Neue Richtlinie für Anforderungen Kochstelle Stand 16.10.2017

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  • Hallo,

    gibt es ausser dem wirtschaftlichem Aspekt noch einen anderen, auf dem Papier aus einem PKW ein Womo zu machen? Ich behaupte jetzt mal frech, mehr als die Hälfte der zu Womos umgebauten MVs, sind innerhalb von weniger als 30min wieder ein super Transporter, ohne jegliche störende Einbauten. Frei nach Ulbricht: "Niemand hat die Absicht einen Transporter zu nutzen" :whistling: Es gibt natürlich auch Leute die ein dauerhaftes Womo aus ihrem Bus machen und echt feste Einbauten rein zimmern.
    Trotzdem ich mich immer mehr zum Camping hingezogen fühle, würde ich so was nur bei extremen Unterschieden der Fixkosten oder unterschiedlich gehandhabten Fahrverboten machen.

    Gruß, Christian

    Eben
    Und das ist ja auch meine Intention den Multivan als Womo umzuschreiben. Tisch, Sitzgelegenheit und Bett sind ja schon werksseitig verbaut. Jetzt wollte ich mir den Stauraum mit einer Heckschublade schaffen. Wenn dann als einzige Bedingung nur noch eine Kochstelle (Gas oder Elektro) verlangt wird, dann Kauf ich mir halt einen Kocher für 30€ und schraub ihn fest auf die Schublade.
    Durch die Kochstelle (egal ob ich sie nutze oder nicht) spare ich aber Steuern (120€ ?) und auch Versicherung?
    Da hätte ich doch Schläge verdient es nicht zu machen, vor allem wenn, wie beim MV, die meisten Vorgaben für ein Womo schon gegeben sind.

  • In dem Dokument vernachlässigt der "Prüfingenieur" das man auch einen Kartuschenkocher absperren kann. Das Ventil sitzt in der Flasche. Entriegelt ist er abgesperrt. Aber irgendwie muss man den Unsinn ja Haare sträuben begründen.

  • Moin zusammen,

    ein Wohnmobil wird ja meistens nicht das ganze
    Jahr über genutzt. Die meisten Wohnmobilbesizer fahren
    damit in den Urlaub und mal das Wochenende los.
    Daher der günstige Steuersatz. Es wird halt angenommen das
    diese Fahrzeuge nicht so viele Kilometer im Jahr machen.
    Wenn nun immer mehr Menschen diese „Lücke“ ausnutzen um Steuern zu sparen,
    wird das sicher bald wieder geändert werden.
    Mit der Konsequenz das alle Wohnmobil besitzer mehr Steuern zahlen werden.

    Wie beim „Letzen Mal“
    Ab 2800kg erfolgte die Besteuerung nach Gewicht.
    Da konnte ich mit 2810kg und Womo zulassung bei Steuern und Versicherung sparen.
    Steuern waren glaube nur 132€ im Jahr. Dank Porsche, Audi und BMW zahle
    ich nun 210€ im Jahr.

    Nur weil ein paar „schlaue“ meinen, hier will der Staat ja verxsrscht werden, also mache
    ich das auch, zahlt der Ehrliche am Ende die Zeche.

    Mit freundlichen Grüßen
    Holger

  • In dem Dokument vernachlässigt der "Prüfingenieur" das man auch einen Kartuschenkocher absperren kann. Das Ventil sitzt in der Flasche. Entriegelt ist er abgesperrt. Aber irgendwie muss man den Unsinn ja Haare sträuben begründen.


    Stimmt! Und wenn man den Topfhalter umdrehen will, muss man erst entriegeln. Und wenn der Halter andersherum drin liegt, kann man die Kartusche nicht mehr „scharf machen“. In meinem syncro war der Gas-Kocher so in einer Schublade verbaut, dass man diese nur bei umgedrehtem Halter schließen konnte.
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    Das ist dann eigentlich idiotensicher.

    Kritiker können natürlich entgegnen, dass die Kartusche so immer noch nicht mit einer abgesperrten Gasflasche gemäß G607 vergleichbar ist.

