Standlicht als Tagfahrlicht?

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  • Ich lese immer öfter, daß am T4 ein Tagfahrlicht nachgerüstet werden soll. Das ist ja mit Verkabelung, evtl. Relais etc. doch ein ziemlicher Aufwand. Könnte man nicht einfach das Standlicht mit einer leuchtstarken LED Birne zum TFL aufrüsten? Ich weiss, daß das wahrscheinlich illegal ist, aber wieviele von uns fahren mit nicht legalem 100 W Fernlicht o.ä. rum. Wozu braucht man das Funzel-Standlicht überhaupt, zum Abstellen beim nächtlichen Parken ist das sowieso zu schwach.
    Gruß FRITZ

  • Also ich habe Angel Eyes verbaut mit Standlicht ringen. Das ist auch kein TFL aber wozu braucht man das überhaupt? Entweder mache ich Licht an oder eben nicht. Manchmal mach ich auch einfach nur Standlicht an.
    Hab aber auch schon oft nachgerüstete TFL gesehen.

  • Der Aufwand für Tagfahrlicht hält sich in Grenzen. Ich habe solche gewählt, die dort eingebaut werden, wo sich normalerweise die Nebellampen befinden. eBay für ca. 60 Euro wenn ich mich richtig erinnere. Sind Ĺed und werden einmal an die Zündung angeschlossen und an das Standlicht. Wenn ich also die Zündung einschalte kommt das TFL, sobald ich das Licht einschalte, schaltet das TFL aus. In der Schweiz ist das so zulässig, dass dabei das Hecklicht nicht brennen muss, ich glaube auch in Deutschland nicht.


    In der Schweiz musst du mit Abblendlicht oder TFL fahren, standlicht ist nicht zulässig!

  • PeZe: Das war ja auch mein Grundgedanke, das TFL zur Schonung der teuren H4 Birnen zu installieren. Je heller desto kürzer die Lebensdauer.
    schanggi: Ich hab früher Mal (an einem anderen Auto) die Nebelscheinwerfer als TFL benutzt, musste dafür aber bei der Flugleitung ein Knöllchen bezahlen. Das TFL ist doch bei vielen modernen Autos im Hauptscheinwerfer verbaut, das würde doch gar nicht auffallen, wenn man das Standlicht aufrüstet.
    Hab aber noch nicht nach passenden LED Leuchtmitteln gekuckt.
    Gruß Fritz

  • Ich fahre immer mit Abblendlicht, Berufskrankheit :D also im Straßenverkehr, Offroad halt mal auch ohne. Aber zu 99% ist der erste Griff nach dem Starten des Motors zum Lichtschalter :whistling:

    Greetz Florian
    Mein Fuhrpark:
    22er Ford Kuga ST-Line X AWD TDCI
    97er ACV Carthago Malibu 32.2

    PS geben an, wie schnell man in die Mauer einschlägt, Drehmoment wie tief!!!!!
    Mein Bus: Mein Carthago 32.2 oder das Häuschen im Grünen

    Einmal editiert, zuletzt von Fubar (12. März 2018 um 01:17)

  • Hi, mal mein nächtlicher Blödsinn dazu:

    Für ne Led auf TFL Niveau brauchst du in der Einbausituation des Standlichts richtig Power, also ne hoch bestromte LED die einiges an Kühlung braucht. Oder du hast wie in der Lösung obendrüber eine gewisse Fläche, da entfällt diese Notwendigkeit. Sieht auch schick aus. Ich will die Idee jetzt gar nicht madig reden, denn mir schwirrt die seit ner Weile selbst im Kopf rum und in meinen Augen sah die optimale, aber aufwendige Lösung so aus:
    gut gekühltes LED System mit zwei Emittern, einmal auf normalem Standlicht-Niveau mit warm- bis neutralweißer LED um beim Halogenbetrieb farblich nicht aufzufallen und zusätzlich einem kaltweißen Chip mit richtig Dampf -> Tagfahrlichtbetrieb mit LED-typischer Wirkung.

    Gehe ich aber mal die Argumentation dazu durch, also die teuren Lampen zu schonen... Die vermutlich hellsten Lampen richtung Nightbreaker Laser gibt es im Doppelpack für 12Euro mit Versand und halten zwei Jahre mit Glück, mit Pech ein Jahr. Den Zeitaufwand für mein Optimalmodell würde ein paar mehr Stunden in Anspruch nehmen als ich mir jetzt selbst einkalkulieren würde (wie immer) und da war mir der Nutzen zu gering.

