilfe von den Abgasspezialisten hier im Forum.

    Eigentlich wollte ich mich eigentlich in den anderen gerade aktuellen ABL Euro1/2 Thread einklinken, aber ich glaube das wird zu unübersichtlich...

    Also

    Mein ABL EZ 12/95 ist mit 93/59/EWG I eingetragen, Schlüsselnummer 418, EURO 1 also...

    In Feld 22 steht dann noch "FZ erfüllt RL 94/12/EG I", was nach meiner Recherche (hier im Forum und Google) EURO2 bzw. EURO3 ( 8|?( ) entsprechen soll.

    Zulässiges Gesamtgewicht ist 2515kg mit 7 Sitzplätzen (in Realität hat der Multivan nur 6 Sitzplätze und das scheint so auch original zu sein ?( )
    Leergewicht ist mit 1705kg eingetragen

    VW sagt mir nun, dass RL 94/12/EG I EURO 1 bedeutet ?( und eine Umschlüsselung eines EURO1 Fahrzeugs nicht möglich sei. Ob meine Frage, ob es am Gesamtgewicht liegt (<2500kg) bis zur Fachabteilung gekommen ist, weiß ich nicht, auf mein telefonisches Drängen, in Folge auf die negative Antwort per Mail wurde aber wohl in der Fachabteilug noch einmal nachgehakt
    Auf die 15kg käme es mir jetzt nicht unbedingt an, und auf den 7. Platz, den ich eh nicht habe auch nicht...

    Nun stellen sich mir folgende Fragen:

    • Irgendwann nochmal nachhaken und hoffen, dass ein anderer Bearbeiter anders entscheidet :wacko:
    • Oder: Gebrauchten Kat für Euro 3 besorgen (neu hab ich den nirgends mehr in "lieferbar" gefunden.
    • Gibt es etwas besonderes bei der Eintragung eines gebrauchten Kats zu beachten? Klar Papiere sollte ich wohl dazu haben und, der Kat sollte auch noch als dieser Kat identifizierbar sein.
    • Es wird immer immer wieder darüber geredet, dass der ABL durch diesen EURO 3 Kat kastriert wird wegen des späten Förderbeginns. Kann es denn nicht zufällig passieren, dass sich der Förderbeginn nach Eintragung wieder auf den ursprünglichen Wert zurückstellt und er dann wieder ordentlich läuft :whistling: ?

    Anmerkungen:

    • Einen "neuen" Kat braucht mein Bus ohnehin, da das Rohr am alten Kat weggerostet ist und der Kat komplett leer ist.
    • Ich hätte einen gebrauchten Kat mit Euro 3 in Aussicht, der in einem 95er ABL mit 83000km verbaut ist (der arme Bus ist wirklich rostfrei und wird verschrottet ;( )

    Einmal editiert, zuletzt von Nils2101 (22. Februar 2018 um 22:41)

  • Unabhängig davon, ob ich die Antworten von VW nachvollziehen kann/will, frage einfach bei deiner einzutragenden Stelle nach. Zur Not gibt es mehrere davon.
    Was nützt dir eine positive Antwort aus dem Forum, wenn es keiner einträgt?
    Ich hatte auch mal was angefragt und weder VW noch das Forum bestätigten meinen Wunsch. Letztendlich hat der aaS vom TüV meinem Wunsch verwirklicht. :)

  • ... Es wird immer immer wieder darüber geredet, dass der ABL durch diesen EURO 3 Kat kastriert wird wegen des späten Förderbeginns. Kann es denn nicht zufällig passieren, dass sich der Förderbeginn nach Eintragung wieder auf den ursprünglichen Wert zurückstellt und er dann wieder ordentlich läuft :whistling: ?


    Wer erzählt Dir den so was? Seit wann wird bei Euro2/3 Kateinbau der Förderbeginn verändert.? In welcher AB soll das stehen und wie soll der Prüfer das kontrollieren ???

    Selbst mit dem Euro3 Kat von OM wird der Bus anschließend trotzdem wegen dem zgG über 2500kg wie Euro 2 versteuert.

    Was willst du eigentlich mit der ganzen Aktion erreichen?

