Neue Richtlinie für Anforderungen Kochstelle Stand 16.10.2017

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • Mal von mir ein großes Dankeschön an axelb: und auch an KNOX: für die gut recherchierten Beiträge und die ausführliche Erklärung bzw Ergänzung dazu. Mit so einem Hintergrundwissen kann man doch gut vorbereitet und sicher nachfragend auch den einen oder anderen Prüfer sanft auf die richtige Spur bringen.


    Wenn man subtil und freundlich dabei vorgeht habe ich dabei schon oft Erfolg gehabt und konnte den zuständigen Prüfer bzw AAS in meiner Stammprüfstelle jeweils auf den richtigen Pfad führen (wenn er - was aber selten vorkommt - mal davon abkommt).
    Mir selbst ist es regelmäßig zu viel Aufwand solche Dinge vollständig und abgesichert zu recherchieren. Manchmal wüsste ich auch gar nicht wo ich da suchen soll.

    Was ich auch ein Unding finde ist dass solche Regelgungen oft nur gegen Bares nachzulesen sind. So ähnlich ist es bei den DIN-Unterlagen ja auch (gewesen). Das vollständige Regelwerk war nur extrem teuer zu erkaufen. Zum Glück ändert sich das gerade ein bisschen (im Bezug auf Regelwerke allgemein - nicht nur speziell auf die DIN bzw die entsprechende EN bezogen...)
    Gruß, Jörg

  • Wie schon mal erwähnt wollen unsere Prüfer hier einen Kocher, der für die Benutzung in Innenräumen zugelassen ist. Da nun aber keiner dieser Kartuschenkocher das hat,
    darf eigentlich so ein Kocher gar nicht mehr eingetragen werden.
    Ich habe Campinggas direkt angeschrieben, und als Antwort kam, dass keiner der mobilen Kocher eine derartige Zulassung besitzt.
    Werde mir auch nen Origo zulegen, da mir auch der Kartuschenmüll etwas gegen den Strich geht.
    Gruss
    Wolfgang

  • Auch von mir ein rießen Dank an die ausgiebige Recherche.
    Hoffentlich brauche ich dieses Wissen nicht beim bald anstehenden TÜV Termin.
    Hätte sich der Prüfer aufgrund des Kartuschenkochers geweigert, so hätte ich eine elektrische Kochplatte fest verbaut.
    Und darauf den Kartuschenkocher als "Ladung" gestellt :whistling: .
    Mal sehen was bei der nächsten HU so raus kommt.....
    Gruß
    Georg

    MV Atlantis Blau BJ99, Modell 2000, ACV, 345000 KM

  • elektrische Kochplatte fest verbaut.
    Und darauf den Kartuschenkocher als "Ladung" gestellt


    sicherlich eine gute Idee :thumbup:
    und dann bitte dabei bedenken, dass die 230V-Anlage auch von einer Elektrofachkraft abgenommen und dieses bestätigt ist. :rolleyes:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Zitat

    ...dass die 230V-Anlage auch von einer Elektrofachkraft abgenommen und dieses bestätigt ist.

    Der Tipp kam damals kam vom örtlichen TÜV Prüfer.... :thumbup:

    MV Atlantis Blau BJ99, Modell 2000, ACV, 345000 KM

  • Moin zusammen,

    ich fahre ja nun ein „Richtiges“ Wohnmobil mit Gasanlage.
    Diese muss alle zwei Jahre geprüft werden. Auf Dichtigkeit und Funktion.
    Macht man immer vor dem TÜV Termin. Weil man ohne bestandene Gasprüfung, gar nicht zur TÜV Prüfung zugelassen wird.
    Bei der Gasprüfung werden alle mit Gasbetriebenen Geräte im Womo auf Ihre Funktion getestet.
    Bei der „Funktion“ wiederrum geht es nicht nur darum das die Geräte funktionieren, sondern in erster Linie um die Sicherheitsfunktionen.
    1. Beim Herd: Wird das Gas abgestellt wenn die Flamme erlischt?
    2. Ist das Schild aufgeklebt und lesbar wo draufsteht, dass beim Betrieb des Kochers, ein Fenster oder eine Dachluke geöffnet sein muss?
    3. Funktioniert der Kühlschrank? Auch hier, wird das Gas abgestellt wenn die Flamme erlischt? Oder wird wieder gezündet? (Bei meinem Model wird wieder gezündet)
    4. Funktioniert die Heizung? Geht die Anlage auf „Störung“ wenn die Gaszufuhr gestoppt wird?
    Meist ist hier auch ein klacken des Gasabsperrventiles zu hören.
    Und natürlich eine Dichtigkeitsprüfung der gesamten Anlage ab dem Regler.
    Dann auch ob die Schläuche und der Regler unbeschädigt und noch in der 10 Jahresfrist sind.
    Wenn eines dieser Geräte nicht korrekt funktioniert oder die Anlage nicht dicht ist, wird keine Plakette (Gasprüfung) zugeteilt und eine TÜV Prüfung ist schon mal gar nicht möglich.

