Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichtes

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • Hallo zusammen,
    ich habe heute morgen mit Entsetzen festgestellt, dass unser Ausbau des Busses inkl. aller Kühlboxen, der Küche usw. (Bilder folgen noch...) auf ein Leergewicht von 2620 kg kommt. Aufgrund eines zulässigen Gesamtgewichtes von 2700 kg muss ich also sehen wie ich das zulässige Gesamtgewicht des Busses erhöht bekomme.
    Daher die Frage: Wer hat seinen Bus vom zulässigen Gesamtgewicht aufgelastet?

    Unser Ziel wäre es auf 3200 kg zGg zu kommen... Ist das machbar? Und wenn ja wie?
    Gruß Sebihees

  • Moin, wie Möms-chen schon schrieb, 2890Kg ist die Schmerzgrenze, entweder müsst ihr den Bus noch mehr abspecken, oder euch ein anderes Gefährt anschaffen.
    Selbst wenn ihr euch 2890Kg eintragen lasst, ihr wollt ja beide damit fahren und Klamotten und Wasser , sowie Lebensmittel wollt ihr auch noch mit einladen. Wird ganz schön knapp.
    Grüße, Jörg

    1.Doka mit 4Türen, Aufsetzkoffer.
    2.Sattelzugmaschine Doka alt 4/96, Syncro
    3. Doka mit 4 Türen, Aufsetzkoffer, Syncro mit Sperre, Standheizung, 2002
    4. Multivan goes Business 111er 10/99
    5. Doka im Aufbau, 111er, Syncro große Kupplung, Diff mit Sperre
    6. BMW R 1150 RT, Honda CBR 1000 F SC24

    Erst wenn jemand nicht mehr da ist, weiß man seinen Wert zu schätzen.

  • Hi,

    und auch bei DoKa und Pritsche ist regulär bei 3100kg Feierabend.

    Grüße und DAnk

    Klaue nicht...
    ..... der Staat hasst Konkurrenz!!!

    620786_5.png

    Denn Ihr werdet feststellen, dass wer Bus fährt, mehr fährt, denn die Fahrt im Bus ist mehr wert. (Triplewanker am 16.09.2016)

    :thumbup: Bulli Days: 2014 #265; 2015 #059; 2016 #062; :thumbup:

  • Also wir haben heute den Bus leer gewogen. Dabei kam raus: 2220kg "Leergewicht" (inkl. Campingausbau Ausbau, aber ohne Inhalt!), aber vollgetankt.
    Das heißt die komplette Zuladung, alle Kühlboxen, Dachzelt, Gepäck usw. haben ein Gewicht von 400kg plus das Gewicht, dass ich nun noch (bei der Fahrzeugwiegung "leer") an Sprit drin hatte. Diesel wiegt ca. 880 kg / m³, demnach also insgesamt 470 kg Gepäck bzw. Zuladung drin gehabt!!!
    Ganz ehrlich, dass hatte ich so nicht vermutet...
    Die Auflastung ist das nächste Problem. Muss wohl mal zum TÜV. Eine Teilegutachten von VW habe ich. Aber die KÜS macht rum, weil ich keine Original Dämpfer (sondern verstärkte Sachs) und keine Original Federn (sondern verstärkte Lesjeförders mit 1490 kg Achslast, anstelle die geforderten Original irgendwas mit 13xxx kg Achslast) drin habe. Dazu vorne auch noch der stärkere Stbi, das geht ja gar nicht....
    Da soll einer mal die Welt verstehen...

  • Es gibt da aus dem Jahr 2007 eine Fregabe von VW auch Wohnmobile auf ein zGG von 3.300kg aufzulasten.
    Da diese bereits veröffentlicht und datenschutzgerecht anonymisiert wurde, hänge ich sie hier mal an.
    Dazu sind diverse Voraussetzungen zu schaffen, beispielsweise spezielle Radlager (wie werksseitig bei PR-0J4/0J5), Stabi hinten und auch spezielle Felgen (900kg Traglast)

    ElCravale: eine Grenze von 3.100kg habe ich weder in den mir vorliegenden sonstigen Unterlagen, noch in den VW-Aufbaurichtlinien entdecken können.
    Mich würde interessieren wo Du diese Gewichtsgrenze her hast und wie sie fundiert belegt wird. ?(

  • Hi,


    ... gekürzt...

