TüV (HU) ohne Kardanwelle?

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • Moin moin, einfach mal anrufen und fragen. Grüße, Jörg

    1.Doka mit 4Türen, Aufsetzkoffer.
    2.Sattelzugmaschine Doka alt 4/96, Syncro
    3. Doka mit 4 Türen, Aufsetzkoffer, Syncro mit Sperre, Standheizung, 2002
    4. Multivan goes Business 111er 10/99
    5. Doka im Aufbau, 111er, Syncro große Kupplung, Diff mit Sperre
    6. BMW R 1150 RT, Honda CBR 1000 F SC24

    Erst wenn jemand nicht mehr da ist, weiß man seinen Wert zu schätzen.

  • Du nimmst an oder Du weißt?

    Die Frage ist ja ob deswegen die Plakette verweigert wird. Die Teile sind zwecks Überarbeitung ausgebaut.

    TÜV ist wegen Restauration seit 3 Monaten abgelaufen, eigentlich sollte Dienstag HU und Eintragung der 215/75 R15 stattfinden.

    Ich denke es wird zu garnix kommen können wenn die wegen der momentan ausgebauten Kardanwelle rum mäkeln :/

  • Moin moin, einfach mal anrufen und fragen. Grüße, Jörg

    Es ist Samstag, 18:20 Uhr ;)

    Da sowieso eine verbundene Einzelabnahme ansteht, wegen der schon erwähnten Bereifung, könnt ich im Notfall ja sagen: Dann trag die zweite Achse halt aus wenn's stört...? :whistling:

    Oder?

    Ich mein, es können ja nach "Syncronisierung" auch 2 statt einer Achse eingetragen werden.

  • Also grundsätzlich geht das nicht, da das Fahrzeug "vollständig" zum TÜV muß.
    Der TÜV´er will ja sehen was da eingebaut ist/wird!
    Kannst es natürlich probieren und sehen ob Du Glück hast, halte ich aber für fast ausgeschlossen.
    Nur mal so: Den Verbandskasten sollst bei haben, aber die sicherheits relevanten Teile nicht :nixpeil:

  • klar und eindeutig ... NEIN.

    Hab das gleiche schon durch.
    Entweder alle 4 Räder (möglich) angetrieben oder im Schein auf angetriebene Achsanzahl 1 umtragen lassen, dann darf aber künftig die HiA nicht mehr mit angetrieben werden.

    Bremsentest erfolgt heute üblich entweder auf dem Prüfstand oder bei alten Modellen wo auf Prüfstand nicht möglich mit entsprechenden Messgerät im Fahrbetrieb.


    gesonderte Einzelfälle ausgenommen.


  • ...oder im Schein auf angetriebene Achsanzahl 1 umtragen lassen, dann darf aber künftig die HiA nicht mehr mit angetrieben werden.


    Aber sicher doch nur bis man wieder "2" eintragen lässt...?

    Ich habe dem Prüfer grad geschrieben, dass ich in dem Zuge bitte auf eine angetriebene Achse umschreiben lassen möchte. Damit sollte das Problem erstmal besseitigt sein. Mein Sperrbares liegt hier schon, die Welle muss aber noch gewuchtet werden. Will das nicht unter Zeitdruck machen müssen.

    Hat jemand Erfahrungen mit der Umschreibung auf eine Achse? Geht das so durch oder wollen wieder irgendwelche Papiere, Zertifikate, Bescheinigungen usw. besorgt werden?

  • Geh hin und rede mit Ihm, so wie du es hier tust. Aber bestehe nicht auf "das Muss" sondern sei Einsichtig wenn er was sagt.
    Evtl. findet man so einen Konsens und beide sind zufrieden.

    Das is der vernünftigste Weg.
    Das Fehlen der Welle und des Diff kannst Du ja genau so begründen wir hier.
    Die Welle wurde nicht fertig wie geplant und muss noch gewuchtet werden. Du willst nicht pfuschen, sondern vernünftig arbeiten.
    Das wäre schon einmal eine mehr als gute Basis, dass er merkt, dass DU auch seine Arbeit ernst nimmst.

  • Die Eingangsfrage wird mit nein beantwortet und fertig.
    Ich kann doch nicht mit einem halb fertigen Auto zur HU fahren. Entweder es ist im Zustand der StVZO (ABE) oder nicht. Erst austragen und dann wieder eintragen; Was ist das denn für ein Blödsinn?
    Mach das Auto fertig und fahre dann zur HU. Ich fahre immer erst zwei Monate nach Ablauf dorthin (weils bis da noch nichts kostet). Wenn du es nicht schaffst, dann zahlst du eben 20% mehr. Immer noch günstiger als den Humbug mit der Ein- und Austragerei.

  • Erst austragen und dann wieder eintragen; Was ist das denn für ein Blödsinn?

    Für mich alles eine Kosten/Nutzen/Zeit-Frage.

    Ich würde den Wagen im Mai gern nutzen, bis dahin habe ich aber nunmal nicht alles zusammen was ich benötige, um komplett überholt einbauen zu können. Am liebsten wäre es mir sogar erst im Herbst, da bis dahin auch beruflich nicht die Zeit ist, die das Projekt nunmal verlangt um es pfuschfrei zu vollenden. Der Wechsel von 2 auf 1 wäre kein zusätzlicher Aufwand, da die Papiere für die Bereifung sowieso umgeschrieben werden. Da der Windenträger schon in der Fertigung ist, und auch im Herbst eingetragen werden soll, könnte man in dem Zug die Achse wieder eintragen lassen, ebenfalls ohne Mehraufwand.

