Automatik abschleppen mit laufendem Motor

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • Hallo zusammen,
    da ich nichts über die SuFu gefunden habe frage ich mal hier.
    Ist es möglich einen ACV mit Automatik mit laufendem Motor abzuschleppen?
    So sollte das Getrieb ja geschmiert sein.. Oder ist das dämlich;)

    Über Landstraße ca. 70km
    Gruß&Dank Chris

  • was hat den dein Getriebe?
    Geschmiert ja aber falls sich was gefressen hat, wird es schlimmer bzw. das mit späne verdreckte Öl zirkuliert und kann mehr Schaltventile verstopfen / beschädigen, bzw. das problem verschlimmern.

    abschleppen wenn möglich mit laufenem Motor hat nur vorteile...
    - BKV funktioniert
    - Servo funktionsfähig
    - Batterie wird nicht unötig belastet

    Einmal editiert, zuletzt von Sadsran (29. Juni 2018 um 13:56)

  • Moin,

    abschleppen an sich ist auch ohne Motor möglich, solange das Getriebe in N ist. Praktisch würde ich den Motor aber schon alleine wegen Lenkhilfe und Bremshilfe laufen lassen.

    Zur Schmierung kann ich nichts sagen. Würde in dem Fall aber mal meine Bedienungsanleitung lesen.

    Gruß Arjen

  • Das Getriebe hat nichts, hab nur keinen TÜV und keine Zulassung..
    Daher funktioniert Kurzzeitkennzeichen leider auch nicht

  • Das Getriebe hat nichts, hab nur keinen TÜV und keine Zulassung..
    Daher funktioniert Kurzzeitkennzeichen leider auch nicht

    Dann würde ich das lassen. :whistling: Lieber ein Trailer o.ä. Mieten, dann hat man keine rechtlichen Probleme
    Zitat aus dem Busgeldkatalog:

    Zitat

    Bei dem, was Sie vorhaben, liegt kein unmittelbarer Notfall vor, wie das beim Abschleppen der Fall ist (siehe Box). Von daher spricht man in Ihrem Fall von „Schleppen“. Schleppen bedeutet, dass Sie mit Ihrem Auto ein anderes Fahrzeug im Straßenverkehr hinter sich herziehen, das eigentlich für einen eigenen Antrieb vorgesehen ist. Dies ist auch dann der Fall, wenn das Auto im Moment nicht fahrtüchtig ist. Das Schleppen von Kraftfahrzeugen ist illegal, wie § 33 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) feststellt:

  • Das Getriebe hat nichts, hab nur keinen TÜV und keine Zulassung..
    Daher funktioniert Kurzzeitkennzeichen leider auch nicht

    Ein funktionierenden Wagen abschleppen, ist nicht abschleppen, sondern Schleppen, dafür bräuchtest Du/bzw. der Abschleppende/Schleppende meines Wissens einen LKW Führerschein

    warum solltest Du keine rote Nummer bekommen um zum TÜV zu fahren?

    Einmal editiert, zuletzt von Andreas S (29. Juni 2018 um 14:06)

  • Oje, so weit habe ich nicht gedacht..
    Er bekommt einen neuen Zahnriemen, ist also ein Werkstatttermin Bei Marc in Duisburg. Vorher ist TÜV wohl auch nicht möglich da der Rioemen schon 12 Jahre alt ist/35.000km hat.
    Der Schleppende hat tatsächlich einen LKW-Führerschein und einen T4, hab allerding vom ursprünglich für die Aktion vorgesehenen Zugfahrzeug für den Trailer ne Absage bekommen.

  • Vorher ist TÜV wohl auch nicht möglich da der Rioemen schon 12 Jahre alt ist/35.000km hat.

    Ist der Riemen dem Tüv nicht egal? ?(

    allerding vom ursprünglich für die Aktion vorgesehenen Zugfahrzeug für den Trailer ne Absage bekommen.

    gibt auch 3,5t Autotransporter, die man mieten kann. Je nach Zuladung/Leergewicht der Teile könnte man sowas auch nehmen

  • Joa, hab hier gesagt bekommen das könnte problematisch sein wegen AU und Motor hochjubeln

  • Schleppen von nicht zugelassenen Fahrzeugen ist nicht erlaubt leider.
    steht hier

    Kurzeitzulassung geht, du darfst halt nur direkt zur Werkstatt in der Umgebung bzw zum tüv fahren.

    Mit Zulassung ist es zwar auch erlaubt, bzw nur wenn du liegen geblieben bist. Aber dann ist dein Auto halt liegen geblieben wenn jemand fragt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Nils2101 (29. Juni 2018 um 22:37)