    ElCravale: eine Grenze von 3.100kg habe ich weder in den mir vorliegenden sonstigen Unterlagen, noch in den VW-Aufbaurichtlinien entdecken können.
    Mich würde interessieren wo Du diese Gewichtsgrenze her hast und wie sie fundiert belegt wird. ?(

    die 3100kg waren wohl ein Anfall geistiger Umnachtung, ich hatte neulich zufällig genau diesen Thread durchgelesen und fragte mich ebenfalls wie ich auf 3100kg komme, habe jedoch eine Korrektur versäumt.

    Danke für diesen Hinweis, ich werde allerdings im Rahmen des bestehenden Zusammenhangs keine Änderung des Beitrags vornehmen, da die Richtigstellung meiner Aussage hier mit fundierten Dokumenten erfolgt ist.

    Grüße und DAnk

    Klaue nicht...
    ..... der Staat hasst Konkurrenz!!!

    620786_5.png

    Denn Ihr werdet feststellen, dass wer Bus fährt, mehr fährt, denn die Fahrt im Bus ist mehr wert. (Triplewanker am 16.09.2016)

    :thumbup: Bulli Days: 2014 #265; 2015 #059; 2016 #062; :thumbup:

    Einmal editiert, zuletzt von ElCravale (17. Juni 2018 um 12:15)

  • Hi,


    das "Leergewicht" eines Wohnmobils beinhaltet noch eine Mindestzuladung pro eingetragenen Sitzplatz. Hier hab ich mal aufgeschrieben wie sich das Leergewicht ergibt http://vwbuswiki.de/index.php/Sync…clusive#Gewicht

    Gruß Frank


    Danke für den Hinweis!!
    Damit wären wir bei einem Leergewicht von 2.220 kg (Fahrzeug) + 450 kg (Sitzplätze) + 112kg (10xN (=6)+10xL (=5,2); N=Sitzplätze inkl. Fahrer ,L Fahrzeuglänge in m) = 2.782 kg ...
    Damit bleibt gar nichts anderes über als aufzulasten!

  • ElCravale: :prost:

    Franks und Sebastians völlig diffus und mathematisch falsch aufgeschriebene Formeln verwirren mich komplett. :aehhh:
    Macht das doch bitte mal für technisch versierte Leute lesbar. :huh:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    4 Mal editiert, zuletzt von axelb (17. Juni 2018 um 14:04)

  • Hi,

    Leergewicht Wohnmobil:

    - Fahrzeug leergeräumt und ohne Zubehöhr, Abwassertank leer usw,
    - Kraftstoff Tank: voll
    - Frischwasser: 90%
    - Gas: 90%
    - Fahrer: 75 Kg

    + Mindestzuladung

    10xN+10xL (N=Sitzplätze inkl. Fahrer ,L Fahrzeuglänge in m)

    Bei mir 4 Sitzplätze = 10x4 = 40 Kg
    Fahrzeuglänge = 5.1m = 51 Kg

    Stellt man den Wagen ohne Fahrer leer mit den vorgeschriebenen Tankfüllungen auf die Waage dann ist das Leergewicht

    - Fahrzeuggewicht auf der Waage
    + 75 Kg Fahrer
    + 91 Kg Mindestzuladung

    Das maximal zulässige Gesamtgewicht muss dann noch 3 x 75Kg höher sein um die 4 Sitzplätze eingetragen lassen zu können. Reicht das Gesamtgewicht nicht aus werden Sitzplätze ausgetragen.

    Gruß Frank

  • und nochwas ...
    ganz egal wie hoch nun die Zuladung oder das Leergewicht des Fahrzeugs tatsächlich oder laut Papieren ist, entscheidend für die Beladung ist das zulässige Gesamtgewicht.

    Nehmen wir beispielsweise das "genormte" Gewicht der Personen, dass ja bei 75kg liegt,
    so muß der 100kg wiegende Fahrer von der Zuladung nochmals 25kg abziehen, weil er sonst bei voller Ausnutzung der Zuladungsmasse das zulässige Gesamtgewicht ja um 25kg überschreiten würde.

    Hat man hingegen ein 4sitziges Wohnmobil und fährt nur zu zweit, dann stehen eben weitere 150kg für die Ladung zur Verfügung.

