Problem mit EIntragung von 215 75 r15 Reifen

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  • Im Gutachten steht folgendes:
    15.1 215/75 R15 100S
    15.2 215/75 R15 100S


    unter 22:
    Zu 15.1,15.2:A.original VW Stahlrad 6Jx15H2,ET55,Tacho
    meterangleichung ist erfolgt*....


    ...und dann noch die erfolgreiche Anhängelasterhöhung und die Höherlegungsringe an der Hinterachse.


  • genau ... die Zulassungsstelle müsste die Angaben im Feld 15.1 und 15.2 abändern

    Genau so ists auch bei dem zweiten hier im Haushalt vorhandenen T4 gelaufen, bei dem auch "nur" noch die neue Bereifung eingetragen ist:

    Bei der ergänzenden Eintragung der 235er Bereifung wurde dann wieder "wahlweise" verwendet:

    Das Auto kann also entweder mit den 215/70R15 oder mit den 235/60R16 ausgestattet werden.
    Und das der Prüfer sich im zweiten Gutachten bei der Fahrzeugart geirrt hat, ist erst später aufgefallen :whistling:


    Bei meinem eigenen Auto habe ich ein wenig mehr aufgepasst und folgendes eingetragen bekommen:

    Hier habe ich auch noch weitere Reifengrößen wahlweise eingetragen.

    Hilfreich war hier der Hinweis auf den verbauten Speedohealer, bei dem die Anpasung der Wegdrehzahl einfach möglich ist und der mittels des mitgelieferten Brückensteckers auch komplett zu entfernen ist.
    Diese einfache Umsteck-Möglichkeit trauen die Prüfer auch einem Durchschnitts-Autofahrer zu, denn das ist nicht schwieriger als das Wechseln einer Glühlampe.
    Der Hinweis auf die bei Reifenwechsel erforderliche Anpassung genügte den Prüfern.

    CU, Axel

  • M.E. genügt es doch erst mal den Beleg vorzulegen, dass der Tacho innerhalb der gesetzlichen Vorschriften anzeigt.
    Wie das Ganze entstanden ist kann man allenfalls auf gezielte Nachfrage erwähnen, oder eben nicht wissen, je nachdem was gerade brauchbarer ist.

    Mittlerweile habe ich da ein Schema entwickelt, dass ich bei derartigen Eintragungen anwende. ;)
    Ist ja nicht das erste mal, da bekommt man ein wenig Erfahrung damit.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Bei mir haben die strengen Hessen die größeren Rader im Feld 22 mit "auch" in das Gutachten geschrieben. D.h. wohl, dass ich zweifelsfrei auch alle anderen zulässigen Reifengrößen fahren darf.

    DSCF4870.jpg

    In der Zulassungsbescheinigung II habe ich noch die 205/65 R15 drinstehen.

    Vielleicht liegt es daran, dass im Tachogutachten, das ich vorgelegt habe, nix von Tachoanpassung steht. Die hatte ich ja selbst vorher über die Anpassung der Wegstreckenzahl vorgenommen. Kommentar vom Tachoprüfer: "Davon muss ich ja nichts wissen".

  • In AUT haben sie mir die alte Bereifung nicht ausgetragen, weil auf die 215/75/15 keine Schneeketten mehr passen. So die Begründung des Prüfers. Vielleicht versuchst es mal mit der Argumentation? :S
    Achja, Tacho wurde bei mir nicht justiert, da er noch in der Toleranz war.

    LG Alex

    He who is afraid of life will never live.

  • Vielleicht liegt es daran, dass im Tachogutachten, das ich vorgelegt habe, nix von Tachoanpassung steht. Die hatte ich ja selbst vorher über die Anpassung der Wegstreckenzahl vorgenommen. Kommentar vom Tachoprüfer: "Davon muss ich ja nichts wissen".

    Ja, das war mein Fehler, hätte dem Tachodienst nichts von dem Speedohealer und der Änderung erzählen sollen bzw. ihn bitten das nicht zu vermerken.
    Würde ja sagen beim nächsten mal weiß ich es nun, aber ein nächstes mal wirds ja hoffentlich erstmal nicht mehr geben.

    Aber vielleicht hilfts ja einigen die das hier lesen.