    Wer nie vom Weg abkommt, der bleibt auf der Strecke

    Einmal editiert, zuletzt von KNOX (14. Juli 2018 um 11:31)

  • @unbekannt: jede gesetzliche Regelung hat Lücken. Deshalb wird es immer Praktiken geben, die zwar legal, aber nicht legitim, also ethisch unbedenklich, sind.
    Mein schlechtes Gewissen wegen meines „Steuer-und-Versicherungs-Womos“ hält sich in Grenzen, solange Ikea Deutschland am Billyregal nur ein paar Cent verdient und entsprechend wenig Steuern zahlt, weil ein Großteil der Marge an den Lizenzgeber auf Grand Cayman geht...

    Wer nie vom Weg abkommt, der bleibt auf der Strecke

  • KNOX
    Natürlich sind immer die anderen Schuld.
    Mein Chef sagt dann immer:
    „Wie die anderen sind Schuld? Ich dachte die habe ich letztes Jahr rausgeschmissen?“


  • Kann nicht sein.Rapido verkauft auch weiterhin Reisemobile wo der komplette Küchenblock ins Zelt runter kommt. Der Kocher wird dann an der Gasleitung ausgesteckt, rumgedreht und wieder eingesteckt. Und bei keinem mir bekannten Reisemobil, und ich mach das seit 1985, ist der Kocher baulich vom Wohnraum bzw. Fahrerhaus getrennt.Es ist auch keine Gaskochstelle Vorgeschrieben. Alle neuen Reisemobile haben eine E Zulassung. Die steht über dem nationalen Zulassungsrecht. Da kann auch ein einsamer Prüfer nicht dran rütteln. Die Zulassungsbestimmungen für Reisemobile sind Europaweit gleich.

    Text des Schreibens mal gründlich lesen. Da steht“Anforderung an FEST verbauten Kochstellen, und das Kartuschenkocher nicht dem entsprechen. Streitet auch keiner ab. Die sollen ja auch lose mitgeführt und nicht befestigt werden. Und sollten natürlich eine Zulassung für innenräume haben .

    Gar keine Gedanken dran verschwenden.
    Solltet euch eher Gedanken über die Befestigung der Abreisseile von Anhängern an Zugfahrzeugen machen . Die Bestimmung die in Österreich, Frankreich, Schweiz und Holland schon Bußgelder zwischen 120-400€ ( Schweiz) kostet, gelten auch hierzulande. Altfahrzeuge haben aber in D noch eine Übergangsfrist bis 2020. Dann zahlt man auch hier kräftig.

  • In dem Dokument vernachlässigt der "Prüfingenieur" das man auch einen Kartuschenkocher absperren kann. Das Ventil sitzt in der Flasche. Entriegelt ist er abgesperrt.


    Das ist (neben KNOX schon erwähnter Argumentation) der nächste sehr gute Hinweis.
    Und ich bin der Ansicht, dass das durchaus G607 konform ist.

    Ob ich nun einen Hahn zudrehe oder eine Kartusche entriegele ... beides muß manuell und durch den Benutzer gemacht werden.


    Zum Ummeldegrund (mein Fahrzeug => Wohnmobil) :
    Es gibt also in erster Linie wirtschafliche Gründe um die Ummeldung zum Wohnmobil zu veranlassen.
    Das kann ich verstehen.

    Für mich selber ist das aber nichts, denn an meinen momentanen Steuersatz von jährlich 172,- EUR kommt kein Wohnmobil heran.
    Und als Firmenauto hat man mit einem Wohnmobil gegenüber den Finanzbehörden auch immer Erklärungsbedarf. :whistling:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • HeadlessKnight: ja. Den Origo 1500 klappt man einfach auf und legt das Plättchen drauf.
    Mein fest verbauter Kocher ist ein Origo A100. Für den habe ich ein rechteckiges Stück Moosgummi, das man zwischen Tank und Kocher schiebt.

    Weil es thematisch passt: Ein Link auf den Beitrag zum Bioethanol.
    Das werde ich mal probieren, und dann die Neoprenteile nur noch während derLlagerung zwischen den Campingurlauben (Als Verdunstungsbremse) einsetzen müssen.

    Wer nie vom Weg abkommt, der bleibt auf der Strecke

  • Tja...was soll ich nun sagen. Einer sagt so einer so. Ich war froh nen vermeintlich coolen Tüver was die WOMO Eintragung angeht gefunden zu haben...und nu muss wohl ein anderer gefunden werden.

