T4, BJ 1999 -- welche Steuer?

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  • Habe online die Steuer für meinen T4 ausgerechnet und komme auf 293 bis 304 Euro pro Jahr.
    Kann das hinhauen?


    Mir liegt ein alter Steuerbescheid des Vorbesitzers aus dem Jahr 2011 vor, der sich auf 542 Euro beläuft....
    Bin etwas irritiert. Kann mir jemand weiterhelfen? Danke schon mal im voraus.

  • wenn man das Profil ausfüllen würde..... :glaskugel:

    Ich bin Der, der auf das H - Kennzeichen wartet :thumbup:
    1985: T2 b - 1988: T3 TD - 1996:T4 ABL Caravelle - 2000: T4 MV1, und Der bleibt auch. :kewl:

    . Meiner <<<<< zum Bus und Anhänger, hier sanft drücken :drive:

  • wenn man das Profil ausfüllen würde...


    das stimmt wohl ...

    tiffy123456: Wir wissen hier doch bis jetzt überhaupt nichts von Deinem Auto, außer dass es sich um einen T4 mit Erstzulassung in 1999 handelt.
    Das Alter ist für die kfz-steuerliche Bemessung hier aber überhaupt nicht relevant. :whistling:

    Um Deine Frage angemessen zu beantworten fehlen Angaben über beispielsweise

    • Fahrzeugart (PKW, LKW So.Kfz),
    • Kraftstoffart (Diesel, Benzin),
    • Motorisierung (Hubraum bei PKW),
    • zulässiges Gesamtgewicht (bei LKW und So.Kfz)


    Oft kann man diese Informationen aus dem Userprofil entnehmen, weshalb schon danach gefragt wurde.

    Liefere da mal nach, dann gehts hier weiter.

    Ich finde es übrigens spannend dass es online-Steuerrechner gibt, die keine genauen Angaben machen, sondern einen Spielraum lassen (293 bis 304 Euro pro Jahr).
    In der Wirklichkeit ist es nämlich so, dass die Kfz-Steuer ganz genau bestimmt ist und nicht "so ungefähr".

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Sorry, hatte zu viel zu tun, deshalb erst jetzt die Antwort...
    Meine Frage hat sich inzwischen geklärt:
    Der Wagen hat Euro 1....
    Die Schlüsselnummern auf dem Fahrzeugschein waren mehrdeutig, deshalb die Irritation.

    Massgeblich ist die Angabe im Brief. .... Und da steht... zu meinem Leidwesen E1 *schnief
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    Bin jetzt wild am Recherchieren, wie ich am besten und kostengünstigsten ne Zulassung zum Wohnmobil hinbekomme....
    lt. STVO ist keine Wasser- und Abwasseranlage gefordert. https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata…O%2EANL29%2Ehtm
    Im Merkblatt des TÜV-Nord steht das aber drin.... https://www.tuev-nord.de/de/privatkunde…hnmobil-tuning/
    Auch, dass der Kocher fest verschraubt sein soll... steht nicht in der STVO, aber auf der HP des TÜV-Nord.
    Die Dekra hat ihr Merkblatt mittlerweile rausgenommen, verweist nur auf Merkblatt des VdTÜV (Nr. 740)

    PeZe.. am besten den Link zur Dekra im Forum zum "Wohnmobil Ausbau" rausnehmen, der führt ins Leere :)
    Jetzt steht dies auf einer anderen Seite:

    Zitat

    Die Anforderungen an Wohnwagen bzw. Wohnmobile werden in einem Merkblatt des VdTÜV (Nr. 740) geregelt, wie:

    meines Wissens existiert diese Merkblatt aber gar nicht mehr, weil es zurückgezogen wurde.

    UND NUN?

    Habt ihr Tipps?
    Zu welcher Prüfstelle in HH sollte ich vorzugsweise gehen, welche Regelungen gelten aktuell? Gibt es da irgendwelche Neuerungen?

    3 Mal editiert, zuletzt von tiffy123456 (11. Juni 2018 um 22:25)