Multivan ohne 3. Bremsleuchte - TÜV / ABE

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  • Hallo Busfreunde,

    mein Mutlivan (BJ 2003) hat keine dritte Bremsleuchte mehr. Die hat der Vorbesitzer beim Einbau einer neuen Heckscheibe entfernt (warum auch immer).

    Beim letzten TÜV vor knapp zwei Jahren hat dies den Prüfer offenbar nicht interessiert, zumindest wurde es nicht erwähnt oder bemängelt.

    Nun steht wieder TÜV an, und ein Bekannter, der etwas mehr Ahnung von TÜV und ABE hat, machte mir etwas "Angst", dass dies nicht sein dürfte.

    Daher nun die Frage in die Runde:

    Ist das Fehlen originalen 3. Bremsleuchte ein Problem beim anstehenden TÜV? Ist gar die ABE schon erloschen?

    Besten Dank im Voraus...

  • Ist das Fehlen originalen 3. Bremsleuchte ein Problem beim anstehenden TÜV? Ist gar die ABE schon erloschen?


    Also ich bin kein Experte, denke aber dass das fehlen keine Auswirkung hat. Obwohl ab einem gewissen Zulassungsdatum war die Leuchte bei allen

    Fahrzeugen ja vorgeschreiben... ?( Vielleicht meldet sich noch jemand der es genau weiß...


    Grüße Silvio

    Einmal editiert, zuletzt von Silvio (19. März 2018 um 11:40)

  • Wie schauts denn mit "verblechten" Transportern aus?
    Ich meine die, die keine Heckscheibe, sondern ein Blech hinten haben...
    Haben die denn eine 3. Bremsleuchte?
    Wüsste ich nämlich nicht...
    Somit denke ich nicht das die 3. "Pflicht" ist...

    Burnout iss was für Anfänger... ich hab bereits "F_u_c_k Off"!!! 8|

    Einmal editiert, zuletzt von T4_TimTom (19. März 2018 um 12:10)

  • Besten Dank an euch schon mal.

    Die oben von Bulinator erwähnte Norm habe ich mir angeschaut, und dort steht nur etwas von zwei Leuchten. Das klingt gut.

    Ich habe eben nur Bedenken gehabt, weil der Bus eben Original mit drei Leuchten in 2003 ausgeliefert wurde.

    Aber ist ja nach eurer Einschätzung nicht so dramatisch.

    Mal sehen...

  • Wie schauts denn mit "verblechten" Transportern aus?
    Ich meine die, die keine Heckscheibe, sondern ein Blech hinten haben...
    Haben die denn eine 3. Bremsleuchte?
    Wüsste ich nämlich nicht...
    Somit denke ich nicht das die 3. "Pflicht" ist...

    ... die hatten teilweise eine zusätzliche oben auf dem Dach


    .

  • Ich frage mich dann nur noch, warum es dann (meines Wissens nach) "verboten" ist, über die dritte Bremsleuchte eine Töning zu folieren. Wenn die dritte Bremsleuchte nur ein nettes Gimmick ist, sollte ja auch eine Folierung darüber nicht schaden.

    Oder erliege ich einem Denkfehler?

  • Mein Scheibentöner hatte die auch ausgeschnitten - mit dem Hinweis das er die nicht "abtönen" darf wegen der Leuchtkraft oder so...
    Also wenn eine drin ist, dann muss die so wie sie dafür konstruiert und zugelassen wurde funktionieren... denke ich.

    Burnout iss was für Anfänger... ich hab bereits "F_u_c_k Off"!!! 8|

  • Mhh. Meines Wissens ist die dritte Bremsleuchte ab 01.01.1998 bei Neufahrzeugen, die in der EU zugelassen worden sind, Pflicht !!

  • Mhh. Meines Wissens ist die dritte Bremsleuchte ab 01.01.1998 bei Neufahrzeugen, die in der EU zugelassen worden sind, Pflicht !!

    Das ist sehr gut möglich. Aber das wäre aber dann erstmal eine Pflicht für die Hersteller.

    Eine andere Frage ist meines Erachtens jedoch, ob die dritte Bremsleuchte auch notwendig ist, damit das Auto vom TÜV durchgewunken wird. Der Tüv nimmt ja eine Überprüfung des Fahrzeugs auf Vorschriftsmäßigkeit gemäß StVZO vor. Und ich konnte in der StVZO bisher noch nichts hinsichtlicheiner dritten Bremsleuchte finden. Dort wird immer nur von zweien gesprochen.

    Ich könnte natürlich einfach den Prüfer fragen lassen. Aber man will ja keine schlafenden Hunde wecken :D

  • Die dritte, höhergesetzte Bremsleuchte (oder alternativ ein kompletter Satz (also 2) zusätzliche Bremsleuchten) sind seit dem 1.1.1998 bei allen neu zugelassenen PKWs zur Pflicht geworden.
    LKWs und Wohnmobile sind von der Vorschrift nicht betroffen.

    Fundstelle: 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48 und 43.AusnahmeVO StVZO

    Die dritte Bremsleuchte muß hinten mittig und höher als die anderen serienmäßigen Bremsleuchten angeordnet sein.
    Falls die mittige Montage aus technischen Gründen (Hecktüren etc.) nicht möglich ist, darf die Leuchte um maximal 150mm (Leuchtenmitte) seitlich versetzt sein.

    Die dritte Bremsleuchte darf übrigens sein dem 18. März 1993 montiert sein, sofern nicht ein zusätzliches Bremsleuchtenpaar montiert ist.
    2 zusätzliche Bremsleuchten zusammen mit einer dritten Leuchte ist also nicht zulässig (also: ent oder weder), sagt die schon erwähnte 43.AusnahmeVO.

    Der TÜVer kann (und wird) also einen Mangel notieren, sofern ihm das Fehlen der dritten Bremsleuchte an einem Multivan (der ja in der Regel als PKW zugelassen ist) auffällt.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    2 Mal editiert, zuletzt von axelb (19. März 2018 um 20:26)

  • Natürlich nur für alle ab dem 1.1.98 neu zugelassenen Fahrzeuge.
    Eine Pflicht zur Nachrüstung besteht nicht.

    Habs oben mal ergänzt ... Danke :thumbup:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)