Falsche Schlüsselnummer - keine Zulassung möglich?

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  • Hallo liebe Bullifreunde,

    ich wollte letzte Woche meinen frisch erworbenen California Exclusive zulassen, leider hat die Behörde mich wieder weg geschickt. Offensichtlich ist der Wagen vor einigen Jahren aufgelastet worden, das zulässige Gesamtgewicht ist mit 2810 kg vermerkt, der alte (erste) Brief mit der entsprechenden Änderung (handschriftlich, aber mit Stempel) liegt mir vor. Weitere Unterlagen vom TÜV über die Auflastung habe ich nicht. Einige Jahre nach der Auflastung ist der Wagen auf Saisonkennzeichen und mit den "neuen" Papieren zugelassen worden, die Zulassungsbescheinigung hänge ich unten an.
    Nach Aussage des Bürgeramtes ist eine Zulassung aber so nicht möglich, da die eingetragene Schlüsselnummer nicht für Wohnmobile über 2,8t gelten würde. Insgesamt war das Gespräch sehr verwirrend, zwischendurch fiel die Aussage der Sachbearbeiterin, dass es gar keine Wohnmobile über 2,8t geben würde... da habe ich innerlich doch Zweifel an der Fachkompetenz der Mitarbeiterin bekommen...
    Das Ergebnis war dann, dass ich mir beim TÜV eine Bescheinigung darüber ausstellen lassen soll, dass die Auflastung in den Papieren eingetragen werden kann. Nach Rücksprache mit dem TÜV Nord geht das aber nur, wenn ich das Fahrzeug dort vorführe, was aufgrund der fehlenden Zulassung nicht ganz problemlos wird. Nun wäre mir eine Bescheinigung darüber, dass der Wagen nicht aufgelastet wurde genauso lieb, dann müsste die Schlüsselnummer ja wieder passen - aber auch das geht nicht ohne eine Vorführung beim TÜV.

    Was ich nun an der ganzen Geschichte nicht verstehe ist, warum mein WoMo mit den vorhandenen Papieren in einem anderen Zulassungsbezirk (Gelsenkirchen) zugelassen wurde und das Amt bei mir vor Ort dazu keine Möglichkeit sieht? Entsprechende Unterlagen / Unbedenklichkeitsbescheinigungen müssen ja bei der Auflastung vorgelegen haben, ich kann mir nicht vorstellen dass man diese bei einer Ummeldung erneut vorlegen muss?

    Augenscheinlich ist hier ja ein Fehler bei der Umschlüsselung passiert, daher meine Frage ob hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder vielleicht einen Tipp hat, wie die Situation evtl. ohne den Aufwand einer erneuten Vorführung beim TÜV gelöst werden könnte??

    Vielen Dank für Eure Mühen!


    PS.: Ich bin neu hier im Forum und noch keinen Meter in meinem T4 gefahren.... und komme direkt mit so komischen Sachen...:) ich hoffe Ihr seht mir das nach ;)

  • ... da hat die Dame bei der Zulassungsstelle recht.

    Deine Abgasschlüsselnummer müßte mit 06 beginnen, da Wohnmobil über 2,8t hast ja 2810kg zgG.

    Ich würde zu einem fähigen Prüfer (der weiß das ein ACV aus dem Baujahr als PKW bzw. Wohnmobil unter 2,8t die Abgasschlüsselnummer 0426 bzw. 0427 hat) fahren und den guten auf 2795kg ablasten.

    Den Nachweis der Schlüsselnummer solltest Du mit dem alten Brief erbringen können.

    MfG der Kay

    PS: Das Amt macht keine Änderungen der Schlüsselnummer ohne entsprechendes Gutachen !!! Also Kurzzeitkennzeichen und hinfahren, Kosten ev vom Verkäufer zurück holen bzw. nach beteiligung fragen.

  • der weiß das ein ACV aus dem Baujahr als PKW bzw. Wohnmobil unter 2,8t die Abgasschlüsselnummer 0426 bzw. 0427 ha

    Scheint als Diesel mit 50 kW eher kein ACV zu sein. :whistling:

    Edit: Eher ABL , hier mal schauen: Datenbank Emissionsschlüsselnummer – T4-Wiki

    Edit 2: zu 14.1: 0422 mit EWG 93/59/I sollte mit über 2,8 t unter 14.1 die 0630 bekommen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Vasco Da Gama (25. Juni 2018 um 12:42)

  • Scheint als Diesel mit 50 kW eher kein ACV zu sein. :whistling:

    Edit: Eher ABL , hier mal schauen: Datenbank Emissionsschlüsselnummer – T4-Wiki

    Edit 2: zu 14.1: 0422 mit EWG 93/59/I sollte mit über 2,8 t unter 14.1 die 0630 bekommen.

    ... richtig ;(;(;( , hab es oben geändert.