    Oftmals sind die Gegebenheiten nicht so simpel wie sie andernorts vorm Monitor erscheinen.

    Gemessen an einem Nicht-Syncro ist der Wagen komplett, "halb fertig" ist Auslegungssache. Das fehlen "Sicherheitsrelevanter Teile" ist auch weit hergeholt, dann wären alle 2WDler perse unsicher.

    Ich warte auf die Antwort vom Prüfer und melde mich mit meinen Erfahrungen.

  • Moin moin, ich kann meinen TÜV Mann auch am Samstag Abend anrufen, so eine Frage kann er mir auch dann beantworten. Grüße, Jörg
    Viel Glück bei deinem TÜV. Grüße, Jörg

    1.Doka mit 4Türen, Aufsetzkoffer.
    2.Sattelzugmaschine Doka alt 4/96, Syncro
    3. Doka mit 4 Türen, Aufsetzkoffer, Syncro mit Sperre, Standheizung, 2002
    4. Multivan goes Business 111er 10/99
    5. Doka im Aufbau, 111er, Syncro große Kupplung, Diff mit Sperre
    6. BMW R 1150 RT, Honda CBR 1000 F SC24

    Erst wenn jemand nicht mehr da ist, weiß man seinen Wert zu schätzen.


  • Hat jemand Erfahrungen mit der Umschreibung auf eine Achse? Geht das so durch oder wollen wieder irgendwelche Papiere, Zertifikate, Bescheinigungen usw. besorgt werden?

    Solange keiner nach den Emissionswerteunterschied zwischen 2WD und 4WD kräht dürfte es nur eine Anderung in den Papieren sein. Dementsprechend Bescheinigung vom Prüfer, damit zur Zusallungsstelle und abändern lassen. Danach wieder zurück.

    Wichtiger ist die Frage der Bremsanlage. ABSler sind fein raus.
    Ohne ABS brauchs an der HiA einen BKR nachgerüstet (wenn nicht vorhanden) und die Einstellung nach 2WD .
    Den aber auch schon, wenn man mal für einige Zeit die Kardan so abhängt,

    war auch mit der Grund, warum meiner nun BKR drin hat.

  • Das fehlen "Sicherheitsrelevanter Teile" ist auch weit hergeholt, dann wären alle 2WDler perse unsicher.

    Die 2WDler sind als solsche gebaut, haben keinen zusätzlichen Abtrieb am Getriebe und keine Wellen an der HiAchse ;)
    Um wieder von 2WD auf 4WD umzuschreiben, mußt Du auch wieder zur Abnahme (Kosten, Zeit, Bremsentest) und eventuelle Umbauten rückbauen. :S

  • kann ich mit nicht eingebauter Kardanwelle und Diff zur HU?

    klar kannst du das,du bekommst dann einen Mängelbericht mit dem du noch 4 Wochen,also fast den ganzen Mai fahren kannst.Evtl reicht das zum umbauen.
    Die sicherheitsrelevanten Teile sind nicht im Antrieb zu sehen sondern beim Bremsen.
    Hat deiner ABS oder einen Bremskraftregler für die Hinterachse?
    Dann brauchst du dir keine Sorgen wegen überbremsen zu machen.
    Ich bin länger als ein Jahr ohne 4wd gefahren,meiner hat nie überbremst.

    Irgendwann fahr ich wieder Bus!

  • Wenn die HU noch bis April gültig ist, kannst Du ohne Sorge noch im Mai und Juni fahren. Erst wenn sie 2 bis 4 Monate überzogen ist, werden 15,- Euro fällig, davor passiert gar nichts. 4 bis 8 Monate sind mit 25,- Euro auch noch moderat, unangenehm wird es erst ab 8 Monaten, weil es dann auch einen Punkt gibt.

    Sorry, ich habe überlesen, dass er schon 3 Monate abgelaufen ist, dann kostet es natürlich jetzt schon 25,- Euro. Ein Mängelbericht hilft dann auch nicht mehr weiter.

    Einmal editiert, zuletzt von Bulli124 (22. April 2018 um 21:55)

  • Doofe Frage und auch nicht Zielführend aber sie poltert im Kopf herum: War das nicht vor Beginn der Überholung absehbar, das du zur HU musst ?
    Wenn du dir Zeit lassen wolltest mit der Überholung, hättest doch im Nachgang anfangen können. Oder du machst jetzt das beste draus. Deine Frage kann dir der Jeweilige Prüfer einfach am besten beantworten, ohne Rätzelraten.

  • Doofe Frage und auch nicht Zielführend aber sie poltert im Kopf herum: War das nicht vor Beginn der Überholung absehbar, das du zur HU musst ?

    Aaahhh, müller hat wieder mal gesprochen, nun wissen wir Bescheid 8o

    Vieleicht hilft diesre Fred auch anderen bei Planung/Ausführung....?

    Einmal editiert, zuletzt von -Ralf (23. April 2018 um 07:27)