    Im Klartext:
    Wenn ich für mein vollbeladenes Wohnmobil bereits 2.700kg als "Masse des Fahrzeugs mit Aufbau im fahrbereiten Zustand" (gemäß EN 1646-2) eingetragen bekommen habe und das zGG bei 2.800kg liegt, dann kann die Differenz von 100kg durchaus genügen, denn Gepäck, Mitfahrer, Flüssigkeiten etc. sind ja schon im "Leergewicht" enthalten.

    Anders als beim PKW führt beim Wohnmobil die "typische Beladung" eben schon zu einer Anhebung des Leergewichts, was aber eher unproblematisch ist, weil es sich ja um eine typische und regelmäßig mitgeführte Ausstattung handelt.

    Ich werde das demnächst mal anhand einer zahlenmäßigen Gegenüberstellung bei meinem Fahrzeug verdeutlichen, das ja aktuell ein PKW (wenngleich mit California-Innenausbau) ist, also ein deutlich geringeres eingetragenes Leergewicht besitzt als es als Wohnmobil haben würde.

    Mir wäre das eingetragene Leergewicht völlig wumpe, sofern ich im reisefertigen Zustand das zGG nicht überschreite.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    2 Mal editiert, zuletzt von axelb (17. Juni 2018 um 14:10)

  • Hi,

    das "blöde" an der Norm ist das sie eigentlich für Wohnmobile gilt wo man auch zu viert mit in Urlaub fährt. Der Cali ist ja eher ein 4 Personen Transporter im Alltag, also ohne Wasser, Gas usw. und ein 2 Personen Camper im Urlaub. Daher ist eine relative geringe Zuladung nicht dramatisch.

    Vorsichtig muss man in Schweden sein, dort beziehen sich 10% auf die Zuladung. Das kann bei einem Cali dann schon eine sehr geringe Überladung von wenigen Kg sein.

    Gruß Frank

  • dann hier mal der Vergleich mit unserem bundesdeutschen Bußgeldkatalog:

    Überladung bis max. 20% => 35,- EUR und 0 Punkte
    das definiert sich als "Überschreiten des zuläsigen Gesamtgewichts um ...", nicht als "Überschreiten der Zuladung um ...".

    20% wären bei unseren üblichen 2.800kg immerhin 560kg, also anstelle der 2.800kg dann 3.360kg ... die muß man erst mal erreichen :whistling:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    2 Mal editiert, zuletzt von axelb (17. Juni 2018 um 14:12)

  • Hi,

    1% Überladung kosten in Schweden 220€. Das sind bei 400Kg Zuladung ganze 4Kg zu viel ...

    Gruß Frank

  • ich kann mir nicht vorstellen, dass die Schweden die Ladung ausladen lassen und diese wiegen.
    Da wird auch das ganze Fahrzeug gewogen und die Differenz zum (Papier-)Leergewicht ermittelt.

    Du hast recht, Frank, dass sich bei einer nur noch geringen Zuladung (also einem nach Norm schon recht hohen Wohnmobil-Leergewicht) schnell die Prozentpunkte der "Zuladungsüberschreitung" aufsummieren.
    Dann lasse ich mein Auto doch lieber weiter als PKW zugelassen, denn da ist die Zuladung ganz erheblich höher und ein eventuelles Überschreiten des zulässigen Gesamtgewichtes macht sich in Prozentpunkten nicht so bemerkbar.

    Rechenbeispiel:
    Als Wohnmobil hätte ich nur noch 100kg Zuladung und habe 10kg überladen,
    das sind dann immerhin 10% Überladung (also in Schweden richtig teuer).

    Als PKW habe ich 1.000kg Zuladung und habe 10kg überladen,
    das sind dann 1% Überladung )in Schweden immer noch teuer, aber eben deutlich weniger)

    In beiden Fällen ist das Fahrzeug um exakt den selben Wert überladen.
    Resüme: Beim Womo muß man eben noch besser beim Beladen aufpassen, oder Schweden meiden und nach Marokko fahren; die interessiert eine Überladung offensichtlich nicht.

