Dienstwagen - lohnt sich oder nicht?

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • Hallo zusammen,

    wenn auch kein T4-spezifisches Thema, möchte ich aufgrund akuter Verwirrung meinerseits mal die Frage in den Raum stellen, wie sich ein Dienstwagen auf ein Netto-Gehalt auswirken würde.
    Der AG bietet ein Jahresbrutto von 55k€ ohne Dienstwagen oder 50k€ mit Dienstwagen. Für den Dienstwagen nehmen wir einen Listenpreis von 40k€ an, bei einer einfachen Entfernung Wohnung - Arbeitsort von 9km.

    Ohne Dienstwagen hätte man laut stinknormalem Brutto-Netto-Rechner 2.720€ netto/mtl., mit Dienstwagen sind es 2.235€, d.h. eine Differenz von knapp 500€ monatlich oder 6k€ im Jahr.

    Die Differenz kommt mir ziemlich hoch und damit recht unattraktiv vor. Kann das jemand bestätigen oder Widerlegen? Vielleicht habe ich da ja irgendwo einen Denk-/Rechen-/Eingabefehler drin ...

    Danke vorab für eine kurze Einschätzung :thumbup:

    Liebe Grüße,
    Stefan

  • Keine Ahnung wie du da rechnest.
    Ich für mein Teil, habe wegen dem Firmenwagen (Ford CMax 25k Listenpreis) ziemlich genau 130€ Netto weniger auf dem Konto.

    Bei mir kam der Firmenwagen oben drauf, habe kein Brutto Verzicht.

    Jeder Kunde kann ein lackiertes Auto in jeder gewünschten Farbe haben, solange es schwarz ist.“ — Henry Ford

  • Keine Ahnung wie du da rechnest.
    Ich für mein Teil, habe wegen dem Firmenwagen (Ford CMax 25k Listenpreis) ziemlich genau 130€ Netto weniger auf dem Konto.

    Bei mir kam der Firmenwagen oben drauf, habe kein Brutto Verzicht.


    Dann berechnet dir dein Arbeitgeber nichts, sondern du hast die normale 1% Regelung. Ich glaube der Arbeitgeber von inkognito zieht ihm schon vor der 1% Regel was vom Bruttogehalt ab.

    Familienfuhrpark:
    VW T4 Trapo 2,4D 78PS '95
    VW Sharan Special 1,9TDI 150PS '05 (das ist meiner 8) )
    Audi A6 Avant 2,5TDI V6 163PS '04 sil
    Audi A6 Avant 2,5TDI V6 163PS '04 gn
    Audi A6 Avant 2,5TDI V6 163PS '04 sw
    VW T3 Camper 1,9TDI 90PS '86 mit H-Kennzeichen ^^
    VW T3 Multivan 1,9TDI 90PS '90
    VW Passat 3B Variant 1,9TDI 116PS '00
    VW Golf VI Variant 1,6TDI 105PS '11
    VW Passat 3C Variant 2,0TDI 143PS DSG '10

  • Ich habe ja geschrieben, bei mir gab es den Firmenwagen "oben drauf", keine Abzüge beim Bruttogehalt.
    Habe es mal überschlagen, die 130€ Monatlich bekomme ich allein an Sprit schon "verfahren". Bei mir "lohnt" es sich, auch wenn ich Privat nie ein Ford kaufen werde/würde.

    Habe versucht die Angaben vom TE einzugeben/nachzurechnen, komme aber auf andere Ergebnisse (Lohnsteuerklasse nicht bekannt usw...)

    Jeder Kunde kann ein lackiertes Auto in jeder gewünschten Farbe haben, solange es schwarz ist.“ — Henry Ford

    Einmal editiert, zuletzt von audimania (4. April 2018 um 13:40)

  • Ich denke das kannst du dir nur selber ausrechnen.
    Klar bekommt der eine eine Wagen on top, der andere verzichtet dafür auf einen Teil seines Lohns, aber das lässt sich ja in keinster Weise vergleichen.

    Darf Firmenwagen auch privat gefahren werden?
    Wird dafür auf ein privates Auto verzichtet?

  • Bei den Firmenwagen interessiert dich eigentlich nichts. Dann hast du eine Tankkarte und fertig (bei 1% Regelung). D.h. keine Versicherungs- Steuer- Wartungs- und Spritkosten. Selbst kleinere Schäden (Kratzer) dürften unrelevant sein. Dann kommt aber auch noch der Wunsch hinzu, einen Neuwagen für 40.000€ zu fahren. Wenn dir dies ~500€ Wert sind - bitteschön. Bedenke aber, dass dies ca. 18% deines (Netto)Gehalts sind. Mit Privatleasing bist du nicht preiswerter. Da kommen die genannten Kosten auf dich selber zu und du zahlst auch jeden Schaden. Davon abgesehen legt dein AG nicht unbedingt Wert auf einen ´Präsentationswagen´. Also einen günstigen Benziner gekauft und du fährst bei weitem preiswerter - incl. Spritkosten (bei einfachen 9km).