    MfG der Kay

  • Bulli500:

    Da hast du wohl recht am Ende muss ich jemanden finden, der das abnimmt.
    Da ich in meinem bisherigen Leben beim TÜV nur wegen der HU war, wollte ich erstmal Meinungen/Erfahrungen hören, ich denke es kann hilfreich sein dort möglichst gut vorbereitet zu erscheinen.

    amicar:

    Ich weiß gerade nicht wo, habe es aber hier im Forum schon gelesen, eventuell habe ich das zusätzlich noch vom t3 1.6td im Kopf, das war ja ein ähnlicher Motor und Kat....

    Das mit der “Kontrolle“ durch den Prüfer habe ich mir eben auch gedacht. Um sicher zu gehen, dass ich in meiner Überlegung nichts übersehen habe, dachte ich, ich frage mal in die Runde. Wenn da gar nichts am FB verstellt werden muss soll's mir auch recht sein.

    Wozu das ganze? Die Steuer für Euro 2/3 ist halt doch deutlich günstiger als für Euro 1 und momentan ist mein Kat ja defekt, also der beste Zeitpunkt was zu verändern.

    Einmal editiert, zuletzt von Nils2101 (20. Februar 2018 um 10:36)

  • ... und warum kaufst Du dann nicht den angebotenen Euro 2 Kat ?

    Das ganze ist nur sinnvoll wenn die ABE Nummer lesbar ist und Du diese vorher gegoogelt hast ob für Dein Fahrzeug passend..

    Wenn Du einen T4 ohne Kiemen hast muß der gebrauchte Kat auch von so einem FZ sein. Kat vor und nach GP haben andere ABE NR.

    MfG der Kay

  • Ich hätte einen gebrauchten Kat mit Euro 3 in Aussicht, der in einem 95er ABL mit 83000km verbaut ist (der arme Bus ist wirklich rostfrei und wird verschrottet )

    ... und warum kaufst Du dann nicht den angebotenen Euro 2 Kat ?

    Das ganze ist nur sinnvoll wenn die ABE Nummer lesbar ist und Du diese vorher gegoogelt hast ob für Dein Fahrzeug passend..

    Wenn Du einen T4 ohne Kiemen hast muß der gebrauchte Kat auch von so einem FZ sein. Kat vor und nach GP haben andere ABE NR.

    MfG der Kay

    Ich habe bei meinem ABL ein ähnliches Problem und auch einen Kat liegen den ich einbauen werde.
    Für den Umbau sind die Originaldokumente des Kats erforderlich. Zumindest hat mein Prüfer mir das gesagt. Aus den Dokumenten wird dann das alte Fahrzeug ausgetragen und das neue Eingetragen.
    Ich hoffe ich komme die nächsten Wochen endlich mal dazu, dann kann ich davon berichten.

    Wenn du schon einen MV hast, warum lässt du den dann nicht als WoMo zu? Damit würdest du dir den Ärger mit dem Kat ersparen.

    - 97er ACV Multivan

    - 95er ABL Multivan
    - 01er ACV Trapo LR, Reimo Camperumbau mit Hochdach

  • ... totaler Quatsch was Dein Prüfer sagt.

    Auf dem Kat steht eine ABE Nummer. Die kann der Prüfer in seinem online Katalog suche und hat alles vor sich liegen was er braucht.

    Such Dir einfach einen anderen Prüfer.

    MfG der Kay

  • Warum sollte ich mir einen anderen Prüfer suchen? Wir haben uns bisher sehr gut verstanden.
    Und ob das nun so oder so realisiert wird ist mir ziemlich egal. Hauptsache ich habe nachher weniger Steuern zu zahlen ;)
    Vielleicht waren ihm die Papiere nur wichtig als ich gefragt habe, weil wir den Kat ja nicht auf dem Tisch hatten.

    Viel interessanter ist meine Frage von oben an den Themenstarter ;)

    - 97er ACV Multivan

    - 95er ABL Multivan
    - 01er ACV Trapo LR, Reimo Camperumbau mit Hochdach

  • Die 94/12 EG I-III hat für PKW keine Abgas-Schlüssel-Nr. zugeteilt bekommen. Die 94/12 I-III sind vom Gesetzgeber außer Acht gelassen worden, weil sie exakt die gleichen Werte haben darf, wie die 93/59 EWG I-III. Mit der 94/12 EG I-III hätte man maximal die rote Plakette kriegen können und Euro 1 Steuer.
    vergiss das ganze bevor du geld zum fenster rauswirfst.....

