Standlicht als Tagfahrlicht?

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  • schanggi: In Schweden herrscht im Allgemeinen Lichtpflicht, und dort wird das normale TFL nur geduldet, ansonsten ist die komplette Beleuchtung einzuschalten, und die Fahrzeuge dort, schalten schon beim Motor starten automatisch das Abblendlicht ein.

    Wusste ich nicht, danke. Wie genau das bei uns ist weiss ich nicht. TFL wird auf jeden Fall akzeptiert. Volvos sind bei uns auch so geschaltet, die kannst du gar nicht ohne Abblendlicht fahren. Wenigstens bis vor wenigen Jahren war das so.

    Bremsen heisst Energie in Wärme umwandeln und damit den Klimawandel zu unterstützen. :opa:

  • Natürlich kann ein Standlicht kein Tagfahrlicht ersetzen.

    Beim Tagfahrlicht wird bewusst auf eine gewisse Blendwirkung gesetzt, übrigens auch ein Grund, weshalb das Tagfahrlicht dann abgeschaltet zu sein hat, wenn das Fahrlicht eingeschaltet sein muß.
    Tagfahrlicht blendet im Dunkeln einfach ganz furchtbar.

    Diese Blendwirkung können nicht mal Scheinwerfer für Abblendlicht erreichen, weshalb das "gesehen werden" mit Tagfahrleuchten nochmals deutlich besser ist als mit eingeschaltetem Abblendlicht.
    Die Leute, die auch tagsüber mit Abblendlicht fahren, haben vermutlich nichts besseres, nämlich Tagfahrleuchten.

    Standlicht als Tagfahrlicht ist also dem Grunde nach großer Käse und allenfalls eine Spielerei damit man sich mal wieder ein wenig von der Masse abhebt.
    Das ist jedenfalls der Grund, weshalb ich diese oben schon genannten Halogen-Leuchtmittel seit einiger Zeit in den Hauptscheinwerfern "teste". ;)

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (12. März 2018 um 19:26)

  • axelb: Bei keinen meiner Fahrzeuge mit TFL ist dieses abgeschaltet worden, bei einschalten des Abblendlichts. Lediglich bei meinem ehemaligen Skoda Octavia RS von 2009 wurde es lediglich nur leicht gedimmt beim einschalten des normalen Lichts. Beim Skoda danach blieb es genau so mit an, wie ohne Licht, und beim jetzigen Ford ist das ebenso.

    Oder meinst du die nachgerüsteten TFL :nixpeil:

  • Anscheinend gibt es bei Euch in Deutschland keine genaue Vorschrift, wie und mit was zusammen das TFL brennen darf.
    Bei uns ist es klar definiert beim nachrüsten darf nur vorne das TFL brennen, sobald ein anderes Licht dazu kommt, Standlicht, Abblendlicht oder Nebelscheinwerfer darf das TFL nicht brennen.
    Ich habe meinen T4 in die Schweiz importiert vor 1 1/2 Jahren. Das war damals die Vorschrift des Kantonalen Strassenverkehrsamtes. Ich habe mich daran gehalten. :rolleyes:

    Ist auch verständlich, das TFL blendet ja, gewollt, ist ja auch ein TagFahrLicht.

    Bremsen heisst Energie in Wärme umwandeln und damit den Klimawandel zu unterstützen. :opa:

    2 Mal editiert, zuletzt von schanggi (12. März 2018 um 21:47)

  • Ich hab früher Mal (an einem anderen Auto) die Nebelscheinwerfer als TFL benutzt, musste dafür aber bei der Flugleitung ein Knöllchen bezahlen.

    Mit dem richtigen Modul kein Thema! Nikutronics verkauft das... >>KALICKER<<

    Habe ich verbaut - funszt super! :thumbup:

    Der TÜV wollte einmal meckern... als klar wurde, dass nur 60% der NSW genutzt werden fanden sie es :thumbup:

    Gruß
    Micha

    PS: Allerdings habe ich es wesentlich günstiger aus der Bucht.

    Es ist besser, unvollkommen anzupacken, als perfekt zu zögern. (Thomas A. Edison)

  • Vielen Dank für die konstruktiven Beiträge. Vielleicht ist das mit den 10 W Halogenbirnchen die einfachste Lösung. Reichen 10 W denn, eigentlich hatte ich an ca. 21 W gedacht. Braucht LED unbedingt eine Kühlung? Ich dachte, die LEDs werden nicht warm. Wegen dem gewünschen Blendeffekt mache ich mir keine Gedanken, solange das TFL nicht allgemein vorgeschrieben ist, finde ich es auf jeden Fall besser überhaupt ein helles Not-TFL zu haben als gar keins bzw. immer das grosse Licht einschalten zu müssen. Vor dem TÜV Termin muss man es halt zurückbauen.
    Gruß FRITZ

    Einmal editiert, zuletzt von FritzS (12. März 2018 um 22:49)

  • Anscheinend gibt es bei Euch in Deutschland keine genaue Vorschrift, wie und mit was zusammen das TFL brennen darf.

    Aber natürlich gibt es diese ^^ und wurden ja hier zwischendurch auch schon erwähnt.