  • Okay, dann noch ein paar mehr Infos zu den Rahmenbedingungen:

    Steuerklasse 1, keine Kirche, keine Kinder. Ich habe zur Zeit ein eigenes Auto, welches ich als Wenig-Fahrer mit jährlichen Kosten von 4k€ ansetzen würde. Das würde ich bei Dienstwagennutzung verkaufen, wobei ich den VK-Preis mal aus der Rechnung rauslassen will.
    Der Firmenwagen würde jährlich für rund 12.000km beruflich und 6.000km privat genutzt werden.

    audimania, wenn ich ohne Bruttoverzicht rechne, komme ich bei mir auch "nur" auf 250€. Aber das ist ja leider nicht der Fall ;)

    HeyHo!, das habe ich versucht, und da komme ich eben auf die 460€ Differenz (ein anderer Rechner hatte noch 490€ Differenz ausgespuckt). Ich bin mir aber bei den Eingaben nicht sicher: ich habe als Bruttolohn die 55k und als private Selbstbeteiligung die 5k Bruttoverzicht geteilt durch 12 Monate angegeben - ist das richtig oder bringe ich da Begriffe durcheinander? ?(

  • Habe mal beide Rechnungen mit angehängt.

    Ich setze die 5.000€ als Bruttobeteiligung am Firmenwagen an.
    Dann komme ich auf einen Unterschied von 253€ Netto.

    Mit Firmenwagen 2467€
    ohne Firmenwagen 2720€

  • HeyHo!, das habe ich versucht, und da komme ich eben auf die 460€ Differenz (ein anderer Rechner hatte noch 490€ Differenz ausgespuckt). Ich bin mir aber bei den Eingaben nicht sicher: ich habe als Bruttolohn die 55k und als private Selbstbeteiligung die 5k Bruttoverzicht geteilt durch 12 Monate angegeben - ist das richtig oder bringe ich da Begriffe durcheinander? ?(

    Wenn dein Arbeitgeber (AG) dein Gehalt von 55k€ auf 50k€ senkt, heißt das nicht, dass du die 5k€ als Selbstbeteiligun im Rechner ansetzen kannst. Die private Selbstbeteiligung im Rechner kommt zum tragen, wenn du dich z.B. an den Leasingraten beteiligst. Beispiel: Mein ehemaliger AG hatte mir einen Firmenwagen mit einer monatlichen Leasingrate von maximal 750€ für ein Dieselfahrzeug gewährt. Die Leasingrate für den Firmenwagen lag, nachdem ich alles mögliche konfiguriert hatte, jedoch bei 815€. Also musste ich mich mit 65€ an der mtl. Leasingrate beteiligen, die 65€ waren meine private Selbstbeteiligung. Du musst also in den Rechner das Zielgehalt nach der Senkung eintragen, ergo 50k€. So jedenfalls mein Verständnis..

    Einmal editiert, zuletzt von HeyHo! (4. April 2018 um 15:45)

  • audimania, 250€ wären natürlich deutlich attraktiver, allerdings verstehe ich nicht so recht, wie dein Rechner darauf kommt. https://www.dienstwagenrechner.net kommt z.B. auf 2.260€ vs. 2.720€ ...

    HeyHo!, ich habe das in o.g. Rechner gerade mal probiert, fürs Nettogehalt ist es egal, ob ich Brutto 55k und 5k Eigenbeteiligung oder Brutto 50k und keine Eigenbeteiligung angebe.

    Also für mich sieht es so aus, als wäre die monatliche Netto-Differenz tatsächlich bei ca. 460€, abzgl. der aktuellen monatl. Kosten meines Kfz.
    Habe ich denn außer einem günstigeren Listenpreis noch Möglichkeiten, diese Differenz zu drücken?

  • audimania, 250€ wären natürlich deutlich attraktiver, allerdings verstehe ich nicht so recht, wie dein Rechner darauf kommt. https://www.dienstwagenrechner.net kommt z.B. auf 2.260€ vs. 2.720€ ...

    Das wird an der Berechnung des zu versteuernden geldwerten Vorteil liegen, der bei der Rechnung von audimania durch eine eingerechnete private Kostenbeiteiligung (5000€ Gehaltsminderung / 12 = 416€) von 508€ auf 92€ sinkt, siehe 3. Screenshot in Post #9. Ich komme auf die gleichen Zahlen wie du (2260€ vs. 2720€).