    Wenn also nun immer mehr Leute mit diesen Kartuschenkochern rumfahren und hier ja eigentlich gar keine Prüfung notwendig ist,
    weil die ja gar nicht für den Innenbereich sind, kann ich die Prüfer schon verstehen wenn die anfangen sich darüber Gedanken zu machen, ob das alles so richtig ist.
    Immerhin fährt der Kartuschenkocherbesitzer ja auch „Gas in (wenn auch kleinen) Flaschen“ mit sich rum.
    Keiner schaut hier, ob die korrekt verstaut sind oder ob die Geräte in denen die verwendet werden,
    noch in Ordnung sind.
    Das ist schon eine potenzielle Gefahr, mit diesen Gasdingerns.
    Gefahr für Leib und Leben entstehen hier nämlich nicht durch den Betrieb der Geräte, sondern durch
    die Gaspulle, die da drinsteckt.
    Festverbaut hat man den Kocher ja, auf dem Heckauszug.
    Das der Kocher nur für draußen ist, ist dann ja auch kein Problem. Ist ja dann auch so irgendwie „draußen“.
    Aber ausgeschaltet, und der Heckauszug ist reingeschoben, mit wiederrum eingesetzter Gaspulle…
    Ist irgendwie „drinnen“, oder?
    Aber ist dann ja „nur“ transportiert.
    Und nu ist die Pulle gar nicht gesichert oder zugedreht oder vom Wohn-oder Fahrraum getrennt.
    Wenn die nun undicht wird, reicht das Gas um den Fahrer zu betäuben?
    Oder eine schlafende Person zu töten?
    Wenn trifft dann eigentlich die Hauptschuld?
    Und wenn eine von den mitgeführten Flaschen in der Sonne liegt und explodiert, der Fahrer kriegt nen Schreck und baut einen Unfall, womöglich mit Todesfolge?
    Wer ist dann schuld?
    Diese ganze Gas Sache kann überhaupt nicht von den beim TÜV angestellten „KFZ Sachverständigen“, geprüft und beurteilt werden, weil denen dazu einfach die Befähigung fehlt.
    Deswegen macht das ja auch, vorher, ein hierfür ausgebildeter Fachmann.
    Das sind übrigens auch keine Elektriker Meister beim TÜV.
    Ob der Selbstausbauer den FI und den PE richtig angeschlossen hat prüft deswegen auch keiner beim TÜV.
    Genauso ob die Elektroverteilung sachgerecht ausgeführt wurde oder ist.
    Wenn ich hier im Forum so manche Beiträge lese, denke ich allerdings schon dass da eine Abnahme Pflicht sein sollte.
    Für Gas UND Strom. Finde ich jetzt gar nicht so verkehrt. Dient doch der Sicherheit.

    Also zurzeit kann hier (im Prinzip) jeder Selbstausbauer sich selbst und andere in Lebensgefahr bringen und der TÜV kann es gar nicht verhindern
    dass diese Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen. Dass er das nun gerne verhindern möchte ist doch seine Aufgabe.
    Oder sehe ich das falsch?

    Munter bleiben.
    Holger

  • Der Transport von kleinen Mengen an Gas-(Flaschen) (max.333kg) einzelhandelsgerecht abgepackt und für den persönlichen Gebrauch bestimmt, unterliegt nicht der Gefahrgutverordnung,
    vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern.

    Das ist die gesetzliche Regelung für Privatleute, nachzulesen in der ADR (Accord des marchandises Dangereuses par Route, Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).

    Das austretendes Flüssiggas ein gefährliches und zündfähiges Gemisch bilden kann bleibt unbenommen, hat aber nichts mit der Sicherheitsüberprüfung durch TÜV und Co. zu tun.
    Es genügen dem Gesetzgeber aber der gesunde Verstand und die Eigenverantwortung des Fahrzeugführers.
    Und das ist m.E. auch gut so.

