Hallo in die Runde,
mal abgesehen von den bereits existierenden WOMOs wie dem California etc kennen sicher alle die Möglichkeit eine Kartuschenkocher als Kochgelegenheit bei der Eintragung zum WOMO eines normalen T4, plus Sitz, Schlaf und Staumöglichkeit und Tisch.
Dies ist seit 2017 laut meinem Kenntnisstand nicht mehr möglich!! Eine Kochstelle muss jetzt die bereits bestehenden Anforderungen für "echte" Wohnmobile erfüllen. Heißt vom Wohnraum und Fahrgastzelle abgetrennt, mit Belüftung und mit "Gasprüfung".
Heißt auch das die ein oder andere Womo Eintragung ihre Gültigkeit verlieren wird.
Meine Frage lautet..wie kann man dies nun baulich lösen?? Hat das schon jemand nach neuen Anforderungen eingetragen? Oder hat sich damit das Thema für die meisten erledigt weil niemand ein Loch in die Aussenwand schneiden will um die eingehauste Gasbuddel abzulüften?? Denn wenn man das nicht kann, dann kann man sich die WOMO Eintragung wohl oder übel für die Zukunft vom Backe machen. Zumindest ist es deutlich erschwert gegenüber der Variante aufgeschraubter Kartuschenkocher.
Das Dokument liegt mir vor und ist ein pdf...würd ich gerne hier einstellen, klappt aber nicht.