    Mein persönliches Resüme: Die spinnen, die Schweden ... wie in einigen anderen Dingen auch ... aber ich will hier ja nicht weiter politisch werden :whistling:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Hi,

    Zitat

    ich kann mir nicht vorstellen, dass die Schweden die Ladung ausladen lassen und diese wiegen.

    in Schweden gibt es neben den Autobahnen Wiegestationen. Die stellen Dich mit Sack und Pack auf die Waage und wenn die mehr anzeigt als das zulässige Gesamtgewicht wird gerechnet. Wer dann glaubt das die 50 Kg "zuviel" ja nicht so schlimm sind wird sich halt wundern.

    Was ich gut finde ist das die Wiegestationen immer eingeschaltet sind, man also wiegen kann wenn man möchte. Hier in Hamburg ist es immer etwas "Drama" um auf die Waage zu kommen.

    Gruß Frank

  • Alle TÜV-Prüfstellen in und um Hannover haben Waagen, und auch diese sind gegen Gebühr nutzbar.
    Die DEKRA-Außenstellen und die von GTÜ und KÜS haben leider keine solchen Einrichtungen.

    Im HH-Hafen (wie eigentlich in allen Industriegebieten) gibt es sicherlich reichlich Wiegestationen, an denen man mal gegen ein "Trinkgeld" das Gewicht überprüfen lassen kann.

    Die Entsorgerbetriebe bzw. -deponien verfügen über Waagen, bei uns muß man sich allerdings in eine längere Schlange davor einreihen.

    Auch die ländlichen Wiegestationen (Raiffeisen etc.) bieten sich zum Wiegen perfekt an.
    Ich habe hier "um die Ecke" (in etwa 5km Entfernung) glücklicherweise sogar 2 dieser Wiegestellen, die sogar Wiegekarten austellen können, die dann wiederum von unseren TÜVern akzeptiert werden.

    Das mal als Tipp ... wenn mal schnell gehen soll ...

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Mir wäre das eingetragene Leergewicht völlig wumpe, sofern ich im reisefertigen Zustand das zGG nicht überschreite.

    Das sehe ich auch so, zumal unsere Kinder gerade alle so um die 2 x 30kg und 2 x 15kg wiegen. Damit habe ich schonmal von den 4 "Persönchen" 210kg die ich "mehr als 75kg" wiegen darf und als Gepäck im Auto verstaue....

    Das maximal zulässige Gesamtgewicht muss dann noch 3 x 75Kg höher sein um die 4 Sitzplätze eingetragen lassen zu können. Reicht das Gesamtgewicht nicht aus werden Sitzplätze ausgetragen.

    Das ist das was für mich interessant wird! Denn Plätze ausgetragen zu bekommen wäre ein Problem. Denn momentan liege ich mit der Rechnung bereits 82kg über dem derzeitigen zGg!!

  • Es gibt da aus dem Jahr 2007 eine Fregabe von VW auch Wohnmobile auf ein zGG von 3.300kg aufzulasten.
    Da diese bereits veröffentlicht und datenschutzgerecht anonymisiert wurde, hänge ich sie hier mal an.
    Dazu sind diverse Voraussetzungen zu schaffen, beispielsweise spezielle Radlager (wie werksseitig bei PR-0J4/0J5), Stabi hinten und auch spezielle Felgen (900kg Traglast)

    ElCravale: eine Grenze von 3.100kg habe ich weder in den mir vorliegenden sonstigen Unterlagen, noch in den VW-Aufbaurichtlinien entdecken können.
    Mich würde interessieren wo Du diese Gewichtsgrenze her hast und wie sie fundiert belegt wird. ?(

    ... wenn man die Freigabe richtig ließt bzw. das Originat kennt, kommt raus, das es sich bei dem angefragten Fahrzeug im eine Pritsche/ Fahrgestell mit Wohnmobilaufbau handelt.

    Die gab es ab Werk mit VA 1600kg, HA 1800kg und zgG 3300kg. Die Freigabe bzw Bedingungen dazu stehen auch im Ausbauleitfaden von VW.

    VW hat diese Freigabe niemals für den Bus oder Kasten erteilt.

    Wenn jemand den (rechnerichen) Nachweis erbringen kann, dass der Grundrahmen von Bus/ Kasten und Fahrgestell gleich ist, trägt mein Prüfer das sofort ein.

    Ich beiß mir schon seit 5 Jahren und 4 Sachverständigen daran die Zähne aus.

    Mfg der Kay

    PS: Ich bin aber gerade an VA 1540kg, HA 1490kg und zgG 3000kg mit Serienfelgen bei dem Prüfer dran.