    HeyHo!, ich habe das in o.g. Rechner gerade mal probiert, fürs Nettogehalt ist es egal, ob ich Brutto 55k und 5k Eigenbeteiligung oder Brutto 50k und keine Eigenbeteiligung angebe.

    Mag sein, aber du musst ja m. E. für die Berechnung mit Firmenwagen als Gehalt 50k und ohne Eigenbeteilung rechnen. Rechnest du mit 50k und 5k Eigenbeteilgung (416€ Eintragen, das Feld ist immer auf den Monat bezogen!) kommt in etwa das raus, was audimania raus hat ;)

    Also für mich sieht es so aus, als wäre die monatliche Netto-Differenz tatsächlich bei ca. 460€, abzgl. der aktuellen monatl. Kosten meines Kfz.
    Habe ich denn außer einem günstigeren Listenpreis noch Möglichkeiten, diese Differenz zu drücken?

    Wenn im Arbeitsvertrag dein Wohnsitz als dauerhafte Arbeitsstätte stehen würde, müsstest du die 9km nicht versteuern ;) Es gab auch mal eine Regelung, dass der Anfahrtsweg zur regelmäßigen Arbeitsstätte nicht versteuert werden muss, wenn die Arbeitsstätte weniger als 30 Tage im Jahr tatsächlich angefahren wird. Das war bei mir so (Beratertätigkeit, meistens beim Kunden unterwegs). Dann konnte man sich, einen entsprechenden Nachweis vom AG vorausgesetzt, das "mehr" an gezahlten Steuern wieder erstatten lassen. Ich empfehle dir, dich schlussendlich von deinem Steuerberater beraten zu lassen - der sollte alle Optionen / Möglichkeiten kennen.

    Einmal editiert, zuletzt von HeyHo! (4. April 2018 um 17:33)

  • Ist trotzdem keine Rechnung. Wenn du nur 9km einfache Strecke zurücklegst, dann sind dies im Jahr (232 Arbeitstage) ~4200km (incl. Heimweg). Du fährst, lt. deinen Angaben, aber 12.000km/Jahr. Also ~7800km zusätzlich für deinen Arbeitgeber. Du möchtest für deinen AG auf deine Kosten diese Kilometer zahlen? :thumbdown: Entweder du fährst mit deinem Privatfahrzeug und rechnest dementsprechend mit dem Arbeitgeber ab (ist die lukrativste Variante) oder du fährst ab Firmengelände mit einem Firmenfahrzeug zu Lasten des AG.
    Ich hatte nie eine Firmenwagen zu meinen Lasten. Wenn, dann habe ich wie oben beschrieben gehandelt. Unterm Strich habe ich sehr oft einen Firmenwagen vom AG mitgenommen (auf dessen Kosten). Bei dem kleinen Gehalt (in Verbindung Relation mit den Kosten für einen Firmenwagen) lohnt sich kein 'eigener' Firmenwagen.


    geändert: Dickschrift

    Einmal editiert, zuletzt von Bulli500 (4. April 2018 um 19:14)

  • Ist trotzdem keine Rechnung. Wenn du nur 9km einfache Strecke zurücklegst, dann sind dies im Jahr (232 Arbeitstage) ~4200km (incl. Heimweg). Du fährst, lt. deinen Angaben, aber 12.000km/Jahr. Also ~7800km zusätzlich für deinen Arbeitgeber. Du möchtest für deinen AG auf deine Kosten diese Kilometer zahlen? :thumbdown: Entweder du fährst mit deinem Privatfahrzeug und rechnest dementsprechend mit dem Arbeitgeber ab (ist die lukrativste Variante) oder du fährst ab Firmengelände mit einem Firmenfahrzeug zu Lasten des AG.
    Ich hatte nie eine Firmenwagen zu meinen Lasten. Wenn, dann habe ich wie oben beschrieben gehandelt. Unterm Strich habe ich sehr oft einen Firmenwagen vom AG mitgenommen (auf dessen Kosten). Bei dem kleinen Gehalt (in Verbindung mit den Kosten für einen Firmenwagen) lohnt sich kein 'eigener' Firmenwagen.

    Ja, sehe ich ähnlich. Der Wagen würde viel zu wenig genutzt werden, das würde sich vermutlich nicht lohnen. Ich bin damals bei ähnlicher Berechnungsgrundlage p. a. 20tkm beruflich (da habe ich mal dreist meine Anfahrt zum AG mir eingerechnet, die eigentlich eine Privatfahrt darstellt), und 15tkm privat gefahren (u. A. Urlaubsfahrten) bei Full-Service Leasing inkl. Tankkarte. Das waren p. a. allein über 3,5k€ nur Dieselkosten :whistling:

  • Es dürfte entscheidend sein, wie die 5.000 € Gehaltsverzicht angerechnet werden.

