Neue Richtlinie für Anforderungen Kochstelle Stand 16.10.2017

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  • Ach, wenn die Kerze für den Innenraum zugelassen ist, sollte es gehen.
    Sonst kannst Du ja einen, zum Innenraum abgedichteten Raum schaffen, mit zuluft von aussen und Abluft der verbrennungsgase, wie bei einem Kühlschrank/box einbau.
    Da könnte man dann ja auch mal ein Stövchen für die Teekanne reinstellen.
    :weg:
    Schönen Tag noch :D

    Holger

  • gesetzlichen Anforderungen an Wohnmobile, die im übrigen keinen „wohnlichen Eindruck“ o.ä. fordern.


    Ach ja stimmt :asche:
    Das VdTÜV-Merkblatt ist ja obsolet; da stand das nämlich noch drin.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Nachdem jetzt mehrfach das Wort Spirituskocher gefallen ist werd ich mir wohl so einen zulegen, wenn die Kartuschenkocher mit Gasstopp (wie von campinggaz) nicht innenraumtauglich sind. Muss ich nur noch den Tüver finden der wohl gesonnen ist.

  • Muss ich nur noch den Tüver finden der wohl gesonnen ist.


    Beim Spirituskocher eher kein Problem.
    Was soll er dagegen haben können. :weissnix:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Auch Spirituskocher müssen eine Innenraumzulassung haben. Das wäre noch ein Knackpunkt.

    Gruß XLspecial.
    Gesendet von meinem Gameboy Color

    Gruß XLspecial

    8o Dasss....äääähhhh....läuft....  8o

    :whistling: Wer einmal mit der Mistgabel Samba tanzt, der schnarcht auch ohne Zähne :whistling:

  • Zitat

    Auch Spirituskocher müssen eine Innenraumzulassung haben. Das wäre noch ein Knackpunkt.


    Die in der Regel genommenen Origo haben das.
    Steht in der Anleitung, Die Kocher sind zum Einbau in Fahrzeuge und Boote geeignet.
    Gruss
    Wolfgang

  • Auch Spirituskocher müssen eine Innenraumzulassung haben.


    Ah ja ... und Elektro-Kochplatten vermutlich auch, oder?

    Ich frage mich allerdings, von welchen Kriterien das abhängig gemacht wird, dass ein Spirituskocher innenraumtauglich ist :kratz:
    Zündsicherung ... oder wie jetzt ...

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Das frage ich mich auch, zumal Spiritus ebenso ganz super brennbare Dämpfe erzeugt. Transport von mehreren Flaschen im Sommer soll weniger gefährlich als ne Kartusche aus Metall sein?? Und müffeln tut das Zeug ja auch. Gestern übrigens nochmal Dekra Görlitz angebimmelt...dort kann man nen ganz weiten Bogen drum machen. Dort faselte man was 1.70m Höhe an der Kochfläche und das alle so umgetragenen Fahrzeuge dem Zoll vorgestellt werden müssen.Tssss...das wird noch ein Abenteuer. :wacko: Achso und bei kleinanzeigen gestern auch wieder nen Küchenblock von namhaftem Hersteller gefunden...natürlich..mit Kartuschenkocher!!

  • Das frage ich mich auch, zumal Spiritus ebenso ganz super brennbare Dämpfe erzeugt. Transport von mehreren Flaschen im Sommer soll weniger gefährlich als ne Kartusche aus Metall sein?? Und müffeln tut das Zeug ja auch. Gestern übrigens nochmal Dekra Görlitz angebimmelt...dort kann man nen ganz weiten Bogen drum machen. Dort faselte man was 1.70m Höhe an der Kochfläche und das alle so umgetragenen Fahrzeuge dem Zoll vorgestellt werden müssen.Tssss...das wird noch ein Abenteuer. :wacko: Achso und bei kleinanzeigen gestern auch wieder nen Küchenblock von namhaftem Hersteller gefunden...natürlich..mit Kartuschenkocher!!


    Dass die DDR nicht mehr existent ist hat man aber in Görlitz schon mitbekommen, oder? Stehhöhe und Zoll gibt es seit ungefähr 2011 nicht mehr...

    Wer nie vom Weg abkommt, der bleibt auf der Strecke

  • Stehhöhe und Zoll gibt es seit ungefähr 2011 nicht mehr...


    Stehhöhe gab es in den Abnahmerichtlinien für Wohnmobile noch nie :!:
    Den Zoll gibt es schon , und der ist für die Kfz-Steuereinnahme zuständig, seitdem das nicht mehr Länder- sondern Bundessache ist.

