Hallo zusammen,
fahre einen AJT, BJ2000, der als "LKW geschlossener Kasten" zur Welt gekommen ist.
Mittlerweile ein "So. KFZ Wohnmobil" mit "S-Arm Euro 2 G:92/97" und der "0426", mit dem zulässigen Gesamtgewicht von 2485Kg auch richtig. Verbaut ist ein Oberland Mangold 858090, mit dem ich mit der 0427 eine grüne Plakette bekommen sollte.
Jetzt habe ich mich schon mit diesem Problem recht intensiv befasst und gelesen, dass es hierfür wohl mal eine Bestätigung aus Wolfsburg gab. Allerdings probierte ich mein Glück bei der in dem Thread angegebenen Nummer und landete bei dem Betreiber einer Telefonanlage, der mir von VW als ehemaligem Kunden berichten konnte. Lange rede kurzer Sinn, Wolfsburg hat mich (sehr nett und kompetent) an die örtliche Niederlassung verwiesen. Diese hat mich nach "Rücksprache" mit dem Tüv auf der anderen Straßenseite dort hin gebeten - es sei kein Problem aufzulasten und umzuschlüsseln.
Beim Tüv hatte ich dann einen jungen, engagierten Kollegen. Er selbst habe in seiner Laufbahn noch keinen Partikelfilter nachträglich eingetragen und hierfür eine Änderung vorgenommen. Also haben wir gemeinsam erstmal richtlinen studiert und Ordner geblättert. Letztlich kam er zu dem Schluss, dass er selbst bei einer Auflastung auf über 2500kg zgG mir nicht die 0427 geben müsste, da im Freitext der Zulassungsbescheinigung "Fz Gruppe II" steht und ich über den "Umweg" des Womos PKW Ansprüche hätte. Dass der einstige T4-LKW vergleichbare Abgase hat wie ein T4-PKW solle ich mir von VW bescheinigen lassen und nochmal vorbeikommen, dann wäre das mit der Auflastung bzw. Umschlüsselung denkbar. Auf diesen Punkt habe ich nun wieder zu Niederlassung angesetzt - habe allerdings das Gefühl vom Tüv in eine Sackgasse geschickt worden zu sein.
Gibt es hier Erfahrungen wie es sich in meinem Fall verhält bzw. entsprechende Empfehlungen? Ich wäre euch sehr dankbar!