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
    :thumbup: Hola, Si quieres ser bien servido, sírvete a ti mismo


    ..Unus pro omnibus, omnes pro uno 8o En la duda, ten la lengua muda

  • Es wird wohl darauf hinaus laufen, dass ich den Kat kaufe. Da der allerdings nicht bei mir in der Nachbarschaft liegt ist das ganze ein bisschen kompliziert und ich muss andere Leute mit dem Kauf beauftragen, auch ein Grund hier im Thread dem ganzen nochmal auf den Grund zu gehen.

    Warum ich den MV nicht zum Wohnobil mache statt dem Kat? Zum Wohnmobil umbauen/umschreiben ist geplant, aber nach meinem Kenntnisstand macht das den Kat nicht obsolet, zumal ich wie gesagt sowieso einen neuen/gebrauchten Kat benötige, da meiner defekt ist.

    Ich war in der Annahme, dass ich folgendes bezahle (sofern keine einfache Umschlüsselung auf Euro 2 vorgenommen werden kann)
    PKW Euro 1: 571€
    PKW Euro 2: 345€
    PKW Euro 3: 332€ (wobei die Besteuerung dann wohl trotz Euro 3 Kat nach Euro 2 stattfindet laut amicar, das war mir zuvor nicht klar)

    Demnach fällt die 3. PKW-Option weg, wobei Euro2 oder Euro 3 den Kohl jetzt auch nicht fett macht...

    Womo S1 : 450€ (ich nehme an, da würde ich eingruppiert werden dank Euro 1)
    Womo S2/S3: 270€ (ich nehme an, da lande ich wenn ich einen Aufrüstkat eingebaut habe)

    Durch Euro2/3 würde ich also jeweils grob 200€ sparen egal ob PKW oder Wohnmobil, oder liege ich da falsch? @Pernod98:
    Daher dachte ich der Aufwand sollte sich lohnen, der Plan ist ja dass ich den Bus nicht mehr so schnell hergebe.
    Die Zulassung als Wohnmobil lohnt sich vor allem wegen des geringeren Versicherungsbetrags (und weil mein Bus effektiv sowieso als Wohnmobil genutzt werden wird).

  • Hmm...
    Da kannst du recht haben, ich war irgendwie immer der Meinung, dass Womo S2 der PKW Euro 1 entspricht. Kann aber auch sein, dass ich das durcheinander bringe.

    - 97er ACV Multivan

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    - 01er ACV Trapo LR, Reimo Camperumbau mit Hochdach

  • Das hört sich traumhaft an amicar:, aber ich befürchte das ist überholt.

    Da ich auch folgendes im Forum gefunden habe

    T4 Unterhalt

    kam mir dann die Idee mal beim ADAC zu schauen... da steht:

    "...
    Schritt 3:

    Über die Schadstoffklassen ergeben sich die Steuersätze. Sie betragen je angefangene 200 kg Gesamtgewicht für Wohnmobile, die

    a) mindestens der Schadstoffklasse S 4 entsprechen, von dem Gesamtgewicht bis zu 2.000 kg 16 Euro, über 2.000 kg 10 Euro

    b) der Schadstoffklasse S 3 oder S 2 entsprechen, von dem Gesamtgewicht bis zu 2.000 kg 24 Euro, über 2.000 kg 10 Euro

    c) die Voraussetzungen nach Buchstabe a oder b nicht erfüllen, von dem Gesamtgewicht bis zu 2.000 kg 40 Euro, über 2.000 kg bis zu 5.000 kg 10 EURO, über 5.000 kg bis zu 12.000 kg 15 EURO und über 12.000 kg 25 Euro. (Dies gilt seit 1. Januar 2010 auch für die Schadstoffklasse S 1).

    Schritt 4:

    So wird gerechnet:

    Beispiel: Wohnmobil mit 2700 kg zul. Gesamtgewicht, soweit a) oder b) nicht zutrifft:

    Es zählt zunächst (und immer) der „Sockelbetrag“ für bis 2000 kg zul. GG.: Je „angefangene“ 200 kg zu 40 Euro ergeben bei 2000 kg 400 Euro. Bleiben 700 kg bis zum Gesamtgewicht unseres Beispiels-Fahrzeugs: 4x „angefangene“ 200 kg zu 10 Euro ergeben 40 Euro.

    Somit wären hier pro Jahr 440 Euro fällig."

    ADAC


    Damit hat man wohl bis 2010 mit S1=Euro1 als Wohnmobil das gleiche wie S2/3/.... bezahlt, das wird dann auch das sein, an was du, @Pernod: dich erinnert hast.