    Da ich mich mit anderen gewerblich angebotenen WOMOs nicht auskenne weiß ich nicht was dort verbaut ist. Ich meinte jedoch zu wissen das die größeren Modelle ein separates Fach mit Aussenbelüftung haben in dem die Gasbuddel sitzt.

    Fest verbaut ja klar (2 Schrauben!)...sonst kann ich ja nen Kombi mit Kocher im Kofferraum lose rumliegend auch als Womo eintragen...also das sollte schon sein denk ich. Irgendwelche Minimalaforderungen muss es ja geben und das gehört dazu..´weswegen es ja wohl auch die Mehrheit der WOMO Nachtrager genauso praktiziert.

    Und ja natürlich ist die Steuerersparnis der Anreiz dazu, sonst nichts. Die Einsparung bei den Versicherungen ist marginal...20 oder 30 Euro warens bei mir glaub ich.

  • Zitat

    Die Einsparung bei den Versicherungen ist marginal...20 oder 30 Euro warens bei mir glaub ich.


    Öhm, bei mir warens 700€ pro Jahr, und mein Vater darf den Bus jetzt auch legal bewegen :)

    Fällt wohl bei jedem anders aus die Ersparnis :thumbup:

    MV Atlantis Blau BJ99, Modell 2000, ACV, 345000 KM

  • Aber wir stellen fest ... es sind in erster Linie Erwägungen der wirtschaftlichen Vorteile, die unsere Forianer zu einer Umschlüsselung zu Wohnmobil bewegen.

    Denn genau genommen kann es uns doch egal sein was da in den Papieren steht, Hauptsache wir haben unser "mobiles Zuhause" dabei :thumbup:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Weil es thematisch passt: Ein Link auf den Beitrag zum Bioethanol.
    Das werde ich mal probieren, und dann die Neoprenteile nur noch während derLlagerung zwischen den Campingurlauben (Als Verdunstungsbremse) einsetzen müssen.


    Super Danke :)


    Bei mir ist es neben den Wirtschaftlichen Gesichtspunkten noch der Wunsch nach einer grünen Plakette.
    LKW= keine grüne Plakette
    PKW/WoMo = grüne Plakette

    weil ein Fahrzeug aufgrund seiner unterschiedlichen Zulassungsart ja auch weniger Dreck hinten raus bläst ....

  • Hi Leute,

    berichte kurz von meiner Erfahrung heute:
    War eben beim TÜV Süd zum Vorgespräch. Der Gutachter fand alles super (Schränke, Bett, Tisch), bis auf den Kocher. Ich habe so ein günstiges Gaskartuschen Teil mit Zündsicherung. Allerdings ist das nicht für Innenräume zugelassen und darauf kam es ihm an. Wir verständigten uns auf einen Sprituskocher, mit dem es laut dem Prüfer keine Probleme gibt. Aber vielleicht nehme ich auch eine Kochplatte zur Prüfung mit ;). Ob ich den Gaskartuschenkocher nutze oder nicht, ist ihm "egal", "das muss jeder selbst verantworten", so wie ich ihn da im Schrank habe "ist das Ladung und die interessiert mich nicht".
    Außerdem reichte es ihm nicht, dass ich den Kocher einfach auf den Schrank stelle. Er muss schon fest verbaut sein. Soll heissen, ein Winkel und zwei Schrauben (oder wie auch immer), dann ist gut.

    Grüße

  • Robters Ausführungen bestätigen das was wir hier ja immer schon erklären.

    So schwer ist das ja nun auch nicht zu verstehen. :rolleyes:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Hi Leute,

    berichte kurz von meiner Erfahrung heute:
    War eben beim TÜV Süd zum Vorgespräch. Der Gutachter fand alles super (Schränke, Bett, Tisch), bis auf den Kocher. Ich habe so ein günstiges Gaskartuschen Teil mit Zündsicherung. Allerdings ist das nicht für Innenräume zugelassen und darauf kam es ihm an. Wir verständigten uns auf einen Sprituskocher, mit dem es laut dem Prüfer keine Probleme gibt. Aber vielleicht nehme ich auch eine Kochplatte zur Prüfung mit ;). Ob ich den Gaskartuschenkocher nutze oder nicht, ist ihm "egal", "das muss jeder selbst verantworten", so wie ich ihn da im Schrank habe "ist das Ladung und die interessiert mich nicht".
    Außerdem reichte es ihm nicht, dass ich den Kocher einfach auf den Schrank stelle. Er muss schon fest verbaut sein. Soll heissen, ein Winkel und zwei Schrauben (oder wie auch immer), dann ist gut.