    Ich hau noch ne Alternative hinterher. Beim Bixenon von Audi gab es die Lösung mit Tagfahrlichtreflektor daneben, in dem eine 25 Watt Birne saß. (Daher die oben genannte Größenordnung, da kommt auch mit der LED Hitze zusammen und leider ist der Platz der Standlichtbirne nicht optimal im Reflektor). VW setzte dagegen auf die Fernlichtbirne, die mit ca 8 Volt betrieben wird. Also mit ca einem Drittel der Normalleistung und das passt am helllichten Tage ganz gut. Ich würde den Fernlichtfaden mit nem Stepdown auf reduzierter Spannung nutzen, denn in der Regel verschleißt bei unseren H4 Lampen zu 99% der Abblendlichtfaden. Beim Fernlicht selbst wird dann einfach der Regler umgangen und alles funktioniert wie vorher. Gesehen wirst du damit auf jeden Fall, aber der coole "LED-Effekt" fehlt natürlich. Müsste dafür ohne Gefummel am Scheinwerfer mit Plugandplaylösungen unten am Sicherungskasten machbar sein. Vielleicht probier ich das selbst nochmal so.

    vg Steffen

  • Wozu braucht man das Funzel-Standlicht überhaupt, zum Abstellen beim nächtlichen Parken ist das sowieso zu schwach.


    Das zusätzliche Leuchtmittel soll dann, wenn ein Fahrlicht ausgefallen ist, dem entgegen kommenden Verkehr sognalisieren, dass es sich um ein zweispuriges Fahrzeug handelt.
    Wäre nicht das erste mal, dass der entgegenkommende Scheinwerfer sich "plötzlich" vom Moped in ein Auto verwandelt.


    In Deutschland auch nicht-warum heißt es wohl "Standlicht" :D

    In Deutschland ist es sehr wohl zulässig tagsüber mit Standlicht zu fahren.
    Dann wenn keine Beleuchtungspflicht, beispielsweise aufgrund Dunkelheit oder widriger Witterung, herrscht, darf mit Standlicht gefahren werden.
    Den Irrglaube, dass das verboten sei, hält sich tapfer seit über 40 Jahren, ist aber falsch.
    Lediglich dann, wenn die Fahrbeleuchtung aus irgendwelchen Gründen eingeschaltet werden muß, darf mit Standlicht alleine nicht gefahren werden.

    Es gibt übrigens ganz tolle 10W Halogen-Leuchtmittel, die wunderbar in die Standlichtsockel passen und (im Gegensatz zu LEDs) nicht sonderlich auffallen. ;)

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • In Deutschland ist es sehr wohl zulässig tagsüber mit Standlicht zu fahren.
    Dann wenn keine Beleuchtungspflicht, beispielsweise aufgrund Dunkelheit oder widriger Witterung, herrscht, darf mit Standlicht gefahren werden.
    Den Irrglaube, dass das verboten sei, hält sich tapfer seit über 40 Jahren, ist aber falsch.
    Lediglich dann, wenn die Fahrbeleuchtung aus irgendwelchen Gründen eingeschaltet werden muß, darf mit Standlicht alleine nicht gefahren werden.

    Es gibt übrigens ganz tolle 10W Halogen-Leuchtmittel, die wunderbar in die Standlichtsockel passen und (im Gegensatz zu LEDs) nicht sonderlich auffallen. ;)

    Das kann ich bestätigen (alle Aussagen in diesem Zitat!).

    Gruß, Jörg

  • Ich kann dem nicht zustimmen, denn der §17(2) StVO sagt:
    "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden [...]".

    Was aber der eigentliche Grund für echtes TFL ist, ist das Abstrahlverhalten. Im Gegensatz zum normalen Abblendlicht strahlen die TFL eher nach oben ab, so dass eine Erkennung auch auf große Distanz gewährleistet ist. (Kann man ganz gut im TFL-Flyer von Hella sehen, s. Seite 21)
    Das schaffen weder umfunktionierte Nebelscheinwerfer noch irgendwelche Zusatzleuchtmittel im Hauptscheinwerfer.

    ...und als Familenkutsche einen 99er MV2 ACV mit über 420.000 km. Ebenfalls treu und zuverlässig :)

  • Ich kann dem nicht zustimmen, denn der §17(2) StVO sagt:
    "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden [...]".

    Das war lange Jahre Stand der Kenntniss ... (bis vor vier/fünf Jahren auch Meiner!)