    Reines TFL schaltet bei Standlicht und Fahrbeleuchtung ab, die Neueren dimmen ab und eine weitere Variante, wie bei meinem Tiguan, die Nebler sind gedimmt als TFL im Einsatz (ab Werk so verbaut)
    Das mit den umgerüsteten Standlichtern (stärkere Lampe) würde ich lassen.
    Zum Einen darf mit Standlicht nicht gefahren werden und als Solsches liegt aber die Bauartgenemigung vor, egel was für eine Birne drin ist.
    Zum Anderen ist die Betriebserlaubnis hinüber, da ja für die Leuchten immer auch das Leuchtmittel vorgeschrieben ist.

    Ich habe mir ganz einfach an Stelle der Nebler einen TFL Satz eingebaut... mit E-Zeichen versteht sich ;)

  • @-Ralf: lies dir doch bitte noch einmal Beitrag 10 und folgende durch...

    ...auf welcher Gesetzesgrundlage?
    Ich wurde wegen fahren mit Standlicht am Tage rausgewunken und mir wurde
    erklärt, dass dies nicht erlaubt sei.


    edit: An meinem Bus habe ich "amerikanische" Blinker (mit E-Zeichen), also das Standlicht mit extra 5W Leuchtmittel in den Blinkern als Begrenzungsleuchten.
    Als Begrenzungsleuchten könnte man doch auf jeden Fall auch am Tage damit fahren?

    Einmal editiert, zuletzt von -Ralf (13. März 2018 um 10:02) aus folgendem Grund: Ergänzung

  • ...auf welcher Gesetzesgrundlage?

    Auf gar keiner - durchlesen kannst du das einfach so - ohne richterlichen Beschluß.

    Und wenn du das durchgelesen hast dann hast du auch das Schreiben des Gerichtes und den Verweis auf die Gesetze gefunden ...

    ;)

    Gruß, Jörg

  • hemisoft:


    ....Und wenn du das durchgelesen hast dann hast du auch das Schreiben des Gerichtes und den Verweis auf die Gesetze gefunden ...

    ;)

    ... ja und da steht immer noch das Selbe: Nach * "17 Abs. 2 Satz 1 StVZO darf mit Begrenzungsleuchten (Standlicht)
    allein nicht gefahren werden. "


    Die Aussage.. "Diese Vorschrift bezieht sich auf * 17 Abs. 1 Satz 1 StVO " ist die Meinung DIESES Gerichts, der kein Anderes folgen muß, auch wenn es logisch erscheint.

    Was sind wir nun gebessert, außer das ich mit meinen Begrenzungsleuchten... auch nicht fahren dürfte ?(


    .

    Einmal editiert, zuletzt von -Ralf (13. März 2018 um 14:41)

  • Nee, du verrenst dich da gerade. Das Amtsgericht ist der Aussage des Bundesverkehrsministerium gefolgt, die kannst du da auch nachlesen.

    Was sind wir nun gebessert, außer das ich mit meinen Begrenzungsleuchten... auch nicht fahren dürfte ?(


    Hättest du wohl doch, du hast dein Recht nur nicht durchgesetzt. ;)

  • Nee, du verrenst dich da gerade. Das Amtsgericht ist der Aussage des Bundesverkehrsministerium gefolgt, ....

    Das BVM hat aber keine Rechtskraft
    und wie gesagt muß das nächste Gericht dem nicht folgen.... nach meiner Meinung ;)
    (Ich hatte übrigens damals nichts zahlen müssen)

  • Wenn alle unsinnigen Gesetze bei den Erlassern schmerzen würden, müssten wir die Schreie hören können, wenn wir uns einer Regierungshauptstadt nähern.

    Anscheinend sind die Vorschriften für TFL doch mehr oder weniger überall gleich.

    Zusammengefasst:
    Das volle TFL darf mit keinem anderen Licht zusammen leuchten, wenn man es nachrüstet. ( Original Ausrüstung und gedimmtes TFL, ausgenommen )
    Standlicht ist als TFL nicht zulässig.
    TFL ist nur zulässig solange keine andere Vorschrift eine andere Beleuchtung verlangt. ( Regen, Nacht, Nebel, Tunel usw.)

    sollte Mann sich merken können ^^


  • Zusammengefasst:
    Das volle TFL darf mit keinem anderen Licht zusammen leuchten, wenn man es nachrüstet. ( Original Ausrüstung und gedimmtes TFL, ausgenommen )
    Standlicht ist als TFL nicht zulässig.
    TFL ist nur zulässig solange keine andere Vorschrift eine andere Beleuchtung verlangt. ( Regen, Nacht, Nebel, Tunel usw.)
    sollte Mann sich merken können ^^

    Vielleicht noch ein Zusatz:
    "Den ganzen TFL-K*** kann man sich sparen, wenn man einfach in den Ländern wo es vorgeschrieben ist mit Abblendlicht fährt" :aetsch:

    In meinem Haushalt gibt es außer dem T4 nur Oldtimer

    :aetsch:

  • Moin,

    muss auch noch meinen Senf dazu geben. Als ich neulich bei der HU war, hatten wir es vom TFL. Klare Regelung: TFL darf nur alleine leuchten. Fertig. Beim einschalten ab Standlicht, muss das TFL ausgehen.

    Am Lichtschalter des T4 gibt es doch ein TFL-Anschluss. Mein erster T4, ein 97er hatte diesen Anschluss ab Werk. Mein jetztiger T4, 2002er, hat TFL schon immer. Ausgeliefert nach Schweden. Sind aber seperat in den Stoßfänger eingefügt worden. Verkabelung kommt aus dem Kabelbaum der vorderen Scheinwerfer.
    Elegant sieht das nicht aus. Wird demnächst umgebaut.

    Gruß