    Denke ich sende das jetzt so nach Marburg und lass das dann so eintragen. Ist mir jetzt auch ein wenig zu blöd da zu betteln. Der Prüfer meinte er denkt noch mal drüber nach und kann mich dann anrufen, aber war wohl eher so gesagt um mich los zu werden. Hat sich nämlich nicht mehr gemeldet.... *großeVerwunderung* ;)
    Falls ich dann doch mal wieder Serienbereifung fahren möchte werde ich mir was einfallen lassen. Werde auf jeden Fall Kopien vom Schein wie er noch ist machen. Und den Tip mit den Kopien von den COC Papieren werde ich auch beherzigen. Vielleicht hilfts ja im Falle eines Falles und man wird in Ruhe gelassen :)

    Das mit den Schneeketten hatte ich mal bei einem DEKRA Menschen angesprochen, der meinte , dass es keine Pflicht gäbe, dass die Bereifung Schneeketten können....

  • Ich hatte von der Pflicht zu mindestens einer schneekettenfähigen Bereifung mal irgendwann gelesen, finde aber diese Richtlinie nicht mehr.
    Falls da jemand mehr wissen sollte, wäre ich für einen Hinweis oder Link ganz dankbar.

    Aber eigentlich ist s auch egal ... wenn man nur die 215/75R15 eingeragen hat, dann wollte man die ja auch haben.
    So what ?? die gesamte kleine Bereifung der beiden Autos hier wurde ohnehin unmittelbar nach der Eintragung komplett entsorgt.

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • 94/78/EG


    "3.1. Bei Fahrzeugen mit nur zwei angetriebenen Rädern muß der Hersteller bescheinigen, daß das Fahrzeug derart beschaffen ist, daß zumindest auf einem der für die Antriebsräder dieses Fahrzeugtyps genehmigten Rad- und Reifentypen mindestens ein Schneekettentyp verwendet werden kann. Eine für das Fahrzeug geeignete Kombination von Schneekette/Reifen/Rad ist vom Hersteller anzugeben und unter 1.2 der Anlage zu Anhang III aufzuführen."

  • OK, guter Hinweis ... mal weiter recherchiert:

    RICHTLINIE 94/78/EG DER KOMMISSION vom 21. Dezember 1994
    zur Anpassung der Richtlinie 78/549/EWG des Rates betreffend die Radabdeckungen von Kraftfahrzeugen an den technischen Fortschritt

    Es ist also eine EG-Richtlinie (von 1994) zur Anpassung einer älteren, aber deshalb nicht ungültigen EWG-Richtlinie ( von 1978.).

    Also schaut man mal in die Richtlinie 78/549/EWG in der aktuellen Fassung:

    • 3. VERWENDUNG VON SCHNEEKETTEN

      • 3.1. Bei Fahrzeugen mit nur zwei angetriebenen Rädern muß der Hersteller bescheinigen, daß das Fahrzeug derart beschaffen ist, daß zumindest auf einem der für die Antriebsräder dieses Fahrzeugtyps genehmigten Rad- und Reifentypen mindestens ein Schneekettentyp verwendet werden kann.
        Eine für das Fahrzeug geeignete Kombination von Schneekette/Reifen/Rad ist vom Hersteller anzugeben und unter 1.2 der Anlage zu Anhang III aufzuführen.
      • 3.2. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb, einschließlich Fahrzeugen, bei denen manuell oder automatisch eine Antriebsachse zugeschaltet werden kann, muß der Hersteller bescheinigen, daß das Fahrzeug so ausgelegt ist, daß auf zumindest einem der Rad- und Reifentypen, die für mindestens eine permanent angetriebene Achse dieses Fahrzeugtyps genehmigt wurden, mindestens ein Schneekettentyp verwendet werden kann.
        Eine Kombination von Schneekette/Reifen/Rad, die für das Fahrzeug und die Antriebsräder, an denen diese Schneeketten angebracht werden können, geeignet ist, muß vom Hersteller angegeben und unter 1.2 der Anlage zu Anhang III aufgeführt werden.

    Das heißt: Der Prüfer hat sicherzustellen, dass wenigstens eine Reifengröße eingetragen ist, die die Verwendung von Schneeketten ermöglicht. :prof:


    PS: Dank an reimo: ... mit dem Hinweis hast Du mich auf den Rechercheweg gebracht :thumbup:


    Nachtrag:
    Ich habe dieses Thema mal im Bereich Rad/Reifen/Fahrwerk eingefügt und oben angeheftet

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    2 Mal editiert, zuletzt von axelb (7. Dezember 2018 um 07:40)

  • Ja, sorry dass ich da jetzt nicht mehr die aktuellste rechtsgültige Normennummer raussuchen konnte :)
    War schon spät.