    Inzwischen haben aber mehrfach Gerichte und Fachpublikationen darauf hingewiesen dass dieser Satz nur gilt in Zeiten Situationen in denen (Abblend-)Lichtpflicht besteht. (Also bei Dunkelheit, Dämmerung, Nebel, schlechter Sicht, Regen, usw ...)
    Sofern die Situation es nicht erfordert das (Abblend-)Licht einzuschalten ist das Fahren mit Standlicht durchaus zulässig.

    Eine Quelle habe ich dazu leider nicht - vielleicht hat da sonst jemand eine Idee wo man das zuverlässig nachlesen kann.

    Gruß, Jörg

  • Ich kann dem nicht zustimmen, denn der §17(2) StVO sagt:
    "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden [...]".

    Wie Axel schon schrieb, das ist Unfug! Mein guter Freund Dirk wurde vor einigen Jahren mal angehalten und sollte genau für diesen Tatbestand Strafe zahlen. Da er, ganz ähnlich übrigens wie Axel :D , sich recht gut mit Recht und Unrecht auskennt und halt auch gerne sein Recht bekommen möchte, hat er dagegen geklagt und somit deutliche Klarheit geschaffen.

    Hier lässt sich das nachlesen: Klick mich

  • Die Lesart, dass sich der Absatz 2 direkt auf den Absatz 1 beziehen soll, war mir nicht bekannt. Danke für die Aufklärung. :thumbup:

    ...und als Familenkutsche einen 99er MV2 ACV mit über 420.000 km. Ebenfalls treu und zuverlässig :)

  • Die Lesart, dass sich der Absatz 2 direkt auf den Absatz 1 beziehen soll, war mir nicht bekannt. Danke für die Aufklärung. :thumbup:

    Ich glaube das ist auch erst durch die gerichtliche Entscheidung so festgelegt oder zumindest klargestellt worden - nicht von ungefähr kam ja die jahrelange Unsicherheit.

    Gruß, Jörg


  • In Deutschland ist es sehr wohl zulässig tagsüber mit Standlicht zu fahren.
    Dann wenn keine Beleuchtungspflicht, beispielsweise aufgrund Dunkelheit oder widriger Witterung, herrscht, darf mit Standlicht gefahren werden.

    Ich hatte mich auf die in Frankreich übliche Praxis bezogen, bei Dämmerung oder nachts in der Stadt (wenn man aufgrund der Strassenbeleuchtung keine Scheinwerfer braucht) mit Standlicht zu fahren. Das wird übrigens hier im Grenzgebiet auch in D toleriert ;)
    Am hellichten Tag im Auto mit Licht zu fahren halte ich für Schwachsinn, das sollte Motorrädern vorbehalten sein, um ihr "Sichtbarkeitsdefizit" auszugleichen...

    In meinem Haushalt gibt es außer dem T4 nur Oldtimer

    :aetsch:

  • Um darauf zurück zu kommen. TFL wurde in der Schweiz und in Schweden eingeführt um Sichtbarkeit der Fahrzeuge zu erhöhen.
    Ob es was nützt, darüber kann man streiten. Ich habe es eingebaut, weil es meiner Faulheit entgegenkommt. Ich muss nicht mehr daran denken, tagsüber Licht zu machen.
    Sicher haben wir in der Schweiz kaum Verkehrstote zu beklagen, das hat sicher auch andere Gründe. Der lachende 3. Im Bunde ist die Mineralölindustrie, die 100Watt bei eingeschaltetem Licht (Abblendlicht) muss man herstellen. Dies mal die 2 Mio. Fahrzeuge, die tagsüber in der Schweiz unterwegs (geschätzter Durchschnitt) sind, das läppert sich zusammen, auch TFL braucht zusätzlich Strohm.

    Früher haben Fussgänger auf die Strasse geschaut vor dem Überqueren, heute schauen sie auf ihr Händy.
    Ich habe noch 60 jährige gesehen, die mit dem Stock unter dem Arm, über die Strasse gerannt sind, das waren noch Zeiten....

    Bremsen heisst Energie in Wärme umwandeln und damit den Klimawandel zu unterstützen. :opa:

    2 Mal editiert, zuletzt von schanggi (13. März 2018 um 00:55)

  • Frank1604: Danke für den Link, man lernt immer wieder dazu :thumbup:

    schanggi: In Schweden herrscht im Allgemeinen Lichtpflicht, und dort wird das normale TFL nur geduldet, ansonsten ist die komplette Beleuchtung einzuschalten, und die Fahrzeuge dort, schalten schon beim Motor starten automatisch das Abblendlicht ein.