    Wenn dir einfach 5.000 € vom Brutto abgezogen werden - als dein monatliches Gehalt direkt reduziert wird - bist du relativ gekniffen.

    Bei mir ist der Abzug samt Auswirkung auf das Nettogehalt auf der Gehaltsabrechnung ausgwiesen. Hier erkennt das Finanzamt bei mir die "Zuzahlung" komplett als Werbekosten an (ca. 2.000 bis 3.000 Euro p.a. je nach Auto). Das puffert doch einiges ab.

    Hängt also für mich ganz entscheidend davon ab, wie die Regelung des Gehaltsverzichts / der Zuzahlung gestaltet ist.

    Außerdem ist ab einen geschäftlichen Anteil von ca. 60 % dienstlicher Fahrten ein Fahrtenbuch günstiger als die pauschale 1 %-Versteuerung (zumindest war fürher die Grenze bei ca. 60 %).

    Viele Grüße

    Andreas

  • Dienstwagen per 1% Regelung auf den Mitarbeiter abzuwälzen hat für viele Firmen den Vorteil das der Mitarbeiter die Kosten trägt während die Firma den Nutzen davon hat, ist in meinen Augen nur interessant wenn man selbst regelmäßig Neuwagen im hochpreisigen Segment erwirbt und nutzt, da fällt nämlich der horrende Wertverlust inn den ersten Jahren weg und den muss man auch mit einrechnen

    Wer aber wie ich oder viele andere Verbrauchtwagen fährt hat in den seltensten Fällen einen finanziellen Vorteil durch die 1% Regelung

    Und ganz krass kann es werden wenn man einen Firmenwagen an der Backe hat und plötzlich Scheidung oder Privatinsolvenz im Raum steht, da gibt es Leute welche voll arbeiten aber am Ende nur noch 7-800 Euro übrig haben um davon sämtliche Kosten zu decken

    Am Ende muss also jeder für sich selber rechnen und dann eine Entscheidung mit dem Kopf treffen, rechnen, Vor- und Nachteile berücksichtigen.....

  • Dienstwagen per 1% Regelung auf den Mitarbeiter abzuwälzen hat für viele Firmen den Vorteil das der Mitarbeiter die Kosten trägt während die Firma den Nutzen davon hat, ist in meinen Augen nur interessant wenn man selbst regelmäßig Neuwagen im hochpreisigen Segment erwirbt und nutzt, da fällt nämlich der horrende Wertverlust inn den ersten Jahren weg und den muss man auch mit einrechnen

    Wer aber wie ich oder viele andere Verbrauchtwagen fährt hat in den seltensten Fällen einen finanziellen Vorteil durch die 1% Regelung

    Und ganz krass kann es werden wenn man einen Firmenwagen an der Backe hat und plötzlich Scheidung oder Privatinsolvenz im Raum steht, da gibt es Leute welche voll arbeiten aber am Ende nur noch 7-800 Euro übrig haben um davon sämtliche Kosten zu decken

    Am Ende muss also jeder für sich selber rechnen und dann eine Entscheidung mit dem Kopf treffen, rechnen, Vor- und Nachteile berücksichtigen.....


    Ich glaube da hat einer das System Fimenwagen nicht ganz verstanden.

    Die 1% ist nur fürs Finanzamt.
    Die Firma trägt die kompletten Kosten für das Auto.

    Jeder Kunde kann ein lackiertes Auto in jeder gewünschten Farbe haben, solange es schwarz ist.“ — Henry Ford

  • Die meisten haben ja schon aufgedröselt: egal wie gerechnet lohnt die 1% Regel nur für "ich will immer eine neues Auto ab gehobene Mittelklasse fahren" bzw. ich ziehe privat auch mind. 20.000 km im Jahr durch.

    Sonst finanziert man den Firmenwagen quasi komplett bis größteils.
    Fahrtenbuch wird sich kaum eine Firma drauf einlassen, da ein kleiner Fehler und es wird aberkannt.
    Zudem der Aufwand und ggf. die Streitereien für die Buchhaltung...

    Hauptsache die Kiste fährt.

    Einmal editiert, zuletzt von PeMu (5. April 2018 um 09:18)


  • Ich glaube da hat einer das System Fimenwagen nicht ganz verstanden.

    Die 1% ist nur fürs Finanzamt.
    Die Firma trägt die kompletten Kosten für das Auto.

    Ich habe das System verstanden, das ganze läuft zwar über das Finanzamt, aber trotzdem trägt der Dienstwagennutzer auf diese weise fast alle Kosten während die Firma den Nutzen hat