    In Österreich wird das Thema mit dem Winter eben Ernst genommen, zu Recht !

    Im Forum fehlt ein Danke/Like Button ! Kann man da nicht mal was machen. Ich würde so viele Danke verteilen :)

  • In AUT haben sie mir die alte Bereifung nicht ausgetragen, weil auf die 215/75/15 keine Schneeketten mehr passen. So die Begründung des Prüfers. Vielleicht versuchst es mal mit der Argumentation? :S
    Achja, Tacho wurde bei mir nicht justiert, da er noch in der Toleranz war.

    LG Alex

    Nach dem Lesen dieses threads brauche ich in NRW noch einmal Nachhilfe:
    Ich habe die 205/65 R15 eingetragen! Normale Stahlfelge 6x15 ET55; T4 California 2,5 TDI ACV
    Wenn ich nun die AT 215/75 R15 zusätzlich eingetragen haben möchte, muss ich dann eine Tachoanpassung nachweisen oder nicht und wer macht diese Tachoanpassung?

    Liegt rein rechnerisch die Abweichung < 8% ? Wie kann man das berechnen?

    Gruß Heiner

  • 4rafa:
    215/75R15 oder 225/70R15 sind aber mit der langen Übersetzung eines 2WD schon sehr groß.
    Da handelst Du Dir mit der verlängerten Sekundärübersetzung eine gehörige Anfahrschwäche, besonders am Berg oder bei Hängerbetrieb ein.
    Das geht dann schon auf die Kupplung. 235/60R16, 215/65R16 wären vielleicht geeignetere Dimensionen.

    Wenn ich nun die AT 215/75 R15 zusätzlich eingetragen haben möchte, muss ich dann eine Tachoanpassung nachweisen oder nicht und wer macht diese Tachoanpassung?

    Wegstreckenimpuls von jemandem mit VCDS anpassen lassen:
    Wegstreckenzahl im Kombiinstrument codieren – T4Forums Dokuwww.vwbuswiki.de/index.php/Wegstreckenzahl_im_Kombiinstrument_codieren


    Tachogutachten teilweise noch beim ADAC möglich, sonst Prüfstand:
    Leistungsprüfungen,Tachoprüfungen in Deutschland

    Liegt rein rechnerisch die Abweichung < 8% ?

    Wie kann man das berechnen?

    [url='https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwjml9Sa8o7fAhUKQxUIHdDZCGgQFjAAegQIChAB&url=https%3A%2F%2Fwww.reifenrechner.at%2F&usg=AOvVaw09Wdvp4V7EzAAVhvxH4b8i']REIFENRECHNER | ET Rechner | Abrollumfangrechner | Felgenrechnerhttps://http://www.reifenrechner.at/

    3 Mal editiert, zuletzt von Vasco Da Gama (8. Dezember 2018 um 00:49)

  • Und bei dem Thema größere Reifen hab ich noch ne Frage zur Achsvermessung / Einstellung mit den Werten aus der VWbuswiki.
    Was denkt ihr, ist das unbedingt nötig bei diesen größeren Reifen ? oder erst ab einer gewissen Höherlegung ?
    Ich habe vorne nun knappe 46cm Höhe und hinten knappe 47cm.

  • Ich habe die 205/65 R15 eingetragen!


    Wirklich "nur" die 205/65R15 :kratz:

    Lese: zulässige Reifengrößen - fehlende Angaben in der Zulassungsbescheinigung

    Das ist einer der Threads, die aufgrund ihrer Wichtigkeit extra ganz oben im Themenbereich angeheftet wurden und bereits einige regelmäßig gestellte Fragen erklärt.
    Genau so wie auch die anderen Threads, beispielsweise der für die Tachoprüfungen.

    4rafa: Mich täte interessieren weshalb diese Threads übersehen werden, wo sich doch ganz deutlich an den Anfang des Themenbereich gestellt sind ?(
    Was können wir da noch besser machen und ein schnelles Auffinden wichtiger Themen unterstützen?

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (8. Dezember 2018 um 10:06)