    Grüße

    Also darfst du nochmal vorstellig werden?!
    So ähnlich hat sich bei mir der Prüfer vom TÜV Nord auch geäußert. Der Kocher MUSS für Innenräume zugelassen und fest verbaut sein (wie du schon schriebst, auf den Schrank stellen reicht nicht).
    Sitzmöglichkeit, Tisch und Schlafgelegenheit habe ich ja schon durch die Multivan Ausstattung. Jetzt kommt noch die Heckschublade. Da werd ich auch eine Kochplatte (Induktion) verbauen und hab damit alle Voraussetzungen zur Eintragung als Womo erfüllt, hoffe ich

    Einmal editiert, zuletzt von scottie 1969 (17. Juli 2018 um 19:09)

  • und hab damit alle Voraussetzungen zur Eintragung als Womo erfüllt


    in Deiner Aufzählung fehlt (nach Ergänzung des "zusätzlichen Stauraums" mittels Heckschublade) die Position: "insgesamt wohnlicher Eindruck".
    Das ist ja nun ein recht subjektiver "Wert" und die Bewertung obliegt ganz allein dem Prüfer.

    Wie Forenkollege rheinhesse bereits schrieb ... Kocher in der Heckschublade läßt dessen Benutzung im Innenraum nicht zu.

    Hier beißt sich die Katze in den Schwanz.
    Legt der Prüfer Wert auf einen innenraumgeeigneten Kocher, akzeptiert jedoch dennoch den Kocher in der Heckschulade (an dem ja nur draußen gekocht werden kann), dann ist das Paket nicht schlüssig.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)


  • in Deiner Aufzählung fehlt (nach Ergänzung des "zusätzlichen Stauraums" mittels Heckschublade) die Position: "insgesamt wohnlicher Eindruck".
    Das ist ja nun ein recht subjektiver "Wert" und die Bewertung obliegt ganz allein dem Prüfer.

    Wie Forenkollege rheinhesse bereits schrieb ... Kocher in der Heckschublade läßt dessen Benutzung im Innenraum nicht zu.

    Hier beißt sich die Katze in den Schwanz.
    Legt der Prüfer Wert auf einen innenraumgeeigneten Kocher, akzeptiert jedoch dennoch den Kocher in der Heckschulade (an dem ja nur draußen gekocht werden kann), dann ist das Paket nicht schlüssig.

    Darauf hab ich den Prüfer ja angesprochen. Ob ich den Kocher im Auto haben muß oder ob es ausreicht ihn in der Heckschublade zu installieren.
    Seine Antwort war.
    "Solange der Kocher fest verbaut ist und ,falls es ein Gaskocher ist, der die Innenraumabnahme hat, kannst du ihn von mir aus auf den Beifahrersitz schrauben"
    Und auf meine Frage ob denn ein normaler Kocher, ohne Abnahme, nicht auch reichen würde, weil, wie du ja auch sagst, nur offen gekocht werden kann, war seine Antwort.
    "So ist die Vorschrift, der Kocher muß Fest verbaut sein und die Abnahme besitzen."
    Das da nicht immer alles schlüssig ist, wundert mich nicht. Wir reden hier schließlich vom TÜV.
    Achja, und wiegen lassen sollte ich den Bus bevor ich zur Abnahme fahre.

    Einmal editiert, zuletzt von scottie 1969 (17. Juli 2018 um 21:48)

  • @scottie_1969:

    Ich finde, dass das Verhalten deines Prüfers gut nachvollziehbar ist. Er orientiert sich an den gesetzlichen Anforderungen an Wohnmobile, die im übrigen keinen „wohnlichen Eindruck“ o.ä. fordern.
    Auch die Forderung nach der Innenraumtauglichkeit des Kochers ist nachvollziehbar. Er geht wahrscheinlich davon aus, dass du bei schlechtem Wetter die Matratze und das Brett der Bettverlängerung rausnimmst, die Bank vorziehst und die Lehne nach vorne klappst. Auf der Lehne sitzend kann man dann wunderbar innen kochen. :D

    Wer nie vom Weg abkommt, der bleibt auf der Strecke

    Einmal editiert, zuletzt von KNOX (17. Juli 2018 um 22:29)