  • S-ARM:93/59/I,G:92/97 0422 Ist Wohnmobil bis 2800 kg
    93/59/EWGI,GKL:G1 0631 Ist Wohnmobil ab 2801 kg und mehr

    entweder auf 2800 kg ablasten, dann bleibt die 0422
    oder die 2810 kg bleiben und dann muss er die 0631 bekommen
    http://demo.ms-visucom.de/adria/de/bilde…toffklassen.pdf

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
    :thumbup: Hola, Si quieres ser bien servido, sírvete a ti mismo


    ..Unus pro omnibus, omnes pro uno 8o En la duda, ten la lengua muda

    Einmal editiert, zuletzt von Multi-Fanfare (25. Juni 2018 um 16:26)

  • Da hat beim Auflasten des am 26.1.96 gebauten ABL Calis irgend ein Gutachter einen Fehler gemacht, der bisher bei der Zulassungsstelle nicht aufgefallen ist.
    Die Mitarbeiterin dieser jetzt zuständigen Stelle hat entweder aufgepasst, oder ihr System hat die Infor automatish ausgeworfen (was ich eher annehme).

    Die nun erforderliche Vorgehensweie wurde ja schon beschrieben, entweder Gewicht lassen und den Abgasschlüssel anpassen, oder 10kg Ablasten.
    In jedem Fall muß man selber tätig werden.

    Es mag möglich sein, den entstandenen Schaden, zumindest aber die Kosten beim Ersteller des fehlerhaften Gutachtens zurück zu fordern, oder bei seiner Prüforganistation, aber das muß man dann auch selber erledigen.
    Wenn man das alte (falsche) Gutachten noch zur Hand hat, dann dürfte das aber kaum ein Problem sein.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (25. Juni 2018 um 21:56)

  • Mit Kosten zurück fordern wird das sicher nichts, da der TE kein Vertragsverhältnis zu der Prüforganisation hat welches die Änderung vorgenommen hatte

    Zum Tüv kommste mit Kurzzeitkennzeichen, ohne vorführen des Kfz keine Änderung

  • Zumal der Themenstarter ja schreibt, dass keine weiteren Unterlagen über die Auflastung vorhanden sind. :whistling:

    Aber die Vorgehensweise ist ja recht eindeutig.
    Aktuell ist die Fahrzeugbeschreibung nicht schlüssig; Abgasschlüssel, Fahrzeugart und zGG passen nicht zusammen.
    Aus dem Grund wird die Zulassung (zu Recht) verweigert.

    Also ist da zunächst mal eine Korrektur der Zulassungsunterlagen herbeizuführen.

    Das für diese Fahrten notwendige Kurzzeitkennzeichen wird für Fahrzeuge mit gültiger HU in der Regel problemlos zugeteilt.
    Die Versicherer berechnen regelmäßig keine Gebühren, wenn diese dann bei Zulassung das komplette Fahrzeug versichern.

    Dass die Sachbearbeiterin behauptete, es gäbe gar keine WoMos über 2,8t könnte sich um ein Mißverständnis handeln.
    Vermutlich war sie irritiert ob der Information, dass dieser Abgasschlüssel nur für WoMos bis 2,8t gültig ist.
    Tatsächlich gibt es natürlich WoMos über 2,8t, die dann aber eine andere Fahrzeugart darstellen.
    WoMos werden unterteilt in "bis 2,8t" und eben darüber.

    ..

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    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Ist halt wieder unnütze Lauferei aber nicht zu ändern, ich würde aber mit den Papieren zur Prüforganisation des geringstens Mißtrauens fahren und mit dem Prüfer der das ganze ändern soll klären was alles nötig ist. Bei Änderung des Gesamtgewichts kann es nötig seine eine Wiegekarte mit dem aktuellen Leergewichts vorzulegen, oder oder oder.....vorher klären erspart Zeit und Wege, und die Kzk sind auch nur 5 Tage gültig

  • Bei Änderung des Gesamtgewichts kann es nötig seine eine Wiegekarte mit dem aktuellen Leergewichts vorzulegen


    Also besser den Abgasschlüssel korrigieren lassen und das zGG beibehalten ;)

    ..

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    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Versuch voher das mit dem Prüfer telefonisch vorzubereiten, und/oder wende Dich an die Prüfstelle, die das seinerzeit verbockt hat.
    Vielen Prüfern sind solche Umschlüsselungen zu kompliziert...
    Gruss CC??

  • Aber der ist so zugelassen.


    Kann ja passieren, wenn einer nicht aufpasst.
    Es mag sogar sein (das weiß ich nicht genau), dass die WoMos über 2,8t früher den Abgasschlüssel der PKWs behielten.
    Wäre mal zu recherchieren.

    Heute passen die Automatismen der elektronischen Zulassungsprogramme auf ... und da geht da nun mal nicht mehr.

    ..

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    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Hallo zurück,

    kurz die Rückmeldung dass der Wagen nun zugelassen ist. Ich bin zur Dekra und habe ihn wieder auf 2,8 t "ablasten" lassen, das ging ohne weitere technische Abnahme (hat 15 Minuten gedauert und 48€ gekostet). Damit war die Zulassung dann kein Problem mehr.

    Danke allen für die Unterstützung und die Tipps!

    Beste Grüße

    Till

  • Danke für die Rückmeldung.
    ja, das war das einfachste, die alten Daten passen wieder.......wer wei schon was sie sonst wieder falsch gemacht hätten. :lol: :winker:

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
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