    Ob man sich mit dem Zeug umbringen oder in die Luft sprengen will, hat der Prüfer nicht zu beurteilen.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Zur staatlich deutschen Regelungs- und Verbotswut kommt immer öfter auch diese Unart vom „Souverän“... was ich nicht darf soll auch kein Anderer dürfen. Egal ob das nun Sinn macht oder nicht! Zum Kotzen! Anstatt anderen ihre Freiheit -evtl. auch das ein wenig mehr an derselben- zu gönnen, wird sie neidvoll in Frage gestellt! Also hier gibt‘s die auch :-/ Wobei mir der Verdacht schon bei dem ein oder anderen Thema aufkeimte.


    Keine Toleranz den Intoleranten!

  • Weil ich mir ja jetzt eine Heckschublade bauen will und ich mir nicht sicher bin/war was letztendlich Erlaubt ist oder nicht, bin ich heute mal zum TÜV gefahren und hab nachgefragt.
    Speziell wegen der Kochstelle. Die Aussage des TÜV Mannes war; entweder eine Elktro Kochplatte mit Stecker oder einen Gaskocher mit einer Abnahme für den Innenbereich. Diese müssen fest verbaut sein! Nur reinlegen reicht nicht. Dazu noch Staufächer und eine Spülgelegenheit (wobei da schon eine Plastikschüssel reicht). Auf meine Nachfrage, da ich den Kocher ja nur bei ausgezogener Schublade und damit nur bei offener Heckklappe nützen kann, ob da nicht ein normaler Kocher reichen würde, war nein. Er muß fest verbaut mit dem Fahrzeug sein und die Abnahme für den Innenbereich haben, dann könne ich den Kocher seiner Meinung nach auch auf den Beifahrersitz schrauben.
    Und wenn das alles eingebaut ist, soll ich vorher noch mal auf die Waage fahren und mit dem Wiegezettel zum TÜV kommen um die Veränderungen abnehmen zu lassen.

    Einmal editiert, zuletzt von scottie 1969 (13. Juli 2018 um 18:52)

  • Hallo,

    frag mal nach der Abnahme der Platikschüssel, ob nicht Stehhöhe auch verlangt wird. :) Tisch und Bett jeweils auch klappbar möglich, Sitzgelegenheit, Staumöglichkeit (Schrank/Schublade) und Kochstelle mehr muss nicht sein um aus z.B. einem Transporter ein Womo zu machen. Ausser bei komplett verblechten Transportern, da muss man, damit es einen wohnlichen Eindruck macht, ein oder zwei Fenster reinschneiden. An der Kochgelegenheit gibt es, s.o. , "Auslegungsdifferenzen". Am Rest eingentlich nicht.

    Gruß, Christian

    Dieses Dokument ist elektronisch erstellt und bedarf keiner Unterschrift oder Signatur

  • Die ganze Diskussion ist eh absurd - ist nur der ein echetr Camper, der kochen kann ... und zwar unbedingt IN seinem Auto :nixpeil:
    Soweit ich weiß, kann man sich auch sehr gut kalt, draußen oder in öffentlichen Beköstigungsstellen ernähren.

    Viel eher sollte man doch ein eingebautes Klo und eine Waschgelegenheit fordern ... das ist nämlich wirklich schwierig unterwegs ... das würde den echten Camper vom gewöhnlichen Waldkacker unterscheiden

  • Reicht da ein Eimer, lose, oder muss der fest verschraubt werden? :D Nutzbar als Waschgelegenheit und als Toilette. Braucht wenig Platz und bringt auch die Einkäufe zum Womo.

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    Einmal editiert, zuletzt von Vadder (13. Juli 2018 um 19:17)

  • Hallo,

    frag mal nach der Abnahme der Platikschüssel, ob nicht Stehhöhe auch verlangt wird. :) Tisch und Bett jeweils auch klappbar möglich, Sitzgelegenheit, Staumöglichkeit (Schrank/Schublade) und Kochstelle mehr muss nicht sein um aus z.B. einem Transporter ein Womo zu machen. Ausser bei komplett verblechten Transportern, da muss man, damit es einen wohnlichen Eindruck macht, ein oder zwei Fenster reinschneiden. An der Kochgelegenheit gibt es, s.o. , "Auslegungsdifferenzen". Am Rest eingentlich nicht.