    Aber auch hier frage ich mich, was es den technischen Prüfer denn überhaupt zu interessieren hat, wie ich das Auto dann später versteuere und mit wem ich mich anschließend eventuell herumzuärgern habe.
    Der DEKRAner hat das Gutachten auszufertigen und zu bestätigen, dass das Fahrzeug die gesetzlichen Vorschriften zur Einstufung als Wohnmobil erfüllt; also Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV), StVZO und die entsprechenden EU-Richtlinien.
    Auf steuerliche Belange darf er zwar gerne hinweisen, diese aber nicht zu beurteilen.

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Sorry für eine leichte Offtopic-Frage, aber ich habe mir auch kürzlich einen Campingaz Bistro 250S Kocher mit Zündsicherung gekauft.
    Ich dachte die Zündsicherung würde dafür sorgen dass kein Gas mehr ausströmt wenn die Flamme erlicht. Tut es aber weiterhin. Habe ich da was falsch verstanden?

    Danke für die Erleuchtung! :whistling:

  • Hallo
    ich musste vor ein Paar Jahren beim Finanzamt / Zoll ( Bayern ) weger der Steuer , die Stehhöhe an der Kochgelegenheit mit einem Foto nachweisen ! Das Fahrzeug ist ein Origianl T4 California !

    Grüsse Werni

  • Das Eine ist ja der Tüv und eine Eintragung von Gasanlagen.
    Das Andere:
    brauche ich eine regelmäßige Abnahme vom Gaskocher, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren oder im Schadenfall zu gefährden.
    Dazu habe ich mal eine Anfrage an meine KFZ Versicherung gestellt.
    Übrigens war die Itzehoher die Einzige, die meinen 95-er Cali Teilkasko versichern wollte- und dazu noch sehr günstig.
    Folgende Konversation:
    ____________________________________________________________________________
    Anfrage 20.12.2018 an Fairsicherung Hannover:
    Liebe R.,
    kurz vor Jahreswechsel habe ich noch eine Versicherungstechnische-Anfrage zu meinem T4.
    Mein T4 ist ja nun ein original Westfalia Wohnmobil und hat eine eingebaute Gaskochstelle mit derzeit 3kg Propangasflasche. – Also nur für den Herd.
    Jetzt gibt es unterschiedliche Meinungen und Interpretationen von Gesetzen und Verordnungen, deutscher und europäischer Natur,
    die sich scheinbar sogar widersprechen, ob nun eine regelmäßige Gasprüfung/-abnahme notwendig ist. (diverse Recherchen aus Foren und Prüfvereinen)
    Selbst eine Anfrage an die ADAC-Rechtsberatung ergab 3 verschiedene Aussagen mit diversen Konjunktiven.
    Könntest Du bei meinem Versicherer mal eine Anfrage starten, wie die das sehen?
    Einmal bei Schäden, bei denen eine Gasanlage keine Relevanz hat,
    aber auch: Schäden, bei denen eine transportierte Gasflasche, angeschlossen, oder „abgeklemmt“ als Ladung, involviert ist.

    Liebe Grüße
    U.
    --------------------------------------------------------------------------------------------
    Mail vom 21.12.2018 um 12:10:49
    Von: n.n

    Betreff: AW: Anfrage Gas U. . . .
    Hallo Frau B. (das ist meine Versicherungsfrau),
    die Frage von dem VN ob eine regelmäßige Gasprüfung/-abnahme erforderlich ist, kann ich Ihnen nicht beantworten.
    Gemäß den hier zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen verzichten wir aber auf den Einwand grober Fahrlässigkeit (außer bei Diebstahl oder bei Alkohol/Drogenkonsum).
    Das heißt sollte ein versicherter Schadenfall durch z.B. eine fehlende Gasprüfung eingetreten sein, würden wir keine Kürzungen vornehmen.
    Mit besten Grüßen
    n.n | Geschäftsfeld Makler


    Itzehoer Versicherungen


    __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
    Lieber U.

    für die Itzerhoer kein Problem.

    Schöne Grüße
    i. A. R.

    https://www.t4forum.de/wcf/images/smilies/question.png?(:thumbup::whistling:

    mfG Uwe

    ----------------------------------------------------------

    Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub - - - - - :)
          index.php?page=Attachment&attachmentID=58345    

    Und viele Grüße aus dem Calenberger Land

    _______________________________________________________
    . . . als bekennender Linkshänder bin ich froh darüber, zwei Hände davon zu haben. . .


    2 Mal editiert, zuletzt von lederuwe (23. Dezember 2018 um 10:25) aus folgendem Grund: evtl. private Daten entfernt

  • lederuwe:
    Der Inhalt deines Beitrags ist sicherlich interessant.
    Aber vollständige Mails samt vollständigem Namen, Mailadresse etc. hier zu posten, ist meiner Meinung nach nicht die feine englische Art. Es sei denn, du hast die Zustimmung der Versicherungsdame.
    Ansonsten solltest du die Kontaktdaten eventuell rausnehmen...
    Gruß
    Mark

    Wer nie vom Weg abkommt, der bleibt auf der Strecke