    Gruß, Christian

    Der Rest ist bei mir ja alles vorhanden, MV2. Es kommt ja eine Heckschublade von ca. 1m x 1m, da wird die Kochstelle integriert und Stauraum ist dann auch genug da. Stehhöhe interessiert nicht und als Waschmöglichkeit reicht die genannte Plastikschüssel (werde mir aber wahrscheinlich ein Mini Spülbecken einbauen).
    Und hier ging es ja mehr um die Kochgelegenheit. Da ist es hier (NRW) so, daß man entweder eine Elektro Kochplatte mit Stecker oder einen Gaskocher mit Innenraumabnahme braucht, die in beiden Fällen fest verbaut sein müssen.

    Einmal editiert, zuletzt von scottie 1969 (13. Juli 2018 um 19:24)

  • Ich habe gemeint, wenn alles fertig eingetragen ist, frag ihn mal wo das steht mit der Waschgelegenheit.

    Dieses Dokument ist elektronisch erstellt und bedarf keiner Unterschrift oder Signatur

  • Aus welchem Grund meint eigentlich jeder, er müsse sein Fahrzeug nach dem Einbau von Bett und Schrank zu TÜV und Co. fahren und das alles eintragen lassen :nixpeil:
    Das Einzige was bei meinem Umbau wirklich begutachtet wurde, ist die neue Fahrzeughöhe nach Aufbau des festen Hochdaches, ansonsten bleibt das Auto zulassungstechnisch so variabel wie ein T4 nur sein kann.

    Jm2c, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Aus welchem Grund meint eigentlich jeder, er müsse sein Fahrzeug nach dem Einbau von Bett und Schrank zu TÜV und Co. fahren und das alles eintragen lassen :nixpeil:
    Das Einzige was bei meinem Umbau wirklich begutachtet wurde, ist die neue Fahrzeughöhe nach Aufbau des festen Hochdaches, ansonsten bleibt das Auto zulassungstechnisch so variabel wie ein T4 nur sein kann.

    Jm2c, Axel

    Weil man sonst das Fahrzeug nicht als Wohnmobil umschreiben lassen kann ?

  • Hallo Axel,

    auch ich werde meinen MV nicht als Womo umschreiben lassen. Ich möchte ab und an auch mal 2 Motorräder legal transportieren und und und. Für manche sind halt die Fixkosten wichtiger, andere ärgern sich über slowenische Mautgebühren für „Nicht-Womos“ . Dem Staat eine lange Nase zeigen ist „in“. Wen ich sehe was hier in der Gegend mit ausschließlich für die Landwirtschaft steuerbefreiten Traktoren und dann noch nur für LoF zulasssungsfreien Anhängern transportiert wird - da ist jeder der seinen LKW gewerblich zugelassen hat und dafür auch noch Steuern zahlt echt dumm. Da ist das bisschen Wohnmobilzulassung und dann alles rausnehmbar machen echt lächerlich dagegen.

    Gruß, Christian

    Dieses Dokument ist elektronisch erstellt und bedarf keiner Unterschrift oder Signatur

  • Also geht es ausschließlich um den wirtschaftlichen Aspekt ... OK, verständlich, für denjenigen dem es möglich ist.
    Einen technischen Nutzen hat das Ganze aber wohl nicht.

    Recht viele Autos mit Wohnmobilausstattung sind werkseitig als PKW ausgeliefert worden, was ebenfalls den Zulassungsverordnungen entspricht.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Hallo,

    gibt es ausser dem wirtschaftlichem Aspekt noch einen anderen, auf dem Papier aus einem PKW ein Womo zu machen? Ich behaupte jetzt mal frech, mehr als die Hälfte der zu Womos umgebauten MVs, sind innerhalb von weniger als 30min wieder ein super Transporter, ohne jegliche störende Einbauten. Frei nach Ulbricht: "Niemand hat die Absicht einen Transporter zu nutzen" :whistling: Es gibt natürlich auch Leute die ein dauerhaftes Womo aus ihrem Bus machen und echt feste Einbauten rein zimmern.
    Trotzdem ich mich immer mehr zum Camping hingezogen fühle, würde ich so was nur bei extremen Unterschieden der Fixkosten oder unterschiedlich gehandhabten Fahrverboten machen.

    Gruß, Christian

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